Samstag, 13. Oktober 2018

GEMEINDE A - 5204 STRASSWALCHEN : RAUCHEN & SAUFEN auf dem SCHULGELÄNDE OHNE ENDE !

An  die  Bezirkshauptmannschaft  Salzburg - Umgebung  als  Verwaltungsstrafbehörde  UND  auch als  Schulbehörde und Sanitätsbehörde ;

An die Ombudsstelle für Nichtraucherschutz und Tabakprävention im Bundesministerium für Gesundheit in Wien ;

An das Büro  der  WHO -  FCTC  in Genf  und an die  WHO - TFI  detto ;

STRAFANZEIGE  gemäß  §  12 Abs. 1 Z 3  TNRSG iVm  §§ 13b , 13 c  und 14  :

FORTGESETZTE  MISSACHTUNG  des  STRIKTEN  RAUCHVERBOTES  auf  dem  GESAMTEN  SCHULAREAL  durch die  GEMEINDELEITUNG  A - 5204  STRASSWALCHEN , Bundesland Salzburg in der Republik Österreich .


             Zum  Sachverhalt :

Seit dem 1. Mai 2018  gilt  ein striktes und völlig ausnahmsloses Rauchverbot  auf dem gesamten Gelände von schulischen Einrichtungen , sowie auch in allen sonstigen Einrichtungen , wo Minderjährige betreut werden .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40200908/NOR40200908.pdf

           In der Marktgemeinde Strasswalchen  gibt es im Ortszentrum direkt  2 Schulareale  , die im Eigentum und auch in der Inhaberschaft der Gemeinde liegen . Im Bereich der Mondseerstraße liegt der Pflichtschulkomplex  mit Volksschule ( VS )  und  Neuer  Mittelschule  ( NMS )  samt umfangreichen Sportanlagen und sonstigen Freiflächen .  In der Braunauerstraße  liegt die frühere Hauptschule , in der nun vertraglich eingemietet ist das  BORG  ( Bundes - Oberstufen - Realgymnasium ) , weiters das  Musikum  und auch ein Jugendzentrum im Kellergeschoß .


A ) PFLICHTSCHULKOMPLEX   MONDSEERSTRASSE :

1. Bereich der  VS - Volksschule : 

         Hier gibt es derzeit nur wenige Probleme : vor dem Haupteingang ist eine ausreichende  Kennzeichnung des Rauchverbotes vorhanden , jedoch nicht vor dem überdachten Nebeneingang , der nur ganz selten benützt wird anlässlich von Veranstaltungen in dieser VS . Dort habe ich im Vorjahr 2017  allerdings spätabends eine größere Ansammlung rauchender Erwachsener  angetroffen und sie mit ihrem krassen Fehlverhalten konfrontiert . Mit Recht haben sie die fehlende Kennzeichnung dort kritisiert und ich verzichtete damals auf eine Anzeige bewusst , weil ja am 1.5.2018 weit strengere Regelungen in Kraft treten würden .

        Im Winter wird ein Teil des Parkplatzes  der VS  als Eislaufplatz  betrieben und dort gibt es dann jedoch wieder Probleme mit Rauchern , das sollte man auch dort rigoros unterbinden .

        Tägliche Probleme gibt es im Bereich der großen überdachten Schulbus  -  Haltestelle  mit ausgiebigen Sitzgelegenheiten : dort treffen sich gerne mopedfahrende Jugendliche auch bis spät nachts  und hinterlassen  Abfälle jedweder Art  am Boden , darunter Unmengen  abgerauchter Zigarettenstummeln  ( " Kippen " ) Auch diese Wartehütte  gehört mit großer Wahrscheinlichkeit zum Schulareal dieser VS , das muss eindeutig abgeklärt werden .

      Der  Hausmeister  dieser VS ist sehr bemüht tagtäglich um Sauberkeit auf der ihm anvertrauten Liegenschaft im engeren Sinne , hat sich jedoch oft beklagt über das tägliche Chaos bei der Schulbus - Haltestelle .

