An die Bezirkshauptmannschaft Salzburg - Umgebung als Verwaltungsstrafbehörde UND auch als Schulbehörde und Sanitätsbehörde ;
An die Ombudsstelle für Nichtraucherschutz und Tabakprävention im Bundesministerium für Gesundheit in Wien ;
An das Büro der WHO - FCTC in Genf und an die WHO - TFI detto ;
STRAFANZEIGE gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 TNRSG iVm §§ 13b , 13 c und 14 :
FORTGESETZTE MISSACHTUNG des STRIKTEN RAUCHVERBOTES auf dem GESAMTEN SCHULAREAL durch die GEMEINDELEITUNG A - 5204 STRASSWALCHEN , Bundesland Salzburg in der Republik Österreich .
Zum Sachverhalt :
Seit dem 1. Mai 2018 gilt ein striktes und völlig ausnahmsloses Rauchverbot auf dem gesamten Gelände von schulischen Einrichtungen , sowie auch in allen sonstigen Einrichtungen , wo Minderjährige betreut werden .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40200908/NOR40200908.pdf
In der Marktgemeinde Strasswalchen gibt es im Ortszentrum direkt 2 Schulareale , die im Eigentum und auch in der Inhaberschaft der Gemeinde liegen . Im Bereich der Mondseerstraße liegt der Pflichtschulkomplex mit Volksschule ( VS ) und Neuer Mittelschule ( NMS ) samt umfangreichen Sportanlagen und sonstigen Freiflächen . In der Braunauerstraße liegt die frühere Hauptschule , in der nun vertraglich eingemietet ist das BORG ( Bundes - Oberstufen - Realgymnasium ) , weiters das Musikum und auch ein Jugendzentrum im Kellergeschoß .
A ) PFLICHTSCHULKOMPLEX MONDSEERSTRASSE :
1. Bereich der VS - Volksschule :
Hier gibt es derzeit nur wenige Probleme : vor dem Haupteingang ist eine ausreichende Kennzeichnung des Rauchverbotes vorhanden , jedoch nicht vor dem überdachten Nebeneingang , der nur ganz selten benützt wird anlässlich von Veranstaltungen in dieser VS . Dort habe ich im Vorjahr 2017 allerdings spätabends eine größere Ansammlung rauchender Erwachsener angetroffen und sie mit ihrem krassen Fehlverhalten konfrontiert . Mit Recht haben sie die fehlende Kennzeichnung dort kritisiert und ich verzichtete damals auf eine Anzeige bewusst , weil ja am 1.5.2018 weit strengere Regelungen in Kraft treten würden .
Im Winter wird ein Teil des Parkplatzes der VS als Eislaufplatz betrieben und dort gibt es dann jedoch wieder Probleme mit Rauchern , das sollte man auch dort rigoros unterbinden .
Tägliche Probleme gibt es im Bereich der großen überdachten Schulbus - Haltestelle mit ausgiebigen Sitzgelegenheiten : dort treffen sich gerne mopedfahrende Jugendliche auch bis spät nachts und hinterlassen Abfälle jedweder Art am Boden , darunter Unmengen abgerauchter Zigarettenstummeln ( " Kippen " ) Auch diese Wartehütte gehört mit großer Wahrscheinlichkeit zum Schulareal dieser VS , das muss eindeutig abgeklärt werden .
Der Hausmeister dieser VS ist sehr bemüht tagtäglich um Sauberkeit auf der ihm anvertrauten Liegenschaft im engeren Sinne , hat sich jedoch oft beklagt über das tägliche Chaos bei der Schulbus - Haltestelle .
2. Bereich der Neuen Mittelschule mit großer Turnhalle und umfangreicher Sportanlage im Freien :
Hier gibt es enorme Probleme durch die gleichzeitige Verwendung als Veranstaltungszentrum : sowohl in beiden Trakten des Schulgebäudes als auch in der Dreifachturnhalle finden laufend kleinere und größere Veranstaltungen statt mit oft genug Hunderten Besuchern , darunter höchst undisziplinierte " Typen " !!! Vergangenes Wochenende wurde dort abgefeiert der rituelle Festakt " 10 Jahre Gesunde Gemeinde Straßwalchen " mit großem Festzelt , Laufveranstaltung und Gesundheitsmesse :
https://www.strasswalchen.com/images/download/fitnesslauf-gesundheitsmesse.pdf
Während dieser Veranstaltung direkt auf dem Schulareal konnte ich dutzende Besucher beim Rauchen beobachten , insbesondere vor dem überdachten Eingang zur Turnhalle : dort sind permanent rund um die Uhr aufgestellt 2 große Standaschenbecher , die förmlich zum Rauchen einladen . Am Montag , 8.10.2018 konnte ich zu Mittag im bereits ausgeräumten Festzelt mehr als 30 Kippen am Boden zählen , die möglicherweise vorabends bereits " post festum " konsumiert worden sind . Auf dem Freigelände und unter der Überbauungsbrücke zwischen den beiden Trakten der NMS konnte ich über einhundert Kippen zählen , zum Teil auch unter den Abstreifgittern vor den Eingängen , dort sollte man nun gründlich aufräumen , was leider kaum jemals geschieht .
Am Dienstag , den 9.10. 2018 konnte ich um 19 Uhr abends beobachten , dass nun einer der beiden großen Standaschenbecher vor dem Nebeneingang zur Bücherei aufgestellt war , weil dort eine Blutspendeaktion des Roten Kreuzes stattfand . Direkt in Sichtweite einer auffälligen Rauchverbotskennzeichnung rauchten dort etliche Erwachsene mindestens 20 bis 30 Zigaretten . Auch Reinigungspersonal der Gemeinde habe ich dort schon öfters direkt vor dem Eingang rauchend angetroffen und zur Rede gestellt : völlig vergeblich ! Argumentiert wurde immer wieder , das RV gelte nur für die Schüler !!!
Am Mittwoch , den 10.10.2018 waren dann beide großen Standaschenbecher wieder auf ihrem Stammplatz direkt vor dieser " GERHARD - DORFINGER - HALLE " , wie eine dort angebrachte Marmortafel bekundet . Selbiger ist Judo - Oberhäuptling in Strasswalchen und ist immer wieder zu sehen , wie er selbst kettenrauchend vor dem Eingang in die Sporthalle die Wettkämpfer einzeln begrüßt .
Am gestrigen Freitag , den 12.10.2018 war zur Mittagszeit eifriges Aufräumen durch diverse Gemeindebedienstete zu beobachten auf dem " LUPO - PAISCHER - PLATZ " , wie eine andere Marmortafel dort bekundet . Vor den beiden Eingängen zur NMS sind zwar auffällige Rauchverbotskennzeichnungen , NICHT jedoch ganz absichtlich vor dem überdachten Eingang zur Sporthalle . Dies spricht für sich allein Bände : dieser Bereich ist von der Gemeindeleitung ausdrücklich als Raucherzone vorgesehen im ganz bewussten Widerspruch zum eindeutigen Gesetz . Jahrelang gab es diesbezüglich fruchtlose Interventionen des früheren Hauptschuldirektors Josef MEINGAST , dem das natürlich total missfiel : ihm wurde immer wieder mitgeteilt, da dürfe er eben überhaupt nicht mitreden , was die Gemeinde in der unterrichtsfreien Zeit an Veranstaltungen durchführe ................
