" BUNDESHEER PLANT TOTALES RAUCHVERBOT "
Die " Salzburger Nachrichten " brachten gestern, Samstag den 21.Februar 2015 auf der Seite 2 unter der Rubrik " Innenpolitik " mit obiger Schlagzeile folgenden redaktionellen Bericht durch den Wiener Redakteur Dr. Alexander PURGER ( alias : das leibhaftige " PURGATORIUM " ! )
" WIEN . Ein generelles Rauchverbot , und zwar auch im Freien , überlegt das Verteidigungsministerium einzuführen . Das Rauchverbot soll vorerst nur in der Wiener Rossauerkaserne , dem Sitz des Ministeriums, und in einem zweiten Amtsgebäude in Wien gelten . Zweifellos würde das aber über kurz oder lang ein Rauchverbot in allen Kasernen und auf allen Truppenübungsplätzen nach sich ziehen .
Zurzeit kursiert im Heer der Entwurf eines Nichtraucherschutzerlasses, der ein generelles Rauchverbot ab 1. September vorsieht . Argumentiert wird es mit der FÜRSORGEPFLICHT des Dienstgebers für alle Bediensteten . Auch finanzielle Gründe werden ins Treffen geführt :
" Die Abwesenheit vom Dienst zum Zwecke des regelmäßigen Rauchens ist rechtlich unzulässig . Durch eine Duldung würde dem Bund in Folge der tatsächlichen und dauernden Verkürzung der Dienstzeit ein beträchtlicher unmittelbarer Schaden entstehen . " Ein Arbeitsplatz dürfe nur für Aufgaben vorgesehen werden, der die volle Normarbeitskraft eines Menschen erfordere . Die Verkürzung der Dienstzeit zum Zwecke des Rauchens sei daher nicht zu rechtfertigen , heißt es in dem Entwurf . " Jeder Vorgesetzte, der ein derartiges Verhalten duldet, begibt sich daher in die Gefahr einer schadenersatzrechtlichen und disziplinären Verantwortung . "
Ein weiteres Argument für das Rauchverbot : " Durch das Rauchen entstehen nicht unerhebliche jährliche Kosten durch die weit stärkere Abnützung der Vorhänge und das Problem des Bürobezugs durch einen Nichtraucher nach einem Raucher ( Ausmalen ) . "
Und noch ein Argument : " Es ist sicher nicht mehr zeitgemäß , durch die Erlaubnis , im Amtsgebäude zu rauchen , eindeutig gesundheitsschädigendes Verhalten zu fördern " Ob das vorgeschlagene Rauchverbot wirklich kommt , muss die Ressortführung entscheiden . " # ZITAT ENDE #
Diese entschlossenene Offensive des zuständigen Bundesministers für " Landesverteidigung und Sport " gegen den nach wie vor gefährlichsten innerstaatlichen " FEIND " , nämlich gegen den sogenannten inneren Schweinehund mit Namen Nikotinsucht , muss nun auch von der gesamten Öffentlichkeit massiv unterstützt werden ! Der zuständige Minister Gerald KLUG hat sich ja vor kurzem auf " DONTSMOKE " entsprechend verewigt :
https://www.dontsmoke.at/mag-gerald-klug/
Ganz in diesem Sinne sollte die gesamte aktuelle Bundesheerführung nun einen entschlossenen und sicherlich siegreichen Feldzug gegen den nach wie vor im Heer allgegenwärtigen Raucherterror durchführen ! Vorbei längst die glorreichen Zeiten eines " Generalfeldmarschalles " Edi E ., der sowohl in der Rossauerkaserne, als auch auf allen Schlachtfeldern nur mit glosender und stinkender " Virginia " zu sehen und zu riechen war ! Und der von der Journaille Austria dafür auch noch mehrfach belobhudelt worden war für sein heldenhaftes , von gesetzlichen Vorschriften völlig unbeeinflussbares Verhalten :
So zum Beispiel brachten eben dieselben " Salzburger Nachrichten " am Montag, den 24.November 2008 auf der Seite 19 unter der Rubrik " PORTRÄT " und " LEBENSBILDER " eine exzessive ganzseitige und bebilderte Laudatio auf diesen kapnomanischen Generalfeldmarschall : natürlich mit keck erhobener Rechte , die eine glosende " Virginia " demonstrativ zwischen den Fingern hielt und dies noch dazu nicht auf dem Schlachtfeld etwa , nein direkt im " Raum eines Öffentlichen Ortes " nach § 13 Abs. 1 Tabakgesetz iVm § 1 Ziffer 11 und auch in Verbindung mit der entsprechenden Bestimmung im § 29 SPG ! Dazu verfasste das berüchtigte leibhaftige " Purgatorium " auch noch folgenden Akt der journaillistischen Anbetung & Verehrung :
" Sein Büro in der Wiener Rossauer Kaserne ist das einzige, das man mit der Nase findet . Schon auf dem Gang riecht man dichte Schwaden von Virginier - Rauch und jeder im Verteidigungsministerium weiß : hinter der Virginier, da steckt der Edi , der GRÖVAZ , der Größte Virginiaraucher aller Zeiten............denn der 59 - jährige Generalfeldmarschall genießt im Bundesheer so etwas wie " KULT - STATUS " .................
Und auch noch am Mittwoch, den 26.Jänner 2011 , brachten diese SN ( diesmal durch den Lokal - Redakteur Christoph REISER )auf der " SEITE DREI " erneut eine solche exzessive Lobhudelei auf den gegen die Bundespolitik rebellierenden GRÖVAZ mit der riesengroßen Schlagzeile : " GENERAL MIT RÜCKGRAT " und dazu eine farbenfrohe Abbildung mit glosender Virginia direkt im Mundwinkel oberhalb der goldenen Generalsembleme ! Dies mit der größten Selbstverständlichkeit , ohne Rüge durch den Presserat , ohne Rüge durch den Gesundheitsminister , wenngleich damals voll im Clinch mit dem Ressortchef - ihr könnt euch sicher noch alle gut daran erinnern !
Nach wie vor gibt es im Internet jede Menge Meldungen darüber, dass man beim Bundesheer vorwiegend " das SAUFEN & RAUCHEN " lernt :
https://www.google.at/search?q=Bundesheer+:+SAUFEN++und++RAUCHEN&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=AbrpVLjUF4T2Us69hOgJ
Dies ist wahrlich kein Ruhmesblatt für unser Bundesheer und sollte nun ultimativen Anlass ergeben für die totale Gegenoffensive . Der BMLVS wird nun auch öffentlich aufgefordert, den obzitierten Entwurf eines ministeriellen Nichtraucherschutzerlasses samt Erläuterungen auf seiner Homepage aktuell zu veröffentlichen ganz im Sinne des beschlussreif im Parlament liegenden neuen Artikels 22 a der Bundesverfassung : jedes Ministerium muss auch alle Erlässe von genereller Bedeutung in wirksamer Weise veröffentlichen, natürlich auch die Vorausentwürfe, damit sich eine rechtzeitige Möglichkeit zur Meinungsäußerung für eine breitere Öffentlichkeit ergibt !
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00019/index.shtml
Hier im Ministerialentwurf 19 ME / XXV. GP. für die Abschaffung des generellen Amtsgeheimnisses und verfassungsrechtlicher Einführung einer ebenso generellen Informationspflicht sämtlicher Behörden und Ämter finden Sie in den Erläuterungen diesbezüglich noch ganz deutliche Aussagen . Leider sind dann die Erläuterungen der Regierungsvorlage 395 schon viel unklarer ausgefallen aufgrund mehrfacher negativer Stellungnahmen, die allesamt nachzulesen sind im oben verlinkten Dokument . Derzeit sind die Fronten diesbezüglich ziemlich festgefahren , es zeigt sich noch keine 2/3 Mehrheit für die vorgesehene Verfassungsänderung im Nationalrat . Besonders bemerkenswert dazu der Kommentar von NR SCHERAK Nikolaus , Neos , vor etlichen Tagen im " Standard " :
http://derstandard.at/2000011821883/Ein-Informationsfreiheitsgesetz-ohne-Informationsfreiheit
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00395/index.shtml
Weiters wird hier eindringlichst in Erinnerung gerufen , dass die völkerrechtlichen Verbindlichkeiten der Republik aus der FCTC , BGBl.. III/219/2005 in Verbindung mit der Ratsempfehlung der EU über " Rauchfreie Umgebungen ", Amtsblatt C 296/2009 als typische " Querschnittsmaterie " vorrangig zwar unseren jungen, dynamischen und auch gesundheitspolitisch sehr vorbildhaften Aussenminister verpflichten, andererseits jedoch auch alle anderen Bundesminister und auch alle 9 Landeshäuptlinge und die entsprechenden Unterhäuptlinge für das Gesundheitswesen etc.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
https://www.dontsmoke.at/sebastian-kurz/
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150110_OTS0007/klugoberhauser-oesterreich-soll-statt-raucher-europameister-gesundheits-europameister-werden
EFFUMATUM AUSTRIA !!! - ÖSTER -RAUCH RAUCHT AUS !!!
https://www.google.at/search?q=EFFUMATUM+AUSTRIA&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=I8DpVNONLIGhULuBgrAK
Sonntag, 22. Februar 2015
Mittwoch, 4. Februar 2015
SCHULWARENHÄNDLER PERWEIN VERFÜHRT TAGTÄGLICH SCHÜLER ZUM RAUCHEN !
STRASSWALCHEN : PBS - HÄNDLER Martin PERWEIN als SCHÜLERVERFÜHRER !
https://firmen.wko.at/Web/DetailsKontakt.aspx?FirmaID=c68d4459-93d0-4422-ac44-7803ea2bd4c8
http://www.oevp-strasswalchen.at/oevp-strasswalchen/team/martin-perwein
http://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Volksanwaltschaft-prueft-Raucherschutz-fuer-Jugendliche?topic_type=aktuelles&archiv=0
Vor wenigen Tagen, exakt am 19.Jänner 2015 , hat die Volksanwaltschaft Wien die oben verlinkte öffentliche Ankündigung eines speziellen amtlichen Prüfungsverfahrens betreffend
" RAUCHERSCHUTZ für JUGENDLICHE "
auf die Homepage gestellt mit folgendem Text, der nun als Motto für diese Internet - Post dienen soll :
" Die Volksanwaltschaft kündigt ein amtliches Prüfverfahren zum Schutz der österreichischen Kinder und Jugendlichen vor frühem Einstieg in Rauchergewohnheiten an. Kräuter : ' Das Ziel unseres Einschreitens ist ein verbindlicher Aktionsplan der Politik zur drastischen Senkung der Nikotinabhängigkeit im Jugendalter . Es darf KEINE KOMPROMISSE & AUSREDEN mehr geben, die Gesundheit junger Menschen hat im Mittelpunkt zu stehen '.
Aufgrund der traurigen internationalen Spitzenposition des Suchtverhaltens von österreichischen Jugendlichen, nahezu 30 Prozent der 15 - jährigen greifen zur Zigarette, seien gesellschaftspolitische Versäumnisse in der Vergangenheit offenkundig . In anderen Ländern mit wirkungsvollen Maßnahmen, wie beispielsweise in Irland, seien weniger als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen der frühen Nikotinsucht verfallen.
Kräuter : ' Ich werde das Gesundheits - und Wirtschaftsministerium um eine offene und ehrliche Analyse der Mängel in der Prävention, der Kontrolle, der Preispolitik für Zigaretten und der verunglückten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in Lokalen ersuchen. Auf dieser Basis wird die VA eine KONSEQUENTE & NACHHALTIGE STRATEGIE zum Schutz der Jugend vor Nikotinabhängigkeit und einen Aktionsplan zur Verbesserung der Situation einfordern. ' "
Noch am selben Tage, also am 19.1.2015 habe ich der VA und etlichen anderen wichtigen Adressaten eine ausführliche Stellungnahme hier im Internet angekündigt . Gestern kam eine Antwort der VA , die ich entschieden korrigieren mußte unmittelbar , weil es sich im Anlassfall eben nicht um ein Tabakfachgeschäft handelt, sondern " nur " um eine Tabakverkaufsstelle verbunden mit einem vollen Gewerbe für PBS .
