" BUNDESHEER PLANT TOTALES RAUCHVERBOT "
Die " Salzburger Nachrichten " brachten gestern, Samstag den 21.Februar 2015 auf der Seite 2 unter der Rubrik " Innenpolitik " mit obiger Schlagzeile folgenden redaktionellen Bericht durch den Wiener Redakteur Dr. Alexander PURGER ( alias : das leibhaftige " PURGATORIUM " ! )
" WIEN . Ein generelles Rauchverbot , und zwar auch im Freien , überlegt das Verteidigungsministerium einzuführen . Das Rauchverbot soll vorerst nur in der Wiener Rossauerkaserne , dem Sitz des Ministeriums, und in einem zweiten Amtsgebäude in Wien gelten . Zweifellos würde das aber über kurz oder lang ein Rauchverbot in allen Kasernen und auf allen Truppenübungsplätzen nach sich ziehen .
Zurzeit kursiert im Heer der Entwurf eines Nichtraucherschutzerlasses, der ein generelles Rauchverbot ab 1. September vorsieht . Argumentiert wird es mit der FÜRSORGEPFLICHT des Dienstgebers für alle Bediensteten . Auch finanzielle Gründe werden ins Treffen geführt :
" Die Abwesenheit vom Dienst zum Zwecke des regelmäßigen Rauchens ist rechtlich unzulässig . Durch eine Duldung würde dem Bund in Folge der tatsächlichen und dauernden Verkürzung der Dienstzeit ein beträchtlicher unmittelbarer Schaden entstehen . " Ein Arbeitsplatz dürfe nur für Aufgaben vorgesehen werden, der die volle Normarbeitskraft eines Menschen erfordere . Die Verkürzung der Dienstzeit zum Zwecke des Rauchens sei daher nicht zu rechtfertigen , heißt es in dem Entwurf . " Jeder Vorgesetzte, der ein derartiges Verhalten duldet, begibt sich daher in die Gefahr einer schadenersatzrechtlichen und disziplinären Verantwortung . "
Ein weiteres Argument für das Rauchverbot : " Durch das Rauchen entstehen nicht unerhebliche jährliche Kosten durch die weit stärkere Abnützung der Vorhänge und das Problem des Bürobezugs durch einen Nichtraucher nach einem Raucher ( Ausmalen ) . "
Und noch ein Argument : " Es ist sicher nicht mehr zeitgemäß , durch die Erlaubnis , im Amtsgebäude zu rauchen , eindeutig gesundheitsschädigendes Verhalten zu fördern " Ob das vorgeschlagene Rauchverbot wirklich kommt , muss die Ressortführung entscheiden . " # ZITAT ENDE #
Diese entschlossenene Offensive des zuständigen Bundesministers für " Landesverteidigung und Sport " gegen den nach wie vor gefährlichsten innerstaatlichen " FEIND " , nämlich gegen den sogenannten inneren Schweinehund mit Namen Nikotinsucht , muss nun auch von der gesamten Öffentlichkeit massiv unterstützt werden ! Der zuständige Minister Gerald KLUG hat sich ja vor kurzem auf " DONTSMOKE " entsprechend verewigt :
https://www.dontsmoke.at/mag-gerald-klug/
Ganz in diesem Sinne sollte die gesamte aktuelle Bundesheerführung nun einen entschlossenen und sicherlich siegreichen Feldzug gegen den nach wie vor im Heer allgegenwärtigen Raucherterror durchführen ! Vorbei längst die glorreichen Zeiten eines " Generalfeldmarschalles " Edi E ., der sowohl in der Rossauerkaserne, als auch auf allen Schlachtfeldern nur mit glosender und stinkender " Virginia " zu sehen und zu riechen war ! Und der von der Journaille Austria dafür auch noch mehrfach belobhudelt worden war für sein heldenhaftes , von gesetzlichen Vorschriften völlig unbeeinflussbares Verhalten :
So zum Beispiel brachten eben dieselben " Salzburger Nachrichten " am Montag, den 24.November 2008 auf der Seite 19 unter der Rubrik " PORTRÄT " und " LEBENSBILDER " eine exzessive ganzseitige und bebilderte Laudatio auf diesen kapnomanischen Generalfeldmarschall : natürlich mit keck erhobener Rechte , die eine glosende " Virginia " demonstrativ zwischen den Fingern hielt und dies noch dazu nicht auf dem Schlachtfeld etwa , nein direkt im " Raum eines Öffentlichen Ortes " nach § 13 Abs. 1 Tabakgesetz iVm § 1 Ziffer 11 und auch in Verbindung mit der entsprechenden Bestimmung im § 29 SPG ! Dazu verfasste das berüchtigte leibhaftige " Purgatorium " auch noch folgenden Akt der journaillistischen Anbetung & Verehrung :
" Sein Büro in der Wiener Rossauer Kaserne ist das einzige, das man mit der Nase findet . Schon auf dem Gang riecht man dichte Schwaden von Virginier - Rauch und jeder im Verteidigungsministerium weiß : hinter der Virginier, da steckt der Edi , der GRÖVAZ , der Größte Virginiaraucher aller Zeiten............denn der 59 - jährige Generalfeldmarschall genießt im Bundesheer so etwas wie " KULT - STATUS " .................
