VERWALTUNGSSTRAFRECHTLICHE ANZEIGE an die INSPEKTION der BUNDESPOLIZEI in A - 5202 NEUMARKT bei Salzburg
Seit mehreren Jahren gilt im Schulzentrum Neumarkt eine Ortspolizeiliche Verordnung der Gemeindevertretung über das Rauchverbot und auch für das Sauberkeitsgebot . Der Werdegang dieser OPV ist im " sessionnet " vollständig veröffentlicht :
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=UnVrVNGMAueG8Qfgx4G4AQ#q=Rauchverbot+Schulzentrum+Neumarkt
http://www.sessionnet.at/50324/vo0050.asp?__kvonr=666
Leider erweist sich diese sicher sehr gut gemeinte Verordnung als weitgehend wirkungslos, weil keinerlei Massnahmen zu deren Durchsetzung seitens der Gemeinde und auch seitens der betroffenen Schulen HAK und HBLA getroffen werden. Tagtäglich kommt es zu Schulzeiten zu sicherlich mehr als einhundert Übertretungen dieser Verordnung auf dem Schulareal : Tausende Zigarettenstummel liegen schon seit Monaten und Jahren sichtbar am Boden herum als Beweis für diese Behauptung .
Heute, Freitag der 7. November 2014 um ca. 12 Uhr bei einem Lokalaugenschein vor Ort waren wieder etliche Schüler der HAK anzutreffen beim verbotenen Rauchen direkt unter den drei großen Rauchverbotstafeln auf der Turnsaalfront und sie warfen natürlich die Tschickstummel zu den anderen auf den Boden . Es gab schon mehrere diesbezügliche Berichte in diversen Medien
und meinerseits gab es auch schon mehrere Anzeigen am Gemeindeamt und auch auf der Polizei sowie eine massive Beschwerde im Salzburger Landtag, bei der Volksanwaltschaft sowie im Unterrichtsministerium - jedoch blieben alle Bemühungen bislang erfolglos .
Im Sessionnet 50324 des Gemeindeamtes Neumarkt vom 19.02.2008 lesen wir ausdrücklich : " Die Polizeiinspektion Neumarkt und der Direktor der Hauptschule haben der Stadtgemeinde Neumarkt mitgeteilt, dass der allseits bekannte Missstand des Rauchens im Schulzentrum ohne eindeutige Verbote nicht in den Griff zu bekommen ist......"
Bereits im Jahre 2008 hat der damalige Postenkommandant Josef MAIERHOFER öffentlich in den " Salzburger Nachrichten " festgestellt, dass jedermann Verstöße gegen diese OPV auch auf der Polizei zur Anzeige bringen kann . Dies wird nun von mir unter Vorlage umfangreicher Unterlagen morgen, Samstag 8.11.2014 wie angekündigt direkt beim Inspektionskommandanten durchgeführt
. Mit besonderem Nachdruck verwiesen wird auf das diesbezüglich schon im Jänner 2006 erlassene " Rundschreiben Nr. 3 Nichtraucherschutz an Schulen " des Unterrichtsminsteriums, das aktuell abrufbar ist unter dem Kürzel " bmbf " auf der Homepage des nunmehrigen Bundesministeriums für Bildung und Frauen .
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
Dort wird ausdrücklich untersagt, derartige Verhältnisse wie hier in Neumarkt zu dulden und zu fördern durch Nachgiebigkeit und Inkonsequenz ! In diesem Runderlass befindet sich auch eine eindeutige verbindliche Weisung an alle Landesschulräte, konsequent durchzugreifen und alle Hausordnungen aufsichtsbehördlich aufzuheben, die das Rauchen durch Schüler am Schulareal erlauben. Leider verweigert der LSR Salzburg nach wie vor die Befolgung dieser Weisung, was nun unweigerlich zu einer erneuten strafrechtlichen Anzeige gegen die Verantwortlichen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung führen muss.