Schon vor weit über einem Jahr habe ich hier im Blog die bestehende Problematik voll aufgegriffen :
http://effumatum.blogspot.co.at/2013/10/klagliches-total-versagen-aller-10.html
Das klägliche Totalversagen aller 10 Regierungen ist offensichtlich für jedermann ! Es gibt in keinem einzigen Bundesland einen wirksamen Jugendschutz gegenüber den ständigen Verführungen durch die gesamte Nikotindrogenmafia und durch verantwortunglose erwachsene Raucher . Dies wird jahraus jahrein bestätigt zum Beispiel durch die vielfach zitierten OECD - Studien . In den vergangenen Wochen ist wieder einmal umfangreiche Debatte geführt worden in allen Medien, ob wir auch hier in KAPNOMANISTAN das gesetzliche Einstiegsalter für den Tabakkonsum von 16 auf 18 Jahre anheben könnten und wie das durchgeführt werden sollte. Und wieder wird es kein einheitliches Ergebnis geben können, weil die Kompetenz für den Jugendschutz großteils bei den Bundesländern liegt und sich also wieder einmal der Föderalismus querlegt als unüberwindbares Hindernis ..............
http://www.salzburg.com/nachrichten/kinder/eltern/sn/artikel/jugendliche-ueber-rauchverbot-dann-raucht-man-erst-recht-136077/
Die " Salzburger Nachrichten " brachten dazu am 26.1.2015 auf der S. 18 der Printausgabe den oben verlinkten Bericht mit riesengroßer Schlagzeile und dazu folgende Glosse von Wolfgang DÜR vom LBG Wien :
http://www.lbg.ac.at/de/themen/rauchen-gilt-letzte-bastion-der-freiheit-2612015
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=669.msg4508#msg4508
Und schon am 24.10.2006 warnten diese SN eindringlich genug vor der " NIKOTINFALLE für KINDER " , die nach wie vor zehntausendfach aufgestellt sind im ganzen Bundesgebiet in aller Öffentlichkeit ! Und niemand wagt es einzuschreiten - die Bundespolizei verweigert jedwede Hilfestellung !!!
Und die " Tiroler Tageszeitung " brachte ebenfalls einen entsprechenden Bericht am 18.1.2015 über das klägliche Versagen des Jugendschutzes in Tirol und über das hochkriminelle Verhalten von Trafikanten :
http://www.tt.com/panorama/9497875-91/den-meisten-trafikanten-ist-es-doch-ganz-egal-wie-alt-du-bist.csp
Dies ist nur eine kleine Auswahl aus einer schier unübersehbaren Menge von Wortmeldungen zum Thema Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen . Die Volksanwaltschaft wird sich nun beim amtlichen Prüfverfahren mit all diesen Aspekten sicherlich gründlich genug auseinandersetzen .
Nun zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen : Nehmen wir zuerst den § 1 des Salzburger Landesgesetzes über den Jugendschutz und die Jugendförderung :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB12014008/LSB12014008.pdf
" RECHT JUNGER MENSCHEN
Abs. 1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf den Schutz seines Lebens, die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit, die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und auf Förderung der Entwicklung seiner körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte . "
Dieses unabdingbare Grundrecht eines jeden Kindes und eines jeden Jugendlichen hier in Straßwalchen, Land Salzburg, Republik KAPNOMANISTAN , wird vom PBS - Händler Martin PERWEIN , Salzburger Straße 5 , tagtäglich hundertfach missachtet durch aufdringliche Tabakwerbung in diesem Schulwarengeschäft direkt bei der Kassa , direkt beim Eingang und auch an der Außenseite durch Werbung auf den 2 Automaten, die rund um die Uhr zugänglich sind .
Da Herr Martin PERWEIN auch Inhaber einer Konzession für eine Tabakverkaufsstelle nach § 23 Tabakmonopolgesetz ist, beansprucht er nach § 39 TabMG in Verbindung mit § 11 Abs. 4 Ziffer 4 und Abs. 5 Tabakgesetz auch das uneingeschränkte Recht auf Werbung
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12054719/NOR12054719.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100926/NOR40100926.pdf
Im Ergebnis wird jedoch der § 1 Salzburger Jugendgesetz dadurch massiv verletzt und auch sämtliche Grundsätze der FCTC, der internationalen Konvention zur gezielten Eindämmung und Ausrottung der Tabakepidemie
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
Insbesondere wird krass verletzt der diesbezügliche Artikel 13 der FCTC :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073592/NOR40073592.pdf
denn die Tabakwerbung im PBS - Fachgeschäft von Martin Perwein hier in Straßwalchen ist " falsch, irreführend, täuschend und durchaus geeignet, einen falschen Eindruck über dessen Eigenschaften, gesundheitliche Auswirkungen, Gefahren oder Emissionen zu erwecken " nach Abs. 4 lit.a
Letztlich verantwortlich für diese unerträgliche Situation ist auf Bundesebene der Finanzminister Hansjörg SCHELLING, weil sämtliche Aktivitäten von Trafikanten im Sinne des Tabakmonopolgesetzes und des Tabaksteuergesetzes über die ausgelagerte Monopolverwaltungsgesellschaft MVG diesem BMF zuzurechnen sind . Weiters verantwortlich ist auch der Wirtschaftsminister MITTERLEHNER , weil die Trafikanten und auch alle sonstigen Händler Mitglieder der Wirtschaftskammer sind . Aber auch die Gesundheitsminsterin OBERHAUSER hat diese verquere Situation mitzuverantworten, dass entgegen allen Grundsätzen der Prävention in einem Schulwarengeschäft tagtäglich unzählige Kinder & Jugendliche massiv belästigt und gefährdet werden durch aufdringlichste Tabakwerbung .
Im Bereich der Salzburger Landesregierung liegt nun die unmittelbare Verantwortung für den Jugendschutz bei Landesrätin Martina BERTHOLD und selbige wird nun hier öffentlich aufgefordert, unverzüglich einzuschreiten und das tagtägliche Misshandeln völlig wehrloser Schulkinder ab 6 Jahren durch den PBS - Händler Martin PERWEIN hier in Straßwalchen wirksam und dauerhaft zu beseitigen, ansonsten kriminalpolizeiliche und staatsanwaltschaftliche Strafanzeige erstattet werden müßte gegen alle beteiligten Verantwortlichen .
.http://www.salzburg.gv.at/berthold
SCHLUSS MIT GEWERBLICHER VERFÜHRUNG VON SCHÜLERN ZUM RAUCHEN !
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=419.15
Danke dem " Rauchsheriff " in Wien für die gut gelungene Übernahme dieses Textes in sein Forum wie oben verlinkt als Post 19 bis 22 !
zuletzt geändert am Dienstag, den 10.2.2015 um 21 Uhr im " Hinterstüberl "
https://firmen.wko.at/Web/DetailsKontakt.aspx?FirmaID=c68d4459-93d0-4422-ac44-7803ea2bd4c8
http://www.oevp-strasswalchen.at/oevp-strasswalchen/team/martin-perwein
http://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Volksanwaltschaft-prueft-Raucherschutz-fuer-Jugendliche?topic_type=aktuelles&archiv=0
Vor wenigen Tagen, exakt am 19.Jänner 2015 , hat die Volksanwaltschaft Wien die oben verlinkte öffentliche Ankündigung eines speziellen amtlichen Prüfungsverfahrens betreffend
" RAUCHERSCHUTZ für JUGENDLICHE "
auf die Homepage gestellt mit folgendem Text, der nun als Motto für diese Internet - Post dienen soll :
" Die Volksanwaltschaft kündigt ein amtliches Prüfverfahren zum Schutz der österreichischen Kinder und Jugendlichen vor frühem Einstieg in Rauchergewohnheiten an. Kräuter : ' Das Ziel unseres Einschreitens ist ein verbindlicher Aktionsplan der Politik zur drastischen Senkung der Nikotinabhängigkeit im Jugendalter . Es darf KEINE KOMPROMISSE & AUSREDEN mehr geben, die Gesundheit junger Menschen hat im Mittelpunkt zu stehen '.
Aufgrund der traurigen internationalen Spitzenposition des Suchtverhaltens von österreichischen Jugendlichen, nahezu 30 Prozent der 15 - jährigen greifen zur Zigarette, seien gesellschaftspolitische Versäumnisse in der Vergangenheit offenkundig . In anderen Ländern mit wirkungsvollen Maßnahmen, wie beispielsweise in Irland, seien weniger als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen der frühen Nikotinsucht verfallen.
Kräuter : ' Ich werde das Gesundheits - und Wirtschaftsministerium um eine offene und ehrliche Analyse der Mängel in der Prävention, der Kontrolle, der Preispolitik für Zigaretten und der verunglückten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in Lokalen ersuchen. Auf dieser Basis wird die VA eine KONSEQUENTE & NACHHALTIGE STRATEGIE zum Schutz der Jugend vor Nikotinabhängigkeit und einen Aktionsplan zur Verbesserung der Situation einfordern. ' "
Noch am selben Tage, also am 19.1.2015 habe ich der VA und etlichen anderen wichtigen Adressaten eine ausführliche Stellungnahme hier im Internet angekündigt . Gestern kam eine Antwort der VA , die ich entschieden korrigieren mußte unmittelbar , weil es sich im Anlassfall eben nicht um ein Tabakfachgeschäft handelt, sondern " nur " um eine Tabakverkaufsstelle verbunden mit einem vollen Gewerbe für PBS .
Schon vor weit über einem Jahr habe ich hier im Blog die bestehende Problematik voll aufgegriffen :
http://effumatum.blogspot.co.at/2013/10/klagliches-total-versagen-aller-10.html
Das klägliche Totalversagen aller 10 Regierungen ist offensichtlich für jedermann ! Es gibt in keinem einzigen Bundesland einen wirksamen Jugendschutz gegenüber den ständigen Verführungen durch die gesamte Nikotindrogenmafia und durch verantwortunglose erwachsene Raucher . Dies wird jahraus jahrein bestätigt zum Beispiel durch die vielfach zitierten OECD - Studien . In den vergangenen Wochen ist wieder einmal umfangreiche Debatte geführt worden in allen Medien, ob wir auch hier in KAPNOMANISTAN das gesetzliche Einstiegsalter für den Tabakkonsum von 16 auf 18 Jahre anheben könnten und wie das durchgeführt werden sollte. Und wieder wird es kein einheitliches Ergebnis geben können, weil die Kompetenz für den Jugendschutz großteils bei den Bundesländern liegt und sich also wieder einmal der Föderalismus querlegt als unüberwindbares Hindernis ..............
http://www.salzburg.com/nachrichten/kinder/eltern/sn/artikel/jugendliche-ueber-rauchverbot-dann-raucht-man-erst-recht-136077/
Die " Salzburger Nachrichten " brachten dazu am 26.1.2015 auf der S. 18 der Printausgabe den oben verlinkten Bericht mit riesengroßer Schlagzeile und dazu folgende Glosse von Wolfgang DÜR vom LBG Wien :
http://www.lbg.ac.at/de/themen/rauchen-gilt-letzte-bastion-der-freiheit-2612015
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=669.msg4508#msg4508
Und schon am 24.10.2006 warnten diese SN eindringlich genug vor der " NIKOTINFALLE für KINDER " , die nach wie vor zehntausendfach aufgestellt sind im ganzen Bundesgebiet in aller Öffentlichkeit ! Und niemand wagt es einzuschreiten - die Bundespolizei verweigert jedwede Hilfestellung !!!
Und die " Tiroler Tageszeitung " brachte ebenfalls einen entsprechenden Bericht am 18.1.2015 über das klägliche Versagen des Jugendschutzes in Tirol und über das hochkriminelle Verhalten von Trafikanten :
http://www.tt.com/panorama/9497875-91/den-meisten-trafikanten-ist-es-doch-ganz-egal-wie-alt-du-bist.csp
Dies ist nur eine kleine Auswahl aus einer schier unübersehbaren Menge von Wortmeldungen zum Thema Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen . Die Volksanwaltschaft wird sich nun beim amtlichen Prüfverfahren mit all diesen Aspekten sicherlich gründlich genug auseinandersetzen .