Und auch noch am Mittwoch, den 26.Jänner 2011 , brachten diese SN ( diesmal durch den Lokal - Redakteur Christoph REISER )auf der " SEITE DREI " erneut eine solche exzessive Lobhudelei auf den gegen die Bundespolitik rebellierenden GRÖVAZ mit der riesengroßen Schlagzeile : " GENERAL MIT RÜCKGRAT " und dazu eine farbenfrohe Abbildung mit glosender Virginia direkt im Mundwinkel oberhalb der goldenen Generalsembleme ! Dies mit der größten Selbstverständlichkeit , ohne Rüge durch den Presserat , ohne Rüge durch den Gesundheitsminister , wenngleich damals voll im Clinch mit dem Ressortchef - ihr könnt euch sicher noch alle gut daran erinnern !
Nach wie vor gibt es im Internet jede Menge Meldungen darüber, dass man beim Bundesheer vorwiegend " das SAUFEN & RAUCHEN " lernt :
https://www.google.at/search?q=Bundesheer+:+SAUFEN++und++RAUCHEN&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=AbrpVLjUF4T2Us69hOgJ
Dies ist wahrlich kein Ruhmesblatt für unser Bundesheer und sollte nun ultimativen Anlass ergeben für die totale Gegenoffensive . Der BMLVS wird nun auch öffentlich aufgefordert, den obzitierten Entwurf eines ministeriellen Nichtraucherschutzerlasses samt Erläuterungen auf seiner Homepage aktuell zu veröffentlichen ganz im Sinne des beschlussreif im Parlament liegenden neuen Artikels 22 a der Bundesverfassung : jedes Ministerium muss auch alle Erlässe von genereller Bedeutung in wirksamer Weise veröffentlichen, natürlich auch die Vorausentwürfe, damit sich eine rechtzeitige Möglichkeit zur Meinungsäußerung für eine breitere Öffentlichkeit ergibt !
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00019/index.shtml
Hier im Ministerialentwurf 19 ME / XXV. GP. für die Abschaffung des generellen Amtsgeheimnisses und verfassungsrechtlicher Einführung einer ebenso generellen Informationspflicht sämtlicher Behörden und Ämter finden Sie in den Erläuterungen diesbezüglich noch ganz deutliche Aussagen . Leider sind dann die Erläuterungen der Regierungsvorlage 395 schon viel unklarer ausgefallen aufgrund mehrfacher negativer Stellungnahmen, die allesamt nachzulesen sind im oben verlinkten Dokument . Derzeit sind die Fronten diesbezüglich ziemlich festgefahren , es zeigt sich noch keine 2/3 Mehrheit für die vorgesehene Verfassungsänderung im Nationalrat . Besonders bemerkenswert dazu der Kommentar von NR SCHERAK Nikolaus , Neos , vor etlichen Tagen im " Standard " :
http://derstandard.at/2000011821883/Ein-Informationsfreiheitsgesetz-ohne-Informationsfreiheit
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00395/index.shtml
Weiters wird hier eindringlichst in Erinnerung gerufen , dass die völkerrechtlichen Verbindlichkeiten der Republik aus der FCTC , BGBl.. III/219/2005 in Verbindung mit der Ratsempfehlung der EU über " Rauchfreie Umgebungen ", Amtsblatt C 296/2009 als typische " Querschnittsmaterie " vorrangig zwar unseren jungen, dynamischen und auch gesundheitspolitisch sehr vorbildhaften Aussenminister verpflichten, andererseits jedoch auch alle anderen Bundesminister und auch alle 9 Landeshäuptlinge und die entsprechenden Unterhäuptlinge für das Gesundheitswesen etc.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
https://www.dontsmoke.at/sebastian-kurz/
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150110_OTS0007/klugoberhauser-oesterreich-soll-statt-raucher-europameister-gesundheits-europameister-werden
EFFUMATUM AUSTRIA !!! - ÖSTER -RAUCH RAUCHT AUS !!!
