Montag, 24. Dezember 2018

ERGÄNZENDE BERICHTIGUNG zu BELGIEN & HOLLAND

JURIDISCHE  FACHLITERATUR  zur  UNMITTELBAREN  ANWENDBARKEIT  der  FCTC  im  NATIONALEN  RECHT  der   EUROPASTAATEN


         Nach umfangreichen  Recherchen in den vergangenen Tagen  erweist es sich als notwendig , den Titel der letzten Blogpost hier  zu widerrufen  und  Hinweise zu geben auf  die ersten  wissenschaftlichen Auswertungen  der bekanntgewordenen Gerichtsentscheidungen in Belgien und auch in Holland :

https://brill.com/view/journals/bol/aop/article-10.1163-23527072-00101001.xml

      Hier sehen wir die wohl erste  Zusammenfassung der diesbezüglichen Vorgänge  in Holland , präsentiert durch die Universitätsprofessorin Brigit  TOEBES   und die Jura - Studentin Gohar  KARAPETIAN .

https://www.rug.nl/staff/b.c.a.toebes/research

https://www.rug.nl/staff/g.karapetian/research

                     Es ist nun vorrangig festzustellen , dass die niederländische  Nichtraucherschutzvereinigung  CAN  in zwei völlig separaten  Klagsverfahren vor dem zuständigen Zivilgericht  jeweils nur Rechtserklärungen eingeklagt hat  betreffend die nationalen  Verpflichtungen aus dieser FCTC . Im ersten Rechtsgang ging es um die generelle Ausnahme vom Rauchverbot für die  " KLEINEN  LOKALE " unter 75 m 2 , wobei erst in 2. Instanz  der Rechtskampf erfolgreich war und die anschließliche  Revision der Staatsregierung am " HOGE  RAAD "  war erfolglos in 3 . Instanz .

                Im 2. Verfahren ging es um die Ausnahme für RAUCHERRÄUME  in größeren Lokalen , wobei auch hier zuerst die 1. Instanz die Klage verwarf  und der Gerechtshof   den Haag  der Klage von CAN stattgab . Diesmal verzichtete die Staatsregierung  offensichtlich auf den Gang in die 3 . Instanz . Es ist also festzustellen , dass es sich in diesem Fall nicht um das  " HÖCHSTGERICHT "  handelte , sondern um das Berufungsgericht in 2. Instanz , vergleichbar zum Beispiel dem OLG  Innsbruck .

             Ob es in Holland auch  Verfassungsklagen diesbezüglich vor dem Verfassungsgerichtshof gegeben hat , konnte ich nicht sicher eruieren .  Jedenfalls kann ein Zivilgericht auch in der 3. Instanz kein Gesetz aufheben , sondern nur Erklärungen abgeben , die  dann von jedermann in jedem Prozess vorgelegt werden können .

             In BELGIEN  jedoch war  die  Verfassungsklage  der Krebsliga   schon 2011  total erfolgreich und führte zur unmittelbaren Aufhebung der angefochtenen Gesetzesstellen . Eine andere Frage ist jedoch , inwieweit nun das totale RV in der Gastro in Belgien auch tatsächlich eingehalten wird :

http://www.etaamb.be/nl/wet_n2011201365.html

https://brf.be/national/960502/

http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/belgische-studie-oeffentliches-rauchverbot-senkt-fruehgeborenen-rate-a-883567.html

       Bezüglich der Anwendbarkeit der FCTC  in DEUTSCHLAND  gibt es eine umfassende Expertise von Univ . Prof  STREINZ  der Uni München , da geht es allerdings um das Tabakwerbeverbot nach Art. 13 der FCTC :

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Gesundheit/Tabakrichtlinie/Gutachten_BMEL_Art13_FCTC.pdf?__blob=publicationFile

        Die Argumentation in diesem hochrangigen Gutachten eines Völkerrechtsexperten gibt uns nun sehr zu denken .  Insbesondere ist  heranzuziehen die "  WIENER   KONVENTION  über das  RECHT  der  INTERNATIONALEN  VERTRÄGE .

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10000684/Wiener%20%c3%9cbereinkommen%20%c3%bcber%20das%20Recht%20der%20Vertr%c3%a4ge%2c%20Fassung%20vom%2024.12.2018.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_das_Recht_der_Vertr%C3%A4ge

      Das  soll nun für heute genügen,  im neuen Jahr 2019  werden wir sicherlich alL dies vollauf berücksichtigt finden in einem für die Tabakmafia vernichtenden Urteil unseres Verfassungsgerichtshofes in Wien .  Anschließend wird es auch zum totalen Dammbruch kommen in jenen 13 deutschen Bundesländern , die sich bislang geweigert haben , die Verpflichtungen aus der FCTC  betreffend Rauchverbot in der Gastro umzusetzen .  Nur Bayern , Nordrhein - Westfalen und das Saarland  haben inzwischen die nötigen Korrekturen vorgenommen und auch sehr konsequent durchgesetzt . In den anderen 13 Bundesländern werden die Nichtraucherschutzorganisationen  sicherlich demnächst die entscheidende Großoffensive starten nach Verkündigung des umfassenden Urteils unseres VfGH in Wien .

        In der  SCHWEIZ   jedoch gibt es eine ganz andere Rechtslage : Diese   CONFOEDERATIO  HELVETICA  ist bislang   der  FCTC nicht beigetreten  , obwohl das Europabüro  der  WHO  -  FCTC  in  Genf  beheimatet ist :

https://www.swissinfo.ch/ger/ratifizierung-der-tabakkonvention-verlangt/4998570

https://portal.at-schweiz.ch/index.php/de/aktuell/medien/449-die-achte-mitgliederkonferenz-zur-rahmenkonvention-ueber-die-tabakkontrolle-beginnt-heute-in-genf


       Trotzdem warten auch in der gesamten Schweiz  alle engagierten Gesundheitsschützer sehnsüchtig  auf das bahnbrechende Urteil unseres Verfassungsgerichtshofes im März 2019 .

https://www.vfgh.gv.at/medien/Noch_keine_Entscheidung_zur_Regelung_des_Rauchverbote.de.php


ABSOLUTER   VORRANG   FÜR   WIRKSAMEN   GESUNDHEITSSCHUTZ  AUCH  IN  DER  GESAMTEN  GASTRONOMIE  !

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen