Sonntag, 22. Februar 2015

" BUNDESHEER PLANT TOTALES RAUCHVERBOT "

" BUNDESHEER   PLANT   TOTALES   RAUCHVERBOT "




    Die  " Salzburger  Nachrichten " brachten  gestern, Samstag  den 21.Februar 2015  auf der Seite 2  unter der Rubrik  " Innenpolitik "  mit obiger Schlagzeile  folgenden redaktionellen Bericht durch den Wiener Redakteur  Dr. Alexander  PURGER  ( alias : das leibhaftige  " PURGATORIUM " ! )

           " WIEN . Ein generelles  Rauchverbot , und zwar auch im Freien , überlegt das Verteidigungsministerium einzuführen . Das Rauchverbot soll vorerst nur in der Wiener Rossauerkaserne , dem Sitz des Ministeriums, und in einem zweiten Amtsgebäude  in Wien gelten . Zweifellos würde das aber über kurz oder lang ein Rauchverbot in allen Kasernen und auf allen Truppenübungsplätzen nach sich ziehen .

             Zurzeit kursiert im Heer der Entwurf  eines Nichtraucherschutzerlasses, der ein generelles Rauchverbot  ab 1. September vorsieht . Argumentiert wird es mit  der   FÜRSORGEPFLICHT   des Dienstgebers  für alle Bediensteten . Auch finanzielle Gründe werden ins Treffen geführt  :

             " Die Abwesenheit vom Dienst zum Zwecke des regelmäßigen Rauchens ist rechtlich unzulässig . Durch eine Duldung würde dem Bund in Folge der tatsächlichen  und dauernden Verkürzung  der Dienstzeit ein beträchtlicher  unmittelbarer Schaden entstehen . " Ein Arbeitsplatz dürfe nur für Aufgaben vorgesehen werden, der die volle Normarbeitskraft eines Menschen erfordere . Die Verkürzung der Dienstzeit  zum Zwecke des Rauchens sei daher nicht zu rechtfertigen  , heißt es in dem Entwurf .  " Jeder Vorgesetzte, der ein derartiges Verhalten duldet, begibt sich daher in die Gefahr einer schadenersatzrechtlichen und disziplinären  Verantwortung . "

             Ein weiteres Argument für das Rauchverbot : " Durch das Rauchen entstehen nicht unerhebliche  jährliche Kosten  durch die weit stärkere Abnützung  der Vorhänge und das Problem des Bürobezugs durch einen Nichtraucher  nach einem Raucher  ( Ausmalen ) . "

             Und noch ein Argument : " Es ist sicher nicht mehr zeitgemäß , durch die Erlaubnis , im Amtsgebäude zu rauchen , eindeutig gesundheitsschädigendes Verhalten zu fördern "  Ob das vorgeschlagene Rauchverbot wirklich kommt , muss die Ressortführung  entscheiden . "  #  ZITAT   ENDE  #

          Diese entschlossenene  Offensive  des zuständigen  Bundesministers für  " Landesverteidigung  und Sport "  gegen den nach wie vor gefährlichsten innerstaatlichen " FEIND " , nämlich gegen den sogenannten inneren Schweinehund  mit Namen Nikotinsucht , muss nun auch von der gesamten Öffentlichkeit massiv unterstützt werden !  Der zuständige Minister  Gerald  KLUG  hat sich ja vor kurzem auf  " DONTSMOKE "  entsprechend verewigt :

https://www.dontsmoke.at/mag-gerald-klug/

Ganz in diesem Sinne  sollte die gesamte aktuelle Bundesheerführung nun  einen entschlossenen  und sicherlich siegreichen Feldzug gegen den nach wie vor im Heer allgegenwärtigen Raucherterror durchführen !  Vorbei  längst die glorreichen Zeiten eines " Generalfeldmarschalles "  Edi  E ., der sowohl in der Rossauerkaserne, als auch auf allen Schlachtfeldern nur mit glosender und stinkender  " Virginia "  zu sehen und zu riechen war ! Und der von der Journaille Austria dafür auch noch mehrfach belobhudelt worden war für sein heldenhaftes , von gesetzlichen Vorschriften völlig unbeeinflussbares Verhalten :

            So zum Beispiel  brachten eben dieselben  " Salzburger Nachrichten "  am Montag, den 24.November 2008 auf der Seite 19  unter der Rubrik  " PORTRÄT "  und  " LEBENSBILDER "  eine  exzessive  ganzseitige  und  bebilderte Laudatio auf diesen kapnomanischen  Generalfeldmarschall : natürlich mit keck erhobener Rechte , die eine glosende " Virginia " demonstrativ  zwischen den Fingern hielt  und dies noch dazu  nicht auf dem Schlachtfeld etwa , nein direkt  im  " Raum eines Öffentlichen Ortes " nach  § 13 Abs. 1 Tabakgesetz iVm § 1 Ziffer 11 und auch in Verbindung mit der entsprechenden Bestimmung im § 29 SPG !  Dazu verfasste das berüchtigte leibhaftige  " Purgatorium " auch noch folgenden Akt der journaillistischen Anbetung & Verehrung :

          " Sein Büro in der Wiener Rossauer Kaserne  ist das einzige, das man mit der Nase findet . Schon auf dem Gang riecht man dichte Schwaden  von Virginier - Rauch und jeder im Verteidigungsministerium weiß : hinter der Virginier, da steckt der Edi , der  GRÖVAZ , der Größte  Virginiaraucher  aller Zeiten............denn der 59 - jährige  Generalfeldmarschall genießt im Bundesheer  so etwas wie  " KULT  -  STATUS " .................

      Und auch noch am Mittwoch, den 26.Jänner 2011 , brachten diese SN   ( diesmal durch den Lokal - Redakteur Christoph  REISER )auf der  " SEITE  DREI "  erneut eine  solche exzessive Lobhudelei auf den  gegen die Bundespolitik rebellierenden   GRÖVAZ  mit der riesengroßen Schlagzeile  :  "  GENERAL  MIT  RÜCKGRAT "  und dazu eine farbenfrohe Abbildung mit glosender Virginia direkt im Mundwinkel  oberhalb der goldenen Generalsembleme ! Dies mit der größten Selbstverständlichkeit , ohne Rüge durch den Presserat , ohne Rüge durch den Gesundheitsminister , wenngleich damals voll im Clinch mit dem Ressortchef - ihr könnt euch sicher noch alle gut daran erinnern !

          Nach wie vor gibt es im Internet jede Menge Meldungen  darüber, dass man beim Bundesheer vorwiegend   "   das   SAUFEN  &  RAUCHEN "  lernt :

https://www.google.at/search?q=Bundesheer+:+SAUFEN++und++RAUCHEN&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=AbrpVLjUF4T2Us69hOgJ

     Dies ist wahrlich kein Ruhmesblatt  für unser Bundesheer  und sollte nun ultimativen Anlass ergeben  für die totale Gegenoffensive . Der BMLVS  wird nun auch öffentlich aufgefordert, den obzitierten Entwurf  eines ministeriellen Nichtraucherschutzerlasses  samt Erläuterungen auf seiner Homepage aktuell zu veröffentlichen  ganz im Sinne des  beschlussreif im Parlament liegenden neuen Artikels 22 a der Bundesverfassung : jedes Ministerium muss auch alle Erlässe von genereller Bedeutung in wirksamer Weise veröffentlichen, natürlich auch die Vorausentwürfe, damit sich eine rechtzeitige Möglichkeit zur Meinungsäußerung für eine breitere Öffentlichkeit ergibt !