https://www.google.at/search?q=EFFUMATUM+AUSTRIA&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=I8DpVNONLIGhULuBgrAK
Sonntag, 22. Februar 2015
Mittwoch, 4. Februar 2015
SCHULWARENHÄNDLER PERWEIN VERFÜHRT TAGTÄGLICH SCHÜLER ZUM RAUCHEN !
STRASSWALCHEN : PBS - HÄNDLER Martin PERWEIN als SCHÜLERVERFÜHRER !
https://firmen.wko.at/Web/DetailsKontakt.aspx?FirmaID=c68d4459-93d0-4422-ac44-7803ea2bd4c8
http://www.oevp-strasswalchen.at/oevp-strasswalchen/team/martin-perwein
http://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Volksanwaltschaft-prueft-Raucherschutz-fuer-Jugendliche?topic_type=aktuelles&archiv=0
Vor wenigen Tagen, exakt am 19.Jänner 2015 , hat die Volksanwaltschaft Wien die oben verlinkte öffentliche Ankündigung eines speziellen amtlichen Prüfungsverfahrens betreffend
" RAUCHERSCHUTZ für JUGENDLICHE "
auf die Homepage gestellt mit folgendem Text, der nun als Motto für diese Internet - Post dienen soll :
" Die Volksanwaltschaft kündigt ein amtliches Prüfverfahren zum Schutz der österreichischen Kinder und Jugendlichen vor frühem Einstieg in Rauchergewohnheiten an. Kräuter : ' Das Ziel unseres Einschreitens ist ein verbindlicher Aktionsplan der Politik zur drastischen Senkung der Nikotinabhängigkeit im Jugendalter . Es darf KEINE KOMPROMISSE & AUSREDEN mehr geben, die Gesundheit junger Menschen hat im Mittelpunkt zu stehen '.
Aufgrund der traurigen internationalen Spitzenposition des Suchtverhaltens von österreichischen Jugendlichen, nahezu 30 Prozent der 15 - jährigen greifen zur Zigarette, seien gesellschaftspolitische Versäumnisse in der Vergangenheit offenkundig . In anderen Ländern mit wirkungsvollen Maßnahmen, wie beispielsweise in Irland, seien weniger als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen der frühen Nikotinsucht verfallen.
Kräuter : ' Ich werde das Gesundheits - und Wirtschaftsministerium um eine offene und ehrliche Analyse der Mängel in der Prävention, der Kontrolle, der Preispolitik für Zigaretten und der verunglückten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in Lokalen ersuchen. Auf dieser Basis wird die VA eine KONSEQUENTE & NACHHALTIGE STRATEGIE zum Schutz der Jugend vor Nikotinabhängigkeit und einen Aktionsplan zur Verbesserung der Situation einfordern. ' "
Noch am selben Tage, also am 19.1.2015 habe ich der VA und etlichen anderen wichtigen Adressaten eine ausführliche Stellungnahme hier im Internet angekündigt . Gestern kam eine Antwort der VA , die ich entschieden korrigieren mußte unmittelbar , weil es sich im Anlassfall eben nicht um ein Tabakfachgeschäft handelt, sondern " nur " um eine Tabakverkaufsstelle verbunden mit einem vollen Gewerbe für PBS .
