Samstag, 13. Oktober 2018

GEMEINDE A - 5204 STRASSWALCHEN : RAUCHEN & SAUFEN auf dem SCHULGELÄNDE OHNE ENDE !

An  die  Bezirkshauptmannschaft  Salzburg - Umgebung  als  Verwaltungsstrafbehörde  UND  auch als  Schulbehörde und Sanitätsbehörde ;

An die Ombudsstelle für Nichtraucherschutz und Tabakprävention im Bundesministerium für Gesundheit in Wien ;

An das Büro  der  WHO -  FCTC  in Genf  und an die  WHO - TFI  detto ;

STRAFANZEIGE  gemäß  §  12 Abs. 1 Z 3  TNRSG iVm  §§ 13b , 13 c  und 14  :

FORTGESETZTE  MISSACHTUNG  des  STRIKTEN  RAUCHVERBOTES  auf  dem  GESAMTEN  SCHULAREAL  durch die  GEMEINDELEITUNG  A - 5204  STRASSWALCHEN , Bundesland Salzburg in der Republik Österreich .


             Zum  Sachverhalt :

Seit dem 1. Mai 2018  gilt  ein striktes und völlig ausnahmsloses Rauchverbot  auf dem gesamten Gelände von schulischen Einrichtungen , sowie auch in allen sonstigen Einrichtungen , wo Minderjährige betreut werden .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40200908/NOR40200908.pdf

           In der Marktgemeinde Strasswalchen  gibt es im Ortszentrum direkt  2 Schulareale  , die im Eigentum und auch in der Inhaberschaft der Gemeinde liegen . Im Bereich der Mondseerstraße liegt der Pflichtschulkomplex  mit Volksschule ( VS )  und  Neuer  Mittelschule  ( NMS )  samt umfangreichen Sportanlagen und sonstigen Freiflächen .  In der Braunauerstraße  liegt die frühere Hauptschule , in der nun vertraglich eingemietet ist das  BORG  ( Bundes - Oberstufen - Realgymnasium ) , weiters das  Musikum  und auch ein Jugendzentrum im Kellergeschoß .


A ) PFLICHTSCHULKOMPLEX   MONDSEERSTRASSE :

1. Bereich der  VS - Volksschule : 

         Hier gibt es derzeit nur wenige Probleme : vor dem Haupteingang ist eine ausreichende  Kennzeichnung des Rauchverbotes vorhanden , jedoch nicht vor dem überdachten Nebeneingang , der nur ganz selten benützt wird anlässlich von Veranstaltungen in dieser VS . Dort habe ich im Vorjahr 2017  allerdings spätabends eine größere Ansammlung rauchender Erwachsener  angetroffen und sie mit ihrem krassen Fehlverhalten konfrontiert . Mit Recht haben sie die fehlende Kennzeichnung dort kritisiert und ich verzichtete damals auf eine Anzeige bewusst , weil ja am 1.5.2018 weit strengere Regelungen in Kraft treten würden .

        Im Winter wird ein Teil des Parkplatzes  der VS  als Eislaufplatz  betrieben und dort gibt es dann jedoch wieder Probleme mit Rauchern , das sollte man auch dort rigoros unterbinden .

        Tägliche Probleme gibt es im Bereich der großen überdachten Schulbus  -  Haltestelle  mit ausgiebigen Sitzgelegenheiten : dort treffen sich gerne mopedfahrende Jugendliche auch bis spät nachts  und hinterlassen  Abfälle jedweder Art  am Boden , darunter Unmengen  abgerauchter Zigarettenstummeln  ( " Kippen " ) Auch diese Wartehütte  gehört mit großer Wahrscheinlichkeit zum Schulareal dieser VS , das muss eindeutig abgeklärt werden .

      Der  Hausmeister  dieser VS ist sehr bemüht tagtäglich um Sauberkeit auf der ihm anvertrauten Liegenschaft im engeren Sinne , hat sich jedoch oft beklagt über das tägliche Chaos bei der Schulbus - Haltestelle .