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00019/index.shtml

        Hier im Ministerialentwurf  19 ME / XXV. GP. für die Abschaffung des generellen Amtsgeheimnisses  und verfassungsrechtlicher  Einführung einer ebenso generellen Informationspflicht  sämtlicher Behörden und Ämter  finden Sie in den Erläuterungen diesbezüglich noch ganz deutliche Aussagen . Leider sind dann die Erläuterungen der Regierungsvorlage  395 schon viel unklarer ausgefallen aufgrund mehrfacher negativer Stellungnahmen, die allesamt nachzulesen sind im oben verlinkten Dokument . Derzeit sind die Fronten diesbezüglich ziemlich festgefahren , es zeigt sich noch keine 2/3 Mehrheit  für die vorgesehene Verfassungsänderung im Nationalrat . Besonders bemerkenswert dazu der Kommentar von NR SCHERAK  Nikolaus , Neos , vor etlichen Tagen im " Standard " :

http://derstandard.at/2000011821883/Ein-Informationsfreiheitsgesetz-ohne-Informationsfreiheit

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00395/index.shtml

Weiters  wird  hier eindringlichst in Erinnerung gerufen , dass die völkerrechtlichen Verbindlichkeiten der Republik  aus der FCTC , BGBl.. III/219/2005 in Verbindung mit der Ratsempfehlung der EU  über " Rauchfreie Umgebungen ", Amtsblatt C 296/2009  als typische " Querschnittsmaterie "  vorrangig  zwar unseren jungen, dynamischen und auch gesundheitspolitisch sehr vorbildhaften  Aussenminister verpflichten, andererseits jedoch auch alle anderen Bundesminister und auch alle 9 Landeshäuptlinge und die entsprechenden Unterhäuptlinge für das Gesundheitswesen etc.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF

https://www.dontsmoke.at/sebastian-kurz/

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150110_OTS0007/klugoberhauser-oesterreich-soll-statt-raucher-europameister-gesundheits-europameister-werden

EFFUMATUM   AUSTRIA  !!!   -   ÖSTER -RAUCH   RAUCHT  AUS  !!! 

https://www.google.at/search?q=EFFUMATUM+AUSTRIA&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=I8DpVNONLIGhULuBgrAK

Mittwoch, 4. Februar 2015

SCHULWARENHÄNDLER PERWEIN VERFÜHRT TAGTÄGLICH SCHÜLER ZUM RAUCHEN !

STRASSWALCHEN  :  PBS  -  HÄNDLER  Martin  PERWEIN   als   SCHÜLERVERFÜHRER  !

https://firmen.wko.at/Web/DetailsKontakt.aspx?FirmaID=c68d4459-93d0-4422-ac44-7803ea2bd4c8

http://www.oevp-strasswalchen.at/oevp-strasswalchen/team/martin-perwein

http://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Volksanwaltschaft-prueft-Raucherschutz-fuer-Jugendliche?topic_type=aktuelles&archiv=0

          Vor wenigen Tagen, exakt am 19.Jänner 2015 , hat die Volksanwaltschaft Wien  die oben verlinkte öffentliche Ankündigung eines speziellen amtlichen Prüfungsverfahrens  betreffend

 " RAUCHERSCHUTZ   für   JUGENDLICHE "
auf die Homepage gestellt mit folgendem Text, der nun als  Motto für diese  Internet - Post dienen soll :

        " Die Volksanwaltschaft kündigt  ein amtliches Prüfverfahren zum Schutz der österreichischen Kinder und Jugendlichen vor frühem Einstieg in Rauchergewohnheiten an.  Kräuter :  ' Das Ziel unseres Einschreitens ist ein verbindlicher  Aktionsplan der Politik zur drastischen Senkung der  Nikotinabhängigkeit  im Jugendalter . Es darf    KEINE  KOMPROMISSE  &  AUSREDEN   mehr geben, die  Gesundheit junger Menschen hat im Mittelpunkt zu stehen '.

          Aufgrund der traurigen internationalen Spitzenposition des Suchtverhaltens von österreichischen Jugendlichen,  nahezu 30 Prozent der 15 - jährigen greifen zur Zigarette, seien gesellschaftspolitische  Versäumnisse in der Vergangenheit offenkundig . In anderen Ländern mit wirkungsvollen Maßnahmen, wie beispielsweise in Irland, seien weniger als die Hälfte der Kinder  und Jugendlichen der frühen Nikotinsucht verfallen.

          Kräuter : ' Ich werde das Gesundheits - und Wirtschaftsministerium um eine offene und ehrliche Analyse der Mängel in der Prävention, der Kontrolle, der Preispolitik für Zigaretten und der verunglückten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in Lokalen ersuchen. Auf dieser Basis wird die VA  eine   KONSEQUENTE  &  NACHHALTIGE  STRATEGIE   zum Schutz der Jugend vor Nikotinabhängigkeit und einen Aktionsplan zur Verbesserung  der Situation einfordern. ' "

     Noch am selben Tage, also am  19.1.2015  habe ich der VA und etlichen anderen wichtigen Adressaten  eine ausführliche Stellungnahme hier im Internet angekündigt . Gestern kam eine Antwort der VA , die ich entschieden korrigieren mußte unmittelbar , weil  es sich im Anlassfall eben nicht um ein Tabakfachgeschäft handelt, sondern  " nur " um eine  Tabakverkaufsstelle  verbunden mit einem vollen Gewerbe für PBS .

Schon vor weit über einem Jahr habe ich  hier  im Blog die bestehende Problematik voll aufgegriffen :

http://effumatum.blogspot.co.at/2013/10/klagliches-total-versagen-aller-10.html

Das klägliche Totalversagen aller 10 Regierungen ist offensichtlich für jedermann ! Es gibt in keinem   einzigen Bundesland einen wirksamen Jugendschutz gegenüber den ständigen Verführungen durch die gesamte Nikotindrogenmafia  und durch verantwortunglose erwachsene Raucher . Dies wird jahraus  jahrein bestätigt zum Beispiel durch die vielfach zitierten OECD - Studien . In den vergangenen Wochen ist wieder einmal  umfangreiche Debatte geführt worden in allen Medien, ob wir auch hier in  KAPNOMANISTAN   das gesetzliche  Einstiegsalter für den Tabakkonsum von 16 auf 18 Jahre  anheben könnten  und wie das durchgeführt werden sollte. Und wieder wird es kein einheitliches Ergebnis  geben können, weil  die Kompetenz  für den Jugendschutz großteils bei den Bundesländern liegt  und  sich also wieder einmal der  Föderalismus querlegt  als unüberwindbares Hindernis ..............

http://www.salzburg.com/nachrichten/kinder/eltern/sn/artikel/jugendliche-ueber-rauchverbot-dann-raucht-man-erst-recht-136077/

          Die  " Salzburger  Nachrichten "  brachten dazu am 26.1.2015 auf der S. 18 der Printausgabe den oben verlinkten  Bericht  mit riesengroßer Schlagzeile  und dazu folgende Glosse von Wolfgang  DÜR  vom LBG  Wien :

http://www.lbg.ac.at/de/themen/rauchen-gilt-letzte-bastion-der-freiheit-2612015

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=669.msg4508#msg4508

        Und schon am 24.10.2006  warnten diese  SN  eindringlich genug  vor  der  " NIKOTINFALLE  für  KINDER " , die nach wie vor zehntausendfach aufgestellt sind im ganzen Bundesgebiet in aller Öffentlichkeit ! Und niemand wagt es einzuschreiten  -  die Bundespolizei  verweigert jedwede  Hilfestellung  !!!

