LANDESVERWALTUNGSGERICHT SALZBURG BESTÄTIGT die 6. STRAFE gegen Michael FASCHING vom " REPUBLIC " Salzburg
Vor wenigen Tagen hat das RIS des BKA unter " Judikatur der Landesverwaltungsgerichte " den Volltext der mittlerweile mindestens 6. oder sogar 7. rechtskräftigen Bestrafung des Geschäftsführers des allseits bekannten " REPUBLIC " in Salzburg veröffentlicht :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20160525_LVwG_2_126_9_2016_00/LVWGT_SA_20160525_LVwG_2_126_9_2016_00.pdf
http://www.republiccafe.at/
https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=451f1d4b-4b88-4138-8bbb-a7862f49d635
https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=0add8a7b-8e74-416e-aab1-e5b761961096
Das schier endlose Kasperltheater um den gesetzlichen Nichtraucherschutz in diesem " Republic " ist nun um eine weitere Facette bereichert worden ! Wie wir in dieser letzten Entscheidung des Salzburger Verwaltungsrichters Siegfried BRANDSTÄTTER lesen können , bleibt der seit 7 vollen Jahren im Dauerclinch mit den Behörden befindliche verantwortliche Geschäftsführer des " Republic " bei seiner amtsbekannten ablehnenden oder zumindest gleichgültigen Einstellung gegenüber rechtlich geschützten Werten . Das hat nun zu einer rechtskräftigen Geldstrafe von 4.000 Euro geführt , am völlig vermurxten System dort hat sich jedoch bis dato nichts geändert !
Wie wir überraschenderweise in diesem Urteil " Im Namen der Republik " gegen das fast gleichlautende " Republic " lesen können , wurde diesmal sogar die Strafanzeige erstattet von der Juristin, die im Bundesminsterium für Gesundheit in der Abteilung II/1 tätig ist als Fachjuristin !
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00179/fname_496621.pdf
Diese Frau Claudia WÖHRY wurde also ganz offensichtlich vom Abteilungsleiter persönlich nach Salzburg geschickt , um dort im " Republic " direkt einen amtlichen Lokalaugenschein zu machen , nachdem sämtliche Anzeigen der vergangenen Jahre zu keinem Erfolg geführt hatten . Im ersten Rechtsgang jedoch wurde die Strafanzeige derart miserabel formuliert, dass der Strafbescheid des Magistrates Salzburg vom LVwG aufgehoben wurde , wie wir hier lesen können :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20150709_LVwG_2_69_6_2015_00/LVWGT_SA_20150709_LVwG_2_69_6_2015_00.pdf
Es gab aber unabhängig davon auch andere Strafanzeigen seitens von überprüfenden Magistratsbediensteten , die als groteskes Ergebnis hatten ebenfalls vor kurzem diese aufhebende Entscheidung des LVwG Salzburg :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20160303_LVwG_2_92_4_2016_00/LVWGT_SA_20160303_LVwG_2_92_4_2016_00.pdf
Höchst interessant , was in dieser kassatorischen Erledigung alles zu lesen ist ! Bitte ganz ganz genau durchstudieren ! Man kommt aus dem Staunen wahrlich nicht mehr heraus ! Niemand wollte anfänglich im Jahre 2009 bzw. 2010 die Festlegung des " Hauptraumes " amtlich verantworten ! Das Ergebnis ist ein endloses Chaos sondergleichen !!!
Es gab aber noch eine weitere Entscheidung des LVwG Salzburg gegen Michael FASCHING am 30.05.2014 , wo er eine Reduktion der Strafe von 5.000 auf 3.500 Euro erreichte :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20140530_LVwG_2_34_6_2014_00/LVWGT_SA_20140530_LVwG_2_34_6_2014_00.pdf
Dort lesen wir von 4 vorausgehenden rechtskräftigen Bestrafungen seit 2010 wegen Nichteinhaltung der NRS - Bestimmungen und vielerlei Kurioses noch dazu . Wer die Gesamtübersicht genau durchstudieren will, der findet hier den Link dazu :
https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Lvwg&Entscheidungsart=Undefined&Bundesland=Salzburg&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=01.01.2014&BisDatum=27.06.2016&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=tabakgesetz&Position=1
Durch die sehr irreführende " Verschlüsselung " bei der Abkürzung der Namen war es äußerst aufwendig, diese Entscheidungen hier in Salzburg jeweils genau zu lokalisieren ! Nur mit größter Mühe war dann nach diversen Verirrungen das jeweilige Lokal genau " lokalisiert " ! Somit ergeht hier eine strenge Rüge diesbezüglich an die Evidenzstelle im LVwG Salzburg !
https://www.salzburg.gv.at/lvwg/gericht/Team
Wenn wir nun zurückblicken : am 12.August 2008 traten bereits einige Bestimmungen des BGBL I /120 in Kraft :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_I_120/BGBLA_2008_I_120.pdf
Seit diesem 12.8.2008 wusste der verantwortliche GF des " Republic " genau Bescheid über die neue Rechtslage und prompt startete er dann zu Jahresbeginn 2009 mit einem rauchfreien großen Hauptraum im Foyer des ehemaligen Stadtkinos . Jedoch schon nach wenigen Tagen änderte er diese Regelung wieder ab und verwendet seither in völlig illegaler Weise diesen eindeutig dominierenden Hauptraum , der zugleich auch Veranstaltungsraum ist , als Raucherraum während der üblichen Geschäftszeiten .
