Mittwoch, 19. November 2014

INTERSPAR - RAUCHERPARADIES in VARENA VÖCKLABRUCK : MEHRFACH ILLEGAL !!!

JAHRELANGE  SYSTEMATISCHE  GESETZESÜBERTRETUNG  in  der  " RAUCHERLOUNGE "  INTERSPAR  VARENA  !

 
        Seit dem  August  2010  betreibt die Firma  SPAR  AG  in der Vöcklabrucker  "VARENA "  an der hochfrequenten B 1  Nord  das  INTERSPAR -  SB - Restaurant  mit einer übermäßig großen  und besonders  komfortablen  " RAUCHER  -  LOUNGE " . Positiv ist voraus zu bemerken, dass diese Raucherlounge nicht als Durchgangsraum zu anderen Räumen dient, sondern  bewußt  als Abschluss an der Nordfront des riesigen Komplexes dient.  Auch die automatischen Türen  sind positiv zu vermerken . Es gibt jedoch trotzdem mehrere massive Kritikpunkte, die nun hier  öffentlich dargelegt werden  zum Nachdenken, bevor eine offizielle Strafanzeige an die BH errgeht :

    1. Die Betriebsfläche dieser Raucherlounge ist wesentlich über den gesetzlich erlaubten 50 m 2  unter solchen Konditionen, ich schätze es werden wohl 70 bis 80 m 2 sein . Nach ausgereifter und gefestigter Judikatur  des VwGH gilt für die entsprechenden Berechnungen nach § 13 a Tabakgesetz  nur  ein nach allen Seiten hin separat abschließbarer Raum als solcher  " Raum der Gastronomie " , nicht jedoch gastronomisch genutzte Bereiche, die in offener Bauweise zur Mall hin betrieben werden. Somit befindet  sich im Betrieb des IN - Resti  Varena  nur  EIN  EINZIGER  RAUM  DER  GASTRONOMIE  mit  ungefähr 80 m 2 , woraus sich absolut zwingend das gesetzliche Rauchverbot nach § 13 a  Abs .1  Tabakgesetz  für diesen Raum ergibt !
Die SPAR  AG  betreibt somit seit über 4 vollen Jahren eine illegale Raucherlounge  allein schon wegen der Größe !

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100930/NOR40100930.pdf

http://effumatum.blogspot.co.at/2014/05/welt-nr-tag-2014-fumaria-xxxl-large.html

Es handelt sich hier also um dieselbe  XXXL - MEGALOMANIA  wie beim " LUTZ " in Eugendorf ! Warum das bislang niemand aufgegriffen und angezeigt hat , das bleibt vorerst ein Rätsel !  Warum der planende Architekt, die Gewerbe - und Baubehörde das  " übersehen " haben darüber kann beliebig spekuliert werden ..................


       2. KENNZEICHNUNGS  -  MÄNGEL : auf beiden automatisch schließenden Glastüren  befinden sich nur belanglose  " Phantasie - Symbole "  weiß, die eine Raucherlounge andeuten sollen . Auf der  rechten doppelten  Eingangstüre  fehlt also die gesetzlich  vorgeschriebene  Kennzeichnung nach der NKV  völlig ;  auf der linken ( einfachen ) gibt es zusätzlich rechts oben das grüne Piktogramm nach der NKV, jedoch ohne den Warnhinweis nach § 13 b Abs. 4 TG .

         Im gesamten  Inneren der übergroßen Raucherlounge fehlt komplett dieser gesetzlich zwingende Warnhinweis

" RAUCHEN  GEFÄHRDET  IHRE
  
GESUNDHEIT     und  die

GESUNDHEIT  IHRER   MITMENSCHEN "

"............und ist die  Kennzeichnung  in ausreichender Größe und Zahl so anzubringen,  dass sie

ÜBERALL   IM   RAUM   GUT   SICHTBAR    und   der   WARNHINWEIS  GUT   LESBAR   IST . "


 Es  wurde also  ganz  offensichtlich  bewußt darauf  " verzichtet ", die Raucher durch solche Sprüche zu vergraulen und zu vertreiben . 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2008_II_424 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/BGBLA_2008_II_424.pdf 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/COO_2026_100_2_493796.pdf 