Nun zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen : Nehmen wir zuerst den § 1 des Salzburger Landesgesetzes über den Jugendschutz und die Jugendförderung :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB12014008/LSB12014008.pdf
" RECHT JUNGER MENSCHEN
Abs. 1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf den Schutz seines Lebens, die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit, die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und auf Förderung der Entwicklung seiner körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte . "
Dieses unabdingbare Grundrecht eines jeden Kindes und eines jeden Jugendlichen hier in Straßwalchen, Land Salzburg, Republik KAPNOMANISTAN , wird vom PBS - Händler Martin PERWEIN , Salzburger Straße 5 , tagtäglich hundertfach missachtet durch aufdringliche Tabakwerbung in diesem Schulwarengeschäft direkt bei der Kassa , direkt beim Eingang und auch an der Außenseite durch Werbung auf den 2 Automaten, die rund um die Uhr zugänglich sind .
Da Herr Martin PERWEIN auch Inhaber einer Konzession für eine Tabakverkaufsstelle nach § 23 Tabakmonopolgesetz ist, beansprucht er nach § 39 TabMG in Verbindung mit § 11 Abs. 4 Ziffer 4 und Abs. 5 Tabakgesetz auch das uneingeschränkte Recht auf Werbung
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12054719/NOR12054719.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100926/NOR40100926.pdf
Im Ergebnis wird jedoch der § 1 Salzburger Jugendgesetz dadurch massiv verletzt und auch sämtliche Grundsätze der FCTC, der internationalen Konvention zur gezielten Eindämmung und Ausrottung der Tabakepidemie
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
Insbesondere wird krass verletzt der diesbezügliche Artikel 13 der FCTC :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073592/NOR40073592.pdf
denn die Tabakwerbung im PBS - Fachgeschäft von Martin Perwein hier in Straßwalchen ist " falsch, irreführend, täuschend und durchaus geeignet, einen falschen Eindruck über dessen Eigenschaften, gesundheitliche Auswirkungen, Gefahren oder Emissionen zu erwecken " nach Abs. 4 lit.a
Letztlich verantwortlich für diese unerträgliche Situation ist auf Bundesebene der Finanzminister Hansjörg SCHELLING, weil sämtliche Aktivitäten von Trafikanten im Sinne des Tabakmonopolgesetzes und des Tabaksteuergesetzes über die ausgelagerte Monopolverwaltungsgesellschaft MVG diesem BMF zuzurechnen sind . Weiters verantwortlich ist auch der Wirtschaftsminister MITTERLEHNER , weil die Trafikanten und auch alle sonstigen Händler Mitglieder der Wirtschaftskammer sind . Aber auch die Gesundheitsminsterin OBERHAUSER hat diese verquere Situation mitzuverantworten, dass entgegen allen Grundsätzen der Prävention in einem Schulwarengeschäft tagtäglich unzählige Kinder & Jugendliche massiv belästigt und gefährdet werden durch aufdringlichste Tabakwerbung .
Im Bereich der Salzburger Landesregierung liegt nun die unmittelbare Verantwortung für den Jugendschutz bei Landesrätin Martina BERTHOLD und selbige wird nun hier öffentlich aufgefordert, unverzüglich einzuschreiten und das tagtägliche Misshandeln völlig wehrloser Schulkinder ab 6 Jahren durch den PBS - Händler Martin PERWEIN hier in Straßwalchen wirksam und dauerhaft zu beseitigen, ansonsten kriminalpolizeiliche und staatsanwaltschaftliche Strafanzeige erstattet werden müßte gegen alle beteiligten Verantwortlichen .
.http://www.salzburg.gv.at/berthold
SCHLUSS MIT GEWERBLICHER VERFÜHRUNG VON SCHÜLERN ZUM RAUCHEN !
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=419.15
Danke dem " Rauchsheriff " in Wien für die gut gelungene Übernahme dieses Textes in sein Forum wie oben verlinkt als Post 19 bis 22 !
zuletzt geändert am Dienstag, den 10.2.2015 um 21 Uhr im " Hinterstüberl "
Dienstag, 16. Dezember 2014
HAKZWEI SALZBURG : DIE TOTALE KATASTROPHE !
KATASTROPHALES RAUCHERCHAOS vor der " HAKZWEI " in SALZBURG !
Gestern, Montag den 15.Dezember 2014 so gegen Mittag , am Wege vom Salzburger Landesverwaltungsgericht Wasserfeldstraße 30, dann über den eindrucksvoll renovierten " Trakl - Steg " über die Salzach und weiter die Uferpromenade entlang Richtung Altstadt : Diese " HAKZWEI " liegt direkt am Wege und es bietet sich an ein aktueller Lokalaugenschein :
ABERTAUSENDE ABGERAUCHTE SARGNÄGEL
verunzieren das gesamte Schulareal ! Ich bin sofort rauf in die Direktion und verlangte vom Direktor persönlich Aufklärung : " EIGENTLICH " werde das hier gar nicht geduldet, ABER ............."In einem ganz kurzen Gespräch war die schiere VERZWEIFLUNG dieses verantwortlichen Schulleiters deutlich spürbar ! EIGENTLICH gelte hier das, was das BMBF durch Runderlass an alle Schulen angeordnet hat schon vor fast 9 Jahren , aber eben doch nur " eigentlich ", ganz egal was das wohl bedeuten könnte und auch sollte !
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
Dann wurde die große Mittagspause eingeläutet, es strömten die Schüler ins Freie und Dutzende rauchten dann völlig unbekümmert neben den auffälligen Rauchverbotstafeln überall am gesamten Schulareal und warfen vor meinen Augen die abgerauchten Nikotinbrötchen auf den Boden zu den Zigtausenden anderen, die dort schon längere Zeit liegen . Zur Rede gestellt, ob sie vielleicht an grenzdebiler Legasthenie allesamt leiden, wenn sie neben aufdringlichem
" RAUCHEN VERBOTEN VOR DEM SCHULEINGANG "
einen derartigen Saustall verursachen am gesamten Schulareal , kamen massenhaft die unflätigsten Antworten , womit sofort erkennbar war, dass hier die totale Undiszipliniertheit zu Hause ist genauso wie vor der HAK in Neumarkt und auch vor vielen anderen Schulen .
Der weitere Weg führte mich zur " BERUFSSCHULE 2 " gleich nebenan : dort rauchten direkt vor dem Eingang neben den beiden großen Rauchverbotstafeln zwei erwachsene weibliche Bedienstete der Schule und von mir zur Rede gestellt, meinten sie rotzfrech, das RV gelte sowieso nur für die Schüler und nicht für das erwachsene Personal der Schule.
Nach Unterquerung der großen Lehenerbrücke dann das BUNDESGYMNASIUM auch direkt an der Salzach : auch hier rauchten etliche Schüler am Vorplatz der Schule Richtung Salzach und auch hier liegen überall die hochgiftigen Zigarettenstummel am Boden herum, was überhaupt nicht sein sollte. Auf der Rückseite dieser Schule gibt es übrigens für die Teilnehmer des Erwachsenengymnasiums im Abendunterricht einen eigenen überdachten Raucherplatz, den die Schüler des BG jedoch nicht benützen dürfen nach der Hausordnung .
Die Zustände insgesamt an Salzburgs Höheren Schulen und auch an den Berufsschulen schreien wahrlich zum Himmel und absolut niemand fühlt sich zuständig im Landesschulrat am Mozartplatz, der als Landesstatthalterei des Bundes dienen sollte für das zuständige BMBF ! Die Zustände sind sanitätspolizeilich derart katastrophal in jedweder Hinsicht, dass nur unverzüglich das
" Amt für ÖFFENTLICHE ORDNUNG "
des Magistrates eingeschaltet wird in wirksamer Weise !
WO BLEIBEN DIE VERANTWORTLICHEN IM LANDESSCHULRAT SALZBURG ???
http://www.lsr-sbg.gv.at/schule-und-recht/verhaltensvereinbarungen/
Gestern, Montag den 15.Dezember 2014 so gegen Mittag , am Wege vom Salzburger Landesverwaltungsgericht Wasserfeldstraße 30, dann über den eindrucksvoll renovierten " Trakl - Steg " über die Salzach und weiter die Uferpromenade entlang Richtung Altstadt : Diese " HAKZWEI " liegt direkt am Wege und es bietet sich an ein aktueller Lokalaugenschein :
ABERTAUSENDE ABGERAUCHTE SARGNÄGEL
verunzieren das gesamte Schulareal ! Ich bin sofort rauf in die Direktion und verlangte vom Direktor persönlich Aufklärung : " EIGENTLICH " werde das hier gar nicht geduldet, ABER ............."In einem ganz kurzen Gespräch war die schiere VERZWEIFLUNG dieses verantwortlichen Schulleiters deutlich spürbar ! EIGENTLICH gelte hier das, was das BMBF durch Runderlass an alle Schulen angeordnet hat schon vor fast 9 Jahren , aber eben doch nur " eigentlich ", ganz egal was das wohl bedeuten könnte und auch sollte !
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
Dann wurde die große Mittagspause eingeläutet, es strömten die Schüler ins Freie und Dutzende rauchten dann völlig unbekümmert neben den auffälligen Rauchverbotstafeln überall am gesamten Schulareal und warfen vor meinen Augen die abgerauchten Nikotinbrötchen auf den Boden zu den Zigtausenden anderen, die dort schon längere Zeit liegen . Zur Rede gestellt, ob sie vielleicht an grenzdebiler Legasthenie allesamt leiden, wenn sie neben aufdringlichem
" RAUCHEN VERBOTEN VOR DEM SCHULEINGANG "
einen derartigen Saustall verursachen am gesamten Schulareal , kamen massenhaft die unflätigsten Antworten , womit sofort erkennbar war, dass hier die totale Undiszipliniertheit zu Hause ist genauso wie vor der HAK in Neumarkt und auch vor vielen anderen Schulen .
Der weitere Weg führte mich zur " BERUFSSCHULE 2 " gleich nebenan : dort rauchten direkt vor dem Eingang neben den beiden großen Rauchverbotstafeln zwei erwachsene weibliche Bedienstete der Schule und von mir zur Rede gestellt, meinten sie rotzfrech, das RV gelte sowieso nur für die Schüler und nicht für das erwachsene Personal der Schule.
Nach Unterquerung der großen Lehenerbrücke dann das BUNDESGYMNASIUM auch direkt an der Salzach : auch hier rauchten etliche Schüler am Vorplatz der Schule Richtung Salzach und auch hier liegen überall die hochgiftigen Zigarettenstummel am Boden herum, was überhaupt nicht sein sollte. Auf der Rückseite dieser Schule gibt es übrigens für die Teilnehmer des Erwachsenengymnasiums im Abendunterricht einen eigenen überdachten Raucherplatz, den die Schüler des BG jedoch nicht benützen dürfen nach der Hausordnung .
Die Zustände insgesamt an Salzburgs Höheren Schulen und auch an den Berufsschulen schreien wahrlich zum Himmel und absolut niemand fühlt sich zuständig im Landesschulrat am Mozartplatz, der als Landesstatthalterei des Bundes dienen sollte für das zuständige BMBF ! Die Zustände sind sanitätspolizeilich derart katastrophal in jedweder Hinsicht, dass nur unverzüglich das
" Amt für ÖFFENTLICHE ORDNUNG "
des Magistrates eingeschaltet wird in wirksamer Weise !
WO BLEIBEN DIE VERANTWORTLICHEN IM LANDESSCHULRAT SALZBURG ???
http://www.lsr-sbg.gv.at/schule-und-recht/verhaltensvereinbarungen/
Mittwoch, 19. November 2014
INTERSPAR - RAUCHERPARADIES in VARENA VÖCKLABRUCK : MEHRFACH ILLEGAL !!!
JAHRELANGE SYSTEMATISCHE GESETZESÜBERTRETUNG in der " RAUCHERLOUNGE " INTERSPAR VARENA !