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=465.0
Hier finden Sie im Archiv des " Rauchsheriff " ab 21.8.2010 5 umfangreiche Berichte diesbezüglich , die freundlicherweise rechtzeitig von Dietmar ERLACHER aus dem später " versenkten " Forum von " rauchfreistudieren " herübergerettet worden waren .
http://diepresse.com/home/leben/reise/falschreisen/631551/Falsch-reisen
Schon am 6.2.2011 war in der " Sonntagspresse " vernichtende Kritik zu lesen über die völlig verfehlte Regelung im " Republic " durch den Journalisten Timo VÖLKER mit dem Titel : " Wer sonst : Österreich hat mit Abstand Europas dümmstes Gesetz zum Nichtraucherschutz ".
Am 15.3.2011 hat dann der " Rauchsheriff " veröffentlicht meine Korruptionsanzeige gegen den Magistrat Salzburg :
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=465.30
Diese Strafanzeige hat offensichtlich bewirkt , dass die ganze causa " Republic " zur absoluten Chefsache gemacht wurde im zuständigen BMG , mit keinem vernünftigen Ergebnis bis heute !
Factum ist : Das große Foyer im ehemaligen Stadtkinogebäude hat in erster Linie eine veranstaltungsbehördliche Konzession seitens der Magistratsabteilung 5 und ist somit eindeutig als " Raum öffentlichen Ortes " nach § 13 Abs.1 Tabakgesetz dauerhaft zu qualifizieren ! Dementsprechend muss dort eine ausreichende Kennzeichnung nach § 13b Tabakgesetz erfolgen : im gesamten großen Raum muss der Rauchverbotshinweis dauerhaft und überdeutlich zu erkennen sein . Eine zusätzliche Nutzung als Raucherraum der Gastronomie nach § 13a Abs.2 Tabakgesetz ist nicht zulässig ! Wie der Verwaltungsrichter Siegfried BRANDSTÄTTER in seinem oben erwähnten Urteil schreibt , ist das derzeit praktizierte System von vornherein zum Scheitern verurteilt ! Leider hat dieser Richter nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass grundsätzliche Rechtswidrigkeit vorliegt durch den ständigen Wechsel zwischen Veranstaltungsraum nach dem Salzburger VAG und als gastronomischer Raucherraum !
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001038
Somit wird nun ultimativ der Magistrat Salzburg aufgefordert , durch behördliche Zwangsmassnahme endgültig dort den rechtskonformen Zustand herzustellen durch :
1. amtliche Kennzeichnung des sanitätspolizeilichen Rauchverbotes im großen Foyer nach § 13 Abs. 1 Tabakgesetz genau nach den zwingenden Vorgaben von § 13 b Tabakgesetz auf Kosten des Verpflichteten .
2. Veröffentlichung dieser Massnahme durch eine ausreichende Medieninformation auf der Homepage des Magistrates .
http://kurier.at/chronik/gastwirte-finden-gnaedige-richter/206.525.109
Heute topaktuell im " KURIER " diese einschlägige Meldung sei noch beigefügt ! Aber erwähnt sei auch die seit längerem laufende Räumungsklage :
http://www.salzburg24.at/republic-raeumungsklage-gegen-paechter/4597349
http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/wirtschaft/sn/artikel/streit-um-republic-scheint-vor-loesung-zu-stehen-181375/
Am vergangenen Samstag, 25.Juni 2016 zweimaliger persönlicher Lokalaugenschein in diesem " Republic " : wehrlose Kleinkinder werden von hochgradig verantwortungslosen Eltern im großen Foyer zwangsbegast mit hochtoxischem Tabakrauch zur Mittagszeit und abends vor der Veranstaltung maximales Gedränge und trotz aufliegender Rauchverbotshinweise holen sich diverse " Typen " eigenmächtig Aschenbecher von der Theke und qualmen rücksichtslos drauflos .................
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004308
Oder müssen wir im " Republic " die BEGASUNGSSICHERHEITSVERORDNUNG anwenden ! ?
https://www.google.at/search?q=Raucher+sind+M%C3%B6rder&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=xgNxV6XAFdPU8gfp9JG4CQ#q=Rauchen+ist+t%C3%B6dlich
Montag, 27. Juni 2016
Donnerstag, 23. Juni 2016
BERUFSSCHULE RIED im Innkreis : KAPNOMANIA EXCESSIVA !
HAARSTRÄUBENDES RAUCHERCHAOS auf der BERUFSSCHULE RIED !
Gestern , Mittwoch 22.Juni 2016 zur Mittagszeit erschütternder Sachverhalt zu beobachten am Areal der Berufsschule Ried im Innkreis an der Volksfeststraße am Rande des riesigen Messegeländes :
Mindestens 50 ( fünfzig ) rauchende Berufsschüler und - innen qualmen in der Mittagspause exzessiv unweit des Haupteinganges im speziell gewidmeten " RAUCHERHOF " , aber auch an der Strassenseite in den überdachten Busstationen und auch noch vor dem Pfadfinderheim im Westen . Das gesamte Areal ist hochgradig verschmutzt mit Zigarettenstummeln und auch mit anderen Abfällen . Dazu kommt noch eine umfangreiche Baustelle mit hohen Gerüsten .
Auf der Homepage dieser Berufsschule findet sich weder eine Hausordnung noch eine Verhaltensvereinbarung , dies ist schon sehr auffällig ! Offensichtlich gibt es keinerlei Bemühungen , das äußerst schädliche Tabakrauchen durch die Berufsschüler einzudämmen oder es ganz zu unterbinden ! Die diesbezügliche verbindliche Weisung aus dem zuständigen Bundesministerium vom Jänner 2006 wird offensichtlich völlig ignoriert , desgleichen die beiden diesbezüglichen Erlässe des LSR Linz :
ttps://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1-06.pdf
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1ad1-2006.pdf
Es entsteht der Eindruck , als ob die Berufsschulen überhaupt nicht in die Zuständigkeit des Landesschulrates und des Bildungsministeriums fielen , denn es gibt offensichtlich überhaupt keine konkreten Bemühungen seitens des LSR Linz zur Beseitigung dieser Misstände .
