Montag, 24. Dezember 2018

ERGÄNZENDE BERICHTIGUNG zu BELGIEN & HOLLAND

JURIDISCHE  FACHLITERATUR  zur  UNMITTELBAREN  ANWENDBARKEIT  der  FCTC  im  NATIONALEN  RECHT  der   EUROPASTAATEN


         Nach umfangreichen  Recherchen in den vergangenen Tagen  erweist es sich als notwendig , den Titel der letzten Blogpost hier  zu widerrufen  und  Hinweise zu geben auf  die ersten  wissenschaftlichen Auswertungen  der bekanntgewordenen Gerichtsentscheidungen in Belgien und auch in Holland :

https://brill.com/view/journals/bol/aop/article-10.1163-23527072-00101001.xml

      Hier sehen wir die wohl erste  Zusammenfassung der diesbezüglichen Vorgänge  in Holland , präsentiert durch die Universitätsprofessorin Brigit  TOEBES   und die Jura - Studentin Gohar  KARAPETIAN .

https://www.rug.nl/staff/b.c.a.toebes/research

https://www.rug.nl/staff/g.karapetian/research

                     Es ist nun vorrangig festzustellen , dass die niederländische  Nichtraucherschutzvereinigung  CAN  in zwei völlig separaten  Klagsverfahren vor dem zuständigen Zivilgericht  jeweils nur Rechtserklärungen eingeklagt hat  betreffend die nationalen  Verpflichtungen aus dieser FCTC . Im ersten Rechtsgang ging es um die generelle Ausnahme vom Rauchverbot für die  " KLEINEN  LOKALE " unter 75 m 2 , wobei erst in 2. Instanz  der Rechtskampf erfolgreich war und die anschließliche  Revision der Staatsregierung am " HOGE  RAAD "  war erfolglos in 3 . Instanz .

                Im 2. Verfahren ging es um die Ausnahme für RAUCHERRÄUME  in größeren Lokalen , wobei auch hier zuerst die 1. Instanz die Klage verwarf  und der Gerechtshof   den Haag  der Klage von CAN stattgab . Diesmal verzichtete die Staatsregierung  offensichtlich auf den Gang in die 3 . Instanz . Es ist also festzustellen , dass es sich in diesem Fall nicht um das  " HÖCHSTGERICHT "  handelte , sondern um das Berufungsgericht in 2. Instanz , vergleichbar zum Beispiel dem OLG  Innsbruck .

             Ob es in Holland auch  Verfassungsklagen diesbezüglich vor dem Verfassungsgerichtshof gegeben hat , konnte ich nicht sicher eruieren .  Jedenfalls kann ein Zivilgericht auch in der 3. Instanz kein Gesetz aufheben , sondern nur Erklärungen abgeben , die  dann von jedermann in jedem Prozess vorgelegt werden können .

             In BELGIEN  jedoch war  die  Verfassungsklage  der Krebsliga   schon 2011  total erfolgreich und führte zur unmittelbaren Aufhebung der angefochtenen Gesetzesstellen . Eine andere Frage ist jedoch , inwieweit nun das totale RV in der Gastro in Belgien auch tatsächlich eingehalten wird :

http://www.etaamb.be/nl/wet_n2011201365.html

https://brf.be/national/960502/

http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/belgische-studie-oeffentliches-rauchverbot-senkt-fruehgeborenen-rate-a-883567.html

       Bezüglich der Anwendbarkeit der FCTC  in DEUTSCHLAND  gibt es eine umfassende Expertise von Univ . Prof  STREINZ  der Uni München , da geht es allerdings um das Tabakwerbeverbot nach Art. 13 der FCTC :

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Gesundheit/Tabakrichtlinie/Gutachten_BMEL_Art13_FCTC.pdf?__blob=publicationFile

        Die Argumentation in diesem hochrangigen Gutachten eines Völkerrechtsexperten gibt uns nun sehr zu denken .  Insbesondere ist  heranzuziehen die "  WIENER   KONVENTION  über das  RECHT  der  INTERNATIONALEN  VERTRÄGE .