      Und die  " Tiroler  Tageszeitung " brachte ebenfalls einen  entsprechenden Bericht  am 18.1.2015  über das klägliche  Versagen des Jugendschutzes in Tirol  und über das hochkriminelle Verhalten von Trafikanten :

http://www.tt.com/panorama/9497875-91/den-meisten-trafikanten-ist-es-doch-ganz-egal-wie-alt-du-bist.csp

       Dies ist nur eine kleine Auswahl  aus einer schier unübersehbaren  Menge von Wortmeldungen zum Thema  Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen . Die Volksanwaltschaft wird sich nun  beim amtlichen Prüfverfahren mit all diesen Aspekten sicherlich gründlich genug auseinandersetzen .


   Nun zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen :  Nehmen wir zuerst den § 1  des Salzburger Landesgesetzes über den Jugendschutz und die Jugendförderung :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB12014008/LSB12014008.pdf

                                        " RECHT  JUNGER MENSCHEN 
Abs. 1)     Jeder junge  Mensch hat ein Recht auf den Schutz seines Lebens, die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit, die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und auf Förderung der Entwicklung seiner körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte . "

        Dieses unabdingbare  Grundrecht  eines jeden Kindes und eines jeden Jugendlichen  hier in Straßwalchen, Land Salzburg,  Republik  KAPNOMANISTAN ,  wird  vom PBS - Händler  Martin PERWEIN , Salzburger Straße 5 , tagtäglich hundertfach  missachtet  durch aufdringliche  Tabakwerbung  in diesem Schulwarengeschäft  direkt bei der Kassa , direkt beim Eingang und auch an der Außenseite durch Werbung auf den 2 Automaten, die rund um die Uhr  zugänglich sind .

        Da Herr Martin  PERWEIN   auch Inhaber  einer Konzession für eine Tabakverkaufsstelle nach § 23 Tabakmonopolgesetz ist,  beansprucht er nach § 39 TabMG  in Verbindung mit  § 11 Abs. 4  Ziffer 4  und Abs. 5  Tabakgesetz  auch das uneingeschränkte Recht auf Werbung

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12054719/NOR12054719.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100926/NOR40100926.pdf

Im Ergebnis wird jedoch der § 1 Salzburger  Jugendgesetz dadurch massiv verletzt  und auch  sämtliche Grundsätze der FCTC,  der internationalen Konvention zur gezielten Eindämmung und Ausrottung der Tabakepidemie

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509

Insbesondere  wird  krass verletzt der diesbezügliche Artikel 13  der FCTC :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073592/NOR40073592.pdf

denn die Tabakwerbung im PBS - Fachgeschäft  von Martin Perwein hier in Straßwalchen ist  " falsch,  irreführend, täuschend und durchaus geeignet, einen falschen Eindruck über dessen Eigenschaften, gesundheitliche Auswirkungen, Gefahren oder Emissionen zu erwecken "  nach Abs. 4 lit.a

       Letztlich  verantwortlich  für diese unerträgliche Situation ist auf Bundesebene der  Finanzminister  Hansjörg  SCHELLING, weil sämtliche Aktivitäten von Trafikanten  im Sinne des Tabakmonopolgesetzes und des Tabaksteuergesetzes über die ausgelagerte  Monopolverwaltungsgesellschaft  MVG  diesem  BMF  zuzurechnen sind . Weiters  verantwortlich ist auch der Wirtschaftsminister  MITTERLEHNER , weil die Trafikanten und auch alle sonstigen Händler  Mitglieder der Wirtschaftskammer sind . Aber auch die Gesundheitsminsterin  OBERHAUSER  hat diese verquere Situation mitzuverantworten, dass entgegen allen Grundsätzen der Prävention in einem Schulwarengeschäft tagtäglich unzählige Kinder & Jugendliche massiv belästigt und gefährdet werden durch aufdringlichste Tabakwerbung .

         Im Bereich der Salzburger Landesregierung liegt nun die unmittelbare Verantwortung für den Jugendschutz  bei Landesrätin Martina  BERTHOLD  und selbige wird nun hier  öffentlich aufgefordert, unverzüglich einzuschreiten  und das tagtägliche  Misshandeln völlig wehrloser Schulkinder ab 6 Jahren   durch den PBS - Händler Martin  PERWEIN   hier in Straßwalchen wirksam und dauerhaft zu beseitigen, ansonsten kriminalpolizeiliche und staatsanwaltschaftliche Strafanzeige erstattet werden müßte gegen alle beteiligten  Verantwortlichen .

.http://www.salzburg.gv.at/berthold

SCHLUSS  MIT  GEWERBLICHER   VERFÜHRUNG   VON  SCHÜLERN  ZUM  RAUCHEN  !

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=419.15

Danke dem " Rauchsheriff " in Wien für die gut gelungene Übernahme dieses Textes  in sein Forum wie oben verlinkt als Post 19 bis 22 !

zuletzt geändert am Dienstag, den 10.2.2015 um 21 Uhr  im  " Hinterstüberl "

Dienstag, 16. Dezember 2014

HAKZWEI SALZBURG : DIE TOTALE KATASTROPHE !

KATASTROPHALES  RAUCHERCHAOS  vor  der  " HAKZWEI "  in   SALZBURG  !

     Gestern, Montag den 15.Dezember 2014 so gegen Mittag , am Wege vom Salzburger Landesverwaltungsgericht  Wasserfeldstraße 30, dann über den eindrucksvoll renovierten  " Trakl - Steg "  über die  Salzach und weiter die Uferpromenade entlang  Richtung Altstadt :  Diese  " HAKZWEI "  liegt direkt am Wege und es bietet sich an ein aktueller Lokalaugenschein :

ABERTAUSENDE   ABGERAUCHTE  SARGNÄGEL

verunzieren das gesamte Schulareal !  Ich bin sofort rauf in die Direktion  und verlangte vom Direktor persönlich Aufklärung :  " EIGENTLICH "  werde das hier gar nicht geduldet,  ABER  ............."In einem ganz kurzen Gespräch war die schiere  VERZWEIFLUNG  dieses verantwortlichen Schulleiters deutlich spürbar !  EIGENTLICH  gelte hier das, was das BMBF  durch Runderlass an alle Schulen angeordnet hat  schon vor fast 9 Jahren , aber eben doch nur  " eigentlich ", ganz egal was das wohl bedeuten könnte und auch sollte !

https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html

        Dann wurde die große Mittagspause eingeläutet, es strömten die Schüler ins Freie und Dutzende  rauchten dann völlig unbekümmert neben den auffälligen Rauchverbotstafeln überall am gesamten Schulareal  und warfen vor meinen Augen die abgerauchten Nikotinbrötchen auf den Boden zu den Zigtausenden anderen, die dort schon längere Zeit liegen . Zur Rede gestellt,  ob sie vielleicht an grenzdebiler  Legasthenie allesamt leiden, wenn sie neben  aufdringlichem

 " RAUCHEN  VERBOTEN  VOR  DEM  SCHULEINGANG  "

einen  derartigen  Saustall verursachen  am gesamten Schulareal , kamen massenhaft die unflätigsten Antworten , womit sofort erkennbar war, dass hier die totale Undiszipliniertheit zu Hause ist  genauso wie vor der HAK in Neumarkt und auch vor vielen anderen Schulen .