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Trotz-Verbots-wird-an-vielen-Schulen-weiterhin-geraucht;art4,2168505
Ganz im Gegensatz zu früheren Meldungen im Jahre 2006 hat nun offensichtlich auch der Amtsführende Präsident Hofrat Fritz ENZENHOFER vor der" unbezwingbaren " Nikotinsucht auf diversen Schulen kapituliert , wie die obige Meldung beweist .
https://www.lsr-ooe.gv.at/home.html
Im Frühjahr 2006 , also vor mehr als 10 Jahren bereits , hat dieser Herr Amtsführende Präsident noch ganz deutlich ausgesprochen , dass zwingende Massnahmen sanitätspolizeilicher Art notwendig sind , wenn Schüler bereits derart nikotinsüchtig sind , dass sie es kaum mehr eine Stunde aushalten ohne Nikotinnachschub mit all den damit verbundenen " Kollateralschäden " .
http://ooev1.orf.at/stories/89679
Leider sind die diesbezüglichen Meldungen nicht mehr greifbar im Internet , sie können aber von mir jederzeit in Papierform vorgelegt werden .
Es ergeht nun meinerseits der dringende Appell an diesen Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Oberösterreich in Linz : sorgen Sie für ausreichende Klarstellung der Rechtslage durch einen neuen Erlass , den sie ebenfalls im Internet veröffentlichen und den Medien gezielt unterbreiten.
Heute kam Mitteilung von der WKStA Wien , dass die Strafanzeige bezüglich der Berufsschule Vöcklabruck an die StA Wels abgetreten worden ist . Dies ist sehr zu bedauern , weil insgesamt das Phänomen des Amtsmissbrauches in diesen Dingen von ganz oben her ausgeht , das heißt also durch amtsmissbräuchliches Tun und Lassen der obersten Schulaufsichtsorgane im BMBF und in den 9 Landesschulräten !
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/06/berufsschule-vocklabruck-rauch-steigt.html
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/05/anklage-gema-artikel-142-und-143-b-vg.html
Der Verfassungsgerichtshof hat diesbezüglich mitgeteilt , dass nur ein entsprechender Antrag der Bundesregierung zur formellen Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Strafverfahrens führen kann . Das war ja zu erwarten !
SCHLUSS MIT RAUCHERCHAOS AUF DEN BERUFSSCHULEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET !
Gestern , Mittwoch 22.Juni 2016 zur Mittagszeit erschütternder Sachverhalt zu beobachten am Areal der Berufsschule Ried im Innkreis an der Volksfeststraße am Rande des riesigen Messegeländes :
Mindestens 50 ( fünfzig ) rauchende Berufsschüler und - innen qualmen in der Mittagspause exzessiv unweit des Haupteinganges im speziell gewidmeten " RAUCHERHOF " , aber auch an der Strassenseite in den überdachten Busstationen und auch noch vor dem Pfadfinderheim im Westen . Das gesamte Areal ist hochgradig verschmutzt mit Zigarettenstummeln und auch mit anderen Abfällen . Dazu kommt noch eine umfangreiche Baustelle mit hohen Gerüsten .
Auf der Homepage dieser Berufsschule findet sich weder eine Hausordnung noch eine Verhaltensvereinbarung , dies ist schon sehr auffällig ! Offensichtlich gibt es keinerlei Bemühungen , das äußerst schädliche Tabakrauchen durch die Berufsschüler einzudämmen oder es ganz zu unterbinden ! Die diesbezügliche verbindliche Weisung aus dem zuständigen Bundesministerium vom Jänner 2006 wird offensichtlich völlig ignoriert , desgleichen die beiden diesbezüglichen Erlässe des LSR Linz :
ttps://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1-06.pdf
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1ad1-2006.pdf
Es entsteht der Eindruck , als ob die Berufsschulen überhaupt nicht in die Zuständigkeit des Landesschulrates und des Bildungsministeriums fielen , denn es gibt offensichtlich überhaupt keine konkreten Bemühungen seitens des LSR Linz zur Beseitigung dieser Misstände .
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Trotz-Verbots-wird-an-vielen-Schulen-weiterhin-geraucht;art4,2168505
Ganz im Gegensatz zu früheren Meldungen im Jahre 2006 hat nun offensichtlich auch der Amtsführende Präsident Hofrat Fritz ENZENHOFER vor der" unbezwingbaren " Nikotinsucht auf diversen Schulen kapituliert , wie die obige Meldung beweist .
https://www.lsr-ooe.gv.at/home.html
Im Frühjahr 2006 , also vor mehr als 10 Jahren bereits , hat dieser Herr Amtsführende Präsident noch ganz deutlich ausgesprochen , dass zwingende Massnahmen sanitätspolizeilicher Art notwendig sind , wenn Schüler bereits derart nikotinsüchtig sind , dass sie es kaum mehr eine Stunde aushalten ohne Nikotinnachschub mit all den damit verbundenen " Kollateralschäden " .
http://ooev1.orf.at/stories/89679
Leider sind die diesbezüglichen Meldungen nicht mehr greifbar im Internet , sie können aber von mir jederzeit in Papierform vorgelegt werden .
Es ergeht nun meinerseits der dringende Appell an diesen Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Oberösterreich in Linz : sorgen Sie für ausreichende Klarstellung der Rechtslage durch einen neuen Erlass , den sie ebenfalls im Internet veröffentlichen und den Medien gezielt unterbreiten.
