Freitag, 23. November 2018

LAND SALZBURG ERNEUT : ENERVIERENDE DAUERSCHLUSSLEUCHTE EXZESSIV ROT LEUCHTEND


LANDESLEGISTIK   SALZBURG  WIEDERUM   NACHZÜGLER  beim  JUGENDSCHUTZ  !


     Die Tageszeitung  " der STANDARD "  Wien bringt heute endlich Aufklärung über ein Thema , das sich in den letzten Wochen  überhaupt nicht aufklären lassen wollte :

https://derstandard.at/2000092017912/Nicht-ueberall-gilt-mit-Jaenner-Rauchen-ab-18 

https://derstandard.at/2000092032953/Raucherschutz-Und-schon-wieder-zu-wenig 

     Nachdem schon vor Monaten gemeldet worden ist , dass Oberösterreich  den Termin 1. Jänner 2019  nicht halten wird können , nun auch aus Salzburg  wenig erfreuliche Botschaft . nach bereits mindestens 4 Verschiebungen nun nochmals Verschiebung &  Verzögerung bis zum März oder sogar noch weiter .  

     Es geht um das landesgesetzliche  RAUCHVERBOT   bis zum vollendeten 18 . Lebensjahr , eine längst überfällige Maßnahme zur  "  EINDÄMMUNG  der  TABAKEPIDEMIE "  unter Kindern und Jugendlichen . Über 200  Postings dazu gibt es bereits im Online - Standard  diesbezüglich zu lesen . Wer wird wohl  Zigtausend bereits hoffnungslos  kapnomanisierte Jugendliche  hierzulande  in der  RES  PUBLICA  KAPNOMANICA   vom Rauchen abhalten können ???  Die Bundespolizei  jedenfalls will sich da nicht  einspannen lassen , hört man immer wieder ,  die 9 Bundesländer  haben jedoch keine eigene  Jugendschutzpolizei  und sind auf die Mitwirkung der Bundespolizei total angewiesen  .

               Das ergibt wiederum Anlass , den § 1 des Salzburger Jugendgesetzes genauer anzuschauen  und in Erinnerung zu rufen :

Abs.1)  " Jeder junge Mensch  hat ein Recht auf den Schutz seines  Lebens , die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit,  die Erziehung ..............

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=0c538354-78bc-4ee1-816a-6261875ac65d&Position=1&Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Salzburg&BundeslandDefault=Salzburg&Index=&Titel=Jugendgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=1&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=23.11.2018&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=LSB12014008 


            Faktum jedoch ist leider ,  dass dieser Jugendschutz in der Realität des Lebens überhaupt nicht existiert , sondern es werden nach wie vor die Kinder und Jugendlichen  von allen Seiten zum Rauchen animiert und verführt  , hier in Straßwalchen sogar bei jedem Einkauf im Schulwarengeschäft  PERWEIN  :

https://www.google.com/search?client=firefox-b-ab&biw=1464&bih=917&ei=MED4W82CLenCgAaj57LACA&q=+effumatum++perwein&oq=+effumatum++perwein&gs_l=psy-ab.12...8172.30833..33784...0.0..0.197.6515.7j48......0....1..gws-wiz.......33i160.bld39xL5SWI

http://effumatum.blogspot.com/2015/02/schulwarenhandler-perwein-verfuhrt.html


             Salzburg ist also wieder einmal  die total enervierende Dauerschlussleuchte  grellster Ausführung im allgemeinen Nebelchaos  . Das ergibt auch Anlass zum Rückblick auf  mehrjährige Meldungen über haarsträubende Mängel beim Vollzug des Tabakgesetzes und der diesbezüglichen Erlässe aus dem BMG  an den Landeshauptmann  ( bzw. früher an die Landeshauptfrau ). Immer wieder sind diesbezügliche Durchführungserlässe in der LAD schubladisiert worden und haben weder die Landessanitätsdirektion noch die 6 Bezirksverwaltungen erreicht .

              Beim Jugendschutz  jedoch  besteht  originäre  Landeskompetenz  im vollen Ausmaß und es wird sicherlich hochinteressant , wie dann ab Jahresbeginn 2019  die einzelnen Bundesländer das Rauchverbot bis zum vollendeten  18.  Lebensjahr tatsächlich durchsetzen , insbesondere bei solchen Jugendlichen , die schon mit  15 Jahren total nikotinversklavt sind  und es dann kaum erwarten können , dass sie 16 werden , um in aller Öffentlichkeit den Rauchdämonen zu frönen .

          Noch eine höchst bedeutsame aktuelle  Meldung aus dem Verfassungsgerichtshof Wien . in wenigen Tagen frei zugängliche öffentliche Verhandlung betreffend die anhängigen   Verfassungsklagen  zum Nichtraucherschutz :

https://www.vfgh.gv.at/medien/VfGH__Mindestsicherung_und_Nichtraucher_schutz_auf_Ta.de.php


     Darunter auch eine minderjährige  Schülerin , unterstützt von ihrem Vater, bitte diesen Termin nicht übersehen und möglichst zahlreich erscheinen auf der Adresse Freyung 8  !


CETERUM   CENSEO  TSCHICK  -  MAFIAM  ESSE  DELENDAM  !


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