2.  Bereich der  Neuen Mittelschule  mit großer  Turnhalle und  umfangreicher Sportanlage im Freien :

         Hier gibt es enorme Probleme durch die gleichzeitige Verwendung als Veranstaltungszentrum : sowohl in beiden Trakten des Schulgebäudes als auch in der Dreifachturnhalle finden  laufend kleinere und größere Veranstaltungen statt mit oft genug Hunderten Besuchern , darunter höchst undisziplinierte " Typen " !!!  Vergangenes Wochenende wurde dort  abgefeiert der rituelle Festakt  " 10 Jahre  Gesunde Gemeinde  Straßwalchen "  mit großem Festzelt , Laufveranstaltung und Gesundheitsmesse :

https://www.strasswalchen.com/images/download/fitnesslauf-gesundheitsmesse.pdf


                Während dieser Veranstaltung direkt auf dem Schulareal konnte ich dutzende Besucher beim Rauchen  beobachten , insbesondere vor dem überdachten Eingang zur Turnhalle : dort sind permanent rund um die Uhr aufgestellt 2 große Standaschenbecher , die förmlich zum Rauchen einladen . Am Montag , 8.10.2018 konnte ich zu Mittag im bereits  ausgeräumten Festzelt mehr als 30 Kippen am Boden zählen , die möglicherweise vorabends bereits  " post  festum " konsumiert worden sind . Auf dem Freigelände und unter der Überbauungsbrücke zwischen den beiden Trakten der NMS  konnte ich über einhundert Kippen zählen , zum Teil auch unter den Abstreifgittern vor den Eingängen , dort sollte man nun gründlich aufräumen , was leider kaum jemals geschieht  .

                Am Dienstag , den 9.10. 2018  konnte ich um 19 Uhr abends beobachten , dass nun einer der beiden großen Standaschenbecher vor dem Nebeneingang zur Bücherei aufgestellt war , weil dort eine Blutspendeaktion des Roten Kreuzes stattfand . Direkt in Sichtweite einer auffälligen Rauchverbotskennzeichnung rauchten dort etliche Erwachsene mindestens  20 bis 30 Zigaretten . Auch Reinigungspersonal  der Gemeinde habe ich dort schon öfters  direkt vor dem Eingang  rauchend angetroffen und zur Rede gestellt : völlig vergeblich ! Argumentiert wurde immer wieder , das RV gelte nur für die Schüler !!!

                 Am Mittwoch , den 10.10.2018  waren dann beide großen Standaschenbecher wieder auf ihrem Stammplatz direkt vor dieser  " GERHARD  -  DORFINGER  -  HALLE " , wie eine dort angebrachte Marmortafel bekundet . Selbiger ist Judo - Oberhäuptling in Strasswalchen und ist immer wieder zu sehen , wie er selbst kettenrauchend vor dem Eingang in die Sporthalle die Wettkämpfer einzeln begrüßt .


                  Am gestrigen Freitag , den 12.10.2018  war zur Mittagszeit eifriges Aufräumen durch diverse Gemeindebedienstete zu beobachten auf dem "  LUPO  -  PAISCHER  -  PLATZ  "  , wie eine andere Marmortafel dort bekundet . Vor den beiden Eingängen zur NMS sind zwar auffällige Rauchverbotskennzeichnungen  ,  NICHT  jedoch ganz absichtlich vor dem überdachten Eingang zur Sporthalle . Dies spricht für sich allein Bände : dieser Bereich ist von der Gemeindeleitung ausdrücklich als Raucherzone  vorgesehen  im ganz bewussten Widerspruch zum eindeutigen Gesetz . Jahrelang gab es diesbezüglich fruchtlose Interventionen des früheren Hauptschuldirektors Josef  MEINGAST , dem das natürlich total missfiel  : ihm wurde immer wieder mitgeteilt, da dürfe er eben überhaupt nicht mitreden , was die Gemeinde in der unterrichtsfreien Zeit  an Veranstaltungen durchführe ................


                  Seit  vielen Jahren ist der überbaute Bereich zwischen den beiden Trakten dieser NMS  ein beliebter Treffpunkt von Jugendlichen mit 3 Sitzbänken aus Holz , wettergeschützt  und abseits der Unterrichtszeit völlig ohne Aufsicht .  Es besteht am gesamten Schulareal ungehinderter freier Zutritt für jedermann rund um die  Uhr , auch auf den Terrassen auf der Hinterseite , auf der großen Sportanlage etc . Es gibt keinerlei Hinweis auf etwaige Zugangsbeschränkungen , was natürlich die Gemeindeleitung in schwerwiegende Haftungsfragen im Falle von Unfällen etc . hineinzieht . Ob auch die gesamten Parkplätze dort zum Schulareal zählen , ist nicht eindeutig erkennbar und muss zwingend  aufgeklärt werden durch entsprechende Beschilderungen .