Seit vielen Jahren ist der überbaute Bereich zwischen den beiden Trakten dieser NMS ein beliebter Treffpunkt von Jugendlichen mit 3 Sitzbänken aus Holz , wettergeschützt und abseits der Unterrichtszeit völlig ohne Aufsicht . Es besteht am gesamten Schulareal ungehinderter freier Zutritt für jedermann rund um die Uhr , auch auf den Terrassen auf der Hinterseite , auf der großen Sportanlage etc . Es gibt keinerlei Hinweis auf etwaige Zugangsbeschränkungen , was natürlich die Gemeindeleitung in schwerwiegende Haftungsfragen im Falle von Unfällen etc . hineinzieht . Ob auch die gesamten Parkplätze dort zum Schulareal zählen , ist nicht eindeutig erkennbar und muss zwingend aufgeklärt werden durch entsprechende Beschilderungen .
Die Gemeinde hat vor Jahren bereits eine separate " HALLEN - ORDNUNG " für die schulfremde Mitbenützung der großen Sporthalle beschlossen :
https://www.strasswalchen.com/images/download/verordnungen/hallenordnung.pdf
Diese Verordnung sollte schleunigst ergänzt werden durch den Hinweis auf das zwingende Rauchverbot am gesamten Schulgelände , so wie hier mustergültig der Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten , Niederösterreich :
http://www.st-poelten.gv.at/Content.Node/freizeit-kultur/sport/erklaerung_Hallenvergabe.pdf
Es wird nun ausdrücklich hingewiesen meinerseits auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Kennzeichnungspflicht , über die sonstigen Verpflichtungen nach dem TNRSG und die strengen Strafbestimmungen sowie über den analog anwendbaren Leitfaden aus dem BMG 2009 über die sich zwingend ergebenden Durchsetzungsobliegenheiten , die gerichtstauglich von den Verantwortlichen dokumentiert und archiviert werden müssen für den Fall von verwaltungsstrafrechtlichen Vorgängen und auch im Falle strafgerichtlicher Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch etc .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173516/NOR40173516.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40200909/NOR40200909.pdf
https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Gesundheitsfoerderung/Drogen_Sucht/Tabak_Nichtrauchen/
Leider ist der erwähnte Leitfaden aus 2009 derzeit nur im 1. Teil online , der 2. Teil ist jedoch viel umfangreicher und wichtiger für unseren Bereich hier , er sollte vom BMASGK erneut online gestellt werden !!! Möglicherweise liegt ein Eingabefehler vor ! ?
B BEREICH SCHULGEBÄUDE BRAUNAUERSTRASSE .
In dieser früheren Hauptschule befinden sich nach einem Totalumbau derzeit das BORG - Bundesoberstufenrealgymnasium , ein Musikum mit vorwiegend erwachsenen Besuchern und auch das Jugendzentrum der Gemeinde im Kellergeschoß .
Auch hier gibt es andauernde Probleme mit Verletzung des gesetzlichen Rauchverbotes am gesamten Schulareal :
Das BORG hat innen durch die Glastüre gut sichtbar seit vielen Jahren ein Plakat mit dem Hinweis auf das Rauchverbot auf der gesamten Schulliegenschaft . Außen jedoch ist in Nähe der Eingangstür ein kleiner Wandaschenbecher angebracht worden , offensichtlich für die Besucher des Musikums . An der Südfront des Gebäudes wurden schon vor Jahren deutliche Hinweise auf das Rauch - und Alkoholverbot angebracht in großer Höhe , jedoch bald von übermütigen Jugendlichen überklebt und unwirksam gemacht . An der Rückseite des Gebäudes nach Osten hin fehlt jedoch jedweder Hinweis und dort sieht man immer wieder Schüler des BORG beim Rauchen auf den drei Sitzbänken . Auf der Westseite gibt es ebenfalls rund um die Uhr frei zugängliche Sitzgelegenheiten , wo sich Dutzende Kippen zählen lassen . In den Kiesbetten direkt an der Westfront und auch an der Nordfront befinden sich ebenfalls Dutzende Kippen ,sehr schwer zu erkennen und sehr mühsam zu entfernen .
Auch für diese gesamte Schulliegenschaft ist die Gemeindeleitung zuständig und säumig in der ausreichenden Durchsetzung der nunmehr zwingenden sanitätspolizeilichen Bestimmungen nach dem TNRSG . Sie gelten nunmehr ausdrücklich auch für die Lehrer , für das Reinigungspersonal , für sämtliche Besucher und auch für die Baustellenarbeiter , wenn sie auf der Schulliegenschaft zu tun haben . Diesbezüglich gibt es noch keinerlei ausreichendes Wissen in der gesamten Bevölkerung . Durch den permanenten Wirbel und Aufregung um das totale RV Gastro ist sowohl die parlamentarische Beschlussfassung im Sommer 2015 völlig untergegangen als auch nun das Inkrafttreten am 1. Mai 2018, das vom Bundesministerium für Bildung total verschlafen wurde !!! Die allseits verbreitete Falschmeldung über das Inkrafttreten erst am 1. Juli 2018 stammt wohl eindeutig aus diesem BMBWF :
https://www.bmbwf.gv.at/
ZUM PROBLEM ALKOHOLKONSUM AM SCHULAREAL
Es ist völlig kontraproduktiv , wenn immer wieder bei schulfremden Veranstaltungen auf dem Schulareal der Alkohol in Strömen fliesst : bei besagter Veranstaltung über die " 10 Jahre Gesunde Gemeinde " wurden im Festzelt etliche Fässer Bier ausgeschenkt und dies auch an bereits schwer alkoholisierte Personen , was strafbar ist nach der Gewerbeordnung . Immer wieder wird sogar im Inneren der Turnhalle Bier ausgeschenkt bei Sportveranstaltungen , Brauchtumsanlässen etc . Der Salzburger Landtag hat sich schon mehrfach mit dieser Problemlage beschäftigt , es kam aber nie zu einem konkreten Ergebnis . Überdies gibt es seit Jahren eine Ortspolizeiliche Verordnung der Gemeindevertretung über ein Alkoholverbot an öffentlichen Orten , die bereits völlig in Vergessenheit geraten ist bei allen , weil es keinerlei Betrebungen gab , sie auch durchzusetzen :
https://www.strasswalchen.com/images/download/verordnungen/alkoholverbot_16032010.pdf
Immer wieder wird diese gutgemeinte Verordnung von der Gemeinde selbst ad absurdum geführt durch endlose Alk - Exzesse bei diversesten Festlichkeiten im Ort ! Auf der Inspektion der Bundespolizei in Strasswalchen gibt es mehrere faustdicke Aktenordner nur über die kriminellen Auswirkungen von Alkoholexzessen zur Nachtzeit mit Raufereien ohne Ende , Sachbeschädigungen ohne Ende , Anstandsverletzungen und Ordnungsstörungen ..............