Heute kam Mitteilung von der WKStA Wien , dass die Strafanzeige bezüglich der Berufsschule Vöcklabruck an die StA Wels abgetreten worden ist . Dies ist sehr zu bedauern , weil insgesamt das Phänomen des Amtsmissbrauches in diesen Dingen von ganz oben her ausgeht , das heißt also durch amtsmissbräuchliches Tun und Lassen der obersten Schulaufsichtsorgane im BMBF und in den 9 Landesschulräten !
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/06/berufsschule-vocklabruck-rauch-steigt.html
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/05/anklage-gema-artikel-142-und-143-b-vg.html
Der Verfassungsgerichtshof hat diesbezüglich mitgeteilt , dass nur ein entsprechender Antrag der Bundesregierung zur formellen Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Strafverfahrens führen kann . Das war ja zu erwarten !
SCHLUSS MIT RAUCHERCHAOS AUF DEN BERUFSSCHULEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET !
Mittwoch, 15. Juni 2016
BERUFSSCHULE VÖCKLABRUCK : RAUCH STEIGT AUF IN GRÖSSTER MENGE !
MITTÄGLICHER ZUG DER TSCHICK - LEMMINGE ZUM ABGRUND !
Gestern , Dienstag 14.Juni 2016 , zur Mittagszeit , erstmals umfangreiche Beobachtungen im riesigen Schulareal Vöcklabruck , Bezirkshauptstadt mit mehreren Tausenden Schülern , Bundesland Oberösterreich , Republik " Kapnomanistan " :
Ich inspiziere soeben die Situation vor der benachbarten HAK : ein wunderbarer Schulhof lädt ein zum Verweilen auf hölzernen Sitzbänken , es schaut auch sehr sauber aus und schon wollte ich mich freuen über eine völlig rauchfreie Schule..............da öffnet sich gegenüber das Portal der Berufsschule und ein elendslanger Zug von Schülern eilt zum Raucherplatz auf der Rückseite des Schulgebäudes und schon geht es los : mindestens 40 Schüler stehen eng nebeneinander und qualmen eifrig um die Wette und zeigen die uns allen bestens bekannten Gesichtszüge und Verhaltensweisen beim " GENUSS " der Todesdroge Rauchtabak !
Soeben jedoch fand ich auf der Homepage dieser Berufsschule Vöcklabruck in den " MITTEILUNGSBLÄTTERN 2015/16 " einen Auszug aus der " HAUSORDNUNG " mit folgendem Text auf der Seite 3 : " Das Rauchen ist im Schulgebäude und am Schulgelände für alle Personen per Gesetz nicht erlaubt "
file:///F:/Downloads/Mitteilungsblaetter_2015_16_ab_4._LG(1).pdf
http://www.bs-voecklabruck.ac.at/downloads/formulare/
So also schaut nach wie vor die bittere Realität aus an den Berufsschulen im gesamten Bundesgebiet : ganz egal wo man hinkommt - nirgends ist es so arg wie auf den Berufsschulen einschließlich der landwirtschaftlichen Berufs - und Fachschulen , die ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes liegen . Über die diesbezüglichen Gründe wurde schon viel spekuliert und im Internet finden sich dazu umfangreiche Abhandlungen. Es gab auch hier im Bundesland Salzburg schon vor etlichen Jahren eine großangelegte Präventionskampagne , die mittlerweile natürlich längst vergessen und absolut wirkungslos verpufft ist !
http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=39612
http://www.svz.at/static/content/e3/e159297/e160722/2009-07-10/4.pdf
Mittlerweile haben offensichtlich alle Verantwortlichen für die Berufsschulen wieder aufgegeben und kein einziger Direktor oder auch Landesschulinspektor am jeweiligen LSR wagt es , das diesbezügliche erlassförmige Rundschreiben Nr. 3 des BMBF vom Jänner 2006 in Erinnerung zu rufen :
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1-06.pdf
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1ad1-2006.pdf
Wie nun wollen diese Verantwortlichen das mittlerweile längst vom Nationalrat beschlossene strikte sanitätspolizeiliche Rauchverbot am gesamten Schulareal durchsetzen ab dem 1. Mai 2018 , wenn sie alles weiterhin so treiben lassen , wie es die zügellose Nikotindrogensucht automatisch mit sich bringt , wenn man sie nicht total entschlossen bekämpft :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/03/absolut-unverzichtbar-sofortiges.html
Vor etlichen Tagen brachte die " PRESSE " am Samstag, den 11.Juni 2016 auf der Seite 21 wieder einmal eindringlich das Thema : " WARUM SO VIELE JUGENDLICHE RAUCHEN " von Köksal BALTACI :
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5012601/Warum-so-viele-Jugendliche-rauchen
Eine Schande fürwahr , dass es diesbezüglich keinerlei Fortschritt gibt seit vielen Jahren ! Die parlamentarische Eingabe der Grünen vom 25.3.2010 ist nach über 6 Jahren noch immer zu keinerlei Ergebnis gekommen :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01070/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02569/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/E/E_00320/fname_314342.pdf
Hochgradig kriminelle Elemente im Nationalrat und auch in den 9 Landtagen verhindern nach wie vor einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den tödlichen Gefahren des Tabakrauchens , sodass auch sämtliche Anzeigen auf Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft nichts fruchten können . Das angebliche " Gesundheits " - Ministerium kooperiert friedlich und einvernehmlich mit der Nikotindrogenmafia , genehmigt nach wie vor das " Inverkehrbringen " unbeschränkter Mengen dieser tödlichen Nikotindrogen und nimmt dafür auch noch Schandgeld entgegen . Richtigerweise jedoch müssten sämtliche Bestände Rauchtabak von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden , vom Ermittlungsrichter für verfallen erklärt werden und waggonweise in die Sondermüllverbrennungsanlage Simmering eingeliefert werden zur nutzbringenden thermischen Entsorgung und Vernichtung auf Hochtemperatur mit über 2.000 Grad Celsius .