              Die Gemeinde  hat vor Jahren bereits eine separate  " HALLEN  -  ORDNUNG " für die schulfremde Mitbenützung der großen Sporthalle beschlossen :

https://www.strasswalchen.com/images/download/verordnungen/hallenordnung.pdf

Diese Verordnung sollte schleunigst ergänzt werden  durch den Hinweis auf das zwingende Rauchverbot am gesamten Schulgelände , so wie hier mustergültig der Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten , Niederösterreich :

http://www.st-poelten.gv.at/Content.Node/freizeit-kultur/sport/erklaerung_Hallenvergabe.pdf

          Es wird nun ausdrücklich hingewiesen meinerseits auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Kennzeichnungspflicht , über die sonstigen Verpflichtungen nach dem TNRSG  und  die strengen Strafbestimmungen  sowie über  den analog anwendbaren Leitfaden aus dem BMG 2009  über die sich zwingend ergebenden Durchsetzungsobliegenheiten , die gerichtstauglich von den Verantwortlichen  dokumentiert und archiviert werden müssen für den Fall von  verwaltungsstrafrechtlichen Vorgängen und auch im Falle strafgerichtlicher Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch etc .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173516/NOR40173516.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40200909/NOR40200909.pdf

https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Gesundheitsfoerderung/Drogen_Sucht/Tabak_Nichtrauchen/

Leider ist der erwähnte Leitfaden aus 2009 derzeit nur im 1. Teil online , der 2. Teil ist jedoch viel umfangreicher und wichtiger für unseren Bereich hier , er sollte vom BMASGK erneut online gestellt werden !!! Möglicherweise liegt ein Eingabefehler vor ! ?


B   BEREICH    SCHULGEBÄUDE   BRAUNAUERSTRASSE .
      In dieser früheren Hauptschule  befinden sich nach einem Totalumbau derzeit das BORG  - Bundesoberstufenrealgymnasium ,  ein Musikum  mit vorwiegend erwachsenen Besuchern und auch das Jugendzentrum der Gemeinde im Kellergeschoß .

        Auch hier gibt es andauernde Probleme mit  Verletzung des gesetzlichen Rauchverbotes am gesamten Schulareal : 

Das  BORG  hat innen durch die Glastüre gut sichtbar seit vielen Jahren ein Plakat mit dem Hinweis  auf das Rauchverbot auf der gesamten  Schulliegenschaft . Außen jedoch ist in Nähe der Eingangstür ein kleiner Wandaschenbecher angebracht worden , offensichtlich für die Besucher des Musikums . An der Südfront des Gebäudes  wurden schon vor Jahren deutliche Hinweise auf das Rauch - und Alkoholverbot angebracht in großer Höhe , jedoch bald von übermütigen Jugendlichen überklebt und unwirksam gemacht . An der Rückseite des Gebäudes nach Osten hin fehlt jedoch jedweder Hinweis und dort sieht man immer wieder  Schüler des BORG beim Rauchen  auf den drei Sitzbänken . Auf der Westseite gibt es ebenfalls rund um die Uhr frei zugängliche Sitzgelegenheiten , wo sich Dutzende Kippen zählen lassen . In den Kiesbetten direkt an der Westfront und auch an der Nordfront befinden sich ebenfalls Dutzende Kippen ,sehr schwer zu erkennen und sehr mühsam zu entfernen . 

       Auch für diese gesamte Schulliegenschaft ist die Gemeindeleitung zuständig und säumig in der ausreichenden Durchsetzung der  nunmehr zwingenden sanitätspolizeilichen Bestimmungen  nach dem TNRSG . Sie gelten nunmehr ausdrücklich auch für die Lehrer , für das Reinigungspersonal , für sämtliche Besucher  und auch für die Baustellenarbeiter , wenn sie auf der Schulliegenschaft zu tun haben . Diesbezüglich gibt es noch keinerlei ausreichendes Wissen in der gesamten Bevölkerung . Durch den permanenten Wirbel und Aufregung um das totale RV Gastro  ist  sowohl die parlamentarische Beschlussfassung im Sommer 2015 völlig untergegangen als auch nun das  Inkrafttreten am 1. Mai 2018,  das vom Bundesministerium für Bildung total verschlafen wurde !!! Die allseits verbreitete  Falschmeldung über das Inkrafttreten erst am 1. Juli 2018 stammt wohl eindeutig aus diesem BMBWF :