Da sich vielfach der Verdacht ergeben hat , dass leitende Gemeindefunktionäre selbst Anweisung erteilt haben , das gesetzliche Rauchverbot auf beiden Schularealen zu missachten , wird nun wegen des Verdachtes auf Amtsmissbrauch nach § 302 StGB auch das BAK in Wien und die WKStA Wien eingeschaltet .
https://www.bak.gv.at/Kontakt/start.aspx
https://www.justiz.gv.at/web2013/wksta/zentrale-staatsanwaltschaft-zur-verfolgung-von-wirtschaftsstrafsachen-und-korruption~2c9484853f386e94013f57e43e3a0bd8.de.html
Weiters wird ausdrücklich verwiesen auf die unmittelbar anwendbaren Leitlinien 2007 der 2. Konferenz der WHO - FCTC über die Notwendigkeit aufsehenerregender Strafverfolgung in solchen Fällen offenkundiger Missachtung gesetzlicher Vorschriften :
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Insbesondere die Punkte 41 bis 45 im Maßnahmenkatalog nehme ich höchstpersönlich hier in Anspruch . Die in der Vorwoche in Genf abgehaltene 8. Konferenz der FCTC wird nachträglich von mir informiert über die aktuellen Problemlagen hierzulande :
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/993136/27_14_mrv.pdf/da8184ae-245d-46a1-9adf-513ee7cf140d
Besonders bedeutsam ist auch der aktuelle Leitfaden des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zum Thema :
http://www.hauptverband.at/cdscontent/load?contentid=10008.656952&version=1529483975
Auch die Sozialversicherung der Bauern hat für die Landwirtschaftsschulen einen sehr praktikablen Leitfaden publiziert , besonderen Dank hiermit auch an diese Adresse :
https://www.svb.at/cdscontent/load?contentid=10008.655373&version=1527106213
Als besonders lobenswert sei auch zu erwähnen die LBS OBERTRUM im Bezirk Salzburg - Umgebung , Landesberufsschule für Gastro - Berufe : an mindestens 12 Stellen gibt es auffällige Rauchverbotskennzeichnung samt Lageplan , sodass es keine Ausreden mehr geben kann .
Da es bereits in wenigen Tagen wieder schulfremde Veranstaltungen gibt in der großen Turnhalle der NMS ist nun mit größter Dringlichkeit an die ausreichende Umsetzung und Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften über das Rauchverbot und auch für das Alkoholverbot Sorge zu tragen . Der Bezirkshauptmann Dr. Reinhold MAYER wird dringend ersucht , dies zur Chefsache zu machen im gesamten Bezirk : die Gemeinden haben nach wie vor kein ausreichendes Wissen in diesen Dingen !!!
Letzte Änderung am Freitag 19.10.2018 um 14 Uhr " in officio "
RAUCHEN & SAUFEN auf dem SCHULAREAL OHNE ENDE ???
GESUNDE GEMEINDE SCHAUT ANDERS AUS !!!
Samstag, 13. Oktober 2018
Donnerstag, 29. März 2018
ÖFFENTLICHER APPELL an den 878. BUNDESRAT in WIEN
STOPPEN SIE UNVERZÜGLICH diesen HOCHVERRAT an der VOLKSGESUNDHEIT !
ÖFFENTLICHER APPELL an sämtliche Abgeordneten des BUNDESRATES der Republik Österreich in Wien zur nächsten 878. Plenarsitzung am 5.April 2018
Laut beiliegendem " AVISO " vom 23.3.2018 wird nächste Woche am Donnerstag, den 5. 4.2018 in der 878. Plenarsitzung des Bundesrates unter Punkt 12. der Gesetzesbeschluss des Nationalrates über die letzte Novelle zum TNRSG beraten und beschlossen .
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/BRSITZ/BRSITZ_00878/TO_03371234.pdf
Anlässlich dieser Gesetzesvorlage durch den Nationalrat ist nun ultimativ festzustellen :
1. Dieser Gesetzesbeschluss des NR vom 22.3.2018 über die Aufhebung des totalen Rauchverbotes in der Gastronomie noch vor dessen Inkrafttreten am 1. Mai dieses Jahres ist
NICHT VERFASSUNGSGEMÄSS ZUSTANDE GEKOMMEN ,
sondern ist das Ergebnis von
MONATELANGER SCHWERER NÖTIGUNG nach § 106 StGB
von mehr als 20 NR - Abgeordneten der ÖVP durch den amtierenden Bundeskanzler Sebastian KURZ ! Dies beweisen umfangreiche Pressemeldungen und Internetpostings der vergangenen Monate sowie das Protokoll der seinerzeitigen NR - Sitzung vom Jahr 2015 , in der dieselben NR - Abgeordneten das totale Rauchverbot in der gesamten Gastronomie beschlossen hatten mit ausführlichen ujnd sehr überzeugenden Gründen :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/NRSITZ/NRSITZ_00085/index.shtml
Im Gefolge hatte damals auch der Bundesrat in seiner 844. Sitzung vom 23.7.2015 diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates bestätigt :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/BRSITZ/BRSITZ_00844/index.shtml
Nun jedoch hat eine durchaus hochverräterisch einzustufende
VERSCHWÖRUNG = KOALITION
unter totaler Missachtung der völkerrechtlichen Verbindlichkeiten aus dem weltweiten Staatsvertrag FCTC und unter gröblichster Misshandlung der anschließenden Ratsempfehlung der EU vom Dezember 2009 über " RAUCHFREIE UMGEBUNGEN " einen Gesetzesvorschlag eingebracht , der einen frontalen und diametralen Bruch dieser FCTC bedeutet :
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
2. Gesundheitsschädigung durch Tabakrauch kann kein Gegenstand irgendeiner Genehmigung oder Einwilligung sein, darüber ist auch jedwede Form der Abstimmung sachwidrig und absurd . Es ist erwiesene Tatsache , dass jede Stunde hier in Österreich ein Raucher den grausamen Rauchertod erleidet und weltweit über 6 Millionen Menschen vorzeitig hinweggerafft werden durch diesen " schmerzhaften und langsamen Tod " , wie es in der Legaldefinition im § 5 Abs. 2 Ziffer 9 Tabakgesetz festgelegt wurde im Jahre 2003 bereits :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2003_74_1/2003_74_1.pdf
3. Die Länderkammer sollte auch besonders berücksichtigen , dass die Vollziehung sämtlicher sanitätspolizeilicher Vorschrfiten des Bundes durch die 9 Bundesländer erfolgt und sich in den vergangenen 9 Jahren deutlich gezeigt hat , dass nur ein totales Rauchverbot in allen Räumen öffentlicher Orte sachgerecht ist und leicht zu vollziehen ist .
Es liegt nun tatsächlich vorrangig beim Bundesrat , durch den in der Bundesverfassung vorgesehenen EINSPRUCH = VETO die hochkriminellen Machenschaften der Tabakverharmloser zum Fall zu bringen . In der angekündigten Vorberatung für Punkt 12 der Tagesordnung bereits am Dienstag , den 3. April 2018 um 15 Uhr im Lokal 1 = Bibliothekshof im EG stehe ich gerne persönlich zur Verfügung für weitere Argumente und Beweisführungen !
VIDEANT CONSULES , NE QUID DETRIMENTI CAPIAT RES PUBLICA !!!
DER APPELLANT : Karl STANGL , selbständiger Sozialarbeiter , GG Süd 4 in A - 5204 STEINDORF bei Straßwalchen , mail to : satisesto@yahoo.de
https://www.google.at/search?q=satisesto&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&dcr=0&ei=ZvC8WrmFIu3f8gernImQDA
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !!!
https://www.google.at/search?q=Rauchen+ist+t%C3%B6dlich&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefoxb&gfe_rd=cr&dcr=0&ei=FfG8WvO0G-3f8gernImQD
ÖFFENTLICHER APPELL an sämtliche Abgeordneten des BUNDESRATES der Republik Österreich in Wien zur nächsten 878. Plenarsitzung am 5.April 2018
Laut beiliegendem " AVISO " vom 23.3.2018 wird nächste Woche am Donnerstag, den 5. 4.2018 in der 878. Plenarsitzung des Bundesrates unter Punkt 12. der Gesetzesbeschluss des Nationalrates über die letzte Novelle zum TNRSG beraten und beschlossen .
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/BRSITZ/BRSITZ_00878/TO_03371234.pdf
Anlässlich dieser Gesetzesvorlage durch den Nationalrat ist nun ultimativ festzustellen :
1. Dieser Gesetzesbeschluss des NR vom 22.3.2018 über die Aufhebung des totalen Rauchverbotes in der Gastronomie noch vor dessen Inkrafttreten am 1. Mai dieses Jahres ist
NICHT VERFASSUNGSGEMÄSS ZUSTANDE GEKOMMEN ,
sondern ist das Ergebnis von
MONATELANGER SCHWERER NÖTIGUNG nach § 106 StGB
von mehr als 20 NR - Abgeordneten der ÖVP durch den amtierenden Bundeskanzler Sebastian KURZ ! Dies beweisen umfangreiche Pressemeldungen und Internetpostings der vergangenen Monate sowie das Protokoll der seinerzeitigen NR - Sitzung vom Jahr 2015 , in der dieselben NR - Abgeordneten das totale Rauchverbot in der gesamten Gastronomie beschlossen hatten mit ausführlichen ujnd sehr überzeugenden Gründen :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/NRSITZ/NRSITZ_00085/index.shtml
Im Gefolge hatte damals auch der Bundesrat in seiner 844. Sitzung vom 23.7.2015 diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates bestätigt :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/BRSITZ/BRSITZ_00844/index.shtml
Nun jedoch hat eine durchaus hochverräterisch einzustufende
VERSCHWÖRUNG = KOALITION
unter totaler Missachtung der völkerrechtlichen Verbindlichkeiten aus dem weltweiten Staatsvertrag FCTC und unter gröblichster Misshandlung der anschließenden Ratsempfehlung der EU vom Dezember 2009 über " RAUCHFREIE UMGEBUNGEN " einen Gesetzesvorschlag eingebracht , der einen frontalen und diametralen Bruch dieser FCTC bedeutet :
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
2. Gesundheitsschädigung durch Tabakrauch kann kein Gegenstand irgendeiner Genehmigung oder Einwilligung sein, darüber ist auch jedwede Form der Abstimmung sachwidrig und absurd . Es ist erwiesene Tatsache , dass jede Stunde hier in Österreich ein Raucher den grausamen Rauchertod erleidet und weltweit über 6 Millionen Menschen vorzeitig hinweggerafft werden durch diesen " schmerzhaften und langsamen Tod " , wie es in der Legaldefinition im § 5 Abs. 2 Ziffer 9 Tabakgesetz festgelegt wurde im Jahre 2003 bereits :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2003_74_1/2003_74_1.pdf
3. Die Länderkammer sollte auch besonders berücksichtigen , dass die Vollziehung sämtlicher sanitätspolizeilicher Vorschrfiten des Bundes durch die 9 Bundesländer erfolgt und sich in den vergangenen 9 Jahren deutlich gezeigt hat , dass nur ein totales Rauchverbot in allen Räumen öffentlicher Orte sachgerecht ist und leicht zu vollziehen ist .
Es liegt nun tatsächlich vorrangig beim Bundesrat , durch den in der Bundesverfassung vorgesehenen EINSPRUCH = VETO die hochkriminellen Machenschaften der Tabakverharmloser zum Fall zu bringen . In der angekündigten Vorberatung für Punkt 12 der Tagesordnung bereits am Dienstag , den 3. April 2018 um 15 Uhr im Lokal 1 = Bibliothekshof im EG stehe ich gerne persönlich zur Verfügung für weitere Argumente und Beweisführungen !
VIDEANT CONSULES , NE QUID DETRIMENTI CAPIAT RES PUBLICA !!!
DER APPELLANT : Karl STANGL , selbständiger Sozialarbeiter , GG Süd 4 in A - 5204 STEINDORF bei Straßwalchen , mail to : satisesto@yahoo.de
https://www.google.at/search?q=satisesto&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&dcr=0&ei=ZvC8WrmFIu3f8gernImQDA
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !!!
https://www.google.at/search?q=Rauchen+ist+t%C3%B6dlich&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefoxb&gfe_rd=cr&dcr=0&ei=FfG8WvO0G-3f8gernImQD
Donnerstag, 8. März 2018
UNIFORMIERTER SECURITY RAUCHT GEMEINGEFÄHRLICH IN TIEFGARAGE IKEA SALZBURG !
STRAFANZEIGE nach der SALZBURGER GARAGENORDNUNG : STRIKTES FEUERPOLIZEILICHES RAUCHVERBOT IN ALLEN GARAGEN
An den Magistrat Salzburg , sowohl Allgemeine Bezirksverwaltung als auch Baupolizeiliches Strafamt :
Heute , Donnerstag den 8. März 2018 , exakt um 11 Uhr 30 , wurde von mir persönlich beobachtet , wie sich in der riesigen Tiefgarage des Europark Salzburg , ( jedoch offensichtlich schon im Bereich von IKEA Möbelhaus , ) ein uniformierter Security ( möglicherweise von " GLS " ? ) direkt neben einem großen Abfallbehälter bei der IKEA - Stiege bzw. beim Lifteingang eine Zigarette anzündete und sich dann hinter einer Türe verstecken wollte beim illegalen Rauchen .
Sofort habe ich dieses gemeingefährliche Verhalten eines " Sicherheitsorganes " privatrechtlicher Art auf der hiesigen Inspektion der Bundespolizei mündlich zur Meldung gebracht direkt beim Inspektionskommandanten Chefinspektor Günter HEYER : Selbiger versicherte mir , dass er diese " Anzeige " unverzüglich an den Magistrat Salzburg weiterleiten werde .
Weiters habe ich dann umnittelbar im Gefolge den zuständigen Centermanager des Europark , Herrn Manuel MAYER informiert , weil ich schon vor ca. 3 Monaten die Geschäftsführung des Europarks strafrechtlich nach § 177 StGB GEMEINGEFÄHRDUNG im selben Zusammenhang angezeigt hatte . Im Bereich der Europark - Tiefgarage wurde dann tatsächlich im Gefolge die Kennzeichnung des gesetzlichen Rauchverbotes wesentlich verbessert und mir auch zugesagt, dass man sich vermehrt um die Einhaltung bemühen werde , soweit das durchführbar und zumutbar ist , besonders bei strenger Winterkälte .