http://www.wienenergie.at/eportal3/ep/channelView.do?channelId=-49104
NACHLÄSSIGE SCHULDIREKTOREN WERDEN WEGEN DES VERBRECHENS DES AMTSMISSBRAUCHES NACH § 302 STRAFGESETZBUCH ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40140764/NOR40140764.pdf
Gestern , Dienstag 14.Juni 2016 , zur Mittagszeit , erstmals umfangreiche Beobachtungen im riesigen Schulareal Vöcklabruck , Bezirkshauptstadt mit mehreren Tausenden Schülern , Bundesland Oberösterreich , Republik " Kapnomanistan " :
Ich inspiziere soeben die Situation vor der benachbarten HAK : ein wunderbarer Schulhof lädt ein zum Verweilen auf hölzernen Sitzbänken , es schaut auch sehr sauber aus und schon wollte ich mich freuen über eine völlig rauchfreie Schule..............da öffnet sich gegenüber das Portal der Berufsschule und ein elendslanger Zug von Schülern eilt zum Raucherplatz auf der Rückseite des Schulgebäudes und schon geht es los : mindestens 40 Schüler stehen eng nebeneinander und qualmen eifrig um die Wette und zeigen die uns allen bestens bekannten Gesichtszüge und Verhaltensweisen beim " GENUSS " der Todesdroge Rauchtabak !
Soeben jedoch fand ich auf der Homepage dieser Berufsschule Vöcklabruck in den " MITTEILUNGSBLÄTTERN 2015/16 " einen Auszug aus der " HAUSORDNUNG " mit folgendem Text auf der Seite 3 : " Das Rauchen ist im Schulgebäude und am Schulgelände für alle Personen per Gesetz nicht erlaubt "
file:///F:/Downloads/Mitteilungsblaetter_2015_16_ab_4._LG(1).pdf
http://www.bs-voecklabruck.ac.at/downloads/formulare/
So also schaut nach wie vor die bittere Realität aus an den Berufsschulen im gesamten Bundesgebiet : ganz egal wo man hinkommt - nirgends ist es so arg wie auf den Berufsschulen einschließlich der landwirtschaftlichen Berufs - und Fachschulen , die ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes liegen . Über die diesbezüglichen Gründe wurde schon viel spekuliert und im Internet finden sich dazu umfangreiche Abhandlungen. Es gab auch hier im Bundesland Salzburg schon vor etlichen Jahren eine großangelegte Präventionskampagne , die mittlerweile natürlich längst vergessen und absolut wirkungslos verpufft ist !
http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=39612
http://www.svz.at/static/content/e3/e159297/e160722/2009-07-10/4.pdf
Mittlerweile haben offensichtlich alle Verantwortlichen für die Berufsschulen wieder aufgegeben und kein einziger Direktor oder auch Landesschulinspektor am jeweiligen LSR wagt es , das diesbezügliche erlassförmige Rundschreiben Nr. 3 des BMBF vom Jänner 2006 in Erinnerung zu rufen :
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1-06.pdf
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1ad1-2006.pdf
Wie nun wollen diese Verantwortlichen das mittlerweile längst vom Nationalrat beschlossene strikte sanitätspolizeiliche Rauchverbot am gesamten Schulareal durchsetzen ab dem 1. Mai 2018 , wenn sie alles weiterhin so treiben lassen , wie es die zügellose Nikotindrogensucht automatisch mit sich bringt , wenn man sie nicht total entschlossen bekämpft :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/03/absolut-unverzichtbar-sofortiges.html
Vor etlichen Tagen brachte die " PRESSE " am Samstag, den 11.Juni 2016 auf der Seite 21 wieder einmal eindringlich das Thema : " WARUM SO VIELE JUGENDLICHE RAUCHEN " von Köksal BALTACI :
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5012601/Warum-so-viele-Jugendliche-rauchen
Eine Schande fürwahr , dass es diesbezüglich keinerlei Fortschritt gibt seit vielen Jahren ! Die parlamentarische Eingabe der Grünen vom 25.3.2010 ist nach über 6 Jahren noch immer zu keinerlei Ergebnis gekommen :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01070/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02569/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/E/E_00320/fname_314342.pdf
Hochgradig kriminelle Elemente im Nationalrat und auch in den 9 Landtagen verhindern nach wie vor einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den tödlichen Gefahren des Tabakrauchens , sodass auch sämtliche Anzeigen auf Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft nichts fruchten können . Das angebliche " Gesundheits " - Ministerium kooperiert friedlich und einvernehmlich mit der Nikotindrogenmafia , genehmigt nach wie vor das " Inverkehrbringen " unbeschränkter Mengen dieser tödlichen Nikotindrogen und nimmt dafür auch noch Schandgeld entgegen . Richtigerweise jedoch müssten sämtliche Bestände Rauchtabak von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden , vom Ermittlungsrichter für verfallen erklärt werden und waggonweise in die Sondermüllverbrennungsanlage Simmering eingeliefert werden zur nutzbringenden thermischen Entsorgung und Vernichtung auf Hochtemperatur mit über 2.000 Grad Celsius .
