ERSTMALS GERICHTLICHE WÜRDIGUNG von ARTIKEL 8 der FCTC in EUROPA !
https://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:GHDHA:2018:172
Bislang ohne wesentliches Medienecho bei uns : schon am 13.Februar 2018 gab es in den Niederlanden den ersten entscheidenden Durchbruch zur zivilgerichtlichen Durchsetzung ausreichender Rauchverbote ohne faule Kompromisse in der Gastronomie . Nur das LIG hat dies kurz und bündig gemeldet , das Linzer Institut für Gesundheitsforschung etc . :
http://www.lig-gesundheit.at/home/-/asset_publisher/cpCs4bwHSuqq/content/rauchverbot-in-der-gastronomie-kommt
Und ich selbst habs auch erst gestern entdeckt in der Nr.110 der " Nichtraucher - Infos " auf Seiten 8 und 9 :
https://www.nichtraucherschutz.de/images/stories/Nichtraucher-Infos/InfoPDF/info-110-218-Web.pdf
" BERUFUNGSGERICHT GEGEN RAUCHERRÄUME IN GASTSTÄTTEN "
Es handelt sich , soweit überblickbar , um die allererste dementsprechende Entscheidung im gesamten europäischen Raum !!! Leider gibt es bis dato keine im Internet zugängliche taugliche Übersetzung aus dem Holländischen ins allgemein verständliche Deutsch , obwohl " DUTCH " ja eigentlich dasselbe bedeutet ! Etliche wichtige Wörter versteht man ja gleich , aber ansonsten kommt einem dieses Holländisch vor wie ein tausend Jahre oder sogar zweitausend Jahre alter urgermanischer Dialekt aus dem tiefsten Teutoburger Wald zur Römerzeit !
Dieses wahrhaft bahnbrechende Urteil muss nun topaktuell unserem Verfassungsgerichtshof in Wien nachgereicht werden zur längst überfälligen Entscheidungsfindung bezüglich der anhängigen Verfahren . Ist ja kaum zu erwarten , dass diese enorm wichtige Entscheidung dort bereits bekannt ist .
Die wichtigsten Fakten nochmals im Zeitraffer :
Spätestens mit Publikation der FCTC im heimischen Bundesgesetzblatt zum Jahresende 2005 ist der Volltext dieses verbindlichen weltweiten Staatsvertrages unauslöschlicher Rechtsbestand geworden mit sofortiger Wirksamkeit :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2005_III_219/BGBLA_2005_III_219.pdfsig
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219/20051229?ResultFunctionToken=30ce08c9-a41a-4a9b-9c0c-136494822630&Position=1&Abfrage=BgblAuth&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=16.12.2018&ImRisSeitVonDatum=01.01.2004&ImRisSeitBisDatum=16.12.2018&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
Auf diesem 2. Link sind auch die anderen Sprachversionen im Volltext zugänglich . Wir alle können uns noch gut erinnern : dann wurde völlig ergebnislos verplempert das folgende Jahr 2006 , desgleichen 2007 , dann im Jahre 2008 totaler Murx beschlossen nach endlosen Debatten , und vor genau 10 Jahren dann das bitterböse Erwachen am 1 . Jänner 2009, weil sich deutlich gezeigt hat , dass alle bisherigen Vorschriften zum Rauchverbot weitgehend ignoriert worden sind völlig ungestraft .
Mit dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen dann zur Jahresmitte 2010 wurde klar ersichtlich , dass die Republik Felix Austria die Grundsätze der FCTC nach wie vor völlig ignoriert . Die von der 2. Konferenz der FCTC erlassenen LEITLINIEN 2007 zur Implementierung des Artikel 8 FCTC wurden bis heute vom Wiener Ungesundheitsministerium in beschämendster Weise totgeschwiegen :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073587/NOR40073587.pdf
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Der Verfassungsgerichtshof Wien hat leider anlässlich der 2. Verfassungsbeschwerde GERGELY meine Anregung nicht aufgegriffen , sodass das schrankenlose Chaos weiter betrieben wurde :
https://effumatum.blogspot.com/2014/01/verfassungsausschuss-nr-contra.html
Und jetzt bleibt gar nichts anderes übrig , als dem Vorbild Gerechtshof Den Haag zu folgen und sämtliche Ausnahmebestimmungen für die Gastro mit sofortiger Wirkung und ersatzlos aufzuheben .
Sicherlich rauchen schon seit Monaten die 14 Köpfe des
TESSARESKAIDEKATON
auf der Freyung 8 in Wien und sie spüren deutlich , dass die gesamte Weltöffentlichkeit mit höchster Spannung erwartet das entsprechende Urteil " Im Namen der Republik "
NACHTRAG vom Mittwoch , den 19.12.2018 13 Uhr " in officio " :
Dem Herrn Univ. Prof . Dr. med . Manfred NEUBERGER sei hiermit öffentliche Anerkennung und Danksagung mitgeteilt : er hat bereits vor der letzten Verhandlung im VfGH , wo er dann als Sachverständiger zu Wort kam , der VfGH - Präsidentin Brigitte BIERLEIN nicht nur dieses Urteil des Gerechtshofs Den Hagg übermittelt , sondern auch eine frühere aus Belgien , die zur selben CONCLUSIO gekommen war :
ABSOLUTER & BEDINGUNGSLOSER PRIMAT für die VÖLKERRECHTLICHEN VERBINDLICHKEITEN & VERPFLICHTUNGEN aus der WHO - FCTC und auch für die ebenso verbindlichen OBLIEGENHEITEN aus der UNIONSRECHTLICHEN RATSEMPFEHLUNG 2009 !
https://www.vfgh.gv.at/index.de.html
https://www.google.com/search?client=firefox-b-ab&q=tessareskaidekaton
RAUCHEN IST TÖDLICH
RAUCHER SIND SELBSTMÖRDER
TRAFIKANTEN SIND SKRUPELLOSE MASSENMÖRDER !!!
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