Heute gibt es übrigens in den kleinen ( lokalen ) " Salzburger Nachrichten " eine umfangreiche Meldung über eine neue Offensive der Europark - Geschäftsführung gegen die Luftverseuchung und Umweltverschmutzung der Raucher vor den Eingängen . In Erinnerung rufen darf ich mehrere Anzeigen meinerseits von 2008 an beginnend , die zum Großteil im Internet auffindbar sind:
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=697.0 zur Übersicht und hier im Detail :
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=697.msg3315#msg3315
Leider ist das gesamte Europark - Freigelände von Myriaden Zigarettenstummeln schwerwiegend kontaminiert und es müsste nun vorrangig das gesamte Areal rigoros gereinigt werden einschließlich hunderter Stummeln in der Tiefgarage und auch auf der Hochgarage am Dach .
Ich wünsche der Europark - Geschäftsleitung un auch der IKEA - Führung viel Energie , Konsequenz und Ausdauer beim Reinemachen und bei der zwingend notwendigen Neuordnung des Raucherproblemes .
Der Anzeiger und Meldungsleger :
Karl STANGL ; privater Sozialarbeiter , GG Süd 4 in 5204 STEINDORF
An den Magistrat Salzburg , sowohl Allgemeine Bezirksverwaltung als auch Baupolizeiliches Strafamt :
Heute , Donnerstag den 8. März 2018 , exakt um 11 Uhr 30 , wurde von mir persönlich beobachtet , wie sich in der riesigen Tiefgarage des Europark Salzburg , ( jedoch offensichtlich schon im Bereich von IKEA Möbelhaus , ) ein uniformierter Security ( möglicherweise von " GLS " ? ) direkt neben einem großen Abfallbehälter bei der IKEA - Stiege bzw. beim Lifteingang eine Zigarette anzündete und sich dann hinter einer Türe verstecken wollte beim illegalen Rauchen .
Sofort habe ich dieses gemeingefährliche Verhalten eines " Sicherheitsorganes " privatrechtlicher Art auf der hiesigen Inspektion der Bundespolizei mündlich zur Meldung gebracht direkt beim Inspektionskommandanten Chefinspektor Günter HEYER : Selbiger versicherte mir , dass er diese " Anzeige " unverzüglich an den Magistrat Salzburg weiterleiten werde .
Weiters habe ich dann umnittelbar im Gefolge den zuständigen Centermanager des Europark , Herrn Manuel MAYER informiert , weil ich schon vor ca. 3 Monaten die Geschäftsführung des Europarks strafrechtlich nach § 177 StGB GEMEINGEFÄHRDUNG im selben Zusammenhang angezeigt hatte . Im Bereich der Europark - Tiefgarage wurde dann tatsächlich im Gefolge die Kennzeichnung des gesetzlichen Rauchverbotes wesentlich verbessert und mir auch zugesagt, dass man sich vermehrt um die Einhaltung bemühen werde , soweit das durchführbar und zumutbar ist , besonders bei strenger Winterkälte .
Heute gibt es übrigens in den kleinen ( lokalen ) " Salzburger Nachrichten " eine umfangreiche Meldung über eine neue Offensive der Europark - Geschäftsführung gegen die Luftverseuchung und Umweltverschmutzung der Raucher vor den Eingängen . In Erinnerung rufen darf ich mehrere Anzeigen meinerseits von 2008 an beginnend , die zum Großteil im Internet auffindbar sind:
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=697.0 zur Übersicht und hier im Detail :
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=697.msg3315#msg3315
Leider ist das gesamte Europark - Freigelände von Myriaden Zigarettenstummeln schwerwiegend kontaminiert und es müsste nun vorrangig das gesamte Areal rigoros gereinigt werden einschließlich hunderter Stummeln in der Tiefgarage und auch auf der Hochgarage am Dach .
Ich wünsche der Europark - Geschäftsleitung un auch der IKEA - Führung viel Energie , Konsequenz und Ausdauer beim Reinemachen und bei der zwingend notwendigen Neuordnung des Raucherproblemes .
Der Anzeiger und Meldungsleger :
Karl STANGL ; privater Sozialarbeiter , GG Süd 4 in 5204 STEINDORF
Donnerstag, 28. September 2017
JOURNAILLE HOFIERT HARTNÄCKIGE GESETZESBRECHER !!!
KURIER 24.9.2017 TREFFPUNKT WIEN OTTAKRING CAFE WEIDINGER : RAUCHERHÖLLE !
Man möchte es nicht für möglich halten : nach wie vor fast jeden Tag in sämtlichen Printmedien kniefällige Verehrung und Anbetung von hoffnungslosen Kapnomanikern durch völlig verblödete JournalistInnen und ähnliches :
https://kurier.at/chronik/wien/treffpunkt-wien-gulasch-als-voodooritual/287.736.118
Hier lesen wir in der Tageszeitung " KURIER " vom Sonntag, 24.9.2017 auf der Seite 21 unter der Rubrik " Chronik " einen umfangreichen Bericht von der Journalistin Anna - Maria BAUER und dazu Fotograph Jörg CHRISTANDL über einen Besuch im Cafe WEIDINGER in Ottakring , um einen sogenannten " Künstler " beim völlig illegalen Kettenrauchen im deklarierten HAUPTRAUM des Lokales zu interviewen und hochzupreisen..............
Wir lesen wörtlich am Anfang des Textes : " Am frühen Abend im Cafe Weidinger : Die Tische im Gürtelkaffeehaus sind fast alle besetzt . Der Kellner hastet ohne Pause mit Gulasch, mit Bier , mit Spritzern durchs Lokal .
Der Hauptraum ist bereits so Zigarettenrauch - geschwängert , dass man die Luft schneiden könnte "
Dann folgt ein umfangreicher Bericht über die todtraurigen Wienerlieder , mit denen dieser " Künstler " groß ins Geschäft gekommen ist , dazu aussagekräftige Fotos mit mehreren Tschickpackungen und in der Internetversion auch ein Video zum Abspielen !
Allein dieser öffentliche Bericht in einer auflagenstarken Tageszeitung und im Internet müsste nun das Bundesministerium für Gesundheit voll aufscheuchen : mit größter Selbstverständlichkeit und Frivolität wird von der Journaille das illegale Rauchen im Hauptraum eines renommierten Lokales berichtet ohne die geringsten Bedenken .
Beinahe täglich gibt es in irgendeiner Tageszeitung hier in Kapnomanistan ein Interview oder einen Bericht über kettenrauchende " Künstler ", die als nachahmenswerte Vorbilder für die Jugend insbesondere dargestellt werden und nach wie vor gibt es nicht die geringsten Bemühungen von amtlicher Seite , diese Abscheulichkeiten abzustellen und zu beseitigen .
Dies gilt nun als offizielle STRAFANZEIGE gemäß § 13 TNRSG gegen die Geschäftsführung des Cafe Weidinger in Wien - Ottakring , Lerchenfelder Gürtel 1
Printversion wird demnächst per Post AG zugestellt an :
1. Bundesministerium für Gesundheit in Wien , Abt II/1 Dr. Pietsch
2. Magistratisches Bezirksamt für den 16 . Bezirk, Richard - Wagner - Platz 19 , 1160 Wien
Zuletzt geändert am Sonntag, 1. Oktober 2017
Man möchte es nicht für möglich halten : nach wie vor fast jeden Tag in sämtlichen Printmedien kniefällige Verehrung und Anbetung von hoffnungslosen Kapnomanikern durch völlig verblödete JournalistInnen und ähnliches :
https://kurier.at/chronik/wien/treffpunkt-wien-gulasch-als-voodooritual/287.736.118
Hier lesen wir in der Tageszeitung " KURIER " vom Sonntag, 24.9.2017 auf der Seite 21 unter der Rubrik " Chronik " einen umfangreichen Bericht von der Journalistin Anna - Maria BAUER und dazu Fotograph Jörg CHRISTANDL über einen Besuch im Cafe WEIDINGER in Ottakring , um einen sogenannten " Künstler " beim völlig illegalen Kettenrauchen im deklarierten HAUPTRAUM des Lokales zu interviewen und hochzupreisen..............
