LANDESVERWALTUNGSGERICHT SALZBURG BESTÄTIGT die 6. STRAFE gegen Michael FASCHING vom " REPUBLIC " Salzburg
Vor wenigen Tagen hat das RIS des BKA unter " Judikatur der Landesverwaltungsgerichte " den Volltext der mittlerweile mindestens 6. oder sogar 7. rechtskräftigen Bestrafung des Geschäftsführers des allseits bekannten " REPUBLIC " in Salzburg veröffentlicht :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20160525_LVwG_2_126_9_2016_00/LVWGT_SA_20160525_LVwG_2_126_9_2016_00.pdf
http://www.republiccafe.at/
https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=451f1d4b-4b88-4138-8bbb-a7862f49d635
https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=0add8a7b-8e74-416e-aab1-e5b761961096
Das schier endlose Kasperltheater um den gesetzlichen Nichtraucherschutz in diesem " Republic " ist nun um eine weitere Facette bereichert worden ! Wie wir in dieser letzten Entscheidung des Salzburger Verwaltungsrichters Siegfried BRANDSTÄTTER lesen können , bleibt der seit 7 vollen Jahren im Dauerclinch mit den Behörden befindliche verantwortliche Geschäftsführer des " Republic " bei seiner amtsbekannten ablehnenden oder zumindest gleichgültigen Einstellung gegenüber rechtlich geschützten Werten . Das hat nun zu einer rechtskräftigen Geldstrafe von 4.000 Euro geführt , am völlig vermurxten System dort hat sich jedoch bis dato nichts geändert !
Wie wir überraschenderweise in diesem Urteil " Im Namen der Republik " gegen das fast gleichlautende " Republic " lesen können , wurde diesmal sogar die Strafanzeige erstattet von der Juristin, die im Bundesminsterium für Gesundheit in der Abteilung II/1 tätig ist als Fachjuristin !
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00179/fname_496621.pdf
Diese Frau Claudia WÖHRY wurde also ganz offensichtlich vom Abteilungsleiter persönlich nach Salzburg geschickt , um dort im " Republic " direkt einen amtlichen Lokalaugenschein zu machen , nachdem sämtliche Anzeigen der vergangenen Jahre zu keinem Erfolg geführt hatten . Im ersten Rechtsgang jedoch wurde die Strafanzeige derart miserabel formuliert, dass der Strafbescheid des Magistrates Salzburg vom LVwG aufgehoben wurde , wie wir hier lesen können :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20150709_LVwG_2_69_6_2015_00/LVWGT_SA_20150709_LVwG_2_69_6_2015_00.pdf
Es gab aber unabhängig davon auch andere Strafanzeigen seitens von überprüfenden Magistratsbediensteten , die als groteskes Ergebnis hatten ebenfalls vor kurzem diese aufhebende Entscheidung des LVwG Salzburg :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20160303_LVwG_2_92_4_2016_00/LVWGT_SA_20160303_LVwG_2_92_4_2016_00.pdf
Höchst interessant , was in dieser kassatorischen Erledigung alles zu lesen ist ! Bitte ganz ganz genau durchstudieren ! Man kommt aus dem Staunen wahrlich nicht mehr heraus ! Niemand wollte anfänglich im Jahre 2009 bzw. 2010 die Festlegung des " Hauptraumes " amtlich verantworten ! Das Ergebnis ist ein endloses Chaos sondergleichen !!!
Es gab aber noch eine weitere Entscheidung des LVwG Salzburg gegen Michael FASCHING am 30.05.2014 , wo er eine Reduktion der Strafe von 5.000 auf 3.500 Euro erreichte :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20140530_LVwG_2_34_6_2014_00/LVWGT_SA_20140530_LVwG_2_34_6_2014_00.pdf
Dort lesen wir von 4 vorausgehenden rechtskräftigen Bestrafungen seit 2010 wegen Nichteinhaltung der NRS - Bestimmungen und vielerlei Kurioses noch dazu . Wer die Gesamtübersicht genau durchstudieren will, der findet hier den Link dazu :
https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Lvwg&Entscheidungsart=Undefined&Bundesland=Salzburg&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=01.01.2014&BisDatum=27.06.2016&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=tabakgesetz&Position=1
Durch die sehr irreführende " Verschlüsselung " bei der Abkürzung der Namen war es äußerst aufwendig, diese Entscheidungen hier in Salzburg jeweils genau zu lokalisieren ! Nur mit größter Mühe war dann nach diversen Verirrungen das jeweilige Lokal genau " lokalisiert " ! Somit ergeht hier eine strenge Rüge diesbezüglich an die Evidenzstelle im LVwG Salzburg !
https://www.salzburg.gv.at/lvwg/gericht/Team
Wenn wir nun zurückblicken : am 12.August 2008 traten bereits einige Bestimmungen des BGBL I /120 in Kraft :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_I_120/BGBLA_2008_I_120.pdf
Seit diesem 12.8.2008 wusste der verantwortliche GF des " Republic " genau Bescheid über die neue Rechtslage und prompt startete er dann zu Jahresbeginn 2009 mit einem rauchfreien großen Hauptraum im Foyer des ehemaligen Stadtkinos . Jedoch schon nach wenigen Tagen änderte er diese Regelung wieder ab und verwendet seither in völlig illegaler Weise diesen eindeutig dominierenden Hauptraum , der zugleich auch Veranstaltungsraum ist , als Raucherraum während der üblichen Geschäftszeiten .
