JURIDISCHE FACHLITERATUR zur UNMITTELBAREN ANWENDBARKEIT der FCTC im NATIONALEN RECHT der EUROPASTAATEN
Nach umfangreichen Recherchen in den vergangenen Tagen erweist es sich als notwendig , den Titel der letzten Blogpost hier zu widerrufen und Hinweise zu geben auf die ersten wissenschaftlichen Auswertungen der bekanntgewordenen Gerichtsentscheidungen in Belgien und auch in Holland :
https://brill.com/view/journals/bol/aop/article-10.1163-23527072-00101001.xml
Hier sehen wir die wohl erste Zusammenfassung der diesbezüglichen Vorgänge in Holland , präsentiert durch die Universitätsprofessorin Brigit TOEBES und die Jura - Studentin Gohar KARAPETIAN .
https://www.rug.nl/staff/b.c.a.toebes/research
https://www.rug.nl/staff/g.karapetian/research
Es ist nun vorrangig festzustellen , dass die niederländische Nichtraucherschutzvereinigung CAN in zwei völlig separaten Klagsverfahren vor dem zuständigen Zivilgericht jeweils nur Rechtserklärungen eingeklagt hat betreffend die nationalen Verpflichtungen aus dieser FCTC . Im ersten Rechtsgang ging es um die generelle Ausnahme vom Rauchverbot für die " KLEINEN LOKALE " unter 75 m 2 , wobei erst in 2. Instanz der Rechtskampf erfolgreich war und die anschließliche Revision der Staatsregierung am " HOGE RAAD " war erfolglos in 3 . Instanz .
Im 2. Verfahren ging es um die Ausnahme für RAUCHERRÄUME in größeren Lokalen , wobei auch hier zuerst die 1. Instanz die Klage verwarf und der Gerechtshof den Haag der Klage von CAN stattgab . Diesmal verzichtete die Staatsregierung offensichtlich auf den Gang in die 3 . Instanz . Es ist also festzustellen , dass es sich in diesem Fall nicht um das " HÖCHSTGERICHT " handelte , sondern um das Berufungsgericht in 2. Instanz , vergleichbar zum Beispiel dem OLG Innsbruck .
Ob es in Holland auch Verfassungsklagen diesbezüglich vor dem Verfassungsgerichtshof gegeben hat , konnte ich nicht sicher eruieren . Jedenfalls kann ein Zivilgericht auch in der 3. Instanz kein Gesetz aufheben , sondern nur Erklärungen abgeben , die dann von jedermann in jedem Prozess vorgelegt werden können .
In BELGIEN jedoch war die Verfassungsklage der Krebsliga schon 2011 total erfolgreich und führte zur unmittelbaren Aufhebung der angefochtenen Gesetzesstellen . Eine andere Frage ist jedoch , inwieweit nun das totale RV in der Gastro in Belgien auch tatsächlich eingehalten wird :
http://www.etaamb.be/nl/wet_n2011201365.html
https://brf.be/national/960502/
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/belgische-studie-oeffentliches-rauchverbot-senkt-fruehgeborenen-rate-a-883567.html
Bezüglich der Anwendbarkeit der FCTC in DEUTSCHLAND gibt es eine umfassende Expertise von Univ . Prof STREINZ der Uni München , da geht es allerdings um das Tabakwerbeverbot nach Art. 13 der FCTC :
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Gesundheit/Tabakrichtlinie/Gutachten_BMEL_Art13_FCTC.pdf?__blob=publicationFile
Die Argumentation in diesem hochrangigen Gutachten eines Völkerrechtsexperten gibt uns nun sehr zu denken . Insbesondere ist heranzuziehen die " WIENER KONVENTION über das RECHT der INTERNATIONALEN VERTRÄGE .
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10000684/Wiener%20%c3%9cbereinkommen%20%c3%bcber%20das%20Recht%20der%20Vertr%c3%a4ge%2c%20Fassung%20vom%2024.12.2018.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_das_Recht_der_Vertr%C3%A4ge
Das soll nun für heute genügen, im neuen Jahr 2019 werden wir sicherlich alL dies vollauf berücksichtigt finden in einem für die Tabakmafia vernichtenden Urteil unseres Verfassungsgerichtshofes in Wien . Anschließend wird es auch zum totalen Dammbruch kommen in jenen 13 deutschen Bundesländern , die sich bislang geweigert haben , die Verpflichtungen aus der FCTC betreffend Rauchverbot in der Gastro umzusetzen . Nur Bayern , Nordrhein - Westfalen und das Saarland haben inzwischen die nötigen Korrekturen vorgenommen und auch sehr konsequent durchgesetzt . In den anderen 13 Bundesländern werden die Nichtraucherschutzorganisationen sicherlich demnächst die entscheidende Großoffensive starten nach Verkündigung des umfassenden Urteils unseres VfGH in Wien .
In der SCHWEIZ jedoch gibt es eine ganz andere Rechtslage : Diese CONFOEDERATIO HELVETICA ist bislang der FCTC nicht beigetreten , obwohl das Europabüro der WHO - FCTC in Genf beheimatet ist :
https://www.swissinfo.ch/ger/ratifizierung-der-tabakkonvention-verlangt/4998570
https://portal.at-schweiz.ch/index.php/de/aktuell/medien/449-die-achte-mitgliederkonferenz-zur-rahmenkonvention-ueber-die-tabakkontrolle-beginnt-heute-in-genf
Trotzdem warten auch in der gesamten Schweiz alle engagierten Gesundheitsschützer sehnsüchtig auf das bahnbrechende Urteil unseres Verfassungsgerichtshofes im März 2019 .
https://www.vfgh.gv.at/medien/Noch_keine_Entscheidung_zur_Regelung_des_Rauchverbote.de.php
ABSOLUTER VORRANG FÜR WIRKSAMEN GESUNDHEITSSCHUTZ AUCH IN DER GESAMTEN GASTRONOMIE !
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