Somit liegt auch hier eine dauerhafte eklatante Gesetzesverletzung vor , die zur Strafbarkeit nach § 14 Abs. 4 führt iVm  § 13 b  Tabakgesetz :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100934/NOR40100934.pdf 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100932/NOR40100932.pdf 


3. Bei  meinem  gestrigen  ausführlichen Besuch der  " VARENA "  konnte ich beobachten, dass Minderjährige  total fasziniert sind vom wahrhaft selbstmörderischen Treiben in dieser  katastrophal  verqualmten " Raucherlounge " und es ist der konkrete und ernsthafte Verdacht aufgetaucht, dass hier auch 15 - Jährige gewohnheitsmäßig Tabak rauchen und sie niemand daran hindert, weil es erkennbarerweise keinerlei Kontrollen gibt in dieser Hinsicht seitens der verantwortlichen Geschäftsführung des IN - Restaurants !  Dies erscheint gerade in der Bezirksschulstadt Vöcklabruck besonders bedenklich, weil es hier seit jeher auch die " anderen "  altbekannten Drogenprobleme gibt mit Cannabis & Co.....................Somit ist hier die Frage des aktiven  JUGEND  -  SCHUTZES aufgeworfen,  wenn ohne irgendwelche Kontrollen  hier stundenlang Minderjährige tun & lassen können, was sie gerade wollen . 


4.   Vor dem linken Eingang und auch im Inneren dieser Raucherlounge  befinden sich aufwendig ausgeführte doppelte  Plakatständer   mit riesengroßen Hinweisen darauf, dass hier nur IN - Kunden eingeladen sind und nicht Kunden von anderen Betrieben in der Varena .  Das beweist somit eindeutig,  dass man / frau  durchaus in der Lage wäre, die obzitierten gesetzlichen Warnhinweise  in mindestens der gleichen Größe und Anzahl  in der Raucherlounge zu positionieren .  Zusätzlich wäre anzuraten ein endloses Dauertonband zu installieren, das diesen zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Warnhinweis ( wie oben  übergroß konfiguriert in   R O T  )  permanent in aufdringlichster  Lautstärke wiedergibt . 

https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=Z9dsVLq8JOaG8Qf-xIGYAg#q=Raucherlounge++Interspar 

http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/voecklabruck_varena_2365.html 

http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/varena_restaurantlinzerstrasse50_3466.html 


5.   Wie fast überall  unter ähnlichen Bedingungen,  werden  auch hier in diese  Raucherlounge von völlig verantwortungslosen   " Erwachsenen "  SÄUGLINGE &  KLEINKINDER   mitgenommen und dort mitunter stundenlang in Geiselhaft gehalten unter Konditionen, die das sofortige Einschreiten der Bundespolizei nach § 81 ff Strafgesetzbuch erforderlich machen müßte :  massive Gesundheitsschädigung von völlig wehrlosen Personen mit durchaus letalen Folgen auf die Dauer gesehen und niemand hindert sie daran !

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40023105/NOR40023105.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12039048/NOR12039048.pdf 


SUMMA   SUMMARUM :  Die zuständige  Behörde müßte allein aufgrund dieser  hier veröffentlichten  Kritik  diese  mehrfach unter Gesetzesverletzung betriebene " Raucherlounge "  unter Anwendung unmittelbarer behördlicher Zwangsgewalt an Ort und Stelle schließen ohne vorgängiges Verfahren und darüber einen umfangreichen   BESCHEID  erlassen   nach dem  VVG, der alle hier aufgeworfenen Anschuldigungen ausführlich abhandelt und auch noch ergänzt und erweitert. 

NUMQUID   NONDUM   SATISSIME   ESTO  ???

NUNC   SATIS   ESTO   :   NUNC   ALEA   IACTA   ESTO   !!!

















https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=tytvVP6iF8mo8weF8oKoAg#q=raucher+sind+m%C3%B6rder


https://www.dontsmoke.at/

http://www.who.int/tobacco/en/

http://www.who.int/fctc/en/

zuletzt  geändert : 21.11.2014  bei  " Zafer "

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