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10000684/Wiener%20%c3%9cbereinkommen%20%c3%bcber%20das%20Recht%20der%20Vertr%c3%a4ge%2c%20Fassung%20vom%2024.12.2018.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_das_Recht_der_Vertr%C3%A4ge

      Das  soll nun für heute genügen,  im neuen Jahr 2019  werden wir sicherlich alL dies vollauf berücksichtigt finden in einem für die Tabakmafia vernichtenden Urteil unseres Verfassungsgerichtshofes in Wien .  Anschließend wird es auch zum totalen Dammbruch kommen in jenen 13 deutschen Bundesländern , die sich bislang geweigert haben , die Verpflichtungen aus der FCTC  betreffend Rauchverbot in der Gastro umzusetzen .  Nur Bayern , Nordrhein - Westfalen und das Saarland  haben inzwischen die nötigen Korrekturen vorgenommen und auch sehr konsequent durchgesetzt . In den anderen 13 Bundesländern werden die Nichtraucherschutzorganisationen  sicherlich demnächst die entscheidende Großoffensive starten nach Verkündigung des umfassenden Urteils unseres VfGH in Wien .

        In der  SCHWEIZ   jedoch gibt es eine ganz andere Rechtslage : Diese   CONFOEDERATIO  HELVETICA  ist bislang   der  FCTC nicht beigetreten  , obwohl das Europabüro  der  WHO  -  FCTC  in  Genf  beheimatet ist :

https://www.swissinfo.ch/ger/ratifizierung-der-tabakkonvention-verlangt/4998570

https://portal.at-schweiz.ch/index.php/de/aktuell/medien/449-die-achte-mitgliederkonferenz-zur-rahmenkonvention-ueber-die-tabakkontrolle-beginnt-heute-in-genf


       Trotzdem warten auch in der gesamten Schweiz  alle engagierten Gesundheitsschützer sehnsüchtig  auf das bahnbrechende Urteil unseres Verfassungsgerichtshofes im März 2019 .

https://www.vfgh.gv.at/medien/Noch_keine_Entscheidung_zur_Regelung_des_Rauchverbote.de.php


ABSOLUTER   VORRANG   FÜR   WIRKSAMEN   GESUNDHEITSSCHUTZ  AUCH  IN  DER  GESAMTEN  GASTRONOMIE  !

Sonntag, 16. Dezember 2018

GERECHTSHOF DEN HAAG : SENSATIONELLES URTEIL WEIST DEN WEG !

ERSTMALS   GERICHTLICHE   WÜRDIGUNG  von   ARTIKEL  8  der  FCTC  in  EUROPA  !

https://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:GHDHA:2018:172

            Bislang  ohne wesentliches Medienecho  bei uns :  schon am 13.Februar 2018 gab es in den Niederlanden den ersten entscheidenden Durchbruch zur zivilgerichtlichen Durchsetzung ausreichender Rauchverbote ohne faule Kompromisse in der Gastronomie . Nur das  LIG  hat dies kurz und bündig gemeldet , das Linzer Institut für Gesundheitsforschung etc . :

http://www.lig-gesundheit.at/home/-/asset_publisher/cpCs4bwHSuqq/content/rauchverbot-in-der-gastronomie-kommt

         Und ich selbst habs auch erst gestern entdeckt in der Nr.110 der  " Nichtraucher - Infos " auf Seiten 8 und 9 :

https://www.nichtraucherschutz.de/images/stories/Nichtraucher-Infos/InfoPDF/info-110-218-Web.pdf

" BERUFUNGSGERICHT   GEGEN  RAUCHERRÄUME  IN  GASTSTÄTTEN "

        Es  handelt sich , soweit überblickbar , um die allererste dementsprechende Entscheidung im gesamten europäischen Raum !!!  Leider gibt es bis dato keine im Internet zugängliche taugliche Übersetzung aus dem Holländischen ins allgemein verständliche Deutsch , obwohl  " DUTCH "  ja eigentlich dasselbe bedeutet !  Etliche wichtige Wörter versteht man ja gleich , aber ansonsten kommt einem dieses Holländisch vor wie ein tausend Jahre  oder sogar zweitausend  Jahre alter  urgermanischer Dialekt aus dem tiefsten Teutoburger Wald zur Römerzeit  !

           Dieses  wahrhaft bahnbrechende Urteil  muss nun topaktuell unserem Verfassungsgerichtshof in Wien nachgereicht werden zur längst überfälligen Entscheidungsfindung  bezüglich der anhängigen Verfahren . Ist ja kaum zu erwarten , dass diese   enorm wichtige Entscheidung dort bereits bekannt ist .