Schon vor weit über einem Jahr habe ich hier im Blog die bestehende Problematik voll aufgegriffen :
http://effumatum.blogspot.co.at/2013/10/klagliches-total-versagen-aller-10.html
Das klägliche Totalversagen aller 10 Regierungen ist offensichtlich für jedermann ! Es gibt in keinem einzigen Bundesland einen wirksamen Jugendschutz gegenüber den ständigen Verführungen durch die gesamte Nikotindrogenmafia und durch verantwortunglose erwachsene Raucher . Dies wird jahraus jahrein bestätigt zum Beispiel durch die vielfach zitierten OECD - Studien . In den vergangenen Wochen ist wieder einmal umfangreiche Debatte geführt worden in allen Medien, ob wir auch hier in KAPNOMANISTAN das gesetzliche Einstiegsalter für den Tabakkonsum von 16 auf 18 Jahre anheben könnten und wie das durchgeführt werden sollte. Und wieder wird es kein einheitliches Ergebnis geben können, weil die Kompetenz für den Jugendschutz großteils bei den Bundesländern liegt und sich also wieder einmal der Föderalismus querlegt als unüberwindbares Hindernis ..............
http://www.salzburg.com/nachrichten/kinder/eltern/sn/artikel/jugendliche-ueber-rauchverbot-dann-raucht-man-erst-recht-136077/
Die " Salzburger Nachrichten " brachten dazu am 26.1.2015 auf der S. 18 der Printausgabe den oben verlinkten Bericht mit riesengroßer Schlagzeile und dazu folgende Glosse von Wolfgang DÜR vom LBG Wien :
http://www.lbg.ac.at/de/themen/rauchen-gilt-letzte-bastion-der-freiheit-2612015
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=669.msg4508#msg4508
Und schon am 24.10.2006 warnten diese SN eindringlich genug vor der " NIKOTINFALLE für KINDER " , die nach wie vor zehntausendfach aufgestellt sind im ganzen Bundesgebiet in aller Öffentlichkeit ! Und niemand wagt es einzuschreiten - die Bundespolizei verweigert jedwede Hilfestellung !!!
Und die " Tiroler Tageszeitung " brachte ebenfalls einen entsprechenden Bericht am 18.1.2015 über das klägliche Versagen des Jugendschutzes in Tirol und über das hochkriminelle Verhalten von Trafikanten :
http://www.tt.com/panorama/9497875-91/den-meisten-trafikanten-ist-es-doch-ganz-egal-wie-alt-du-bist.csp
Dies ist nur eine kleine Auswahl aus einer schier unübersehbaren Menge von Wortmeldungen zum Thema Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen . Die Volksanwaltschaft wird sich nun beim amtlichen Prüfverfahren mit all diesen Aspekten sicherlich gründlich genug auseinandersetzen .
Nun zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen : Nehmen wir zuerst den § 1 des Salzburger Landesgesetzes über den Jugendschutz und die Jugendförderung :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB12014008/LSB12014008.pdf
" RECHT JUNGER MENSCHEN
Abs. 1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf den Schutz seines Lebens, die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit, die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und auf Förderung der Entwicklung seiner körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte . "
Dieses unabdingbare Grundrecht eines jeden Kindes und eines jeden Jugendlichen hier in Straßwalchen, Land Salzburg, Republik KAPNOMANISTAN , wird vom PBS - Händler Martin PERWEIN , Salzburger Straße 5 , tagtäglich hundertfach missachtet durch aufdringliche Tabakwerbung in diesem Schulwarengeschäft direkt bei der Kassa , direkt beim Eingang und auch an der Außenseite durch Werbung auf den 2 Automaten, die rund um die Uhr zugänglich sind .