    Der weitere Weg führte mich zur  " BERUFSSCHULE 2  "  gleich nebenan : dort rauchten direkt vor dem Eingang neben den beiden großen Rauchverbotstafeln   zwei erwachsene weibliche Bedienstete der Schule und von mir zur Rede gestellt, meinten sie rotzfrech, das RV gelte sowieso nur für die Schüler und nicht für das erwachsene Personal der Schule.

     Nach Unterquerung der großen Lehenerbrücke dann das  BUNDESGYMNASIUM  auch direkt an der Salzach :  auch hier rauchten etliche Schüler am Vorplatz der Schule Richtung Salzach  und auch hier liegen überall die hochgiftigen Zigarettenstummel am Boden herum, was überhaupt nicht sein sollte. Auf der Rückseite dieser Schule gibt es übrigens für die Teilnehmer des Erwachsenengymnasiums im Abendunterricht einen eigenen überdachten Raucherplatz, den die Schüler des BG jedoch nicht benützen dürfen nach der Hausordnung .

      Die Zustände insgesamt an Salzburgs Höheren Schulen und auch an den Berufsschulen schreien wahrlich zum Himmel und absolut niemand fühlt sich zuständig im Landesschulrat am Mozartplatz, der als Landesstatthalterei des Bundes dienen sollte für das zuständige BMBF ! Die Zustände sind sanitätspolizeilich derart katastrophal in jedweder Hinsicht, dass nur unverzüglich das

  " Amt  für  ÖFFENTLICHE  ORDNUNG " 

des Magistrates eingeschaltet wird in wirksamer Weise !



WO  BLEIBEN  DIE  VERANTWORTLICHEN  IM   LANDESSCHULRAT   SALZBURG ???

http://www.lsr-sbg.gv.at/schule-und-recht/verhaltensvereinbarungen/

Mittwoch, 19. November 2014

INTERSPAR - RAUCHERPARADIES in VARENA VÖCKLABRUCK : MEHRFACH ILLEGAL !!!

JAHRELANGE  SYSTEMATISCHE  GESETZESÜBERTRETUNG  in  der  " RAUCHERLOUNGE "  INTERSPAR  VARENA  !

 
        Seit dem  August  2010  betreibt die Firma  SPAR  AG  in der Vöcklabrucker  "VARENA "  an der hochfrequenten B 1  Nord  das  INTERSPAR -  SB - Restaurant  mit einer übermäßig großen  und besonders  komfortablen  " RAUCHER  -  LOUNGE " . Positiv ist voraus zu bemerken, dass diese Raucherlounge nicht als Durchgangsraum zu anderen Räumen dient, sondern  bewußt  als Abschluss an der Nordfront des riesigen Komplexes dient.  Auch die automatischen Türen  sind positiv zu vermerken . Es gibt jedoch trotzdem mehrere massive Kritikpunkte, die nun hier  öffentlich dargelegt werden  zum Nachdenken, bevor eine offizielle Strafanzeige an die BH errgeht :

    1. Die Betriebsfläche dieser Raucherlounge ist wesentlich über den gesetzlich erlaubten 50 m 2  unter solchen Konditionen, ich schätze es werden wohl 70 bis 80 m 2 sein . Nach ausgereifter und gefestigter Judikatur  des VwGH gilt für die entsprechenden Berechnungen nach § 13 a Tabakgesetz  nur  ein nach allen Seiten hin separat abschließbarer Raum als solcher  " Raum der Gastronomie " , nicht jedoch gastronomisch genutzte Bereiche, die in offener Bauweise zur Mall hin betrieben werden. Somit befindet  sich im Betrieb des IN - Resti  Varena  nur  EIN  EINZIGER  RAUM  DER  GASTRONOMIE  mit  ungefähr 80 m 2 , woraus sich absolut zwingend das gesetzliche Rauchverbot nach § 13 a  Abs .1  Tabakgesetz  für diesen Raum ergibt !
Die SPAR  AG  betreibt somit seit über 4 vollen Jahren eine illegale Raucherlounge  allein schon wegen der Größe !

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100930/NOR40100930.pdf

http://effumatum.blogspot.co.at/2014/05/welt-nr-tag-2014-fumaria-xxxl-large.html

Es handelt sich hier also um dieselbe  XXXL - MEGALOMANIA  wie beim " LUTZ " in Eugendorf ! Warum das bislang niemand aufgegriffen und angezeigt hat , das bleibt vorerst ein Rätsel !  Warum der planende Architekt, die Gewerbe - und Baubehörde das  " übersehen " haben darüber kann beliebig spekuliert werden ..................


       2. KENNZEICHNUNGS  -  MÄNGEL : auf beiden automatisch schließenden Glastüren  befinden sich nur belanglose  " Phantasie - Symbole "  weiß, die eine Raucherlounge andeuten sollen . Auf der  rechten doppelten  Eingangstüre  fehlt also die gesetzlich  vorgeschriebene  Kennzeichnung nach der NKV  völlig ;  auf der linken ( einfachen ) gibt es zusätzlich rechts oben das grüne Piktogramm nach der NKV, jedoch ohne den Warnhinweis nach § 13 b Abs. 4 TG .

         Im gesamten  Inneren der übergroßen Raucherlounge fehlt komplett dieser gesetzlich zwingende Warnhinweis

" RAUCHEN  GEFÄHRDET  IHRE
  
GESUNDHEIT     und  die

GESUNDHEIT  IHRER   MITMENSCHEN "

"............und ist die  Kennzeichnung  in ausreichender Größe und Zahl so anzubringen,  dass sie

ÜBERALL   IM   RAUM   GUT   SICHTBAR    und   der   WARNHINWEIS  GUT   LESBAR   IST . "


 Es  wurde also  ganz  offensichtlich  bewußt darauf  " verzichtet ", die Raucher durch solche Sprüche zu vergraulen und zu vertreiben . 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2008_II_424 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/BGBLA_2008_II_424.pdf 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/COO_2026_100_2_493796.pdf 

Somit liegt auch hier eine dauerhafte eklatante Gesetzesverletzung vor , die zur Strafbarkeit nach § 14 Abs. 4 führt iVm  § 13 b  Tabakgesetz :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100934/NOR40100934.pdf 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100932/NOR40100932.pdf 


3. Bei  meinem  gestrigen  ausführlichen Besuch der  " VARENA "  konnte ich beobachten, dass Minderjährige  total fasziniert sind vom wahrhaft selbstmörderischen Treiben in dieser  katastrophal  verqualmten " Raucherlounge " und es ist der konkrete und ernsthafte Verdacht aufgetaucht, dass hier auch 15 - Jährige gewohnheitsmäßig Tabak rauchen und sie niemand daran hindert, weil es erkennbarerweise keinerlei Kontrollen gibt in dieser Hinsicht seitens der verantwortlichen Geschäftsführung des IN - Restaurants !  Dies erscheint gerade in der Bezirksschulstadt Vöcklabruck besonders bedenklich, weil es hier seit jeher auch die " anderen "  altbekannten Drogenprobleme gibt mit Cannabis & Co.....................Somit ist hier die Frage des aktiven  JUGEND  -  SCHUTZES aufgeworfen,  wenn ohne irgendwelche Kontrollen  hier stundenlang Minderjährige tun & lassen können, was sie gerade wollen . 