Nachtrag vom Montag, den 10. November 2014 um 13 Uhr 30 in Eugendorf bei " Sultan " ZAFER & CO. :
Der Kommandant der Bundes - Polizei in Neumarkt hat mir per Mail mitgeteilt, dass die schwer bewaffnete und mit allen Zwangsmitteln hochgerüstete Bundespolizei sich derartig fürchtet vor den rauchenden Schülern im SZ Neumarkt und vor den beiden raucherfreundlichen Direktoren von HAK & HBLA und vor dem raucherfreundlichen neuen Bürgermeister von Neumarkt..............dass jedweder Polizeieinsatz von vornherein aussichtslos ist und daher eine bedingungslose Kapitulationserklärung gegenüber diesen terroristischen Umtrieben schon vor Jahren abgegeben worden ist. Dass seinerzeit im Februar 2008 die Initiative für diese OPV jedoch von der Polizei ausgegangen war, das will heute niemand mehr wissen !
Schöne Bescherung : tagtäglich kommt es zu mindestens 100 rotzfrechen Übertretungen dieser OPV im Schulzentrum Neumarkt, mit verwaltungsstrafrechtlichen Offizialdelikten in endloser Serie in aller Öffentlichkeit :
1. Die Gemeindeführung von Neumarkt erweist sich dem gegenüber als völlig inkompetent und machtlos, ignoriert auch seit über vollen 6 Jahren alle Hinweise, Meldungen und Anzeigen .
2. Die örtliche Sicherheitspolizei des Bundes weigert sich standhaft, im Bereich der Bundesschulen einzuschreiten, solange sie nicht direkt von den unmittelbar zuständigen Behörden dazu aufgefordert werden .
3 . Zuständige Behörde 1. Instanz wäre der neue Bürgermeister von Neumarkt : der jedoch hat laut Dokument im " sessionnet " vor etlichen Tagen in der Gemeindevertretung sogar überredungsvoll durchgepeitscht eine völlig illegale Aufweichung der OPV aus Anlass einer Schachmeisterschaft !
" AUSZUG aus der NIEDERSCHRIFT STADTRAT - SITZUNG vom 9.9.2014................
PUNKT 7.3 RAUCHGELEGENHEIT für SCHACHTURNIER in der NMS Neumarkt
Bürgermeister DI RIEGER : Der Schachklub ist in der NMS untergebracht . Bei Turnieren dürfen sich auch die Raucher nicht entfernen, um nicht über elektronische Medien Hilfe zu erhalten. Darum schreibt der Schachverband eine Rauchgelegenheit vor Ort vor. Alle Mitglieder des Stadtrates lehnen dies unter Hinweis auf die Vorbildwirkung und die gesetzliche Situation ( Schulgebäude, Verbot des Rauchens in öffentlichen Gebäuden und insbesondere in Schulen ) vehement ab. Es darf keinerlei Ausnahmen geben. " FdRdA Amtsleiter Mag Peter REIFBERGER
" TOP 11 SITZUNG der GEMEINDEVERTRETUNG vom 24.9.2014
Änderung der Ortspolizeilichen Verordnung Rauchverbot im Schulzentrum für Bundesliga - Turniere des Schachklubs.................
BM RIEGER : Es findet heuer die Bundesliga im Schachsport statt, deshalb müssen wir die Verordnung diesbezüglich abändern. Der dafür vorgesehene Platz soll außerhalb des Gebäudes sein. Ein Bereich beim Lehrereingang wird als Rauchplatz verwendet, wo zum genannten Zeitpunkt geraucht werden darf. Damit können die Bestimmungen des Schachverbandes eingehalten werden, da ansonsten die Bundesliga - Spiele nicht in Neumarkt stattfinden können. "
Abstimmungsergebnis in der GV : einstimmig angenommen mit 18 Stimmen PRO !
Dies trotz einstimmigem VETO durch den Stadtrat !!!
