Dienstag, 14. Januar 2014

VERFASSUNGSAUSSCHUSS NR CONTRA VERFASSUNGSGERICHTSHOF ?

OFFENER  BRIEF   AN  DEN   VERFASSUNGSGERICHTSHOF   ZUR   LAUFENDEN   2.  GESETZESBESCHWERDE   GERGELY   zu  § 13 a TABAKGESETZ

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00112/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A-VF/A-VF_00001_00359/TO_02241716.pdf

http://www.gast.at/gastronom-stefan-gergely-bringt-verfassungsklage-gegen-das-tabakgesetz-ein-129329.html

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/589688_Wirte-ziehen-wegen-Unklarheiten-vor-Verfassungsgericht.html

http://kurier.at/chronik/oesterreich/wirte-ziehen-wegen-unklarheiten-im-tabakgesetz-vor-verfassungsgericht/37.551.420

http://www.trafikantenzeitung.at/wirte-machen-juristisch-gegen-das-tabakgesetz-mobil-129347.html

http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/wirte-wegen-unklarheiten-im-tabakgesetz-vor-vfgh-84065/

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=941.0

VERFASSUNGSAUSSCHUSS   NATIONALRAT

CONTRA    VERFASSUNGSGERICHTSHOF  ???

         Bei erneuter  genauer  Betrachtung  der im Oktober 2008  bereits eingebrachten 1. Gesetzesbeschwerde  von  Gastronom  Stefan  GERGELY;  Wien  wird jedem aufrichtigen  Beobachter der chaotischen Situation klar, dass schon damals der VfGH  die  völlig unklaren  Ausnahmebestimmungen im § 13 a Tabakgesetz  wegen schwerwiegenden Verstoßes gegen das Gleichheitsprinzip und gegen das Determinierungsgebot unverzüglich aufheben hätte müssen !

            Nun hat vor etlichen Wochen derselbe Wirt erneut eine Individualbeschwerde beim VfGH eingebracht, die leider nicht im Volltext bislang veröffentlicht worden ist. In Konkurrenz dazu  hat  die  " Koalition "  Antrag auf  authentische Interpretation  wie oben verlinkt im Nationalrat eingebracht.

            Wer  nun kommt dem anderen zuvor ! ?  Wird  vielleicht doch der VfGH  noch rechtzeitig die Reißleine ziehen und mit Eilbeschluss  und sofortiger Wirkung die Absätze 2 bis 5 im § 13 a TabakG  aufheben  und dem ganzen endlosen Chaos  doch ein abruptes Ende bereiten,  noch bevor das Plenum  des Nationalrates   die stumpfsinnige Aktion  non  GERSTL  &  WITTMANN  nachplappert ???

            Wer  in den vergangenen 5 Jahren  die gesamten Umstände von abertausenden Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Nichtraucherschutzbestimmungen im TabakG , die diesbezüglichen weit über 100  veröffentlichten UVS - Entscheidungen und dazu noch die ungefähr 10 publik gewordenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes  genauestens analysiert  -  der kommt zum gleichen Ergebnis wie ich :

SOFORTIGE  AUFHEBUNG  VON  § 13 a Absatz 2 bis 5  TABAKGESETZ   durch  den   VERFASSUNGSGERICHTSHOF  !!!

          Das  würde die  Bundesregierung  gehörig  unter Zugzwang stellen, die Nichtraucherschutzbestimmungen in der Gastronomie  endlich  verfassungskonform zu gestalten und vom Nationalrat  beschließen zu lassen in einer Weise, dass auch den internationalen  Verpflichtungen nach der   FCTC  sowie im Gefolge der EU - Ratsempfehlung über rauchfreie Umgebungen 2009  entsprochen würde.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509&FassungVom=2014-01-14

zuletzt  geändert am 16.1.2014 !

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