Wir lesen wörtlich am Anfang des Textes : " Am frühen Abend im Cafe Weidinger : Die Tische im Gürtelkaffeehaus sind fast alle besetzt . Der Kellner hastet ohne Pause mit Gulasch, mit Bier , mit Spritzern durchs Lokal .
Der Hauptraum ist bereits so Zigarettenrauch - geschwängert , dass man die Luft schneiden könnte "
Dann folgt ein umfangreicher Bericht über die todtraurigen Wienerlieder , mit denen dieser " Künstler " groß ins Geschäft gekommen ist , dazu aussagekräftige Fotos mit mehreren Tschickpackungen und in der Internetversion auch ein Video zum Abspielen !
Allein dieser öffentliche Bericht in einer auflagenstarken Tageszeitung und im Internet müsste nun das Bundesministerium für Gesundheit voll aufscheuchen : mit größter Selbstverständlichkeit und Frivolität wird von der Journaille das illegale Rauchen im Hauptraum eines renommierten Lokales berichtet ohne die geringsten Bedenken .
Beinahe täglich gibt es in irgendeiner Tageszeitung hier in Kapnomanistan ein Interview oder einen Bericht über kettenrauchende " Künstler ", die als nachahmenswerte Vorbilder für die Jugend insbesondere dargestellt werden und nach wie vor gibt es nicht die geringsten Bemühungen von amtlicher Seite , diese Abscheulichkeiten abzustellen und zu beseitigen .
Dies gilt nun als offizielle STRAFANZEIGE gemäß § 13 TNRSG gegen die Geschäftsführung des Cafe Weidinger in Wien - Ottakring , Lerchenfelder Gürtel 1
Printversion wird demnächst per Post AG zugestellt an :
1. Bundesministerium für Gesundheit in Wien , Abt II/1 Dr. Pietsch
2. Magistratisches Bezirksamt für den 16 . Bezirk, Richard - Wagner - Platz 19 , 1160 Wien
Zuletzt geändert am Sonntag, 1. Oktober 2017
Freitag, 16. Juni 2017
SKANDALÖS OHNEGLEICHEN : DER VERRAUCHTE KINDERSPIELPLATZ VOR Mc DONALDS !
MAXIMALE KOLLISION DIREKT IM GESETZ : § 12 Absatz 1 Ziffer 3 und 4 TNRSG !
Bereits vor fast 2 Jahren , nämlich am 13.August 2015 , wurde durch das Bundesgesetzblatt Nr. 101 im Teil I der neu verfasste § 12 Nichtraucherschutzgesetz kundgemacht :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf
Unter der Überschrift : " Umfassender Nichtraucherinnen - und Nichtraucherschutz " wurde im Absatz 1 unter Ziffer 3 erstmals ein striktes gesetzliches Rauchverbot auch für die FREIFLÄCHEN von schulischen oder solchen Einrichtungen erlassen , in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt , aufgenommen oder beherbergt werden . Dazu zählen wohl nicht nur Kindergärten , Horte , Jugendherbergen etc. sondern auch Kinderhotels , normale Hotels, sowie sämtliche Gastronomiebetriebe mit regem Kinderbesuch , wie Mc Donalds .
Jedoch im nächsten Punkt Nr. 4 werden ausdrücklich wieder die FREIFLÄCHEN von Gastronomiebetrieben ausgenommen in einer Weise, dass sich kein Mensch mehr auskennt , was letztlich zum Tragen kommt .............
Vor wenigen Stunden war zu beobachten vor dem Mc Donalds Restaurant Salzburg Alpenstraße 112 im Gastgarten West mit Kinderspielturm : Mütter rauchen neben dem Säugling im Kinderwagen , der Wind trägt den hochtoxischen Tabakrauch direkt zum Säugling in den Kinderwagen ; 14 - jährige Jugendliche rauchen heftig im Rudel und kein Mensch schreitet ein , jede Menge Erwachsener rauchen ebenfalls und überall mittendrin die wehrlosen Kinder !!!
Nach derzeitiger Rechtslage wird erst am 1.Mai 2018 dieser neue § 12 TNRSG in Kraft treten und es wird wohl wieder zur totalen Konfusion kommen , welche Bestimmung hier konkret vorrangig anzuwenden ist im eindeutig abgegrenzten und eingezäunten Kinderspielplatz samt Gastgarten von Mc Donalds ! Wann endlich begreifen die Verantwortlichen ihre Aufgaben ? Es ist völlig unverantwortlich , Säuglinge , Kleinkinder , Jugendliche und auch Erwachsene am Kinderspielplatz mit dem hochgiftigen Tabakrauch zu belästigen und effektiv zu schädigen .
Hier die im RIS Bundesrecht konsolidierte Fassung schon abrufbare Version von § 12 TNRSG :ab 1.Mai 2018 :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=7f00c16a-ea69-4e1c-8966-531f1db81095&Position=1&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=TNRSG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=12&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=01.05.2018&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=NOR40173513
ZWANGSBERAUCHUNG von KINDERN ist ein VERWERFLICHES VERBRECHEN !
Bereits vor fast 2 Jahren , nämlich am 13.August 2015 , wurde durch das Bundesgesetzblatt Nr. 101 im Teil I der neu verfasste § 12 Nichtraucherschutzgesetz kundgemacht :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf
Unter der Überschrift : " Umfassender Nichtraucherinnen - und Nichtraucherschutz " wurde im Absatz 1 unter Ziffer 3 erstmals ein striktes gesetzliches Rauchverbot auch für die FREIFLÄCHEN von schulischen oder solchen Einrichtungen erlassen , in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt , aufgenommen oder beherbergt werden . Dazu zählen wohl nicht nur Kindergärten , Horte , Jugendherbergen etc. sondern auch Kinderhotels , normale Hotels, sowie sämtliche Gastronomiebetriebe mit regem Kinderbesuch , wie Mc Donalds .
Jedoch im nächsten Punkt Nr. 4 werden ausdrücklich wieder die FREIFLÄCHEN von Gastronomiebetrieben ausgenommen in einer Weise, dass sich kein Mensch mehr auskennt , was letztlich zum Tragen kommt .............
Vor wenigen Stunden war zu beobachten vor dem Mc Donalds Restaurant Salzburg Alpenstraße 112 im Gastgarten West mit Kinderspielturm : Mütter rauchen neben dem Säugling im Kinderwagen , der Wind trägt den hochtoxischen Tabakrauch direkt zum Säugling in den Kinderwagen ; 14 - jährige Jugendliche rauchen heftig im Rudel und kein Mensch schreitet ein , jede Menge Erwachsener rauchen ebenfalls und überall mittendrin die wehrlosen Kinder !!!