          Die wichtigsten Fakten nochmals im Zeitraffer :

              Spätestens mit Publikation der  FCTC im heimischen Bundesgesetzblatt  zum Jahresende 2005  ist der Volltext dieses verbindlichen weltweiten Staatsvertrages  unauslöschlicher Rechtsbestand geworden  mit sofortiger Wirksamkeit :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2005_III_219/BGBLA_2005_III_219.pdfsig

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219/20051229?ResultFunctionToken=30ce08c9-a41a-4a9b-9c0c-136494822630&Position=1&Abfrage=BgblAuth&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=16.12.2018&ImRisSeitVonDatum=01.01.2004&ImRisSeitBisDatum=16.12.2018&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=


                 Auf diesem 2. Link sind auch die anderen Sprachversionen im Volltext zugänglich . Wir alle können uns noch gut erinnern : dann wurde völlig ergebnislos verplempert das folgende Jahr 2006 , desgleichen 2007 , dann im Jahre 2008 totaler Murx beschlossen nach endlosen Debatten , und vor genau 10 Jahren dann das bitterböse Erwachen  am 1 . Jänner 2009, weil  sich deutlich gezeigt hat , dass alle bisherigen Vorschriften zum Rauchverbot weitgehend ignoriert worden sind völlig ungestraft .

              Mit dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen dann zur Jahresmitte 2010  wurde klar ersichtlich , dass die Republik   Felix  Austria  die Grundsätze der FCTC nach wie vor völlig ignoriert . Die von der 2. Konferenz der FCTC erlassenen  LEITLINIEN  2007  zur Implementierung des Artikel 8 FCTC  wurden bis heute  vom Wiener Ungesundheitsministerium in beschämendster Weise totgeschwiegen :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073587/NOR40073587.pdf

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF


           Der Verfassungsgerichtshof Wien  hat leider anlässlich der 2. Verfassungsbeschwerde  GERGELY  meine Anregung nicht aufgegriffen ,  sodass das schrankenlose Chaos weiter betrieben wurde :

https://effumatum.blogspot.com/2014/01/verfassungsausschuss-nr-contra.html

        Und jetzt  bleibt gar nichts anderes übrig , als  dem Vorbild Gerechtshof Den Haag zu folgen und sämtliche Ausnahmebestimmungen für die Gastro mit sofortiger Wirkung und ersatzlos aufzuheben .
Sicherlich  rauchen schon seit Monaten die 14  Köpfe des   

TESSARESKAIDEKATON


 auf der  Freyung 8 in Wien  und sie spüren deutlich , dass die gesamte Weltöffentlichkeit mit höchster Spannung erwartet das  entsprechende Urteil  "  Im Namen der  Republik "

NACHTRAG  vom Mittwoch , den 19.12.2018 13 Uhr  " in officio " :

         Dem Herrn Univ. Prof . Dr. med . Manfred  NEUBERGER  sei hiermit öffentliche Anerkennung und Danksagung mitgeteilt  : er hat bereits vor der letzten Verhandlung im VfGH , wo er dann als Sachverständiger zu Wort kam , der VfGH - Präsidentin Brigitte  BIERLEIN  nicht nur dieses Urteil des Gerechtshofs Den Hagg übermittelt , sondern auch eine frühere aus Belgien , die zur selben  CONCLUSIO  gekommen war :

ABSOLUTER  &  BEDINGUNGSLOSER   PRIMAT  für  die   VÖLKERRECHTLICHEN  VERBINDLICHKEITEN  &  VERPFLICHTUNGEN  aus der  WHO  -  FCTC  und  auch für  die ebenso verbindlichen  OBLIEGENHEITEN   aus der  UNIONSRECHTLICHEN   RATSEMPFEHLUNG  2009  !

https://www.vfgh.gv.at/index.de.html

https://www.google.com/search?client=firefox-b-ab&q=tessareskaidekaton


RAUCHEN   IST  TÖDLICH

RAUCHER  SIND   SELBSTMÖRDER

TRAFIKANTEN   SIND     SKRUPELLOSE   MASSENMÖRDER  !!!