Seit dem August 2010 betreibt die Firma SPAR AG in der Vöcklabrucker "VARENA " an der hochfrequenten B 1 Nord das INTERSPAR - SB - Restaurant mit einer übermäßig großen und besonders komfortablen " RAUCHER - LOUNGE " . Positiv ist voraus zu bemerken, dass diese Raucherlounge nicht als Durchgangsraum zu anderen Räumen dient, sondern bewußt als Abschluss an der Nordfront des riesigen Komplexes dient. Auch die automatischen Türen sind positiv zu vermerken . Es gibt jedoch trotzdem mehrere massive Kritikpunkte, die nun hier öffentlich dargelegt werden zum Nachdenken, bevor eine offizielle Strafanzeige an die BH errgeht :
1. Die Betriebsfläche dieser Raucherlounge ist wesentlich über den gesetzlich erlaubten 50 m 2 unter solchen Konditionen, ich schätze es werden wohl 70 bis 80 m 2 sein . Nach ausgereifter und gefestigter Judikatur des VwGH gilt für die entsprechenden Berechnungen nach § 13 a Tabakgesetz nur ein nach allen Seiten hin separat abschließbarer Raum als solcher " Raum der Gastronomie " , nicht jedoch gastronomisch genutzte Bereiche, die in offener Bauweise zur Mall hin betrieben werden. Somit befindet sich im Betrieb des IN - Resti Varena nur EIN EINZIGER RAUM DER GASTRONOMIE mit ungefähr 80 m 2 , woraus sich absolut zwingend das gesetzliche Rauchverbot nach § 13 a Abs .1 Tabakgesetz für diesen Raum ergibt !
Die SPAR AG betreibt somit seit über 4 vollen Jahren eine illegale Raucherlounge allein schon wegen der Größe !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100930/NOR40100930.pdf
http://effumatum.blogspot.co.at/2014/05/welt-nr-tag-2014-fumaria-xxxl-large.html
Es handelt sich hier also um dieselbe XXXL - MEGALOMANIA wie beim " LUTZ " in Eugendorf ! Warum das bislang niemand aufgegriffen und angezeigt hat , das bleibt vorerst ein Rätsel ! Warum der planende Architekt, die Gewerbe - und Baubehörde das " übersehen " haben darüber kann beliebig spekuliert werden ..................
2. KENNZEICHNUNGS - MÄNGEL : auf beiden automatisch schließenden Glastüren befinden sich nur belanglose " Phantasie - Symbole " weiß, die eine Raucherlounge andeuten sollen . Auf der rechten doppelten Eingangstüre fehlt also die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung nach der NKV völlig ; auf der linken ( einfachen ) gibt es zusätzlich rechts oben das grüne Piktogramm nach der NKV, jedoch ohne den Warnhinweis nach § 13 b Abs. 4 TG .
Im gesamten Inneren der übergroßen Raucherlounge fehlt komplett dieser gesetzlich zwingende Warnhinweis
" RAUCHEN GEFÄHRDET IHRE
GESUNDHEIT und die
GESUNDHEIT IHRER MITMENSCHEN "
"............und ist die Kennzeichnung in ausreichender Größe und Zahl so anzubringen, dass sie
ÜBERALL IM RAUM GUT SICHTBAR und der WARNHINWEIS GUT LESBAR IST . "
Es wurde also ganz offensichtlich bewußt darauf " verzichtet ", die Raucher durch solche Sprüche zu vergraulen und zu vertreiben .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2008_II_424
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/BGBLA_2008_II_424.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/COO_2026_100_2_493796.pdf
Somit liegt auch hier eine dauerhafte eklatante Gesetzesverletzung vor , die zur Strafbarkeit nach § 14 Abs. 4 führt iVm § 13 b Tabakgesetz :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100934/NOR40100934.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100932/NOR40100932.pdf
3. Bei meinem gestrigen ausführlichen Besuch der " VARENA " konnte ich beobachten, dass Minderjährige total fasziniert sind vom wahrhaft selbstmörderischen Treiben in dieser katastrophal verqualmten " Raucherlounge " und es ist der konkrete und ernsthafte Verdacht aufgetaucht, dass hier auch 15 - Jährige gewohnheitsmäßig Tabak rauchen und sie niemand daran hindert, weil es erkennbarerweise keinerlei Kontrollen gibt in dieser Hinsicht seitens der verantwortlichen Geschäftsführung des IN - Restaurants ! Dies erscheint gerade in der Bezirksschulstadt Vöcklabruck besonders bedenklich, weil es hier seit jeher auch die " anderen " altbekannten Drogenprobleme gibt mit Cannabis & Co.....................Somit ist hier die Frage des aktiven JUGEND - SCHUTZES aufgeworfen, wenn ohne irgendwelche Kontrollen hier stundenlang Minderjährige tun & lassen können, was sie gerade wollen .
4. Vor dem linken Eingang und auch im Inneren dieser Raucherlounge befinden sich aufwendig ausgeführte doppelte Plakatständer mit riesengroßen Hinweisen darauf, dass hier nur IN - Kunden eingeladen sind und nicht Kunden von anderen Betrieben in der Varena . Das beweist somit eindeutig, dass man / frau durchaus in der Lage wäre, die obzitierten gesetzlichen Warnhinweise in mindestens der gleichen Größe und Anzahl in der Raucherlounge zu positionieren . Zusätzlich wäre anzuraten ein endloses Dauertonband zu installieren, das diesen zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Warnhinweis ( wie oben übergroß konfiguriert in R O T ) permanent in aufdringlichster Lautstärke wiedergibt .
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=Z9dsVLq8JOaG8Qf-xIGYAg#q=Raucherlounge++Interspar
http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/voecklabruck_varena_2365.html
http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/varena_restaurantlinzerstrasse50_3466.html
5. Wie fast überall unter ähnlichen Bedingungen, werden auch hier in diese Raucherlounge von völlig verantwortungslosen " Erwachsenen " SÄUGLINGE & KLEINKINDER mitgenommen und dort mitunter stundenlang in Geiselhaft gehalten unter Konditionen, die das sofortige Einschreiten der Bundespolizei nach § 81 ff Strafgesetzbuch erforderlich machen müßte : massive Gesundheitsschädigung von völlig wehrlosen Personen mit durchaus letalen Folgen auf die Dauer gesehen und niemand hindert sie daran !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40023105/NOR40023105.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12039048/NOR12039048.pdf
SUMMA SUMMARUM : Die zuständige Behörde müßte allein aufgrund dieser hier veröffentlichten Kritik diese mehrfach unter Gesetzesverletzung betriebene " Raucherlounge " unter Anwendung unmittelbarer behördlicher Zwangsgewalt an Ort und Stelle schließen ohne vorgängiges Verfahren und darüber einen umfangreichen BESCHEID erlassen nach dem VVG, der alle hier aufgeworfenen Anschuldigungen ausführlich abhandelt und auch noch ergänzt und erweitert.
NUMQUID NONDUM SATISSIME ESTO ???
NUNC SATIS ESTO : NUNC ALEA IACTA ESTO !!!
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=tytvVP6iF8mo8weF8oKoAg#q=raucher+sind+m%C3%B6rder
https://www.dontsmoke.at/
http://www.who.int/tobacco/en/
http://www.who.int/fctc/en/
zuletzt geändert : 21.11.2014 bei " Zafer "
Seit dem August 2010 betreibt die Firma SPAR AG in der Vöcklabrucker "VARENA " an der hochfrequenten B 1 Nord das INTERSPAR - SB - Restaurant mit einer übermäßig großen und besonders komfortablen " RAUCHER - LOUNGE " . Positiv ist voraus zu bemerken, dass diese Raucherlounge nicht als Durchgangsraum zu anderen Räumen dient, sondern bewußt als Abschluss an der Nordfront des riesigen Komplexes dient. Auch die automatischen Türen sind positiv zu vermerken . Es gibt jedoch trotzdem mehrere massive Kritikpunkte, die nun hier öffentlich dargelegt werden zum Nachdenken, bevor eine offizielle Strafanzeige an die BH errgeht :
1. Die Betriebsfläche dieser Raucherlounge ist wesentlich über den gesetzlich erlaubten 50 m 2 unter solchen Konditionen, ich schätze es werden wohl 70 bis 80 m 2 sein . Nach ausgereifter und gefestigter Judikatur des VwGH gilt für die entsprechenden Berechnungen nach § 13 a Tabakgesetz nur ein nach allen Seiten hin separat abschließbarer Raum als solcher " Raum der Gastronomie " , nicht jedoch gastronomisch genutzte Bereiche, die in offener Bauweise zur Mall hin betrieben werden. Somit befindet sich im Betrieb des IN - Resti Varena nur EIN EINZIGER RAUM DER GASTRONOMIE mit ungefähr 80 m 2 , woraus sich absolut zwingend das gesetzliche Rauchverbot nach § 13 a Abs .1 Tabakgesetz für diesen Raum ergibt !
Die SPAR AG betreibt somit seit über 4 vollen Jahren eine illegale Raucherlounge allein schon wegen der Größe !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100930/NOR40100930.pdf
http://effumatum.blogspot.co.at/2014/05/welt-nr-tag-2014-fumaria-xxxl-large.html
Es handelt sich hier also um dieselbe XXXL - MEGALOMANIA wie beim " LUTZ " in Eugendorf ! Warum das bislang niemand aufgegriffen und angezeigt hat , das bleibt vorerst ein Rätsel ! Warum der planende Architekt, die Gewerbe - und Baubehörde das " übersehen " haben darüber kann beliebig spekuliert werden ..................
2. KENNZEICHNUNGS - MÄNGEL : auf beiden automatisch schließenden Glastüren befinden sich nur belanglose " Phantasie - Symbole " weiß, die eine Raucherlounge andeuten sollen . Auf der rechten doppelten Eingangstüre fehlt also die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung nach der NKV völlig ; auf der linken ( einfachen ) gibt es zusätzlich rechts oben das grüne Piktogramm nach der NKV, jedoch ohne den Warnhinweis nach § 13 b Abs. 4 TG .
Im gesamten Inneren der übergroßen Raucherlounge fehlt komplett dieser gesetzlich zwingende Warnhinweis
" RAUCHEN GEFÄHRDET IHRE
GESUNDHEIT und die
GESUNDHEIT IHRER MITMENSCHEN "
"............und ist die Kennzeichnung in ausreichender Größe und Zahl so anzubringen, dass sie
ÜBERALL IM RAUM GUT SICHTBAR und der WARNHINWEIS GUT LESBAR IST . "
Es wurde also ganz offensichtlich bewußt darauf " verzichtet ", die Raucher durch solche Sprüche zu vergraulen und zu vertreiben .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2008_II_424
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/BGBLA_2008_II_424.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/COO_2026_100_2_493796.pdf
Somit liegt auch hier eine dauerhafte eklatante Gesetzesverletzung vor , die zur Strafbarkeit nach § 14 Abs. 4 führt iVm § 13 b Tabakgesetz :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100934/NOR40100934.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100932/NOR40100932.pdf
3. Bei meinem gestrigen ausführlichen Besuch der " VARENA " konnte ich beobachten, dass Minderjährige total fasziniert sind vom wahrhaft selbstmörderischen Treiben in dieser katastrophal verqualmten " Raucherlounge " und es ist der konkrete und ernsthafte Verdacht aufgetaucht, dass hier auch 15 - Jährige gewohnheitsmäßig Tabak rauchen und sie niemand daran hindert, weil es erkennbarerweise keinerlei Kontrollen gibt in dieser Hinsicht seitens der verantwortlichen Geschäftsführung des IN - Restaurants ! Dies erscheint gerade in der Bezirksschulstadt Vöcklabruck besonders bedenklich, weil es hier seit jeher auch die " anderen " altbekannten Drogenprobleme gibt mit Cannabis & Co.....................Somit ist hier die Frage des aktiven JUGEND - SCHUTZES aufgeworfen, wenn ohne irgendwelche Kontrollen hier stundenlang Minderjährige tun & lassen können, was sie gerade wollen .
4. Vor dem linken Eingang und auch im Inneren dieser Raucherlounge befinden sich aufwendig ausgeführte doppelte Plakatständer mit riesengroßen Hinweisen darauf, dass hier nur IN - Kunden eingeladen sind und nicht Kunden von anderen Betrieben in der Varena . Das beweist somit eindeutig, dass man / frau durchaus in der Lage wäre, die obzitierten gesetzlichen Warnhinweise in mindestens der gleichen Größe und Anzahl in der Raucherlounge zu positionieren . Zusätzlich wäre anzuraten ein endloses Dauertonband zu installieren, das diesen zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Warnhinweis ( wie oben übergroß konfiguriert in R O T ) permanent in aufdringlichster Lautstärke wiedergibt .