http://www.wienenergie.at/eportal3/ep/channelView.do?channelId=-49104
NACHLÄSSIGE SCHULDIREKTOREN WERDEN WEGEN DES VERBRECHENS DES AMTSMISSBRAUCHES NACH § 302 STRAFGESETZBUCH ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40140764/NOR40140764.pdf
Dienstag, 7. Juni 2016
CUI BONO ??? - NACHLESE zum WELTNICHTRAUCHERTAG 2016
" RAUCHEN - VIEL MEHR ALS NUR EIN LASTER ! "
In der " Kronenzeitung " vom Dienstag , den 31.Mai 2016 fand sich auf der Seite 26 folgender besonders bemerkenswerte Leserbrief von Herrn Walter KOREN aus Kirchdof an der Krems , Oberösterreich mit Überschrift wie oben und mit folgendem Text :
" 20 Fragen zum Weltnichtrauchertag : Wenn es ums Rauchen geht, drängt sich rasch die Frage auf : CUI BONO ? Wem nützt das Rauchen ? Den Rauchern ? Wer braucht übelriechende Kleidung und liebt gelbe Zähne ? Wer wird gerne öfter krank, hat eine kürzere Lebenserwartung , kalkuliert einen möglicherweise qualvollen Tod mit ein und gibt dafür noch sehr viel Geld aus ? Klingt das für Sie verführerisch ? Wie geht es den Nichtrauchern ? Mögen sie den Gestank ? Bezahlen sie gern wesentlich höhere " Gesundheits " - und Krankheitskosten für Raucher ? Wollen sie durch Passivrauchen Krebs bekommen ? Sehen auch Sie - wie wir - weit und breit keine Gewinner ?
Wer profitiert nun von dieser weltweiten Sucht und scheffelt Milliarden auf Kosten von uns allen , ob Mann oder Frau , ob alt oder jung , ob Raucher oder Nichtraucher ? Haben Sie eine Ahnung , wie skrupellos die Tabakindustrie auf globaler Ebene vor allem Kinder und Jugendliche gezielt in die Abhängigkeit führt und langfristig ihrer Freiheit beraubt ? Gefällt Ihnen die Vision eines rauchfreien Österreichs oder gar Europas ? Sind Sie Raucher ? Wollen Sie sich von Ihrer Sucht befreien ? " # Zitat Ende #
Soweit also dieser Leserbrief von Walter Koren aus Kirchdorf , offensichtlich Lehrer an der dortigen NMS 1
http://www.nms1-kirchdorf.at/?page_id=41
Dieselbe Ausgabe der " Krone " brachte dann auch noch auf den S . 11 bis 13 die üblichen Horrormeldungen zum WNRT und das mit der Überschrift " VOLKSSUCHT NUMMER 1 " , besser jedoch wäre der Ausdruck " VOLKS - SEUCHE " .
Der " Kurier " brachte bereits am Montag , den 30.5.2016 auf der S. 19 eine erschütternde Reportage mit dem Titel : " ACHT LEBENSJAHRE ZURÜCKGEWINNEN "
http://kurier.at/wissen/mit-einem-rauchstopp-acht-lebensjahre-zurueckgewinnen/201.753.194
Der " Standard " wiederum schlagzeilte am 31.5.2016 auf der Seite 2 seinerseits mit : " SCHOCKTHERAPIE gegen RAUCHERLUNGE "
http://derstandard.at/2000037913444/Weltnichtrauchertag-Schocktherapie-gegen-Raucherlunge
http://derstandard.at/2000037910914/Kampf-gegen-das-Rauchen-Heuchlerische-Verteufelung
Und auf der letzten Seite 28 kommentierte Irene Brickner die diesbezügliche " heuchlerische Verteufelung " des Rauchens und bringt mutig das Thema der totalen Prohibition ins Spiel .
Insgesamt ging also wieder einmal am WNRT ein gewaltiges Rauschen durch die gesamte weltweite Presse und im Internet finden sich dazu abertausende Wortmeldungen ....................
Heute jedoch , am Dienstag den 7. Juni 2016 , also genau eine Woche später , ist bereits wieder alles von allen vergessen und verdrängt und ohne die geringste Änderung nehmen die bösen Dinge weiterhin ihren ungehinderten Lauf !!! Dies ergibt nun Anlass mehr als genug , um eine ausreichende Zwischenbilanz zur Lage zu erstellen ! Es braucht unbedingt Mut zur vollen und ganzen Wahrheit ! Schluss mit Augenauswischerei und Gefühlsduselei !
1. Die umfassendste Novelle zum TABAK - GESETZ bislang mit Kundmachung prompt am letzten Tag der EU - Frist am 20.Mai 2016 bringt als völlig paradoxes Ergebnis eine weitere " LEGALISIERUNG " der massenmörderischen Aktivitäten der gesamten Tabakmafia hierzulande ! Die hochgradig kriminelle Tabakmafia wird also erneut ausdrücklich unter den Schutz des Gesetzes gestellt und somit jedem zivilrechtlichen Klagsversuch und auch jedem strafrechtlichen Verfolgungsversuch der Boden entzogen !!!
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_I_22/BGBLA_2016_I_22.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010907
Hier haben Sie das vorläufige Ergebnis , durch das vielfach gestaffelte Inkrafttreten diverser Bestimmungen müssen Sie jeweils ganz genau schauen auf die speziellen Übergangsfristen ! Mit dieser Umsetzung der entsprechenden Richtlinie der EU entledigt sich nun die Legistik im federführenden BMG ihrer Verantwortung und überlässt nach wie vor das gesamte Land völlig uneingeschränkt den wahrhaft massenmörderischen Aktivitäten der bestens organisierten Tabakmafia .
2 . VIELFACHE STRAFRECHTLICHE ASPEKTE nach dem StGB sind jedoch völlig offenkundig ! Begonnen vom § 75 des Strafgesetzbuches über den gezielten Mord über die verschiedenen Körperverletzungsdelikte , Gemeingefährdungsdelikte bis hin zur Bildung hochkrimineller Organisationen und Amtsmissbräuchen an diversen Fronten finden wir vielfachste strafrechtliche Ansätze . Der Blick darauf wird jedoch permanent vernebelt durch die oben im Punkt 1. dargelegte " Legalisierung " !!!
