JAHRELANGE SYSTEMATISCHE GESETZESÜBERTRETUNG in der " RAUCHERLOUNGE " INTERSPAR VARENA !
Seit dem August 2010 betreibt die Firma SPAR AG in der Vöcklabrucker "VARENA " an der hochfrequenten B 1 Nord das INTERSPAR - SB - Restaurant mit einer übermäßig großen und besonders komfortablen " RAUCHER - LOUNGE " . Positiv ist voraus zu bemerken, dass diese Raucherlounge nicht als Durchgangsraum zu anderen Räumen dient, sondern bewußt als Abschluss an der Nordfront des riesigen Komplexes dient. Auch die automatischen Türen sind positiv zu vermerken . Es gibt jedoch trotzdem mehrere massive Kritikpunkte, die nun hier öffentlich dargelegt werden zum Nachdenken, bevor eine offizielle Strafanzeige an die BH errgeht :
1. Die Betriebsfläche dieser Raucherlounge ist wesentlich über den gesetzlich erlaubten 50 m 2 unter solchen Konditionen, ich schätze es werden wohl 70 bis 80 m 2 sein . Nach ausgereifter und gefestigter Judikatur des VwGH gilt für die entsprechenden Berechnungen nach § 13 a Tabakgesetz nur ein nach allen Seiten hin separat abschließbarer Raum als solcher " Raum der Gastronomie " , nicht jedoch gastronomisch genutzte Bereiche, die in offener Bauweise zur Mall hin betrieben werden. Somit befindet sich im Betrieb des IN - Resti Varena nur EIN EINZIGER RAUM DER GASTRONOMIE mit ungefähr 80 m 2 , woraus sich absolut zwingend das gesetzliche Rauchverbot nach § 13 a Abs .1 Tabakgesetz für diesen Raum ergibt !
Die SPAR AG betreibt somit seit über 4 vollen Jahren eine illegale Raucherlounge allein schon wegen der Größe !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100930/NOR40100930.pdf
http://effumatum.blogspot.co.at/2014/05/welt-nr-tag-2014-fumaria-xxxl-large.html
Es handelt sich hier also um dieselbe XXXL - MEGALOMANIA wie beim " LUTZ " in Eugendorf ! Warum das bislang niemand aufgegriffen und angezeigt hat , das bleibt vorerst ein Rätsel ! Warum der planende Architekt, die Gewerbe - und Baubehörde das " übersehen " haben darüber kann beliebig spekuliert werden ..................
2. KENNZEICHNUNGS - MÄNGEL : auf beiden automatisch schließenden Glastüren befinden sich nur belanglose " Phantasie - Symbole " weiß, die eine Raucherlounge andeuten sollen . Auf der rechten doppelten Eingangstüre fehlt also die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung nach der NKV völlig ; auf der linken ( einfachen ) gibt es zusätzlich rechts oben das grüne Piktogramm nach der NKV, jedoch ohne den Warnhinweis nach § 13 b Abs. 4 TG .
Im gesamten Inneren der übergroßen Raucherlounge fehlt komplett dieser gesetzlich zwingende Warnhinweis
" RAUCHEN GEFÄHRDET IHRE
GESUNDHEIT und die
GESUNDHEIT IHRER MITMENSCHEN "
"............und ist die Kennzeichnung in ausreichender Größe und Zahl so anzubringen, dass sie
ÜBERALL IM RAUM GUT SICHTBAR und der WARNHINWEIS GUT LESBAR IST . "
Es wurde also ganz offensichtlich bewußt darauf " verzichtet ", die Raucher durch solche Sprüche zu vergraulen und zu vertreiben .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2008_II_424
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/BGBLA_2008_II_424.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/COO_2026_100_2_493796.pdf
Somit liegt auch hier eine dauerhafte eklatante Gesetzesverletzung vor , die zur Strafbarkeit nach § 14 Abs. 4 führt iVm § 13 b Tabakgesetz :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100934/NOR40100934.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100932/NOR40100932.pdf
3. Bei meinem gestrigen ausführlichen Besuch der " VARENA " konnte ich beobachten, dass Minderjährige total fasziniert sind vom wahrhaft selbstmörderischen Treiben in dieser katastrophal verqualmten " Raucherlounge " und es ist der konkrete und ernsthafte Verdacht aufgetaucht, dass hier auch 15 - Jährige gewohnheitsmäßig Tabak rauchen und sie niemand daran hindert, weil es erkennbarerweise keinerlei Kontrollen gibt in dieser Hinsicht seitens der verantwortlichen Geschäftsführung des IN - Restaurants ! Dies erscheint gerade in der Bezirksschulstadt Vöcklabruck besonders bedenklich, weil es hier seit jeher auch die " anderen " altbekannten Drogenprobleme gibt mit Cannabis & Co.....................Somit ist hier die Frage des aktiven JUGEND - SCHUTZES aufgeworfen, wenn ohne irgendwelche Kontrollen hier stundenlang Minderjährige tun & lassen können, was sie gerade wollen .
4. Vor dem linken Eingang und auch im Inneren dieser Raucherlounge befinden sich aufwendig ausgeführte doppelte Plakatständer mit riesengroßen Hinweisen darauf, dass hier nur IN - Kunden eingeladen sind und nicht Kunden von anderen Betrieben in der Varena . Das beweist somit eindeutig, dass man / frau durchaus in der Lage wäre, die obzitierten gesetzlichen Warnhinweise in mindestens der gleichen Größe und Anzahl in der Raucherlounge zu positionieren . Zusätzlich wäre anzuraten ein endloses Dauertonband zu installieren, das diesen zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Warnhinweis ( wie oben übergroß konfiguriert in R O T ) permanent in aufdringlichster Lautstärke wiedergibt .
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=Z9dsVLq8JOaG8Qf-xIGYAg#q=Raucherlounge++Interspar
http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/voecklabruck_varena_2365.html
http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/varena_restaurantlinzerstrasse50_3466.html
5. Wie fast überall unter ähnlichen Bedingungen, werden auch hier in diese Raucherlounge von völlig verantwortungslosen " Erwachsenen " SÄUGLINGE & KLEINKINDER mitgenommen und dort mitunter stundenlang in Geiselhaft gehalten unter Konditionen, die das sofortige Einschreiten der Bundespolizei nach § 81 ff Strafgesetzbuch erforderlich machen müßte : massive Gesundheitsschädigung von völlig wehrlosen Personen mit durchaus letalen Folgen auf die Dauer gesehen und niemand hindert sie daran !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40023105/NOR40023105.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12039048/NOR12039048.pdf
SUMMA SUMMARUM : Die zuständige Behörde müßte allein aufgrund dieser hier veröffentlichten Kritik diese mehrfach unter Gesetzesverletzung betriebene " Raucherlounge " unter Anwendung unmittelbarer behördlicher Zwangsgewalt an Ort und Stelle schließen ohne vorgängiges Verfahren und darüber einen umfangreichen BESCHEID erlassen nach dem VVG, der alle hier aufgeworfenen Anschuldigungen ausführlich abhandelt und auch noch ergänzt und erweitert.
NUMQUID NONDUM SATISSIME ESTO ???
NUNC SATIS ESTO : NUNC ALEA IACTA ESTO !!!
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=tytvVP6iF8mo8weF8oKoAg#q=raucher+sind+m%C3%B6rder
https://www.dontsmoke.at/
http://www.who.int/tobacco/en/
http://www.who.int/fctc/en/
zuletzt geändert : 21.11.2014 bei " Zafer "
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