OFFENER BRIEF AN DEN VERFASSUNGSGERICHTSHOF ZUR LAUFENDEN 2. GESETZESBESCHWERDE GERGELY zu § 13 a TABAKGESETZ
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00112/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A-VF/A-VF_00001_00359/TO_02241716.pdf
http://www.gast.at/gastronom-stefan-gergely-bringt-verfassungsklage-gegen-das-tabakgesetz-ein-129329.html
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/589688_Wirte-ziehen-wegen-Unklarheiten-vor-Verfassungsgericht.html
http://kurier.at/chronik/oesterreich/wirte-ziehen-wegen-unklarheiten-im-tabakgesetz-vor-verfassungsgericht/37.551.420
http://www.trafikantenzeitung.at/wirte-machen-juristisch-gegen-das-tabakgesetz-mobil-129347.html
http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/wirte-wegen-unklarheiten-im-tabakgesetz-vor-vfgh-84065/
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=941.0
VERFASSUNGSAUSSCHUSS NATIONALRAT
CONTRA VERFASSUNGSGERICHTSHOF ???
Bei erneuter genauer Betrachtung der im Oktober 2008 bereits eingebrachten 1. Gesetzesbeschwerde von Gastronom Stefan GERGELY; Wien wird jedem aufrichtigen Beobachter der chaotischen Situation klar, dass schon damals der VfGH die völlig unklaren Ausnahmebestimmungen im § 13 a Tabakgesetz wegen schwerwiegenden Verstoßes gegen das Gleichheitsprinzip und gegen das Determinierungsgebot unverzüglich aufheben hätte müssen !
Nun hat vor etlichen Wochen derselbe Wirt erneut eine Individualbeschwerde beim VfGH eingebracht, die leider nicht im Volltext bislang veröffentlicht worden ist. In Konkurrenz dazu hat die " Koalition " Antrag auf authentische Interpretation wie oben verlinkt im Nationalrat eingebracht.
Wer nun kommt dem anderen zuvor ! ? Wird vielleicht doch der VfGH noch rechtzeitig die Reißleine ziehen und mit Eilbeschluss und sofortiger Wirkung die Absätze 2 bis 5 im § 13 a TabakG aufheben und dem ganzen endlosen Chaos doch ein abruptes Ende bereiten, noch bevor das Plenum des Nationalrates die stumpfsinnige Aktion non GERSTL & WITTMANN nachplappert ???
Wer in den vergangenen 5 Jahren die gesamten Umstände von abertausenden Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Nichtraucherschutzbestimmungen im TabakG , die diesbezüglichen weit über 100 veröffentlichten UVS - Entscheidungen und dazu noch die ungefähr 10 publik gewordenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes genauestens analysiert - der kommt zum gleichen Ergebnis wie ich :
SOFORTIGE AUFHEBUNG VON § 13 a Absatz 2 bis 5 TABAKGESETZ durch den VERFASSUNGSGERICHTSHOF !!!
Das würde die Bundesregierung gehörig unter Zugzwang stellen, die Nichtraucherschutzbestimmungen in der Gastronomie endlich verfassungskonform zu gestalten und vom Nationalrat beschließen zu lassen in einer Weise, dass auch den internationalen Verpflichtungen nach der FCTC sowie im Gefolge der EU - Ratsempfehlung über rauchfreie Umgebungen 2009 entsprochen würde.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509&FassungVom=2014-01-14
zuletzt geändert am 16.1.2014 !
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