4.   Vor dem linken Eingang und auch im Inneren dieser Raucherlounge  befinden sich aufwendig ausgeführte doppelte  Plakatständer   mit riesengroßen Hinweisen darauf, dass hier nur IN - Kunden eingeladen sind und nicht Kunden von anderen Betrieben in der Varena .  Das beweist somit eindeutig,  dass man / frau  durchaus in der Lage wäre, die obzitierten gesetzlichen Warnhinweise  in mindestens der gleichen Größe und Anzahl  in der Raucherlounge zu positionieren .  Zusätzlich wäre anzuraten ein endloses Dauertonband zu installieren, das diesen zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Warnhinweis ( wie oben  übergroß konfiguriert in   R O T  )  permanent in aufdringlichster  Lautstärke wiedergibt . 

https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=Z9dsVLq8JOaG8Qf-xIGYAg#q=Raucherlounge++Interspar 

http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/voecklabruck_varena_2365.html 

http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/varena_restaurantlinzerstrasse50_3466.html 


5.   Wie fast überall  unter ähnlichen Bedingungen,  werden  auch hier in diese  Raucherlounge von völlig verantwortungslosen   " Erwachsenen "  SÄUGLINGE &  KLEINKINDER   mitgenommen und dort mitunter stundenlang in Geiselhaft gehalten unter Konditionen, die das sofortige Einschreiten der Bundespolizei nach § 81 ff Strafgesetzbuch erforderlich machen müßte :  massive Gesundheitsschädigung von völlig wehrlosen Personen mit durchaus letalen Folgen auf die Dauer gesehen und niemand hindert sie daran !

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40023105/NOR40023105.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12039048/NOR12039048.pdf 


SUMMA   SUMMARUM :  Die zuständige  Behörde müßte allein aufgrund dieser  hier veröffentlichten  Kritik  diese  mehrfach unter Gesetzesverletzung betriebene " Raucherlounge "  unter Anwendung unmittelbarer behördlicher Zwangsgewalt an Ort und Stelle schließen ohne vorgängiges Verfahren und darüber einen umfangreichen   BESCHEID  erlassen   nach dem  VVG, der alle hier aufgeworfenen Anschuldigungen ausführlich abhandelt und auch noch ergänzt und erweitert. 

NUMQUID   NONDUM   SATISSIME   ESTO  ???

NUNC   SATIS   ESTO   :   NUNC   ALEA   IACTA   ESTO   !!!

















https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=tytvVP6iF8mo8weF8oKoAg#q=raucher+sind+m%C3%B6rder


https://www.dontsmoke.at/

http://www.who.int/tobacco/en/

http://www.who.int/fctc/en/

zuletzt  geändert : 21.11.2014  bei  " Zafer "

Dienstag, 18. November 2014

GEHT ES BITTE NOCH UMSTÄNDLICHER ?

ANZEIGE   VARENA   WIRD  IM  KREIS   HERUMGESCHICKT !

http://effumatum.blogspot.co.at/2014/06/varena-vocklabruck-erhebliches.html

       Vor  wenigen Tagen  wurde ich in sehr überraschender  Weise vom Gemeindeamt Strasswalchen vorgeladen  zur Zeugenbefragung : Das Strafamt der BH - VB  hatte  nämlich  im Rechtshilfeverfahren die BH - SL  bemüht, diese wiederum schickte den Verwaltungsstrafakt gegen den Betreiber  und Inhaber von " Cafe & Arena " in der " Varena "  unerklärlicherweise an das Gemeindeamt Straßwalchen, um mich zur Zeugenbefragung vorzuladen......................................................................

      Worum geht es nun aktuell :  Der  von mir Angezeigte  leugnet vehement, eine Verwaltungsübertretung  begangen zu  haben . Er habe seinem Personal stets klare Anweisung erteilt, diese Verbindungstür zwischen Schank und Raucherraum  geschlossen zu halten und nur im unbedingt notwendigen Ausmaß beim Servieren zu öffnen und sofort wieder zu schließen ............

     Diese Art der Rechtfertigung kennen wir ja zur Genüge  von vielen ähnlichen Anzeigen  und insbesondere aus dem hier schon mehrfach ausführlich erwähnten Fall  PLACHUTTA  WIEN  . Der  Verwaltungsgerichtshof Wien hat in seinem Erkenntnis vom  17.6.2013  mit GZ. 2012/11/0235  dazu ausführlich Stellung genommen  und die Rechtfertigungsversuche  von Mario  PLACHUTTA  endgültig verworfen :

https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=yn5rVK7ZIOiG8QeCroDQAw#q=vwgh+rauchverbot+2013+ohne+durchschreiten

https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/07-4-rauchverbot-zugang.html

https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/2012110235.pdf?4cxx82

       Wenn wir uns nun das oben verlinkte PDF - Dokument des VwGH genau anschauen : Der in letzter Instanz erkennende VwGH  referiert ausführlich die sehr zutreffende Rechtsansicht des mit Beschwerde belangten UVS Wien  und kommt dann zum Ergebnis  im Punkt 4. auf S. 7 :

"  DIESES   VORBRINGEN  GEHT  FEHL "

    Auf  der S. 9 lesen wir dann unter Punkt 4,4 : " Auch dieses  Vorbringen ist vor dem Hintergrund der Anforderungen an ein iSd § 5 VStG   WIRKSAMES  Kontrollsystem  -  der Hinweis auf die Erteilung entsprechender Anweisungen und auf stichprobenartige, nicht näher konkretisierte Überprüfungen genügt diesen Anforderungen nicht ( vgl. die bei Walter / Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II hoch 2 [ 2002 ], S. 105 f dargestellte hg. Judikatur ) -

          NICHT     ZIELFÜHREND " . 

Der  beschuldigte  Inhaber , Herr Karl  MAIER  aus  Gampern ,   hat von allem Anfang an ( die " VARENA "  eröffnete ca. im Jahre 2010  erstmals ihre Pforten )  verabsäumt, ein derartiges  WIRKSAMES  Kontrollsystem einzuführen : bei meinen ungefähr 10 Besuchen in der  VARENA  seit 2010  bis zu meiner Strafanzeige am  20.6.2014  war jedesmal zu beobachten, dass besagte Tür im geöffneten Zustand fix arretiert war über erhebliche Zeiträume, die ich als unmittelbarer  ZEUGE  konkret wahrnehmen konnte.  Zum angezeigten Zeitpunkt vom Mittwoch, den 18.6.2014  konnte ich exakt von 12 Uhr bis 13 Uhr direkt im Blickfeld sitzend an der Holzbrüstung  beobachten, dass diese Türe eine volle und ganze Stunde fix arretiert  war im geöffneten Zustand  während des hochfrequenten Betriebes zur Mittagsstunde , wobei mehr als 20 Personen im  Raucherraum  intensiv genug  qualmten  ! Dies bezeuge ich hiermit nochmals unter Wahrheitspflicht unter ausdrücklicher Berufung auf die mir sonst drohenden strafrechtlichen Folgen nach § 289 StGB

Dass  seit meiner Strafanzeige   N U N   diese Verbindungstür offensichtlich  gesetzeskonform  bedient wird, beseitigt bekanntlich keineswegs die Strafbarkeit von vollen 4 Jahren dauerhafter Gesetzesübertretung !