3. SICHERHEITSPOLIZEILICHE ZUSTÄNDIGKEIT nach § 16 SPG ergibt sich also im maximalen Ausmaß sogar :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162532/NOR40162532.pdf
Unzweifelhaft nämlich bedeutet die gesamte Aktivität dieser Tabakmafia eine " allgemeine Gefahr " sowie einen geradezu gigantischen " gefährlichen Angriff " einer weltweit aktiven " kriminellen Verbindung " nach den Begrifflichkeiten von § 16 SPG . Dadurch ergibt sich automatisch die verfassungsrechtlich verbürgte Garantie nach
4. Artikel 78a B -VG Absatz 2 : " Sind Leben , Gesundheit , Freiheit oder Eigentum von Menschen gegenwärtig gefährdet oder steht eine solche Gefährdung unmittelbar bevor , so sind die Sicherheitsbehörden ...........bis zum Einschreiten der jeweils zuständigen Behörde zur ersten allgemeinen Hilfeleistung zuständig " .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40139074/NOR40139074.pdf
Unzweifelhaft handelt es sich also um eine außerordentlich große Gefährdung und Bedrohung , insbesondere für Kinder und Jugendliche, die nach wie vor alljährlich zu zehntausenden in den mörderischen Klauen und Krallen der skrupellosen Tabakmafia landen .
Und was sehen wir Tag für Tag : die Kriminalpolizei bundesweit völlig blind und taub bezüglich angezeigter Sachverhalte ; die Staatsanwaltschaft ebenfalls und im logischen Gefolge auch die Strafrichterschaft völlig blind und taub bezüglich dieser gigantischen Verbrechen !!!
Wer hat all dies zu verantworten :
1. Sämtliche Nationalratsabgeordnete sind nach wie vor die obersten Schutzherren dieser Verbrecherorganisation , indem sie mit dem Tabakmonopolgesetz ausdrücklich das Aufrechterhalten der Tabakepidemie flächendeckend im gesamten Bundesgebiet anordnen :
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005006
2 Der Finanzminister als oberstes Organ der Monopolverwaltung des Bundes trägt dafür die gesamte Verantwortung , weil er die Trafikanten ausdrücklich mit zivilrechtlichem Bestellungsvertrag verpflichtet zum weiteren Aufrechterhalten der massenmörderischen Tabakepidemie :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40094362/NOR40094362.pdf
3 . Die Gesundheitsminsterin beteiligt sich ebenfalls skrupellos an diesem hochkriminellen Kartell , indem sie unter Entgegennahme von Schandgeld unbeschränkte Genehmigungen erteilt für das " Inverkehrbringen " der tödlichen Nikotindrogen .
4. Der Wirtschaftsminister beherbergt die professionellen Nikotindrogendealer als eigene Fraktion in der Wirtschaftskammer und verleiht ihnen somit zusätzliche " Legalität " bei ihrem wahrhaft massenmörderischen Tun und Handeln .
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !
In der " Kronenzeitung " vom Dienstag , den 31.Mai 2016 fand sich auf der Seite 26 folgender besonders bemerkenswerte Leserbrief von Herrn Walter KOREN aus Kirchdof an der Krems , Oberösterreich mit Überschrift wie oben und mit folgendem Text :
" 20 Fragen zum Weltnichtrauchertag : Wenn es ums Rauchen geht, drängt sich rasch die Frage auf : CUI BONO ? Wem nützt das Rauchen ? Den Rauchern ? Wer braucht übelriechende Kleidung und liebt gelbe Zähne ? Wer wird gerne öfter krank, hat eine kürzere Lebenserwartung , kalkuliert einen möglicherweise qualvollen Tod mit ein und gibt dafür noch sehr viel Geld aus ? Klingt das für Sie verführerisch ? Wie geht es den Nichtrauchern ? Mögen sie den Gestank ? Bezahlen sie gern wesentlich höhere " Gesundheits " - und Krankheitskosten für Raucher ? Wollen sie durch Passivrauchen Krebs bekommen ? Sehen auch Sie - wie wir - weit und breit keine Gewinner ?
Wer profitiert nun von dieser weltweiten Sucht und scheffelt Milliarden auf Kosten von uns allen , ob Mann oder Frau , ob alt oder jung , ob Raucher oder Nichtraucher ? Haben Sie eine Ahnung , wie skrupellos die Tabakindustrie auf globaler Ebene vor allem Kinder und Jugendliche gezielt in die Abhängigkeit führt und langfristig ihrer Freiheit beraubt ? Gefällt Ihnen die Vision eines rauchfreien Österreichs oder gar Europas ? Sind Sie Raucher ? Wollen Sie sich von Ihrer Sucht befreien ? " # Zitat Ende #
Soweit also dieser Leserbrief von Walter Koren aus Kirchdorf , offensichtlich Lehrer an der dortigen NMS 1
http://www.nms1-kirchdorf.at/?page_id=41
Dieselbe Ausgabe der " Krone " brachte dann auch noch auf den S . 11 bis 13 die üblichen Horrormeldungen zum WNRT und das mit der Überschrift " VOLKSSUCHT NUMMER 1 " , besser jedoch wäre der Ausdruck " VOLKS - SEUCHE " .
Der " Kurier " brachte bereits am Montag , den 30.5.2016 auf der S. 19 eine erschütternde Reportage mit dem Titel : " ACHT LEBENSJAHRE ZURÜCKGEWINNEN "
http://kurier.at/wissen/mit-einem-rauchstopp-acht-lebensjahre-zurueckgewinnen/201.753.194
Der " Standard " wiederum schlagzeilte am 31.5.2016 auf der Seite 2 seinerseits mit : " SCHOCKTHERAPIE gegen RAUCHERLUNGE "
http://derstandard.at/2000037913444/Weltnichtrauchertag-Schocktherapie-gegen-Raucherlunge
http://derstandard.at/2000037910914/Kampf-gegen-das-Rauchen-Heuchlerische-Verteufelung
Und auf der letzten Seite 28 kommentierte Irene Brickner die diesbezügliche " heuchlerische Verteufelung " des Rauchens und bringt mutig das Thema der totalen Prohibition ins Spiel .
