FAHRLÄSSIGE HERBEIFÜHRUNG EINER FEUERSBRUNST
durch den Bundesminister für Justiz in Wien in der Justizanstalt des Landesgerichtes für Strafsachen in Wien Josefstadt !
https://www.google.at/search?q=Brandstiftung+in+Justizanstalt&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=YesFWNjWKObf8gfD5LD4DQ
An das Bundeskriminalamt in Wien und zugleich an die Staatsanwaltschaft Wien :
STRAFANZEIGE gemäß § 170 StGB gegen Dr. Wolfgang BRANDSTETTER , amtierender Bundesminister für Justiz der Republik Österreich in Wien
Zum Sachverhalt :
In allen Medien wird heute , Dienstag den 18. Oktober 2016 , umfangreich berichtet über eine weitere vorsätzliche Brandstiftung nach § 169 StGB durch einen Untersuchungshäftling der Justizanstalt Wien - Josefstadt beim Landesgericht für Strafsachen Wien .
Die " SALZBURGER NACHRICHTEN " bringen heute auf der Seite 10 diesbezüglich höchst alarmierende Fakten : es gab heuer schon 36 Brände in Justizanstalten , davon 10 Fälle ausreichend gesicherter Brandstiftung durch Insassen . Dadurch ist nun in diversen Internetforen die Diskussion erneut aufgeflammt über die eigentlichen Verantwortlichkeiten in diesem Zusammenhang ! Bekanntlich haben weltweit gesehen schon etliche Länder ein striktes Rauchverbot für sämtliche Haftanstalten eingeführt, dazu gibt es umfangreiche Berichte im Internet .
http://www.polizei.gv.at/wien/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=37346B56482B746B67546F3D&pro=0
Der Tatbestand , dass den Insassen von Justizanstalten ausdrücklich der Besitz von Zündhölzern , Feuerzeugen etc . seitens der obersten Führung der Strafvollzugsverwaltung erlaubt ist , erfüllt eindeutig den gemeingefährlichen Tatbestand der grob fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach dem § 170 des Strafgesetzbuches der Republik Österreich
in Verbindung mit § 187 StGB " HINDERUNG DER BEKÄMPFUNG EINER GEMEINGEFAHR "
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173672/NOR40173672.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029736/NOR12029736.pdf
Die volle Verantwortung dafür trägt eindeutig der Bundesminister für Justiz ! Er hätte schon längst ein striktes Rauchverbot in allen Justizanstalten verfügen müssen .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12011674/NOR12011674.pdf
Auch nach § 4 BMG trifft den BMJ die volle Verantwortung !
Die Volksanwaltschaft in Wien wird dringend ersucht , eine Miss - Stands - Feststellung diesbezüglich zu erlassen und dem Nationalrat unverzüglich vorzulegen !
Der Meldungsleger :
Karl STANGL , GG Süd 4 in A - 5204 STEINDORF bei Straßwalchen
Papierausfertigungen dieser Strafanzeige werden allen zuständigen Stellen in den kommenden Tagen durch die Post AG zugestellt !
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