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093010/NOR40093010.pdf

      Diese  öffentliche Zeugenaussage  wird morgen vereinbarungsgemäß  dem Amtsleiter - Stellvertreter  von A - 5204  Straßwalchen, Herrn  Magister  Iuris  Johann FÜRST   persönlich vorgelegt, erforderlichenfalls noch mündlich ergänzt und mit dem vorgelegten Verwaltungsstrafakt retourniert an die zuständige BH -VB .

Extra Beilage : das obzitierte Erkenntnis des VwGH  vom 17.6.2013  mit GZ. 2012/11/0235  betreffend  den hier ganz genau gleichgelagerten Rechtfertigungsversuch von Mario  PLACHUTTA  in Wien  wird als  original PDF - Dokument in Papierform dem Akte einverleibt  mit insgesamt 15 Seiten und auch mit der entsprechenden Medieninfo des VwGH auf 2 Seiten . 


CETERUM   CENSEO   TSCHICK  -  MAFIAM   ESSE   DELENDAM  !

JEDE  STUNDE  WIRD  EIN  RAUCHER  HIER  IN  Ö.  von  der  MVG  ERMORDET  !!! 

https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=b79sVJrwG-SG8QeuiYBI#q=mvg+Wien 

http://www.mvg.at/index.php?cid=66 

https://www.dontsmoke.at/ 

zuletzt  geändert  am  Montag, 24.11.2014  um 16 Uhr  im  " Office  Service "


Freitag, 7. November 2014

TÄGLICH HUNDERT ÜBERTRETUNGEN RAUCHVERBOT SCHULZENTRUM NEUMARKT bei Salzburg

VERWALTUNGSSTRAFRECHTLICHE   ANZEIGE   an  die  INSPEKTION     der  BUNDESPOLIZEI   in  A - 5202   NEUMARKT  bei   Salzburg

Seit   mehreren   Jahren gilt  im  Schulzentrum  Neumarkt   eine  Ortspolizeiliche  Verordnung der  Gemeindevertretung   über  das   Rauchverbot  und  auch für das  Sauberkeitsgebot .   Der  Werdegang  dieser  OPV   ist  im  " sessionnet "  vollständig  veröffentlicht :

https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=UnVrVNGMAueG8Qfgx4G4AQ#q=Rauchverbot+Schulzentrum+Neumarkt

http://www.sessionnet.at/50324/vo0050.asp?__kvonr=666


Leider  erweist  sich  diese  sicher sehr gut gemeinte  Verordnung als weitgehend wirkungslos, weil  keinerlei Massnahmen zu deren Durchsetzung seitens der Gemeinde  und auch seitens der betroffenen Schulen HAK  und HBLA  getroffen werden.  Tagtäglich kommt  es zu  Schulzeiten zu sicherlich mehr als einhundert  Übertretungen dieser  Verordnung auf dem Schulareal :  Tausende  Zigarettenstummel  liegen schon seit Monaten und Jahren sichtbar am Boden  herum   als  Beweis  für diese Behauptung .

    Heute,  Freitag  der 7. November 2014 um ca.  12 Uhr  bei einem Lokalaugenschein vor  Ort  waren wieder etliche Schüler der HAK  anzutreffen beim verbotenen Rauchen direkt unter den drei großen Rauchverbotstafeln auf der Turnsaalfront  und sie warfen natürlich die Tschickstummel zu den anderen auf den Boden .  Es  gab schon mehrere diesbezügliche  Berichte in diversen Medien
und meinerseits gab es auch schon mehrere Anzeigen am Gemeindeamt und auch auf der Polizei sowie eine  massive Beschwerde im Salzburger Landtag, bei der Volksanwaltschaft  sowie im Unterrichtsministerium  -  jedoch blieben alle Bemühungen bislang  erfolglos .

   Im  Sessionnet   50324  des Gemeindeamtes Neumarkt vom 19.02.2008  lesen wir ausdrücklich :  " Die Polizeiinspektion Neumarkt und der Direktor der Hauptschule  haben der Stadtgemeinde Neumarkt  mitgeteilt,  dass  der allseits  bekannte  Missstand des Rauchens im Schulzentrum  ohne  eindeutige  Verbote nicht in den Griff zu bekommen ist......"

     Bereits  im Jahre 2008  hat  der damalige Postenkommandant  Josef  MAIERHOFER  öffentlich in den  " Salzburger  Nachrichten " festgestellt,  dass jedermann Verstöße gegen diese OPV auch auf der Polizei zur Anzeige bringen kann . Dies wird nun von mir unter Vorlage umfangreicher Unterlagen morgen, Samstag 8.11.2014  wie angekündigt  direkt beim Inspektionskommandanten  durchgeführt

.     Mit besonderem Nachdruck verwiesen wird auf das diesbezüglich  schon im Jänner  2006 erlassene  " Rundschreiben Nr. 3  Nichtraucherschutz an Schulen "  des Unterrichtsminsteriums,  das aktuell abrufbar ist unter dem Kürzel " bmbf "  auf der Homepage des  nunmehrigen Bundesministeriums für Bildung und Frauen .


https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html


Dort wird ausdrücklich untersagt, derartige  Verhältnisse  wie hier in Neumarkt zu dulden  und zu fördern durch Nachgiebigkeit und Inkonsequenz !  In diesem  Runderlass  befindet sich auch eine eindeutige verbindliche  Weisung an alle Landesschulräte, konsequent durchzugreifen und alle Hausordnungen aufsichtsbehördlich aufzuheben, die das Rauchen  durch Schüler am Schulareal erlauben. Leider verweigert der LSR  Salzburg nach wie vor die Befolgung dieser Weisung, was nun unweigerlich zu einer  erneuten strafrechtlichen Anzeige gegen die Verantwortlichen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung führen muss.

Nachtrag vom Montag, den 10. November 2014 um  13 Uhr 30  in Eugendorf  bei  " Sultan "  ZAFER  & CO. :

           Der   Kommandant der Bundes - Polizei  in Neumarkt  hat mir per Mail  mitgeteilt, dass die schwer bewaffnete  und mit allen Zwangsmitteln hochgerüstete  Bundespolizei  sich derartig fürchtet vor den rauchenden Schülern im SZ Neumarkt und vor den beiden raucherfreundlichen Direktoren von HAK & HBLA  und vor dem raucherfreundlichen neuen  Bürgermeister  von Neumarkt..............dass  jedweder Polizeieinsatz von vornherein aussichtslos ist  und daher eine bedingungslose Kapitulationserklärung  gegenüber diesen terroristischen Umtrieben schon vor Jahren abgegeben worden ist.  Dass seinerzeit  im  Februar  2008  die Initiative für diese OPV  jedoch von der Polizei ausgegangen war, das will heute niemand mehr wissen !