https://www.bmbwf.gv.at/


ZUM  PROBLEM  ALKOHOLKONSUM   AM   SCHULAREAL



          Es ist völlig kontraproduktiv , wenn immer wieder bei schulfremden Veranstaltungen auf dem Schulareal der Alkohol in Strömen fliesst :  bei besagter Veranstaltung über die  " 10 Jahre Gesunde Gemeinde "  wurden im Festzelt etliche Fässer Bier ausgeschenkt und dies auch an bereits schwer alkoholisierte Personen , was strafbar ist nach der Gewerbeordnung . Immer wieder wird sogar im Inneren der Turnhalle Bier ausgeschenkt bei Sportveranstaltungen , Brauchtumsanlässen etc . Der Salzburger Landtag hat sich schon mehrfach mit dieser Problemlage beschäftigt , es kam aber nie zu einem konkreten Ergebnis . Überdies gibt es seit Jahren eine  Ortspolizeiliche Verordnung der Gemeindevertretung  über ein Alkoholverbot  an öffentlichen Orten , die bereits völlig in Vergessenheit geraten ist bei allen , weil es keinerlei Betrebungen gab , sie auch durchzusetzen :

https://www.strasswalchen.com/images/download/verordnungen/alkoholverbot_16032010.pdf

Immer wieder wird diese gutgemeinte Verordnung von der Gemeinde selbst  ad absurdum geführt durch endlose Alk - Exzesse bei diversesten Festlichkeiten im Ort ! Auf der  Inspektion der Bundespolizei  in Strasswalchen  gibt es mehrere faustdicke Aktenordner nur über die kriminellen Auswirkungen von Alkoholexzessen  zur Nachtzeit  mit Raufereien ohne Ende , Sachbeschädigungen ohne Ende ,  Anstandsverletzungen und Ordnungsstörungen  ..............


            Da sich vielfach der Verdacht ergeben hat , dass leitende Gemeindefunktionäre selbst Anweisung erteilt haben , das gesetzliche Rauchverbot auf beiden  Schularealen zu missachten , wird nun wegen des Verdachtes auf Amtsmissbrauch nach § 302 StGB auch das BAK in Wien und die WKStA Wien eingeschaltet . 

https://www.bak.gv.at/Kontakt/start.aspx

https://www.justiz.gv.at/web2013/wksta/zentrale-staatsanwaltschaft-zur-verfolgung-von-wirtschaftsstrafsachen-und-korruption~2c9484853f386e94013f57e43e3a0bd8.de.html


       Weiters wird ausdrücklich verwiesen auf die unmittelbar anwendbaren Leitlinien 2007 der 2. Konferenz der WHO - FCTC  über die Notwendigkeit aufsehenerregender Strafverfolgung in solchen Fällen offenkundiger Missachtung gesetzlicher Vorschriften  :

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF 

Insbesondere die Punkte 41 bis 45 im Maßnahmenkatalog nehme ich höchstpersönlich hier in Anspruch . Die in der Vorwoche in Genf abgehaltene 8. Konferenz der FCTC  wird nachträglich von mir informiert über die aktuellen Problemlagen hierzulande :

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/993136/27_14_mrv.pdf/da8184ae-245d-46a1-9adf-513ee7cf140d 

Besonders bedeutsam ist auch der aktuelle Leitfaden des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zum Thema :

http://www.hauptverband.at/cdscontent/load?contentid=10008.656952&version=1529483975 

Auch die Sozialversicherung der Bauern  hat für die Landwirtschaftsschulen  einen sehr praktikablen Leitfaden publiziert , besonderen Dank hiermit auch an diese Adresse :

https://www.svb.at/cdscontent/load?contentid=10008.655373&version=1527106213 

Als besonders  lobenswert sei auch zu erwähnen die  LBS  OBERTRUM im Bezirk Salzburg - Umgebung , Landesberufsschule für Gastro - Berufe : an mindestens 12 Stellen gibt es auffällige  Rauchverbotskennzeichnung samt Lageplan , sodass es keine Ausreden mehr geben kann .


           Da es bereits  in wenigen Tagen wieder  schulfremde Veranstaltungen gibt in der großen Turnhalle der NMS  ist nun mit größter Dringlichkeit  an die ausreichende Umsetzung und  Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften über das Rauchverbot und auch für das Alkoholverbot  Sorge zu tragen . Der Bezirkshauptmann Dr. Reinhold  MAYER  wird dringend ersucht , dies zur Chefsache zu machen im gesamten Bezirk : die Gemeinden haben nach wie vor kein ausreichendes Wissen in diesen Dingen !!!

Letzte  Änderung  am Freitag 19.10.2018 um 14 Uhr  " in officio "


RAUCHEN  &  SAUFEN   auf  dem  SCHULAREAL   OHNE  ENDE  ???

GESUNDE  GEMEINDE  SCHAUT   ANDERS   AUS   !!!


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