Nach derzeitiger Rechtslage wird erst am 1.Mai 2018 dieser neue § 12 TNRSG in Kraft treten und es wird wohl wieder zur totalen Konfusion kommen , welche Bestimmung hier konkret vorrangig anzuwenden ist im eindeutig abgegrenzten und eingezäunten Kinderspielplatz samt Gastgarten von Mc Donalds ! Wann endlich begreifen die Verantwortlichen ihre Aufgaben ? Es ist völlig unverantwortlich , Säuglinge , Kleinkinder , Jugendliche und auch Erwachsene am Kinderspielplatz mit dem hochgiftigen Tabakrauch zu belästigen und effektiv zu schädigen .
Hier die im RIS Bundesrecht konsolidierte Fassung schon abrufbare Version von § 12 TNRSG :ab 1.Mai 2018 :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=7f00c16a-ea69-4e1c-8966-531f1db81095&Position=1&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=TNRSG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=12&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=01.05.2018&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=NOR40173513
ZWANGSBERAUCHUNG von KINDERN ist ein VERWERFLICHES VERBRECHEN !
Mittwoch, 29. März 2017
APPELL an die 9 LANDESJUGENDSCHUTZREFERENTEN
ARTIKEL 16 FCTC ( JUGENDSCHUTZ ) VERPFLICHTET die 9 BUNDESLÄNDER der REPUBLIK ÖSTERREICH UNMITTELBAR !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2005_III_219/BGBLA_2005_III_219.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219/20051229?ResultFunctionToken=c010eff1-fe2a-4831-9562-4180a723c2a6&Position=1&Abfrage=BgblAuth&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=29.03.2017&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073595/NOR40073595.pdf
ÖFFENTLICHER APPELL an die versammelte LANDESJUGENDREFERENTENKONFERENZin KREMS an der Donau am 30. bis 31. März 2017
Am 14.Dezember 2005 , also vor mehr als 11 Jahren bereits , ist die internationale Konvention über die Bekämpfung der grassierenden Tabakepidemie für das gesamte Staatsgebiet der Republik Österreich in Kraft getreten . Dieser verbindliche Staatsvertrag verpflichtet nicht nur den BUND im Bereich der Bundeskompetenzen , sondern auch die 9 LÄNDER unmittelbar im Bereich des Jugendschutzes als autonome Landeskompetenz .
In den vergangenen Wochen wurde vielfach in allen Medien berichtet , dass die 9 Bundesländer nun endlich einstimmig im Bereich des Jugendschutzes das Verbotsalter für den Konsum von Tabak auf 18 Jahre erhöhen wollen . Dies ist tatsächlich nach Art. 16 FCTC eine zwingend notwendige Massnahme , die nicht mehr verzögert werden sollte. Zugleich sollten die 9 Landesräte für Jugendschutz ein sofortiges Verbot der Zigarettenautomaten im jeweiligen Bundesland beschließen genau nach Vorgabe von Art. 16 FCTC .
Bedenken Sie bitte mit entsprechender Bewertung die hochdramatischen Feststellungen in der Präambel zur FCTC :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR30004924/NOR30004924.pdf
Die überall sichtbaren " DEVASTATING CONSEQUENZES " der Tabakepidemie unter Jugendlichen erfordern entschlossenes Handeln !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2005_III_219/BGBLA_2005_III_219.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219/20051229?ResultFunctionToken=c010eff1-fe2a-4831-9562-4180a723c2a6&Position=1&Abfrage=BgblAuth&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=29.03.2017&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073595/NOR40073595.pdf
Am 14.Dezember 2005 , also vor mehr als 11 Jahren bereits , ist die internationale Konvention über die Bekämpfung der grassierenden Tabakepidemie für das gesamte Staatsgebiet der Republik Österreich in Kraft getreten . Dieser verbindliche Staatsvertrag verpflichtet nicht nur den BUND im Bereich der Bundeskompetenzen , sondern auch die 9 LÄNDER unmittelbar im Bereich des Jugendschutzes als autonome Landeskompetenz .
In den vergangenen Wochen wurde vielfach in allen Medien berichtet , dass die 9 Bundesländer nun endlich einstimmig im Bereich des Jugendschutzes das Verbotsalter für den Konsum von Tabak auf 18 Jahre erhöhen wollen . Dies ist tatsächlich nach Art. 16 FCTC eine zwingend notwendige Massnahme , die nicht mehr verzögert werden sollte. Zugleich sollten die 9 Landesräte für Jugendschutz ein sofortiges Verbot der Zigarettenautomaten im jeweiligen Bundesland beschließen genau nach Vorgabe von Art. 16 FCTC .
Bedenken Sie bitte mit entsprechender Bewertung die hochdramatischen Feststellungen in der Präambel zur FCTC :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR30004924/NOR30004924.pdf
Die überall sichtbaren " DEVASTATING CONSEQUENZES " der Tabakepidemie unter Jugendlichen erfordern entschlossenes Handeln !
Donnerstag, 23. März 2017
DURCHSETZUNGSSTRATEGIEN nach VORGABE der WHO - FCTC
PUNKTE 41 bis 45 der LEITLINIEN 2007 der WHO zur WIRKSAMEN DURCHSETZUNG des NICHTRAUCHERSCHUTZES gemäß Art. 8 der FCTC
Es besteht wieder einmal aktueller Anlass mehr als genug , die längst von allen vergessenen Leitlinien der 2. Konferenz der Vertragsstaaten zur FCTC in Erinnerung zu rufen :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073587/NOR40073587.pdf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Insbesondere die Punkte 41 bis 44 " Durchsetzungsstrategien " und 45 " Mobilisierung und Einbeziehung der Gesellschaft " sollten von allen Betroffenen genauest in Betracht gezogen werden :
Punkt 41 : " Strategische Ansätze bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften können ihre Einhaltung maximieren, die Durchführung vereinfachen und die Höhe der zur Durchsetzung benötigten Mittel verringern.
Punkt 42 : Besonders die Durchsetzungsmaßnahmen direkt nach der Inkraftsetzung der Rechtsvorschriften sind entscheidend für deren Erfolg und für den Erfolg der zukünftigen Überwachung und Durchsetzung . In vielen Ländern wird eine sanfte Durchsetzung in der Einführungsphase empfohlen, in der Personen, die gegen die Rechtsvorschriften verstoßen , nur verwarnt , aber nicht bestraft werden . Dieser Ansatz sollte in Verbindung mit einer aktiven Kampagne zur Aufklärung von Unternehmern über ihre aus den Rechtsvorschriften resultierenden Verantwortlichkeiten verfolgt werden, und die Unternehmen sollten Verständnis dafür zeigen, dass auf die anfängliche Gnadenfrist oder Einstiegsphase eine strengere Durchsetzung folgen wird.
Punkt 43 : Sobald die aktive Durchsetzung beginnt, wird in vielen Ländern empfohlen , eine aufsehenerregende Strafverfolgung zu betreiben, um die abschreckende Wirkung zu verstärken . Wenn festgestellt wird, dass sich prominente Personen bewusst über die Rechtsvorschriften hinweggesetzt haben und diese in der Gesellschaft bekannt sind , können die Behörden ihre Entschlossenheit und die Ernsthaftigkeit der Rechtsvorschriften unter Beweis stellen , indem sie mit rigorosen und zügigen Maßnahmen reagieren und dabei die größtmögliche Aufmerksamkeit erregen . Dies wird zu einer verstärkten freiwilligen Einhaltung der Rechtsvorschriften führen und die für die Überwachung und die Durchsetzung benötigten Mittel verringern .