Insgesamt ging also wieder einmal am WNRT ein gewaltiges Rauschen durch die gesamte weltweite Presse und im Internet finden sich dazu abertausende Wortmeldungen ....................
Heute jedoch , am Dienstag den 7. Juni 2016 , also genau eine Woche später , ist bereits wieder alles von allen vergessen und verdrängt und ohne die geringste Änderung nehmen die bösen Dinge weiterhin ihren ungehinderten Lauf !!! Dies ergibt nun Anlass mehr als genug , um eine ausreichende Zwischenbilanz zur Lage zu erstellen ! Es braucht unbedingt Mut zur vollen und ganzen Wahrheit ! Schluss mit Augenauswischerei und Gefühlsduselei !
1. Die umfassendste Novelle zum TABAK - GESETZ bislang mit Kundmachung prompt am letzten Tag der EU - Frist am 20.Mai 2016 bringt als völlig paradoxes Ergebnis eine weitere " LEGALISIERUNG " der massenmörderischen Aktivitäten der gesamten Tabakmafia hierzulande ! Die hochgradig kriminelle Tabakmafia wird also erneut ausdrücklich unter den Schutz des Gesetzes gestellt und somit jedem zivilrechtlichen Klagsversuch und auch jedem strafrechtlichen Verfolgungsversuch der Boden entzogen !!!
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_I_22/BGBLA_2016_I_22.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010907
Hier haben Sie das vorläufige Ergebnis , durch das vielfach gestaffelte Inkrafttreten diverser Bestimmungen müssen Sie jeweils ganz genau schauen auf die speziellen Übergangsfristen ! Mit dieser Umsetzung der entsprechenden Richtlinie der EU entledigt sich nun die Legistik im federführenden BMG ihrer Verantwortung und überlässt nach wie vor das gesamte Land völlig uneingeschränkt den wahrhaft massenmörderischen Aktivitäten der bestens organisierten Tabakmafia .
2 . VIELFACHE STRAFRECHTLICHE ASPEKTE nach dem StGB sind jedoch völlig offenkundig ! Begonnen vom § 75 des Strafgesetzbuches über den gezielten Mord über die verschiedenen Körperverletzungsdelikte , Gemeingefährdungsdelikte bis hin zur Bildung hochkrimineller Organisationen und Amtsmissbräuchen an diversen Fronten finden wir vielfachste strafrechtliche Ansätze . Der Blick darauf wird jedoch permanent vernebelt durch die oben im Punkt 1. dargelegte " Legalisierung " !!!
3. SICHERHEITSPOLIZEILICHE ZUSTÄNDIGKEIT nach § 16 SPG ergibt sich also im maximalen Ausmaß sogar :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162532/NOR40162532.pdf
Unzweifelhaft nämlich bedeutet die gesamte Aktivität dieser Tabakmafia eine " allgemeine Gefahr " sowie einen geradezu gigantischen " gefährlichen Angriff " einer weltweit aktiven " kriminellen Verbindung " nach den Begrifflichkeiten von § 16 SPG . Dadurch ergibt sich automatisch die verfassungsrechtlich verbürgte Garantie nach
4. Artikel 78a B -VG Absatz 2 : " Sind Leben , Gesundheit , Freiheit oder Eigentum von Menschen gegenwärtig gefährdet oder steht eine solche Gefährdung unmittelbar bevor , so sind die Sicherheitsbehörden ...........bis zum Einschreiten der jeweils zuständigen Behörde zur ersten allgemeinen Hilfeleistung zuständig " .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40139074/NOR40139074.pdf
Unzweifelhaft handelt es sich also um eine außerordentlich große Gefährdung und Bedrohung , insbesondere für Kinder und Jugendliche, die nach wie vor alljährlich zu zehntausenden in den mörderischen Klauen und Krallen der skrupellosen Tabakmafia landen .
Und was sehen wir Tag für Tag : die Kriminalpolizei bundesweit völlig blind und taub bezüglich angezeigter Sachverhalte ; die Staatsanwaltschaft ebenfalls und im logischen Gefolge auch die Strafrichterschaft völlig blind und taub bezüglich dieser gigantischen Verbrechen !!!
Wer hat all dies zu verantworten :
1. Sämtliche Nationalratsabgeordnete sind nach wie vor die obersten Schutzherren dieser Verbrecherorganisation , indem sie mit dem Tabakmonopolgesetz ausdrücklich das Aufrechterhalten der Tabakepidemie flächendeckend im gesamten Bundesgebiet anordnen :
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005006
2 Der Finanzminister als oberstes Organ der Monopolverwaltung des Bundes trägt dafür die gesamte Verantwortung , weil er die Trafikanten ausdrücklich mit zivilrechtlichem Bestellungsvertrag verpflichtet zum weiteren Aufrechterhalten der massenmörderischen Tabakepidemie :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40094362/NOR40094362.pdf
3 . Die Gesundheitsminsterin beteiligt sich ebenfalls skrupellos an diesem hochkriminellen Kartell , indem sie unter Entgegennahme von Schandgeld unbeschränkte Genehmigungen erteilt für das " Inverkehrbringen " der tödlichen Nikotindrogen .
4. Der Wirtschaftsminister beherbergt die professionellen Nikotindrogendealer als eigene Fraktion in der Wirtschaftskammer und verleiht ihnen somit zusätzliche " Legalität " bei ihrem wahrhaft massenmörderischen Tun und Handeln .
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !
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