           Schöne  Bescherung :  tagtäglich kommt es zu mindestens 100  rotzfrechen Übertretungen dieser OPV im Schulzentrum Neumarkt,  mit verwaltungsstrafrechtlichen  Offizialdelikten in endloser Serie  in aller Öffentlichkeit :

1. Die Gemeindeführung  von Neumarkt  erweist sich dem gegenüber als völlig inkompetent und machtlos,  ignoriert auch seit über vollen 6 Jahren alle Hinweise, Meldungen und Anzeigen .

2. Die örtliche  Sicherheitspolizei  des Bundes weigert sich standhaft, im Bereich der Bundesschulen einzuschreiten, solange sie nicht direkt von den unmittelbar zuständigen Behörden dazu aufgefordert werden .

3 . Zuständige  Behörde 1. Instanz wäre der neue Bürgermeister von Neumarkt : der jedoch hat laut Dokument im " sessionnet "  vor etlichen Tagen in der Gemeindevertretung  sogar überredungsvoll durchgepeitscht  eine völlig illegale Aufweichung der OPV  aus Anlass einer Schachmeisterschaft !

" AUSZUG  aus  der  NIEDERSCHRIFT   STADTRAT - SITZUNG  vom 9.9.2014................
 PUNKT 7.3  RAUCHGELEGENHEIT  für  SCHACHTURNIER  in der NMS  Neumarkt 

        Bürgermeister DI  RIEGER : Der Schachklub ist in der NMS  untergebracht . Bei Turnieren dürfen sich auch die Raucher nicht entfernen, um nicht über elektronische Medien Hilfe zu erhalten.  Darum schreibt der Schachverband eine Rauchgelegenheit vor Ort vor. Alle Mitglieder des Stadtrates lehnen dies unter Hinweis auf die Vorbildwirkung und die gesetzliche Situation ( Schulgebäude,  Verbot des Rauchens in öffentlichen Gebäuden und insbesondere in Schulen )  vehement ab. Es darf keinerlei Ausnahmen geben. "  FdRdA   Amtsleiter  Mag Peter  REIFBERGER

" TOP  11  SITZUNG  der  GEMEINDEVERTRETUNG  vom 24.9.2014  

Änderung der Ortspolizeilichen Verordnung Rauchverbot im Schulzentrum für Bundesliga - Turniere  des  Schachklubs.................

BM RIEGER :  Es findet heuer die Bundesliga im Schachsport statt,  deshalb müssen wir die Verordnung  diesbezüglich abändern.  Der dafür vorgesehene Platz soll außerhalb des Gebäudes sein. Ein Bereich beim Lehrereingang  wird als Rauchplatz verwendet, wo zum genannten Zeitpunkt geraucht werden darf. Damit können die Bestimmungen des Schachverbandes eingehalten werden, da ansonsten die Bundesliga - Spiele nicht in Neumarkt stattfinden können. "

Abstimmungsergebnis in der GV : einstimmig angenommen  mit 18  Stimmen  PRO !

Dies trotz einstimmigem  VETO  durch den Stadtrat !!!


 4. Behörde 2. Instanz wäre die Bezirkshauptmannschaft Salzburg - Umgebung und dies sogar mehrfach, weil sowohl sicherheitspolizeiliche Aspekte vorliegen als auch gesundheitspolizeiliche  und zusätzlich schulrechtliche.  Die BH  will jedoch mit solchen " Lappalien "  ebenfalls nicht belästigt werden, wie mir immer wieder mitgeteilt worden ist. Da es mir unmöglich ist, die Straftäter namentlich anzuzeigen und die Polizei sogar die Mitwirkung zur Identitätsfeststellung im Sinne der ausführlichen diesbezüglichen Vorschriften im VStG  strikt verweigert................kann diese BH  als Verwaltungsstrafbehörde  keine Strafverfahren durchführen, soferne sie nicht ausdrücklich doch die Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes direkt ins Minenfeld schickt zu wirksamen & erfolgreichen Erhebungen !  Siehe oben !

5. Der regierende  Landeshauptmann  von Salzburg  in seiner Funktion als Landesstatthalter der Bundesregierung im Bereich des Landesschulrates,  zugleich als gebürtiger  Neumarkter, ist nun offiziell  genau so unter strafrechtlicher Anklage wie seinerzeit sein Vater vor exakt. 30 Jahren :

         Damals  hatte  LHM  WILFRIED  I.  eine verbindliche Weisung  der Bundesregierung betreffend die Öffnungszeiten am 8.Dezember  stur missachtet  und war dann als Angeklagter vor dem Verfassungsgerichtshof gelandet - den Filius hatte er bereits mit als strafrechtlichen Verteidiger  !
          Und  heute verweigert  LHM  WILFRIED  II.  ebenso stur und unbelehrbar die entsprechende  verbindliche  WEISUNG  aus dem BMBF  wie oben verlinkt  als  verantwortlicher Präsident des Landesschulrates !  Noch jedoch schlafen alle Hunde  -  wer weckt sie auf ???
Wo bleibt die Einhaltung  der FCTC  BGBl.III/219/2005  über die weltweite  Bekämpfung und Ausrottung der Tabakepidemie, die sämtliche Körperschaften der Republik Österreich verpflichtet  zur bedingungslosen Mitwirkung im jeweiligen Kompetenzbereich  :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2005_III_219&ResultFunctionToken=00a31972-48a5-495a-9cb9-42bd63f9f237&Position=1&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=11.11.2014&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=

Wo bleibt die Einhaltung der  diesbezüglichen Leitlinien  der WHO  betreffend Artikel 8  FCTC  und der dementsprechenden  dringenden " EMPFEHLUNG "  der  EU  im Amtsblatt C 296 /2009

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF

Nachtrag  vom Dienstag, 18.11.2014  abends im " Office  Service " in Salzburg :  Gestern vormittag  habe ich auf der PI Neumarkt sämtliche vorgelegten Dokumente wieder abgeholt, weil sich die Polizei strikt weigert, auch nur in irgendeiner Weise tätig zu werden. Ich betonte dort ausdrücklich nochmals, dass der angezeigte Sachverhalt insgesamt den Tatbestand auch nach § 16 SPG erfüllt : Da etliche strafgerichtliche Tatbestände vorliegen, handelt es sich insgesamt um eine " Allgemeine  Gefahr ", weil die hochkriminellen Auswirkungen der Tabakmafia hier auch in den Schulbereich wirken als  " Gefährlicher Angriff ". Somit wäre die Bundespolizei in ihrer Funktion als Kriminalpolizei zur amtswegigen  " Gefahrenerforschung " strengstens verpflichtet. Die Bundespolizei jedoch steckt hier den Kopf in den Sand und tut rein  gar nichts  !