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=465.0
Hier finden Sie im Archiv des " Rauchsheriff " ab 21.8.2010 5 umfangreiche Berichte diesbezüglich , die freundlicherweise rechtzeitig von Dietmar ERLACHER aus dem später " versenkten " Forum von " rauchfreistudieren " herübergerettet worden waren .
http://diepresse.com/home/leben/reise/falschreisen/631551/Falsch-reisen
Schon am 6.2.2011 war in der " Sonntagspresse " vernichtende Kritik zu lesen über die völlig verfehlte Regelung im " Republic " durch den Journalisten Timo VÖLKER mit dem Titel : " Wer sonst : Österreich hat mit Abstand Europas dümmstes Gesetz zum Nichtraucherschutz ".
Am 15.3.2011 hat dann der " Rauchsheriff " veröffentlicht meine Korruptionsanzeige gegen den Magistrat Salzburg :
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=465.30
Diese Strafanzeige hat offensichtlich bewirkt , dass die ganze causa " Republic " zur absoluten Chefsache gemacht wurde im zuständigen BMG , mit keinem vernünftigen Ergebnis bis heute !
Factum ist : Das große Foyer im ehemaligen Stadtkinogebäude hat in erster Linie eine veranstaltungsbehördliche Konzession seitens der Magistratsabteilung 5 und ist somit eindeutig als " Raum öffentlichen Ortes " nach § 13 Abs.1 Tabakgesetz dauerhaft zu qualifizieren ! Dementsprechend muss dort eine ausreichende Kennzeichnung nach § 13b Tabakgesetz erfolgen : im gesamten großen Raum muss der Rauchverbotshinweis dauerhaft und überdeutlich zu erkennen sein . Eine zusätzliche Nutzung als Raucherraum der Gastronomie nach § 13a Abs.2 Tabakgesetz ist nicht zulässig ! Wie der Verwaltungsrichter Siegfried BRANDSTÄTTER in seinem oben erwähnten Urteil schreibt , ist das derzeit praktizierte System von vornherein zum Scheitern verurteilt ! Leider hat dieser Richter nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass grundsätzliche Rechtswidrigkeit vorliegt durch den ständigen Wechsel zwischen Veranstaltungsraum nach dem Salzburger VAG und als gastronomischer Raucherraum !
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001038
Somit wird nun ultimativ der Magistrat Salzburg aufgefordert , durch behördliche Zwangsmassnahme endgültig dort den rechtskonformen Zustand herzustellen durch :
1. amtliche Kennzeichnung des sanitätspolizeilichen Rauchverbotes im großen Foyer nach § 13 Abs. 1 Tabakgesetz genau nach den zwingenden Vorgaben von § 13 b Tabakgesetz auf Kosten des Verpflichteten .
2. Veröffentlichung dieser Massnahme durch eine ausreichende Medieninformation auf der Homepage des Magistrates .
http://kurier.at/chronik/gastwirte-finden-gnaedige-richter/206.525.109
Heute topaktuell im " KURIER " diese einschlägige Meldung sei noch beigefügt ! Aber erwähnt sei auch die seit längerem laufende Räumungsklage :
http://www.salzburg24.at/republic-raeumungsklage-gegen-paechter/4597349
http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/wirtschaft/sn/artikel/streit-um-republic-scheint-vor-loesung-zu-stehen-181375/
Am vergangenen Samstag, 25.Juni 2016 zweimaliger persönlicher Lokalaugenschein in diesem " Republic " : wehrlose Kleinkinder werden von hochgradig verantwortungslosen Eltern im großen Foyer zwangsbegast mit hochtoxischem Tabakrauch zur Mittagszeit und abends vor der Veranstaltung maximales Gedränge und trotz aufliegender Rauchverbotshinweise holen sich diverse " Typen " eigenmächtig Aschenbecher von der Theke und qualmen rücksichtslos drauflos .................
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004308
Oder müssen wir im " Republic " die BEGASUNGSSICHERHEITSVERORDNUNG anwenden ! ?
https://www.google.at/search?q=Raucher+sind+M%C3%B6rder&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=xgNxV6XAFdPU8gfp9JG4CQ#q=Rauchen+ist+t%C3%B6dlich
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