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=Z9dsVLq8JOaG8Qf-xIGYAg#q=Raucherlounge++Interspar
http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/voecklabruck_varena_2365.html
http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/varena_restaurantlinzerstrasse50_3466.html
5. Wie fast überall unter ähnlichen Bedingungen, werden auch hier in diese Raucherlounge von völlig verantwortungslosen " Erwachsenen " SÄUGLINGE & KLEINKINDER mitgenommen und dort mitunter stundenlang in Geiselhaft gehalten unter Konditionen, die das sofortige Einschreiten der Bundespolizei nach § 81 ff Strafgesetzbuch erforderlich machen müßte : massive Gesundheitsschädigung von völlig wehrlosen Personen mit durchaus letalen Folgen auf die Dauer gesehen und niemand hindert sie daran !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40023105/NOR40023105.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12039048/NOR12039048.pdf
SUMMA SUMMARUM : Die zuständige Behörde müßte allein aufgrund dieser hier veröffentlichten Kritik diese mehrfach unter Gesetzesverletzung betriebene " Raucherlounge " unter Anwendung unmittelbarer behördlicher Zwangsgewalt an Ort und Stelle schließen ohne vorgängiges Verfahren und darüber einen umfangreichen BESCHEID erlassen nach dem VVG, der alle hier aufgeworfenen Anschuldigungen ausführlich abhandelt und auch noch ergänzt und erweitert.
NUMQUID NONDUM SATISSIME ESTO ???
NUNC SATIS ESTO : NUNC ALEA IACTA ESTO !!!
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=tytvVP6iF8mo8weF8oKoAg#q=raucher+sind+m%C3%B6rder
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zuletzt geändert : 21.11.2014 bei " Zafer "
Dienstag, 18. November 2014
GEHT ES BITTE NOCH UMSTÄNDLICHER ?
ANZEIGE VARENA WIRD IM KREIS HERUMGESCHICKT !
http://effumatum.blogspot.co.at/2014/06/varena-vocklabruck-erhebliches.html
Vor wenigen Tagen wurde ich in sehr überraschender Weise vom Gemeindeamt Strasswalchen vorgeladen zur Zeugenbefragung : Das Strafamt der BH - VB hatte nämlich im Rechtshilfeverfahren die BH - SL bemüht, diese wiederum schickte den Verwaltungsstrafakt gegen den Betreiber und Inhaber von " Cafe & Arena " in der " Varena " unerklärlicherweise an das Gemeindeamt Straßwalchen, um mich zur Zeugenbefragung vorzuladen......................................................................
Worum geht es nun aktuell : Der von mir Angezeigte leugnet vehement, eine Verwaltungsübertretung begangen zu haben . Er habe seinem Personal stets klare Anweisung erteilt, diese Verbindungstür zwischen Schank und Raucherraum geschlossen zu halten und nur im unbedingt notwendigen Ausmaß beim Servieren zu öffnen und sofort wieder zu schließen ............
Diese Art der Rechtfertigung kennen wir ja zur Genüge von vielen ähnlichen Anzeigen und insbesondere aus dem hier schon mehrfach ausführlich erwähnten Fall PLACHUTTA WIEN . Der Verwaltungsgerichtshof Wien hat in seinem Erkenntnis vom 17.6.2013 mit GZ. 2012/11/0235 dazu ausführlich Stellung genommen und die Rechtfertigungsversuche von Mario PLACHUTTA endgültig verworfen :
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=yn5rVK7ZIOiG8QeCroDQAw#q=vwgh+rauchverbot+2013+ohne+durchschreiten
https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/07-4-rauchverbot-zugang.html
https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/2012110235.pdf?4cxx82
Wenn wir uns nun das oben verlinkte PDF - Dokument des VwGH genau anschauen : Der in letzter Instanz erkennende VwGH referiert ausführlich die sehr zutreffende Rechtsansicht des mit Beschwerde belangten UVS Wien und kommt dann zum Ergebnis im Punkt 4. auf S. 7 :
" DIESES VORBRINGEN GEHT FEHL "
Auf der S. 9 lesen wir dann unter Punkt 4,4 : " Auch dieses Vorbringen ist vor dem Hintergrund der Anforderungen an ein iSd § 5 VStG WIRKSAMES Kontrollsystem - der Hinweis auf die Erteilung entsprechender Anweisungen und auf stichprobenartige, nicht näher konkretisierte Überprüfungen genügt diesen Anforderungen nicht ( vgl. die bei Walter / Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II hoch 2 [ 2002 ], S. 105 f dargestellte hg. Judikatur ) -
NICHT ZIELFÜHREND " .
Der beschuldigte Inhaber , Herr Karl MAIER aus Gampern , hat von allem Anfang an ( die " VARENA " eröffnete ca. im Jahre 2010 erstmals ihre Pforten ) verabsäumt, ein derartiges WIRKSAMES Kontrollsystem einzuführen : bei meinen ungefähr 10 Besuchen in der VARENA seit 2010 bis zu meiner Strafanzeige am 20.6.2014 war jedesmal zu beobachten, dass besagte Tür im geöffneten Zustand fix arretiert war über erhebliche Zeiträume, die ich als unmittelbarer ZEUGE konkret wahrnehmen konnte. Zum angezeigten Zeitpunkt vom Mittwoch, den 18.6.2014 konnte ich exakt von 12 Uhr bis 13 Uhr direkt im Blickfeld sitzend an der Holzbrüstung beobachten, dass diese Türe eine volle und ganze Stunde fix arretiert war im geöffneten Zustand während des hochfrequenten Betriebes zur Mittagsstunde , wobei mehr als 20 Personen im Raucherraum intensiv genug qualmten ! Dies bezeuge ich hiermit nochmals unter Wahrheitspflicht unter ausdrücklicher Berufung auf die mir sonst drohenden strafrechtlichen Folgen nach § 289 StGB
Dass seit meiner Strafanzeige N U N diese Verbindungstür offensichtlich gesetzeskonform bedient wird, beseitigt bekanntlich keineswegs die Strafbarkeit von vollen 4 Jahren dauerhafter Gesetzesübertretung !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093010/NOR40093010.pdf
Diese öffentliche Zeugenaussage wird morgen vereinbarungsgemäß dem Amtsleiter - Stellvertreter von A - 5204 Straßwalchen, Herrn Magister Iuris Johann FÜRST persönlich vorgelegt, erforderlichenfalls noch mündlich ergänzt und mit dem vorgelegten Verwaltungsstrafakt retourniert an die zuständige BH -VB .
Extra Beilage : das obzitierte Erkenntnis des VwGH vom 17.6.2013 mit GZ. 2012/11/0235 betreffend den hier ganz genau gleichgelagerten Rechtfertigungsversuch von Mario PLACHUTTA in Wien wird als original PDF - Dokument in Papierform dem Akte einverleibt mit insgesamt 15 Seiten und auch mit der entsprechenden Medieninfo des VwGH auf 2 Seiten .
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !
JEDE STUNDE WIRD EIN RAUCHER HIER IN Ö. von der MVG ERMORDET !!!
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=b79sVJrwG-SG8QeuiYBI#q=mvg+Wien
http://www.mvg.at/index.php?cid=66
https://www.dontsmoke.at/
zuletzt geändert am Montag, 24.11.2014 um 16 Uhr im " Office Service "
http://effumatum.blogspot.co.at/2014/06/varena-vocklabruck-erhebliches.html
Vor wenigen Tagen wurde ich in sehr überraschender Weise vom Gemeindeamt Strasswalchen vorgeladen zur Zeugenbefragung : Das Strafamt der BH - VB hatte nämlich im Rechtshilfeverfahren die BH - SL bemüht, diese wiederum schickte den Verwaltungsstrafakt gegen den Betreiber und Inhaber von " Cafe & Arena " in der " Varena " unerklärlicherweise an das Gemeindeamt Straßwalchen, um mich zur Zeugenbefragung vorzuladen......................................................................
Worum geht es nun aktuell : Der von mir Angezeigte leugnet vehement, eine Verwaltungsübertretung begangen zu haben . Er habe seinem Personal stets klare Anweisung erteilt, diese Verbindungstür zwischen Schank und Raucherraum geschlossen zu halten und nur im unbedingt notwendigen Ausmaß beim Servieren zu öffnen und sofort wieder zu schließen ............
Diese Art der Rechtfertigung kennen wir ja zur Genüge von vielen ähnlichen Anzeigen und insbesondere aus dem hier schon mehrfach ausführlich erwähnten Fall PLACHUTTA WIEN . Der Verwaltungsgerichtshof Wien hat in seinem Erkenntnis vom 17.6.2013 mit GZ. 2012/11/0235 dazu ausführlich Stellung genommen und die Rechtfertigungsversuche von Mario PLACHUTTA endgültig verworfen :
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=yn5rVK7ZIOiG8QeCroDQAw#q=vwgh+rauchverbot+2013+ohne+durchschreiten
https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/07-4-rauchverbot-zugang.html
https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/2012110235.pdf?4cxx82
Wenn wir uns nun das oben verlinkte PDF - Dokument des VwGH genau anschauen : Der in letzter Instanz erkennende VwGH referiert ausführlich die sehr zutreffende Rechtsansicht des mit Beschwerde belangten UVS Wien und kommt dann zum Ergebnis im Punkt 4. auf S. 7 :
" DIESES VORBRINGEN GEHT FEHL "
Auf der S. 9 lesen wir dann unter Punkt 4,4 : " Auch dieses Vorbringen ist vor dem Hintergrund der Anforderungen an ein iSd § 5 VStG WIRKSAMES Kontrollsystem - der Hinweis auf die Erteilung entsprechender Anweisungen und auf stichprobenartige, nicht näher konkretisierte Überprüfungen genügt diesen Anforderungen nicht ( vgl. die bei Walter / Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II hoch 2 [ 2002 ], S. 105 f dargestellte hg. Judikatur ) -
NICHT ZIELFÜHREND " .
Der beschuldigte Inhaber , Herr Karl MAIER aus Gampern , hat von allem Anfang an ( die " VARENA " eröffnete ca. im Jahre 2010 erstmals ihre Pforten ) verabsäumt, ein derartiges WIRKSAMES Kontrollsystem einzuführen : bei meinen ungefähr 10 Besuchen in der VARENA seit 2010 bis zu meiner Strafanzeige am 20.6.2014 war jedesmal zu beobachten, dass besagte Tür im geöffneten Zustand fix arretiert war über erhebliche Zeiträume, die ich als unmittelbarer ZEUGE konkret wahrnehmen konnte. Zum angezeigten Zeitpunkt vom Mittwoch, den 18.6.2014 konnte ich exakt von 12 Uhr bis 13 Uhr direkt im Blickfeld sitzend an der Holzbrüstung beobachten, dass diese Türe eine volle und ganze Stunde fix arretiert war im geöffneten Zustand während des hochfrequenten Betriebes zur Mittagsstunde , wobei mehr als 20 Personen im Raucherraum intensiv genug qualmten ! Dies bezeuge ich hiermit nochmals unter Wahrheitspflicht unter ausdrücklicher Berufung auf die mir sonst drohenden strafrechtlichen Folgen nach § 289 StGB
Dass seit meiner Strafanzeige N U N diese Verbindungstür offensichtlich gesetzeskonform bedient wird, beseitigt bekanntlich keineswegs die Strafbarkeit von vollen 4 Jahren dauerhafter Gesetzesübertretung !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093010/NOR40093010.pdf
Diese öffentliche Zeugenaussage wird morgen vereinbarungsgemäß dem Amtsleiter - Stellvertreter von A - 5204 Straßwalchen, Herrn Magister Iuris Johann FÜRST persönlich vorgelegt, erforderlichenfalls noch mündlich ergänzt und mit dem vorgelegten Verwaltungsstrafakt retourniert an die zuständige BH -VB .
Extra Beilage : das obzitierte Erkenntnis des VwGH vom 17.6.2013 mit GZ. 2012/11/0235 betreffend den hier ganz genau gleichgelagerten Rechtfertigungsversuch von Mario PLACHUTTA in Wien wird als original PDF - Dokument in Papierform dem Akte einverleibt mit insgesamt 15 Seiten und auch mit der entsprechenden Medieninfo des VwGH auf 2 Seiten .
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !
JEDE STUNDE WIRD EIN RAUCHER HIER IN Ö. von der MVG ERMORDET !!!
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=b79sVJrwG-SG8QeuiYBI#q=mvg+Wien
http://www.mvg.at/index.php?cid=66
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zuletzt geändert am Montag, 24.11.2014 um 16 Uhr im " Office Service "
Freitag, 7. November 2014
TÄGLICH HUNDERT ÜBERTRETUNGEN RAUCHVERBOT SCHULZENTRUM NEUMARKT bei Salzburg
VERWALTUNGSSTRAFRECHTLICHE ANZEIGE an die INSPEKTION der BUNDESPOLIZEI in A - 5202 NEUMARKT bei Salzburg
Seit mehreren Jahren gilt im Schulzentrum Neumarkt eine Ortspolizeiliche Verordnung der Gemeindevertretung über das Rauchverbot und auch für das Sauberkeitsgebot . Der Werdegang dieser OPV ist im " sessionnet " vollständig veröffentlicht :
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=UnVrVNGMAueG8Qfgx4G4AQ#q=Rauchverbot+Schulzentrum+Neumarkt
http://www.sessionnet.at/50324/vo0050.asp?__kvonr=666
Leider erweist sich diese sicher sehr gut gemeinte Verordnung als weitgehend wirkungslos, weil keinerlei Massnahmen zu deren Durchsetzung seitens der Gemeinde und auch seitens der betroffenen Schulen HAK und HBLA getroffen werden. Tagtäglich kommt es zu Schulzeiten zu sicherlich mehr als einhundert Übertretungen dieser Verordnung auf dem Schulareal : Tausende Zigarettenstummel liegen schon seit Monaten und Jahren sichtbar am Boden herum als Beweis für diese Behauptung .
Heute, Freitag der 7. November 2014 um ca. 12 Uhr bei einem Lokalaugenschein vor Ort waren wieder etliche Schüler der HAK anzutreffen beim verbotenen Rauchen direkt unter den drei großen Rauchverbotstafeln auf der Turnsaalfront und sie warfen natürlich die Tschickstummel zu den anderen auf den Boden . Es gab schon mehrere diesbezügliche Berichte in diversen Medien
und meinerseits gab es auch schon mehrere Anzeigen am Gemeindeamt und auch auf der Polizei sowie eine massive Beschwerde im Salzburger Landtag, bei der Volksanwaltschaft sowie im Unterrichtsministerium - jedoch blieben alle Bemühungen bislang erfolglos .
Im Sessionnet 50324 des Gemeindeamtes Neumarkt vom 19.02.2008 lesen wir ausdrücklich : " Die Polizeiinspektion Neumarkt und der Direktor der Hauptschule haben der Stadtgemeinde Neumarkt mitgeteilt, dass der allseits bekannte Missstand des Rauchens im Schulzentrum ohne eindeutige Verbote nicht in den Griff zu bekommen ist......"
Bereits im Jahre 2008 hat der damalige Postenkommandant Josef MAIERHOFER öffentlich in den " Salzburger Nachrichten " festgestellt, dass jedermann Verstöße gegen diese OPV auch auf der Polizei zur Anzeige bringen kann . Dies wird nun von mir unter Vorlage umfangreicher Unterlagen morgen, Samstag 8.11.2014 wie angekündigt direkt beim Inspektionskommandanten durchgeführt
. Mit besonderem Nachdruck verwiesen wird auf das diesbezüglich schon im Jänner 2006 erlassene " Rundschreiben Nr. 3 Nichtraucherschutz an Schulen " des Unterrichtsminsteriums, das aktuell abrufbar ist unter dem Kürzel " bmbf " auf der Homepage des nunmehrigen Bundesministeriums für Bildung und Frauen .
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
Dort wird ausdrücklich untersagt, derartige Verhältnisse wie hier in Neumarkt zu dulden und zu fördern durch Nachgiebigkeit und Inkonsequenz ! In diesem Runderlass befindet sich auch eine eindeutige verbindliche Weisung an alle Landesschulräte, konsequent durchzugreifen und alle Hausordnungen aufsichtsbehördlich aufzuheben, die das Rauchen durch Schüler am Schulareal erlauben. Leider verweigert der LSR Salzburg nach wie vor die Befolgung dieser Weisung, was nun unweigerlich zu einer erneuten strafrechtlichen Anzeige gegen die Verantwortlichen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung führen muss.
Nachtrag vom Montag, den 10. November 2014 um 13 Uhr 30 in Eugendorf bei " Sultan " ZAFER & CO. :
Der Kommandant der Bundes - Polizei in Neumarkt hat mir per Mail mitgeteilt, dass die schwer bewaffnete und mit allen Zwangsmitteln hochgerüstete Bundespolizei sich derartig fürchtet vor den rauchenden Schülern im SZ Neumarkt und vor den beiden raucherfreundlichen Direktoren von HAK & HBLA und vor dem raucherfreundlichen neuen Bürgermeister von Neumarkt..............dass jedweder Polizeieinsatz von vornherein aussichtslos ist und daher eine bedingungslose Kapitulationserklärung gegenüber diesen terroristischen Umtrieben schon vor Jahren abgegeben worden ist. Dass seinerzeit im Februar 2008 die Initiative für diese OPV jedoch von der Polizei ausgegangen war, das will heute niemand mehr wissen !
Schöne Bescherung : tagtäglich kommt es zu mindestens 100 rotzfrechen Übertretungen dieser OPV im Schulzentrum Neumarkt, mit verwaltungsstrafrechtlichen Offizialdelikten in endloser Serie in aller Öffentlichkeit :
1. Die Gemeindeführung von Neumarkt erweist sich dem gegenüber als völlig inkompetent und machtlos, ignoriert auch seit über vollen 6 Jahren alle Hinweise, Meldungen und Anzeigen .
2. Die örtliche Sicherheitspolizei des Bundes weigert sich standhaft, im Bereich der Bundesschulen einzuschreiten, solange sie nicht direkt von den unmittelbar zuständigen Behörden dazu aufgefordert werden .
3 . Zuständige Behörde 1. Instanz wäre der neue Bürgermeister von Neumarkt : der jedoch hat laut Dokument im " sessionnet " vor etlichen Tagen in der Gemeindevertretung sogar überredungsvoll durchgepeitscht eine völlig illegale Aufweichung der OPV aus Anlass einer Schachmeisterschaft !
" AUSZUG aus der NIEDERSCHRIFT STADTRAT - SITZUNG vom 9.9.2014................
PUNKT 7.3 RAUCHGELEGENHEIT für SCHACHTURNIER in der NMS Neumarkt
Bürgermeister DI RIEGER : Der Schachklub ist in der NMS untergebracht . Bei Turnieren dürfen sich auch die Raucher nicht entfernen, um nicht über elektronische Medien Hilfe zu erhalten. Darum schreibt der Schachverband eine Rauchgelegenheit vor Ort vor. Alle Mitglieder des Stadtrates lehnen dies unter Hinweis auf die Vorbildwirkung und die gesetzliche Situation ( Schulgebäude, Verbot des Rauchens in öffentlichen Gebäuden und insbesondere in Schulen ) vehement ab. Es darf keinerlei Ausnahmen geben. " FdRdA Amtsleiter Mag Peter REIFBERGER
" TOP 11 SITZUNG der GEMEINDEVERTRETUNG vom 24.9.2014
Änderung der Ortspolizeilichen Verordnung Rauchverbot im Schulzentrum für Bundesliga - Turniere des Schachklubs.................
BM RIEGER : Es findet heuer die Bundesliga im Schachsport statt, deshalb müssen wir die Verordnung diesbezüglich abändern. Der dafür vorgesehene Platz soll außerhalb des Gebäudes sein. Ein Bereich beim Lehrereingang wird als Rauchplatz verwendet, wo zum genannten Zeitpunkt geraucht werden darf. Damit können die Bestimmungen des Schachverbandes eingehalten werden, da ansonsten die Bundesliga - Spiele nicht in Neumarkt stattfinden können. "
Abstimmungsergebnis in der GV : einstimmig angenommen mit 18 Stimmen PRO !
Dies trotz einstimmigem VETO durch den Stadtrat !!!
4. Behörde 2. Instanz wäre die Bezirkshauptmannschaft Salzburg - Umgebung und dies sogar mehrfach, weil sowohl sicherheitspolizeiliche Aspekte vorliegen als auch gesundheitspolizeiliche und zusätzlich schulrechtliche. Die BH will jedoch mit solchen " Lappalien " ebenfalls nicht belästigt werden, wie mir immer wieder mitgeteilt worden ist. Da es mir unmöglich ist, die Straftäter namentlich anzuzeigen und die Polizei sogar die Mitwirkung zur Identitätsfeststellung im Sinne der ausführlichen diesbezüglichen Vorschriften im VStG strikt verweigert................kann diese BH als Verwaltungsstrafbehörde keine Strafverfahren durchführen, soferne sie nicht ausdrücklich doch die Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes direkt ins Minenfeld schickt zu wirksamen & erfolgreichen Erhebungen ! Siehe oben !
5. Der regierende Landeshauptmann von Salzburg in seiner Funktion als Landesstatthalter der Bundesregierung im Bereich des Landesschulrates, zugleich als gebürtiger Neumarkter, ist nun offiziell genau so unter strafrechtlicher Anklage wie seinerzeit sein Vater vor exakt. 30 Jahren :
Damals hatte LHM WILFRIED I. eine verbindliche Weisung der Bundesregierung betreffend die Öffnungszeiten am 8.Dezember stur missachtet und war dann als Angeklagter vor dem Verfassungsgerichtshof gelandet - den Filius hatte er bereits mit als strafrechtlichen Verteidiger !
Und heute verweigert LHM WILFRIED II. ebenso stur und unbelehrbar die entsprechende verbindliche WEISUNG aus dem BMBF wie oben verlinkt als verantwortlicher Präsident des Landesschulrates ! Noch jedoch schlafen alle Hunde - wer weckt sie auf ???
Wo bleibt die Einhaltung der FCTC BGBl.III/219/2005 über die weltweite Bekämpfung und Ausrottung der Tabakepidemie, die sämtliche Körperschaften der Republik Österreich verpflichtet zur bedingungslosen Mitwirkung im jeweiligen Kompetenzbereich :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2005_III_219&ResultFunctionToken=00a31972-48a5-495a-9cb9-42bd63f9f237&Position=1&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=11.11.2014&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=
Wo bleibt die Einhaltung der diesbezüglichen Leitlinien der WHO betreffend Artikel 8 FCTC und der dementsprechenden dringenden " EMPFEHLUNG " der EU im Amtsblatt C 296 /2009
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Nachtrag vom Dienstag, 18.11.2014 abends im " Office Service " in Salzburg : Gestern vormittag habe ich auf der PI Neumarkt sämtliche vorgelegten Dokumente wieder abgeholt, weil sich die Polizei strikt weigert, auch nur in irgendeiner Weise tätig zu werden. Ich betonte dort ausdrücklich nochmals, dass der angezeigte Sachverhalt insgesamt den Tatbestand auch nach § 16 SPG erfüllt : Da etliche strafgerichtliche Tatbestände vorliegen, handelt es sich insgesamt um eine " Allgemeine Gefahr ", weil die hochkriminellen Auswirkungen der Tabakmafia hier auch in den Schulbereich wirken als " Gefährlicher Angriff ". Somit wäre die Bundespolizei in ihrer Funktion als Kriminalpolizei zur amtswegigen " Gefahrenerforschung " strengstens verpflichtet. Die Bundespolizei jedoch steckt hier den Kopf in den Sand und tut rein gar nichts !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162532/NOR40162532.pdf
Anschließend bin ich sofort auf das Gemeindeamt rübergegangen und wollte dies dem Bürgermeister persönlich ganz kurz nur mitteilen : er weigerte sich strikt, mich auch nur anzuhören eine einzige Minute. Die Gemeinde Neumarkt steht auf dem Standpunkt, dass die Bundespolizei diese OPV vollziehen muss, zumalen seinerzeit im Februar 2008 die Initiative dafür ja tatsächlich von der örtlichen Bundespolizei ausgegangen war in Verbindung mit dem damaligen HSD HANSEL Johann.