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162532/NOR40162532.pdf

Anschließend bin ich sofort auf das Gemeindeamt  rübergegangen und wollte dies dem Bürgermeister persönlich ganz kurz nur mitteilen : er weigerte sich strikt, mich auch nur anzuhören eine einzige Minute. Die Gemeinde Neumarkt steht auf dem Standpunkt, dass die Bundespolizei diese OPV  vollziehen muss, zumalen seinerzeit im Februar 2008 die Initiative dafür ja tatsächlich von der örtlichen Bundespolizei ausgegangen war  in Verbindung mit dem damaligen HSD  HANSEL  Johann.

SCHLUSS   MIT   RAUCHERWAHNSINN  &  RAUCHERTERROR  IN  ALLEN   SCHULBEREICHEN  IM  LANDE   SALZBURG  ! ! !

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zuletzt geändert  am Montag,  24.11.2014  im  " Office  Service "

Freitag, 20. Juni 2014

VARENA VÖCKLABRUCK : ERHEBLICHES DAUERPROBLEM !

STRAFANZEIGE  gemäß  § 14  TABAKGESETZ  -  NICHTRAUCHERSCHUTZ

1. Gegen  den  verantwortlichen  Geschäftsführer  von  " CAFE  &  ARENA "

2.  Gegen  den  verantwortlichen  Leiter des EKZ  " VARENA "  in  4840  VÖCKLABRUCK, Linzerstraße 50


An die Bezirkshauptmannschaft  Vöcklabruck, zu Handen  Dr. Martin  GSCHWANDTNER  persönlich

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/bh_voecklabruck_DEU_HTML.htm

Zum  Sachverhalt :

                Am  Mittwoch, 18.Juni 2014,  besuchte ich das EKZ  VARENA  und  konsumierte von 12 Uhr bis 13 Uhr  im offenen Bereich des  Betriebes von  " CAFE  &  ARENA " ( also in der Mall neben dem Holzgeländer )  im Obergeschoss des EKZ einen  " Verlängerten " und dazu eine Kardinalschnitte  ( Rechnung liegt bei ! )  Dabei musste ich leider feststellen, dass  aus dem  stark frequentierten  Raucherraum permanent in erheblichem Ausmaß hochgiftiger Tabakrauch in die Mall strömt, weil die mittlere Eingangstür offensichtlich während der gesamten Betriebszeit im geöffneten Zustand arretiert wird .  Schon nach wenigen Minuten bekam ich Kopfweh  durch diese unfreiwillige Tabakrauchexposition im " Raum öffentlichen Ortes " nach der Definition des § 13 Tabakgesetz !

            Dieses Lokal wurde nachweislich schon mehrfach wegen dieses  Übelstandes angezeigt, jedoch offensichtlich ohne Erfolg. Als Beweis lege ich bei ein E - Mail vom  24.Februar 2011, das Herr Berthold  REITER  von der BH - VB  an  den Verein " Krebspatienten für Krebspatienten " gesandt hatte und im Forum des " Rauchsheriff  " veröffentlicht worden ist.

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=kpkl6r2l5v4gfpdcd3ooobjf4qqocu1lis1coplt3enbedu4c3t0&topic=583.0



  Bei  mehreren Besuchen  in der  VARENA  in den vergangenen  Jahren  war leider immer wieder dasselbe Problem erkennbar . Wenngleich die jeweils doppelten Glasschiebetüren an den Seiten  geschlossen  sind, so strömt doch  durch förmlichen Kamineffekt der hochtoxische Tabakrauch ständig durch diese mittlere Tür ( einfache Schwenktüre aus Glas ) in die Mall . Wird nun argumentiert, dass nur mit derart fixierter offener Tür der Betrieb in der Praxis aufrechterhalten werden kann, dann ist dem entgegenzuhalten, dass dann automatisch  das gesetzliche Rauchverbot nach § 13 a Abs. 1 TabakG zum Tragen kommt, weil eben nicht gewährleistet ist, dass kein Tabakrauch in den Verbotsbereich austritt.

         Besonders hinweisen  muss ich in diesem Zusammenhang  auch auf die zusätzliche verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des  Center - Managers  nach der offiziellen Rechtsposition des  Bundesministeriums für Gesundheit vom 5.3.2009  mit GZ. BMG - 22180 - 0154 - III/B/2009, wie sie nach wie vor auf der Homepage des BMG  veröffentlicht ist :

http://bmg.cms.apa.at/cms/home//standard.html?preview=1&channel=CH1041&doc=CMS1397468657162

      Es ist also genau zu überprüfen, ob die Centerleitung  möglicherweise den dauerhaften diesbezüglichen Gesetzesbruch bewusst duldet und somit unterstützt . Auch die gesamte bisherige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes  ist eindeutig : das bewusste Offenhalten einer solchen Verbindungstür zwischen einem Raucherraum und dem allgemeinen Mallbereich  ist nicht zu dulden und  führt zur erheblichen Strafbarkeit,  bei Unbeugsamkeit notwendigerweise zur Lokalsperre und zum Konzessionsentzug .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2012110235_20130617X00

      Gemäß  dem " LEITBILD "  der BH - VB  auf der Homepage  " Besondere Anliegen für uns sind  GESUNDHEIT,  soziale und allgemeine Sicherheit......." darf ich Sie nun persönlich dringend ersuchen, dafür zu sorgen, dass nach jahrelanger Gesetzesmissachtung  durch den Betreiber des  " CAFE  &  ARENA "  der gesetzeskonforme Zustand  dauerhaft sichergestellt wird durch geeignete Maßnahmen der zuständigen Behörde. Sie haben im Interview mit der  " Bezirksrundschau "  Vöcklabruck vom 8.1.2009  eine konsequente Vorgangsweise der Sanitätsbehörde des Bezirkes  bei Gesetzesübertretungen zugesagt .

        Laut  Präambel  der FCTC  BGBl. III/ Nr.219/2005  ist  unauslöschlich im Bundesrecht der Republik Österreich verankert, dass auch das Passivrauchen zu  Tod, Krankheit und Invalidität führen  kann  und somit die vorsätzliche Gefährdung und Schädigung  durch  Tabakrauchexposition  in Räumen öffentlicher Orte  auch zur Verantwortung nach dem § 177 StGB führen kann.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509

         Schon seit dem 21.8.2003  ist durch BGBl.I / Nr.74  allgemein festgestellt

" RAUCHEN   KANN TÖDLICH   SEIN "

" RAUCHEN  FÜGT  IHNEN  UND  DEN  MENSCHEN  IN  IHRER   UMGEBUNG   ERHEBLICHEN  SCHADEN   ZU "





http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Verfassungsrichter-fuer-strenges-Rauchverbot-in-Einkaufszentren;art4,282024

Auch  der Verfassungsgerichtshof in Wien  hat im Beschwerdeverfahren B 776/09 ( Sammlungsnummer 18895 ) dem  Nichtraucherschutz in EKZ absoluten Vorrang vor allen anderen Überlegungen eingeräumt .

Diese öffentliche  Strafanzeige wird  der zuständigen Behörde  " Bezirkshauptmannschaft  Vöcklabruck " einerseits nun mit  e - Mail zur Kenntnis  gebracht, andererseits  auch in Papierform samt etlichen Unterlagen  über die Post AG   eingeschrieben zugestellt.

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=697.0

Herzlichen Dank auch dem  Betreiber der oben verlinkten  Internet - Datei  " RAUCHSHERIFF "  für die gefällige  zusätzliche  Veröffentlichung !

zuletzt geändert am  22.6.2014