Punkt 44 : Obwohl sich Rauchverbote rasch selbst durchsetzen, ist es wesentlich, dass die Behörden darauf vorbereitet sind, zügig und entschieden auf Einzelfälle offener Missachtung zu reagieren . Besonders dann , wenn Rechtsvorschriften gerade erst in Kraft treten, gibt es gelegentlich Zuwiderhandelnde, die öffentlich ihre Missachtung zur Schau stellen . Eine deutliche Reaktion signalisiert in solchen Fällen die Erwartung, dass die Rechtsvorschriften eingehalten werden, und erleichtert künftig diesbezügliche Bemühungen , wohingegen Unentschlossenheit rasch zu einer weiten Verbreitung von Verstößen führen kann .
Punkt 45 : Die Wirksamkeit eines Überwachungs - und Durchsetzungsprogramms wird durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Programm verstärkt . Gewinnt man die Unterstützung der Öffentlichkeit und ermutigt man ihre Mitglieder dazu , die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu beobachten und Verstöße zu melden , so wird die Reichweite der Durchsetzungsorgane erheblich erweitert und die Durchsetzung wird weniger aufwendig . In vielen Ländern stellen Beschwerden aus der Bevölkerung in der Tat das Hauptmittel zur Sicherstellung der Einhaltung der Rechtsvorschriften dar . Aus diesem Grund sollten die Rechtsvorschriften für eine rauchfreie Umwelt festlegen, dass Einzelpersonen Beschwerden einreichen dürfen, und sie sollten jede Person oder nichtstaatliche Organisation dazu ermächtigen, tätig zu werden , um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Belastung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft zu erzwingen . Im Durchsetzungsprogramm sollte eine kostenlose Telefonhotline für Beschwerden oder ein ähnliches System vorgesehen wewrden, um die Öffentlichkeit zur Meldung von Verstößen zu ermutigen . "
Mittlerweile sind fast 10 Jahre vergangen seit dieser 2. Konferenz der WHO - FCTC - Vertragsstaaten und befremdlicherweise gibt es seitens des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit nach wie vor keinerlei Aktivität , diese Leitlinien in der breiteren Bevölkerung bekannt zu machen bzw. sie auch den Vollzugsbehörden auf Bezirksebene ans Herz zu legen .
AUFSEHENERREGENDE STRAFVERFOLGUNG und GRÖSSTMÖGLICHE AUFMERKSAMKEIT SIND ZWINGEND NOTWENDIG !
Es besteht wieder einmal aktueller Anlass mehr als genug , die längst von allen vergessenen Leitlinien der 2. Konferenz der Vertragsstaaten zur FCTC in Erinnerung zu rufen :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073587/NOR40073587.pdf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Insbesondere die Punkte 41 bis 44 " Durchsetzungsstrategien " und 45 " Mobilisierung und Einbeziehung der Gesellschaft " sollten von allen Betroffenen genauest in Betracht gezogen werden :
Punkt 41 : " Strategische Ansätze bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften können ihre Einhaltung maximieren, die Durchführung vereinfachen und die Höhe der zur Durchsetzung benötigten Mittel verringern.
Punkt 42 : Besonders die Durchsetzungsmaßnahmen direkt nach der Inkraftsetzung der Rechtsvorschriften sind entscheidend für deren Erfolg und für den Erfolg der zukünftigen Überwachung und Durchsetzung . In vielen Ländern wird eine sanfte Durchsetzung in der Einführungsphase empfohlen, in der Personen, die gegen die Rechtsvorschriften verstoßen , nur verwarnt , aber nicht bestraft werden . Dieser Ansatz sollte in Verbindung mit einer aktiven Kampagne zur Aufklärung von Unternehmern über ihre aus den Rechtsvorschriften resultierenden Verantwortlichkeiten verfolgt werden, und die Unternehmen sollten Verständnis dafür zeigen, dass auf die anfängliche Gnadenfrist oder Einstiegsphase eine strengere Durchsetzung folgen wird.
Punkt 43 : Sobald die aktive Durchsetzung beginnt, wird in vielen Ländern empfohlen , eine aufsehenerregende Strafverfolgung zu betreiben, um die abschreckende Wirkung zu verstärken . Wenn festgestellt wird, dass sich prominente Personen bewusst über die Rechtsvorschriften hinweggesetzt haben und diese in der Gesellschaft bekannt sind , können die Behörden ihre Entschlossenheit und die Ernsthaftigkeit der Rechtsvorschriften unter Beweis stellen , indem sie mit rigorosen und zügigen Maßnahmen reagieren und dabei die größtmögliche Aufmerksamkeit erregen . Dies wird zu einer verstärkten freiwilligen Einhaltung der Rechtsvorschriften führen und die für die Überwachung und die Durchsetzung benötigten Mittel verringern .
Punkt 44 : Obwohl sich Rauchverbote rasch selbst durchsetzen, ist es wesentlich, dass die Behörden darauf vorbereitet sind, zügig und entschieden auf Einzelfälle offener Missachtung zu reagieren . Besonders dann , wenn Rechtsvorschriften gerade erst in Kraft treten, gibt es gelegentlich Zuwiderhandelnde, die öffentlich ihre Missachtung zur Schau stellen . Eine deutliche Reaktion signalisiert in solchen Fällen die Erwartung, dass die Rechtsvorschriften eingehalten werden, und erleichtert künftig diesbezügliche Bemühungen , wohingegen Unentschlossenheit rasch zu einer weiten Verbreitung von Verstößen führen kann .
Punkt 45 : Die Wirksamkeit eines Überwachungs - und Durchsetzungsprogramms wird durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Programm verstärkt . Gewinnt man die Unterstützung der Öffentlichkeit und ermutigt man ihre Mitglieder dazu , die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu beobachten und Verstöße zu melden , so wird die Reichweite der Durchsetzungsorgane erheblich erweitert und die Durchsetzung wird weniger aufwendig . In vielen Ländern stellen Beschwerden aus der Bevölkerung in der Tat das Hauptmittel zur Sicherstellung der Einhaltung der Rechtsvorschriften dar . Aus diesem Grund sollten die Rechtsvorschriften für eine rauchfreie Umwelt festlegen, dass Einzelpersonen Beschwerden einreichen dürfen, und sie sollten jede Person oder nichtstaatliche Organisation dazu ermächtigen, tätig zu werden , um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Belastung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft zu erzwingen . Im Durchsetzungsprogramm sollte eine kostenlose Telefonhotline für Beschwerden oder ein ähnliches System vorgesehen wewrden, um die Öffentlichkeit zur Meldung von Verstößen zu ermutigen . "
Mittlerweile sind fast 10 Jahre vergangen seit dieser 2. Konferenz der WHO - FCTC - Vertragsstaaten und befremdlicherweise gibt es seitens des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit nach wie vor keinerlei Aktivität , diese Leitlinien in der breiteren Bevölkerung bekannt zu machen bzw. sie auch den Vollzugsbehörden auf Bezirksebene ans Herz zu legen .
AUFSEHENERREGENDE STRAFVERFOLGUNG und GRÖSSTMÖGLICHE AUFMERKSAMKEIT SIND ZWINGEND NOTWENDIG !
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