SCHLUSS MIT RAUCHERWAHNSINN & RAUCHERTERROR IN ALLEN SCHULBEREICHEN IM LANDE SALZBURG ! ! !
https://www.dontsmoke.at/
zuletzt geändert am Montag, 24.11.2014 im " Office Service "
Seit mehreren Jahren gilt im Schulzentrum Neumarkt eine Ortspolizeiliche Verordnung der Gemeindevertretung über das Rauchverbot und auch für das Sauberkeitsgebot . Der Werdegang dieser OPV ist im " sessionnet " vollständig veröffentlicht :
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=UnVrVNGMAueG8Qfgx4G4AQ#q=Rauchverbot+Schulzentrum+Neumarkt
http://www.sessionnet.at/50324/vo0050.asp?__kvonr=666
Leider erweist sich diese sicher sehr gut gemeinte Verordnung als weitgehend wirkungslos, weil keinerlei Massnahmen zu deren Durchsetzung seitens der Gemeinde und auch seitens der betroffenen Schulen HAK und HBLA getroffen werden. Tagtäglich kommt es zu Schulzeiten zu sicherlich mehr als einhundert Übertretungen dieser Verordnung auf dem Schulareal : Tausende Zigarettenstummel liegen schon seit Monaten und Jahren sichtbar am Boden herum als Beweis für diese Behauptung .
Heute, Freitag der 7. November 2014 um ca. 12 Uhr bei einem Lokalaugenschein vor Ort waren wieder etliche Schüler der HAK anzutreffen beim verbotenen Rauchen direkt unter den drei großen Rauchverbotstafeln auf der Turnsaalfront und sie warfen natürlich die Tschickstummel zu den anderen auf den Boden . Es gab schon mehrere diesbezügliche Berichte in diversen Medien
und meinerseits gab es auch schon mehrere Anzeigen am Gemeindeamt und auch auf der Polizei sowie eine massive Beschwerde im Salzburger Landtag, bei der Volksanwaltschaft sowie im Unterrichtsministerium - jedoch blieben alle Bemühungen bislang erfolglos .
Im Sessionnet 50324 des Gemeindeamtes Neumarkt vom 19.02.2008 lesen wir ausdrücklich : " Die Polizeiinspektion Neumarkt und der Direktor der Hauptschule haben der Stadtgemeinde Neumarkt mitgeteilt, dass der allseits bekannte Missstand des Rauchens im Schulzentrum ohne eindeutige Verbote nicht in den Griff zu bekommen ist......"
Bereits im Jahre 2008 hat der damalige Postenkommandant Josef MAIERHOFER öffentlich in den " Salzburger Nachrichten " festgestellt, dass jedermann Verstöße gegen diese OPV auch auf der Polizei zur Anzeige bringen kann . Dies wird nun von mir unter Vorlage umfangreicher Unterlagen morgen, Samstag 8.11.2014 wie angekündigt direkt beim Inspektionskommandanten durchgeführt
. Mit besonderem Nachdruck verwiesen wird auf das diesbezüglich schon im Jänner 2006 erlassene " Rundschreiben Nr. 3 Nichtraucherschutz an Schulen " des Unterrichtsminsteriums, das aktuell abrufbar ist unter dem Kürzel " bmbf " auf der Homepage des nunmehrigen Bundesministeriums für Bildung und Frauen .
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
Dort wird ausdrücklich untersagt, derartige Verhältnisse wie hier in Neumarkt zu dulden und zu fördern durch Nachgiebigkeit und Inkonsequenz ! In diesem Runderlass befindet sich auch eine eindeutige verbindliche Weisung an alle Landesschulräte, konsequent durchzugreifen und alle Hausordnungen aufsichtsbehördlich aufzuheben, die das Rauchen durch Schüler am Schulareal erlauben. Leider verweigert der LSR Salzburg nach wie vor die Befolgung dieser Weisung, was nun unweigerlich zu einer erneuten strafrechtlichen Anzeige gegen die Verantwortlichen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung führen muss.
Nachtrag vom Montag, den 10. November 2014 um 13 Uhr 30 in Eugendorf bei " Sultan " ZAFER & CO. :
Der Kommandant der Bundes - Polizei in Neumarkt hat mir per Mail mitgeteilt, dass die schwer bewaffnete und mit allen Zwangsmitteln hochgerüstete Bundespolizei sich derartig fürchtet vor den rauchenden Schülern im SZ Neumarkt und vor den beiden raucherfreundlichen Direktoren von HAK & HBLA und vor dem raucherfreundlichen neuen Bürgermeister von Neumarkt..............dass jedweder Polizeieinsatz von vornherein aussichtslos ist und daher eine bedingungslose Kapitulationserklärung gegenüber diesen terroristischen Umtrieben schon vor Jahren abgegeben worden ist. Dass seinerzeit im Februar 2008 die Initiative für diese OPV jedoch von der Polizei ausgegangen war, das will heute niemand mehr wissen !
Schöne Bescherung : tagtäglich kommt es zu mindestens 100 rotzfrechen Übertretungen dieser OPV im Schulzentrum Neumarkt, mit verwaltungsstrafrechtlichen Offizialdelikten in endloser Serie in aller Öffentlichkeit :
1. Die Gemeindeführung von Neumarkt erweist sich dem gegenüber als völlig inkompetent und machtlos, ignoriert auch seit über vollen 6 Jahren alle Hinweise, Meldungen und Anzeigen .
2. Die örtliche Sicherheitspolizei des Bundes weigert sich standhaft, im Bereich der Bundesschulen einzuschreiten, solange sie nicht direkt von den unmittelbar zuständigen Behörden dazu aufgefordert werden .
3 . Zuständige Behörde 1. Instanz wäre der neue Bürgermeister von Neumarkt : der jedoch hat laut Dokument im " sessionnet " vor etlichen Tagen in der Gemeindevertretung sogar überredungsvoll durchgepeitscht eine völlig illegale Aufweichung der OPV aus Anlass einer Schachmeisterschaft !
" AUSZUG aus der NIEDERSCHRIFT STADTRAT - SITZUNG vom 9.9.2014................
PUNKT 7.3 RAUCHGELEGENHEIT für SCHACHTURNIER in der NMS Neumarkt
Bürgermeister DI RIEGER : Der Schachklub ist in der NMS untergebracht . Bei Turnieren dürfen sich auch die Raucher nicht entfernen, um nicht über elektronische Medien Hilfe zu erhalten. Darum schreibt der Schachverband eine Rauchgelegenheit vor Ort vor. Alle Mitglieder des Stadtrates lehnen dies unter Hinweis auf die Vorbildwirkung und die gesetzliche Situation ( Schulgebäude, Verbot des Rauchens in öffentlichen Gebäuden und insbesondere in Schulen ) vehement ab. Es darf keinerlei Ausnahmen geben. " FdRdA Amtsleiter Mag Peter REIFBERGER
" TOP 11 SITZUNG der GEMEINDEVERTRETUNG vom 24.9.2014
Änderung der Ortspolizeilichen Verordnung Rauchverbot im Schulzentrum für Bundesliga - Turniere des Schachklubs.................
BM RIEGER : Es findet heuer die Bundesliga im Schachsport statt, deshalb müssen wir die Verordnung diesbezüglich abändern. Der dafür vorgesehene Platz soll außerhalb des Gebäudes sein. Ein Bereich beim Lehrereingang wird als Rauchplatz verwendet, wo zum genannten Zeitpunkt geraucht werden darf. Damit können die Bestimmungen des Schachverbandes eingehalten werden, da ansonsten die Bundesliga - Spiele nicht in Neumarkt stattfinden können. "
Abstimmungsergebnis in der GV : einstimmig angenommen mit 18 Stimmen PRO !
Dies trotz einstimmigem VETO durch den Stadtrat !!!
4. Behörde 2. Instanz wäre die Bezirkshauptmannschaft Salzburg - Umgebung und dies sogar mehrfach, weil sowohl sicherheitspolizeiliche Aspekte vorliegen als auch gesundheitspolizeiliche und zusätzlich schulrechtliche. Die BH will jedoch mit solchen " Lappalien " ebenfalls nicht belästigt werden, wie mir immer wieder mitgeteilt worden ist. Da es mir unmöglich ist, die Straftäter namentlich anzuzeigen und die Polizei sogar die Mitwirkung zur Identitätsfeststellung im Sinne der ausführlichen diesbezüglichen Vorschriften im VStG strikt verweigert................kann diese BH als Verwaltungsstrafbehörde keine Strafverfahren durchführen, soferne sie nicht ausdrücklich doch die Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes direkt ins Minenfeld schickt zu wirksamen & erfolgreichen Erhebungen ! Siehe oben !
5. Der regierende Landeshauptmann von Salzburg in seiner Funktion als Landesstatthalter der Bundesregierung im Bereich des Landesschulrates, zugleich als gebürtiger Neumarkter, ist nun offiziell genau so unter strafrechtlicher Anklage wie seinerzeit sein Vater vor exakt. 30 Jahren :
Damals hatte LHM WILFRIED I. eine verbindliche Weisung der Bundesregierung betreffend die Öffnungszeiten am 8.Dezember stur missachtet und war dann als Angeklagter vor dem Verfassungsgerichtshof gelandet - den Filius hatte er bereits mit als strafrechtlichen Verteidiger !
Und heute verweigert LHM WILFRIED II. ebenso stur und unbelehrbar die entsprechende verbindliche WEISUNG aus dem BMBF wie oben verlinkt als verantwortlicher Präsident des Landesschulrates ! Noch jedoch schlafen alle Hunde - wer weckt sie auf ???
Wo bleibt die Einhaltung der FCTC BGBl.III/219/2005 über die weltweite Bekämpfung und Ausrottung der Tabakepidemie, die sämtliche Körperschaften der Republik Österreich verpflichtet zur bedingungslosen Mitwirkung im jeweiligen Kompetenzbereich :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2005_III_219&ResultFunctionToken=00a31972-48a5-495a-9cb9-42bd63f9f237&Position=1&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=11.11.2014&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=
Wo bleibt die Einhaltung der diesbezüglichen Leitlinien der WHO betreffend Artikel 8 FCTC und der dementsprechenden dringenden " EMPFEHLUNG " der EU im Amtsblatt C 296 /2009
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Nachtrag vom Dienstag, 18.11.2014 abends im " Office Service " in Salzburg : Gestern vormittag habe ich auf der PI Neumarkt sämtliche vorgelegten Dokumente wieder abgeholt, weil sich die Polizei strikt weigert, auch nur in irgendeiner Weise tätig zu werden. Ich betonte dort ausdrücklich nochmals, dass der angezeigte Sachverhalt insgesamt den Tatbestand auch nach § 16 SPG erfüllt : Da etliche strafgerichtliche Tatbestände vorliegen, handelt es sich insgesamt um eine " Allgemeine Gefahr ", weil die hochkriminellen Auswirkungen der Tabakmafia hier auch in den Schulbereich wirken als " Gefährlicher Angriff ". Somit wäre die Bundespolizei in ihrer Funktion als Kriminalpolizei zur amtswegigen " Gefahrenerforschung " strengstens verpflichtet. Die Bundespolizei jedoch steckt hier den Kopf in den Sand und tut rein gar nichts !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162532/NOR40162532.pdf
Anschließend bin ich sofort auf das Gemeindeamt rübergegangen und wollte dies dem Bürgermeister persönlich ganz kurz nur mitteilen : er weigerte sich strikt, mich auch nur anzuhören eine einzige Minute. Die Gemeinde Neumarkt steht auf dem Standpunkt, dass die Bundespolizei diese OPV vollziehen muss, zumalen seinerzeit im Februar 2008 die Initiative dafür ja tatsächlich von der örtlichen Bundespolizei ausgegangen war in Verbindung mit dem damaligen HSD HANSEL Johann.