Da Herr Martin PERWEIN auch Inhaber einer Konzession für eine Tabakverkaufsstelle nach § 23 Tabakmonopolgesetz ist, beansprucht er nach § 39 TabMG in Verbindung mit § 11 Abs. 4 Ziffer 4 und Abs. 5 Tabakgesetz auch das uneingeschränkte Recht auf Werbung
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12054719/NOR12054719.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100926/NOR40100926.pdf
Im Ergebnis wird jedoch der § 1 Salzburger Jugendgesetz dadurch massiv verletzt und auch sämtliche Grundsätze der FCTC, der internationalen Konvention zur gezielten Eindämmung und Ausrottung der Tabakepidemie
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
Insbesondere wird krass verletzt der diesbezügliche Artikel 13 der FCTC :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073592/NOR40073592.pdf
denn die Tabakwerbung im PBS - Fachgeschäft von Martin Perwein hier in Straßwalchen ist " falsch, irreführend, täuschend und durchaus geeignet, einen falschen Eindruck über dessen Eigenschaften, gesundheitliche Auswirkungen, Gefahren oder Emissionen zu erwecken " nach Abs. 4 lit.a
Letztlich verantwortlich für diese unerträgliche Situation ist auf Bundesebene der Finanzminister Hansjörg SCHELLING, weil sämtliche Aktivitäten von Trafikanten im Sinne des Tabakmonopolgesetzes und des Tabaksteuergesetzes über die ausgelagerte Monopolverwaltungsgesellschaft MVG diesem BMF zuzurechnen sind . Weiters verantwortlich ist auch der Wirtschaftsminister MITTERLEHNER , weil die Trafikanten und auch alle sonstigen Händler Mitglieder der Wirtschaftskammer sind . Aber auch die Gesundheitsminsterin OBERHAUSER hat diese verquere Situation mitzuverantworten, dass entgegen allen Grundsätzen der Prävention in einem Schulwarengeschäft tagtäglich unzählige Kinder & Jugendliche massiv belästigt und gefährdet werden durch aufdringlichste Tabakwerbung .
Im Bereich der Salzburger Landesregierung liegt nun die unmittelbare Verantwortung für den Jugendschutz bei Landesrätin Martina BERTHOLD und selbige wird nun hier öffentlich aufgefordert, unverzüglich einzuschreiten und das tagtägliche Misshandeln völlig wehrloser Schulkinder ab 6 Jahren durch den PBS - Händler Martin PERWEIN hier in Straßwalchen wirksam und dauerhaft zu beseitigen, ansonsten kriminalpolizeiliche und staatsanwaltschaftliche Strafanzeige erstattet werden müßte gegen alle beteiligten Verantwortlichen .
.http://www.salzburg.gv.at/berthold
SCHLUSS MIT GEWERBLICHER VERFÜHRUNG VON SCHÜLERN ZUM RAUCHEN !
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=419.15
Danke dem " Rauchsheriff " in Wien für die gut gelungene Übernahme dieses Textes in sein Forum wie oben verlinkt als Post 19 bis 22 !
zuletzt geändert am Dienstag, den 10.2.2015 um 21 Uhr im " Hinterstüberl "
https://firmen.wko.at/Web/DetailsKontakt.aspx?FirmaID=c68d4459-93d0-4422-ac44-7803ea2bd4c8
http://www.oevp-strasswalchen.at/oevp-strasswalchen/team/martin-perwein
http://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Volksanwaltschaft-prueft-Raucherschutz-fuer-Jugendliche?topic_type=aktuelles&archiv=0
Vor wenigen Tagen, exakt am 19.Jänner 2015 , hat die Volksanwaltschaft Wien die oben verlinkte öffentliche Ankündigung eines speziellen amtlichen Prüfungsverfahrens betreffend
" RAUCHERSCHUTZ für JUGENDLICHE "
auf die Homepage gestellt mit folgendem Text, der nun als Motto für diese Internet - Post dienen soll :
" Die Volksanwaltschaft kündigt ein amtliches Prüfverfahren zum Schutz der österreichischen Kinder und Jugendlichen vor frühem Einstieg in Rauchergewohnheiten an. Kräuter : ' Das Ziel unseres Einschreitens ist ein verbindlicher Aktionsplan der Politik zur drastischen Senkung der Nikotinabhängigkeit im Jugendalter . Es darf KEINE KOMPROMISSE & AUSREDEN mehr geben, die Gesundheit junger Menschen hat im Mittelpunkt zu stehen '.
