Mittwoch, 21. November 2018

TOTAL NIKOTINSÜCHTIGE SCHÜLERINNEN SCHULZENTRUM NEUMARKT bei Salzburg

ALLE  SCHAUEN  ZU  BEIM  KAPNOMANISCHEN  SELBSTMORD  VON  SCHÜLERINNEN  !

VORFALLENHEITSBERICHT  an das  BEZIRKSPOLIZEIKOMMANDO  SALZBURG  -  UMGEBUNG  in  ANIF 

         Heute, Mittwoch den 21.November 2018  habe ich so gegen Mittags  einen Kontrollgang durch das Schulzentrum Neumarkt bei Salzburg gemacht , um den aktuellen Stand der Umsetzung und Durchsetzung des gesetzlichen Rauchverbotes auf dem gesamten Schulareal zu überprüfen , das seit dem 1. Mai 2018 gilt . Siehe den vorhergehenden Beitrag zum Pflichtschulzentrum Straßwalchen .

         Dabei konnte ich leider feststellen , dass  sich  - wie zu befürchten war -  das ganze Problem wiederum in die unmittelbare Nachbarschaft der Schulen verlagert   mit all den sattsam bekannten Problemen , die im Jahre 2008 zur Erlassung einer  ORTSPOLIZEILICHEN  VERORDNUNG  geführt haben . Damals haben der Polizeikommandant von Neumarkt und der Hauptschuldirektor persönlich auf dem Gemeindeamt interveniert , die Probleme seien geradezu unerträglich :

http://effumatum.blogspot.com/2014/11/taglich-hundert-ubertretungen.html

http://effumatum.blogspot.com/2016/04/strafanzeige-nach-78-stgb-gegen-hak.html

       Mittlerweile  besteht nicht nur ein striktes Rauchverbot auf dem gesamten Schulareal samt allen Nebenflächen für ausnahmslos alle Personen rund um die Uhr das gesamte Jahr , sondern nun folgt auch ab 1.1.2019  ein strenges Rauchverbot für alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18 . Lebensjahr .

     Weiters ist hier in Erinnerung zu rufen , dass minderjährige Schüler während der gesamten Unterrichtszeit das Schulareal nicht verlassen dürfen ohne spezielle Erlaubnis im begründeten Einzelfall unter voller Verantwortung der Schule .

     Heute so gegen 12 Uhr mittags habe ich vor der HBLA Neumarkt 4 minderjährige Schülerinnen rauchend angetroffen  neben einem großen Standaschenbecher vor der Schule , wenngleich nun auf der anderen Straßenseite aufgestellt von der Gemeinde Neumarkt offensichtlich . Ich habe diese 4 Schülerinnen eindringlich gewarnt vor den Folgen ihrer erkennbaren hochgradigen Nikotinsucht : auf jeder Packung Zigaretten  ist zu lesen in auffälliger Schrift :

RAUCHEN  IST  TÖDLICH   -   HÖREN SIE  JETZT  AUF  !

   Dann habe ich  sie eindringlich darüber belehrt , dass ab 1. Jänner 2019  die  Jugendschutzpolizei  konsequent durchgreifen wird hier gegen alle minderjährigen Raucher  und dass es hier seit Jahrzehnten ein gigantisches Drogenproblem gibt mit diesen mörderischen Nikotindrogen...........

     Daraufhin wurden diese 4  minderjährigen Raucherinnen überaus ausfällig , sie beschimpften und beleidigten mich in der unflätigsten Art und Weise . Sie zeigten die sattsam bekannten Phänomene der charakterlichen Deformierung und Verwahrlosung durch schon mehrjährigen intensiven Konsum von Nikotindrogen , die sie ja nach wie vor in unbegrenzter Menge zum Kaufen bekommen .

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=646.msg3240#msg3240

 In der  FCTC  BGBl.III/219  vom Jahresende 2005  ist deutlich genug in der englischen Fassung die Rede von

DEVASTATING   CONSEQUENCES  of  TOBACCO  EPIDEMIC

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219/20051229?ResultFunctionToken=d02d77ec-4808-4594-b704-fefc17669c7b&Position=1&Abfrage=BgblAuth&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=23.11.2018&ImRisSeitVonDatum=01.01.2004&ImRisSeitBisDatum=23.11.2018&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=


Daraufhin schaukelte sich die Situation wieder einmal gefährlich hoch : ich hielt ihnen eine energische Standpauke  über ihr disziplinloses  und rotzfreches Verhalten gegenüber einem subsidiären Organ der Öffentlichen Aufsicht . Ich erwähnte meine bisherigen Strafanzeigen in diesem Zusammenhang , die großteils hier im Blog nachzulesen sind . Daraufhin dreht eine der Gören total durch : sie schrie mich wie wild an , sie kündigte mir an sie werde mich bespucken etc...

     Daufhin wählte sie vom Handy den Polizei - Notruf , der offensichtlich am BPK in Anif gelandet ist und dann an die PI Neumarkt weitergeleitet worden ist . Da ein Streifenwagen vor wenigen Minuten vorbeigefahren war , ging ich dann eine Runde um das Schulzentrum , um diesen Streifenwagen zu suchen und Meldung zu erstatten . Leider konnte ich jedoch diesen Streifenwagen nicht finden und bin dann nach Erledigung diverser Agenda in Neumarkt  zum Baumarkt  HELLWEG in Steindorf gefahren zum Einkaufen .

          Ich erstatte hiermit neuerlich  STRAFANZEIGE  gegen die verantwortlichen Organe der Geimeindeleitung Neumarkt am Wallersee :  das Aufstellen riesengroßer Aschenbecher direkt vor der Schule für minderjährige Schüler  und auch für Lehrer  ist ein direkter Anreiz zum Konsum todbringender Nikotindrogen während der Unterrichtszeit und somit ein Verbrechen der höchsten Stufe !!!  Ich wiederhole den Tatvorwurf nach § 78 StGB der Republik Österreich :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029621/NOR12029621.pdf

Wer minderjährigen Jugendlichen   dabei behilflich ist , sich selbst und andere Betroffene durch die hochtoxischen Giftstoffe des Tabakrauches  zu schädigen bis in Tod  : der ist  fällig nach § 78  Strafgesetzbuch und sowohl die Kriminalpolizei als auch die Staatsanwaltschaft und dann im Gefolge die Strafrichter  haben diesen Tatvorwurf  nach allen Vorschriften der StPO nun abzuhandeln .

Dazu etliche aktuelle Meldungen :

http://www.spiegel.de/spiegel/tabak-und-sucht-was-sie-noch-nicht-ueber-zigaretten-wissen-a-1195389.html

http://alpha2000.at/nichtraucher/nichtraucherzeitung.htm

https://de.wikipedia.org/wiki/United_States_of_America_vs._Philip_Morris_USA_Inc._et_al.


Der  Meldungsleger und Anzeiger nach der StPO  , der sich dem nun folgenden Strafverfahren als Privatbeteiligter  einerseits und auch als bewährtes Organ der subsidiären Jugendschutzpolizei  andererseits diesem Strafverfahren anschließt mit der vollen Parteistellung , die ihm zukommt aufgrund dieser Funktion und Tätigkeit .


Karl  STANGL ,  GG Süd 4 in A - 5204  STEINDORF  bei Straßwalchen

Wesentlich ergänzt  am Freitag, 23.11.2018  abends  " in officio "


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