SCHLUSS MIT RAUCHERWAHNSINN & RAUCHERTERROR IN ALLEN SCHULBEREICHEN IM LANDE SALZBURG ! ! !
https://www.dontsmoke.at/
zuletzt geändert am Montag, 24.11.2014 im " Office Service "
Freitag, 20. Juni 2014
VARENA VÖCKLABRUCK : ERHEBLICHES DAUERPROBLEM !
STRAFANZEIGE gemäß § 14 TABAKGESETZ - NICHTRAUCHERSCHUTZ
1. Gegen den verantwortlichen Geschäftsführer von " CAFE & ARENA "
2. Gegen den verantwortlichen Leiter des EKZ " VARENA " in 4840 VÖCKLABRUCK, Linzerstraße 50
An die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, zu Handen Dr. Martin GSCHWANDTNER persönlich
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/bh_voecklabruck_DEU_HTML.htm
Zum Sachverhalt :
Am Mittwoch, 18.Juni 2014, besuchte ich das EKZ VARENA und konsumierte von 12 Uhr bis 13 Uhr im offenen Bereich des Betriebes von " CAFE & ARENA " ( also in der Mall neben dem Holzgeländer ) im Obergeschoss des EKZ einen " Verlängerten " und dazu eine Kardinalschnitte ( Rechnung liegt bei ! ) Dabei musste ich leider feststellen, dass aus dem stark frequentierten Raucherraum permanent in erheblichem Ausmaß hochgiftiger Tabakrauch in die Mall strömt, weil die mittlere Eingangstür offensichtlich während der gesamten Betriebszeit im geöffneten Zustand arretiert wird . Schon nach wenigen Minuten bekam ich Kopfweh durch diese unfreiwillige Tabakrauchexposition im " Raum öffentlichen Ortes " nach der Definition des § 13 Tabakgesetz !
Dieses Lokal wurde nachweislich schon mehrfach wegen dieses Übelstandes angezeigt, jedoch offensichtlich ohne Erfolg. Als Beweis lege ich bei ein E - Mail vom 24.Februar 2011, das Herr Berthold REITER von der BH - VB an den Verein " Krebspatienten für Krebspatienten " gesandt hatte und im Forum des " Rauchsheriff " veröffentlicht worden ist.
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=kpkl6r2l5v4gfpdcd3ooobjf4qqocu1lis1coplt3enbedu4c3t0&topic=583.0
Bei mehreren Besuchen in der VARENA in den vergangenen Jahren war leider immer wieder dasselbe Problem erkennbar . Wenngleich die jeweils doppelten Glasschiebetüren an den Seiten geschlossen sind, so strömt doch durch förmlichen Kamineffekt der hochtoxische Tabakrauch ständig durch diese mittlere Tür ( einfache Schwenktüre aus Glas ) in die Mall . Wird nun argumentiert, dass nur mit derart fixierter offener Tür der Betrieb in der Praxis aufrechterhalten werden kann, dann ist dem entgegenzuhalten, dass dann automatisch das gesetzliche Rauchverbot nach § 13 a Abs. 1 TabakG zum Tragen kommt, weil eben nicht gewährleistet ist, dass kein Tabakrauch in den Verbotsbereich austritt.
Besonders hinweisen muss ich in diesem Zusammenhang auch auf die zusätzliche verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Center - Managers nach der offiziellen Rechtsposition des Bundesministeriums für Gesundheit vom 5.3.2009 mit GZ. BMG - 22180 - 0154 - III/B/2009, wie sie nach wie vor auf der Homepage des BMG veröffentlicht ist :
http://bmg.cms.apa.at/cms/home//standard.html?preview=1&channel=CH1041&doc=CMS1397468657162
Es ist also genau zu überprüfen, ob die Centerleitung möglicherweise den dauerhaften diesbezüglichen Gesetzesbruch bewusst duldet und somit unterstützt . Auch die gesamte bisherige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eindeutig : das bewusste Offenhalten einer solchen Verbindungstür zwischen einem Raucherraum und dem allgemeinen Mallbereich ist nicht zu dulden und führt zur erheblichen Strafbarkeit, bei Unbeugsamkeit notwendigerweise zur Lokalsperre und zum Konzessionsentzug .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2012110235_20130617X00
Gemäß dem " LEITBILD " der BH - VB auf der Homepage " Besondere Anliegen für uns sind GESUNDHEIT, soziale und allgemeine Sicherheit......." darf ich Sie nun persönlich dringend ersuchen, dafür zu sorgen, dass nach jahrelanger Gesetzesmissachtung durch den Betreiber des " CAFE & ARENA " der gesetzeskonforme Zustand dauerhaft sichergestellt wird durch geeignete Maßnahmen der zuständigen Behörde. Sie haben im Interview mit der " Bezirksrundschau " Vöcklabruck vom 8.1.2009 eine konsequente Vorgangsweise der Sanitätsbehörde des Bezirkes bei Gesetzesübertretungen zugesagt .
Laut Präambel der FCTC BGBl. III/ Nr.219/2005 ist unauslöschlich im Bundesrecht der Republik Österreich verankert, dass auch das Passivrauchen zu Tod, Krankheit und Invalidität führen kann und somit die vorsätzliche Gefährdung und Schädigung durch Tabakrauchexposition in Räumen öffentlicher Orte auch zur Verantwortung nach dem § 177 StGB führen kann.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
Schon seit dem 21.8.2003 ist durch BGBl.I / Nr.74 allgemein festgestellt
" RAUCHEN KANN TÖDLICH SEIN "
" RAUCHEN FÜGT IHNEN UND DEN MENSCHEN IN IHRER UMGEBUNG ERHEBLICHEN SCHADEN ZU "
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Verfassungsrichter-fuer-strenges-Rauchverbot-in-Einkaufszentren;art4,282024
Auch der Verfassungsgerichtshof in Wien hat im Beschwerdeverfahren B 776/09 ( Sammlungsnummer 18895 ) dem Nichtraucherschutz in EKZ absoluten Vorrang vor allen anderen Überlegungen eingeräumt .
Diese öffentliche Strafanzeige wird der zuständigen Behörde " Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck " einerseits nun mit e - Mail zur Kenntnis gebracht, andererseits auch in Papierform samt etlichen Unterlagen über die Post AG eingeschrieben zugestellt.
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=697.0
Herzlichen Dank auch dem Betreiber der oben verlinkten Internet - Datei " RAUCHSHERIFF " für die gefällige zusätzliche Veröffentlichung !
zuletzt geändert am 22.6.2014
1. Gegen den verantwortlichen Geschäftsführer von " CAFE & ARENA "
2. Gegen den verantwortlichen Leiter des EKZ " VARENA " in 4840 VÖCKLABRUCK, Linzerstraße 50
An die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, zu Handen Dr. Martin GSCHWANDTNER persönlich
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/bh_voecklabruck_DEU_HTML.htm
Zum Sachverhalt :
Am Mittwoch, 18.Juni 2014, besuchte ich das EKZ VARENA und konsumierte von 12 Uhr bis 13 Uhr im offenen Bereich des Betriebes von " CAFE & ARENA " ( also in der Mall neben dem Holzgeländer ) im Obergeschoss des EKZ einen " Verlängerten " und dazu eine Kardinalschnitte ( Rechnung liegt bei ! ) Dabei musste ich leider feststellen, dass aus dem stark frequentierten Raucherraum permanent in erheblichem Ausmaß hochgiftiger Tabakrauch in die Mall strömt, weil die mittlere Eingangstür offensichtlich während der gesamten Betriebszeit im geöffneten Zustand arretiert wird . Schon nach wenigen Minuten bekam ich Kopfweh durch diese unfreiwillige Tabakrauchexposition im " Raum öffentlichen Ortes " nach der Definition des § 13 Tabakgesetz !
Dieses Lokal wurde nachweislich schon mehrfach wegen dieses Übelstandes angezeigt, jedoch offensichtlich ohne Erfolg. Als Beweis lege ich bei ein E - Mail vom 24.Februar 2011, das Herr Berthold REITER von der BH - VB an den Verein " Krebspatienten für Krebspatienten " gesandt hatte und im Forum des " Rauchsheriff " veröffentlicht worden ist.
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=kpkl6r2l5v4gfpdcd3ooobjf4qqocu1lis1coplt3enbedu4c3t0&topic=583.0
Bei mehreren Besuchen in der VARENA in den vergangenen Jahren war leider immer wieder dasselbe Problem erkennbar . Wenngleich die jeweils doppelten Glasschiebetüren an den Seiten geschlossen sind, so strömt doch durch förmlichen Kamineffekt der hochtoxische Tabakrauch ständig durch diese mittlere Tür ( einfache Schwenktüre aus Glas ) in die Mall . Wird nun argumentiert, dass nur mit derart fixierter offener Tür der Betrieb in der Praxis aufrechterhalten werden kann, dann ist dem entgegenzuhalten, dass dann automatisch das gesetzliche Rauchverbot nach § 13 a Abs. 1 TabakG zum Tragen kommt, weil eben nicht gewährleistet ist, dass kein Tabakrauch in den Verbotsbereich austritt.
Besonders hinweisen muss ich in diesem Zusammenhang auch auf die zusätzliche verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Center - Managers nach der offiziellen Rechtsposition des Bundesministeriums für Gesundheit vom 5.3.2009 mit GZ. BMG - 22180 - 0154 - III/B/2009, wie sie nach wie vor auf der Homepage des BMG veröffentlicht ist :
http://bmg.cms.apa.at/cms/home//standard.html?preview=1&channel=CH1041&doc=CMS1397468657162
Es ist also genau zu überprüfen, ob die Centerleitung möglicherweise den dauerhaften diesbezüglichen Gesetzesbruch bewusst duldet und somit unterstützt . Auch die gesamte bisherige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eindeutig : das bewusste Offenhalten einer solchen Verbindungstür zwischen einem Raucherraum und dem allgemeinen Mallbereich ist nicht zu dulden und führt zur erheblichen Strafbarkeit, bei Unbeugsamkeit notwendigerweise zur Lokalsperre und zum Konzessionsentzug .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2012110235_20130617X00
Gemäß dem " LEITBILD " der BH - VB auf der Homepage " Besondere Anliegen für uns sind GESUNDHEIT, soziale und allgemeine Sicherheit......." darf ich Sie nun persönlich dringend ersuchen, dafür zu sorgen, dass nach jahrelanger Gesetzesmissachtung durch den Betreiber des " CAFE & ARENA " der gesetzeskonforme Zustand dauerhaft sichergestellt wird durch geeignete Maßnahmen der zuständigen Behörde. Sie haben im Interview mit der " Bezirksrundschau " Vöcklabruck vom 8.1.2009 eine konsequente Vorgangsweise der Sanitätsbehörde des Bezirkes bei Gesetzesübertretungen zugesagt .
Laut Präambel der FCTC BGBl. III/ Nr.219/2005 ist unauslöschlich im Bundesrecht der Republik Österreich verankert, dass auch das Passivrauchen zu Tod, Krankheit und Invalidität führen kann und somit die vorsätzliche Gefährdung und Schädigung durch Tabakrauchexposition in Räumen öffentlicher Orte auch zur Verantwortung nach dem § 177 StGB führen kann.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
Schon seit dem 21.8.2003 ist durch BGBl.I / Nr.74 allgemein festgestellt
" RAUCHEN KANN TÖDLICH SEIN "
" RAUCHEN FÜGT IHNEN UND DEN MENSCHEN IN IHRER UMGEBUNG ERHEBLICHEN SCHADEN ZU "
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Verfassungsrichter-fuer-strenges-Rauchverbot-in-Einkaufszentren;art4,282024
Auch der Verfassungsgerichtshof in Wien hat im Beschwerdeverfahren B 776/09 ( Sammlungsnummer 18895 ) dem Nichtraucherschutz in EKZ absoluten Vorrang vor allen anderen Überlegungen eingeräumt .
Diese öffentliche Strafanzeige wird der zuständigen Behörde " Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck " einerseits nun mit e - Mail zur Kenntnis gebracht, andererseits auch in Papierform samt etlichen Unterlagen über die Post AG eingeschrieben zugestellt.
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=697.0
Herzlichen Dank auch dem Betreiber der oben verlinkten Internet - Datei " RAUCHSHERIFF " für die gefällige zusätzliche Veröffentlichung !
zuletzt geändert am 22.6.2014
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