Aufgrund der traurigen internationalen Spitzenposition des Suchtverhaltens von österreichischen Jugendlichen, nahezu 30 Prozent der 15 - jährigen greifen zur Zigarette, seien gesellschaftspolitische Versäumnisse in der Vergangenheit offenkundig . In anderen Ländern mit wirkungsvollen Maßnahmen, wie beispielsweise in Irland, seien weniger als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen der frühen Nikotinsucht verfallen.
Kräuter : ' Ich werde das Gesundheits - und Wirtschaftsministerium um eine offene und ehrliche Analyse der Mängel in der Prävention, der Kontrolle, der Preispolitik für Zigaretten und der verunglückten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in Lokalen ersuchen. Auf dieser Basis wird die VA eine KONSEQUENTE & NACHHALTIGE STRATEGIE zum Schutz der Jugend vor Nikotinabhängigkeit und einen Aktionsplan zur Verbesserung der Situation einfordern. ' "
Noch am selben Tage, also am 19.1.2015 habe ich der VA und etlichen anderen wichtigen Adressaten eine ausführliche Stellungnahme hier im Internet angekündigt . Gestern kam eine Antwort der VA , die ich entschieden korrigieren mußte unmittelbar , weil es sich im Anlassfall eben nicht um ein Tabakfachgeschäft handelt, sondern " nur " um eine Tabakverkaufsstelle verbunden mit einem vollen Gewerbe für PBS .
Schon vor weit über einem Jahr habe ich hier im Blog die bestehende Problematik voll aufgegriffen :
http://effumatum.blogspot.co.at/2013/10/klagliches-total-versagen-aller-10.html
Das klägliche Totalversagen aller 10 Regierungen ist offensichtlich für jedermann ! Es gibt in keinem einzigen Bundesland einen wirksamen Jugendschutz gegenüber den ständigen Verführungen durch die gesamte Nikotindrogenmafia und durch verantwortunglose erwachsene Raucher . Dies wird jahraus jahrein bestätigt zum Beispiel durch die vielfach zitierten OECD - Studien . In den vergangenen Wochen ist wieder einmal umfangreiche Debatte geführt worden in allen Medien, ob wir auch hier in KAPNOMANISTAN das gesetzliche Einstiegsalter für den Tabakkonsum von 16 auf 18 Jahre anheben könnten und wie das durchgeführt werden sollte. Und wieder wird es kein einheitliches Ergebnis geben können, weil die Kompetenz für den Jugendschutz großteils bei den Bundesländern liegt und sich also wieder einmal der Föderalismus querlegt als unüberwindbares Hindernis ..............
http://www.salzburg.com/nachrichten/kinder/eltern/sn/artikel/jugendliche-ueber-rauchverbot-dann-raucht-man-erst-recht-136077/
Die " Salzburger Nachrichten " brachten dazu am 26.1.2015 auf der S. 18 der Printausgabe den oben verlinkten Bericht mit riesengroßer Schlagzeile und dazu folgende Glosse von Wolfgang DÜR vom LBG Wien :
http://www.lbg.ac.at/de/themen/rauchen-gilt-letzte-bastion-der-freiheit-2612015
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=669.msg4508#msg4508
Und schon am 24.10.2006 warnten diese SN eindringlich genug vor der " NIKOTINFALLE für KINDER " , die nach wie vor zehntausendfach aufgestellt sind im ganzen Bundesgebiet in aller Öffentlichkeit ! Und niemand wagt es einzuschreiten - die Bundespolizei verweigert jedwede Hilfestellung !!!
Und die " Tiroler Tageszeitung " brachte ebenfalls einen entsprechenden Bericht am 18.1.2015 über das klägliche Versagen des Jugendschutzes in Tirol und über das hochkriminelle Verhalten von Trafikanten :
http://www.tt.com/panorama/9497875-91/den-meisten-trafikanten-ist-es-doch-ganz-egal-wie-alt-du-bist.csp
Dies ist nur eine kleine Auswahl aus einer schier unübersehbaren Menge von Wortmeldungen zum Thema Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen . Die Volksanwaltschaft wird sich nun beim amtlichen Prüfverfahren mit all diesen Aspekten sicherlich gründlich genug auseinandersetzen .