4. Behörde 2. Instanz wäre die Bezirkshauptmannschaft Salzburg - Umgebung und dies sogar mehrfach, weil sowohl sicherheitspolizeiliche Aspekte vorliegen als auch gesundheitspolizeiliche und zusätzlich schulrechtliche. Die BH will jedoch mit solchen " Lappalien " ebenfalls nicht belästigt werden, wie mir immer wieder mitgeteilt worden ist. Da es mir unmöglich ist, die Straftäter namentlich anzuzeigen und die Polizei sogar die Mitwirkung zur Identitätsfeststellung im Sinne der ausführlichen diesbezüglichen Vorschriften im VStG strikt verweigert................kann diese BH als Verwaltungsstrafbehörde keine Strafverfahren durchführen, soferne sie nicht ausdrücklich doch die Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes direkt ins Minenfeld schickt zu wirksamen & erfolgreichen Erhebungen ! Siehe oben !
5. Der regierende Landeshauptmann von Salzburg in seiner Funktion als Landesstatthalter der Bundesregierung im Bereich des Landesschulrates, zugleich als gebürtiger Neumarkter, ist nun offiziell genau so unter strafrechtlicher Anklage wie seinerzeit sein Vater vor exakt. 30 Jahren :
Damals hatte LHM WILFRIED I. eine verbindliche Weisung der Bundesregierung betreffend die Öffnungszeiten am 8.Dezember stur missachtet und war dann als Angeklagter vor dem Verfassungsgerichtshof gelandet - den Filius hatte er bereits mit als strafrechtlichen Verteidiger !
Und heute verweigert LHM WILFRIED II. ebenso stur und unbelehrbar die entsprechende verbindliche WEISUNG aus dem BMBF wie oben verlinkt als verantwortlicher Präsident des Landesschulrates ! Noch jedoch schlafen alle Hunde - wer weckt sie auf ???
Wo bleibt die Einhaltung der FCTC BGBl.III/219/2005 über die weltweite Bekämpfung und Ausrottung der Tabakepidemie, die sämtliche Körperschaften der Republik Österreich verpflichtet zur bedingungslosen Mitwirkung im jeweiligen Kompetenzbereich :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2005_III_219&ResultFunctionToken=00a31972-48a5-495a-9cb9-42bd63f9f237&Position=1&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=11.11.2014&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=
Wo bleibt die Einhaltung der diesbezüglichen Leitlinien der WHO betreffend Artikel 8 FCTC und der dementsprechenden dringenden " EMPFEHLUNG " der EU im Amtsblatt C 296 /2009
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Nachtrag vom Dienstag, 18.11.2014 abends im " Office Service " in Salzburg : Gestern vormittag habe ich auf der PI Neumarkt sämtliche vorgelegten Dokumente wieder abgeholt, weil sich die Polizei strikt weigert, auch nur in irgendeiner Weise tätig zu werden. Ich betonte dort ausdrücklich nochmals, dass der angezeigte Sachverhalt insgesamt den Tatbestand auch nach § 16 SPG erfüllt : Da etliche strafgerichtliche Tatbestände vorliegen, handelt es sich insgesamt um eine " Allgemeine Gefahr ", weil die hochkriminellen Auswirkungen der Tabakmafia hier auch in den Schulbereich wirken als " Gefährlicher Angriff ". Somit wäre die Bundespolizei in ihrer Funktion als Kriminalpolizei zur amtswegigen " Gefahrenerforschung " strengstens verpflichtet. Die Bundespolizei jedoch steckt hier den Kopf in den Sand und tut rein gar nichts !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162532/NOR40162532.pdf
Anschließend bin ich sofort auf das Gemeindeamt rübergegangen und wollte dies dem Bürgermeister persönlich ganz kurz nur mitteilen : er weigerte sich strikt, mich auch nur anzuhören eine einzige Minute. Die Gemeinde Neumarkt steht auf dem Standpunkt, dass die Bundespolizei diese OPV vollziehen muss, zumalen seinerzeit im Februar 2008 die Initiative dafür ja tatsächlich von der örtlichen Bundespolizei ausgegangen war in Verbindung mit dem damaligen HSD HANSEL Johann.
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https://www.dontsmoke.at/
zuletzt geändert am Montag, 24.11.2014 im " Office Service "
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