Nun zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen : Nehmen wir zuerst den § 1 des Salzburger Landesgesetzes über den Jugendschutz und die Jugendförderung :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB12014008/LSB12014008.pdf
" RECHT JUNGER MENSCHEN
Abs. 1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf den Schutz seines Lebens, die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit, die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und auf Förderung der Entwicklung seiner körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte . "
Dieses unabdingbare Grundrecht eines jeden Kindes und eines jeden Jugendlichen hier in Straßwalchen, Land Salzburg, Republik KAPNOMANISTAN , wird vom PBS - Händler Martin PERWEIN , Salzburger Straße 5 , tagtäglich hundertfach missachtet durch aufdringliche Tabakwerbung in diesem Schulwarengeschäft direkt bei der Kassa , direkt beim Eingang und auch an der Außenseite durch Werbung auf den 2 Automaten, die rund um die Uhr zugänglich sind .
Da Herr Martin PERWEIN auch Inhaber einer Konzession für eine Tabakverkaufsstelle nach § 23 Tabakmonopolgesetz ist, beansprucht er nach § 39 TabMG in Verbindung mit § 11 Abs. 4 Ziffer 4 und Abs. 5 Tabakgesetz auch das uneingeschränkte Recht auf Werbung
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12054719/NOR12054719.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100926/NOR40100926.pdf
Im Ergebnis wird jedoch der § 1 Salzburger Jugendgesetz dadurch massiv verletzt und auch sämtliche Grundsätze der FCTC, der internationalen Konvention zur gezielten Eindämmung und Ausrottung der Tabakepidemie
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
Insbesondere wird krass verletzt der diesbezügliche Artikel 13 der FCTC :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073592/NOR40073592.pdf
denn die Tabakwerbung im PBS - Fachgeschäft von Martin Perwein hier in Straßwalchen ist " falsch, irreführend, täuschend und durchaus geeignet, einen falschen Eindruck über dessen Eigenschaften, gesundheitliche Auswirkungen, Gefahren oder Emissionen zu erwecken " nach Abs. 4 lit.a
Letztlich verantwortlich für diese unerträgliche Situation ist auf Bundesebene der Finanzminister Hansjörg SCHELLING, weil sämtliche Aktivitäten von Trafikanten im Sinne des Tabakmonopolgesetzes und des Tabaksteuergesetzes über die ausgelagerte Monopolverwaltungsgesellschaft MVG diesem BMF zuzurechnen sind . Weiters verantwortlich ist auch der Wirtschaftsminister MITTERLEHNER , weil die Trafikanten und auch alle sonstigen Händler Mitglieder der Wirtschaftskammer sind . Aber auch die Gesundheitsminsterin OBERHAUSER hat diese verquere Situation mitzuverantworten, dass entgegen allen Grundsätzen der Prävention in einem Schulwarengeschäft tagtäglich unzählige Kinder & Jugendliche massiv belästigt und gefährdet werden durch aufdringlichste Tabakwerbung .
Im Bereich der Salzburger Landesregierung liegt nun die unmittelbare Verantwortung für den Jugendschutz bei Landesrätin Martina BERTHOLD und selbige wird nun hier öffentlich aufgefordert, unverzüglich einzuschreiten und das tagtägliche Misshandeln völlig wehrloser Schulkinder ab 6 Jahren durch den PBS - Händler Martin PERWEIN hier in Straßwalchen wirksam und dauerhaft zu beseitigen, ansonsten kriminalpolizeiliche und staatsanwaltschaftliche Strafanzeige erstattet werden müßte gegen alle beteiligten Verantwortlichen .
.http://www.salzburg.gv.at/berthold
SCHLUSS MIT GEWERBLICHER VERFÜHRUNG VON SCHÜLERN ZUM RAUCHEN !
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=419.15
Danke dem " Rauchsheriff " in Wien für die gut gelungene Übernahme dieses Textes in sein Forum wie oben verlinkt als Post 19 bis 22 !
zuletzt geändert am Dienstag, den 10.2.2015 um 21 Uhr im " Hinterstüberl "
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