2.  Bereich der  Neuen Mittelschule  mit großer  Turnhalle und  umfangreicher Sportanlage im Freien :

         Hier gibt es enorme Probleme durch die gleichzeitige Verwendung als Veranstaltungszentrum : sowohl in beiden Trakten des Schulgebäudes als auch in der Dreifachturnhalle finden  laufend kleinere und größere Veranstaltungen statt mit oft genug Hunderten Besuchern , darunter höchst undisziplinierte " Typen " !!!  Vergangenes Wochenende wurde dort  abgefeiert der rituelle Festakt  " 10 Jahre  Gesunde Gemeinde  Straßwalchen "  mit großem Festzelt , Laufveranstaltung und Gesundheitsmesse :

https://www.strasswalchen.com/images/download/fitnesslauf-gesundheitsmesse.pdf


                Während dieser Veranstaltung direkt auf dem Schulareal konnte ich dutzende Besucher beim Rauchen  beobachten , insbesondere vor dem überdachten Eingang zur Turnhalle : dort sind permanent rund um die Uhr aufgestellt 2 große Standaschenbecher , die förmlich zum Rauchen einladen . Am Montag , 8.10.2018 konnte ich zu Mittag im bereits  ausgeräumten Festzelt mehr als 30 Kippen am Boden zählen , die möglicherweise vorabends bereits  " post  festum " konsumiert worden sind . Auf dem Freigelände und unter der Überbauungsbrücke zwischen den beiden Trakten der NMS  konnte ich über einhundert Kippen zählen , zum Teil auch unter den Abstreifgittern vor den Eingängen , dort sollte man nun gründlich aufräumen , was leider kaum jemals geschieht  .

                Am Dienstag , den 9.10. 2018  konnte ich um 19 Uhr abends beobachten , dass nun einer der beiden großen Standaschenbecher vor dem Nebeneingang zur Bücherei aufgestellt war , weil dort eine Blutspendeaktion des Roten Kreuzes stattfand . Direkt in Sichtweite einer auffälligen Rauchverbotskennzeichnung rauchten dort etliche Erwachsene mindestens  20 bis 30 Zigaretten . Auch Reinigungspersonal  der Gemeinde habe ich dort schon öfters  direkt vor dem Eingang  rauchend angetroffen und zur Rede gestellt : völlig vergeblich ! Argumentiert wurde immer wieder , das RV gelte nur für die Schüler !!!

                 Am Mittwoch , den 10.10.2018  waren dann beide großen Standaschenbecher wieder auf ihrem Stammplatz direkt vor dieser  " GERHARD  -  DORFINGER  -  HALLE " , wie eine dort angebrachte Marmortafel bekundet . Selbiger ist Judo - Oberhäuptling in Strasswalchen und ist immer wieder zu sehen , wie er selbst kettenrauchend vor dem Eingang in die Sporthalle die Wettkämpfer einzeln begrüßt .


                  Am gestrigen Freitag , den 12.10.2018  war zur Mittagszeit eifriges Aufräumen durch diverse Gemeindebedienstete zu beobachten auf dem "  LUPO  -  PAISCHER  -  PLATZ  "  , wie eine andere Marmortafel dort bekundet . Vor den beiden Eingängen zur NMS sind zwar auffällige Rauchverbotskennzeichnungen  ,  NICHT  jedoch ganz absichtlich vor dem überdachten Eingang zur Sporthalle . Dies spricht für sich allein Bände : dieser Bereich ist von der Gemeindeleitung ausdrücklich als Raucherzone  vorgesehen  im ganz bewussten Widerspruch zum eindeutigen Gesetz . Jahrelang gab es diesbezüglich fruchtlose Interventionen des früheren Hauptschuldirektors Josef  MEINGAST , dem das natürlich total missfiel  : ihm wurde immer wieder mitgeteilt, da dürfe er eben überhaupt nicht mitreden , was die Gemeinde in der unterrichtsfreien Zeit  an Veranstaltungen durchführe ................


                  Seit  vielen Jahren ist der überbaute Bereich zwischen den beiden Trakten dieser NMS  ein beliebter Treffpunkt von Jugendlichen mit 3 Sitzbänken aus Holz , wettergeschützt  und abseits der Unterrichtszeit völlig ohne Aufsicht .  Es besteht am gesamten Schulareal ungehinderter freier Zutritt für jedermann rund um die  Uhr , auch auf den Terrassen auf der Hinterseite , auf der großen Sportanlage etc . Es gibt keinerlei Hinweis auf etwaige Zugangsbeschränkungen , was natürlich die Gemeindeleitung in schwerwiegende Haftungsfragen im Falle von Unfällen etc . hineinzieht . Ob auch die gesamten Parkplätze dort zum Schulareal zählen , ist nicht eindeutig erkennbar und muss zwingend  aufgeklärt werden durch entsprechende Beschilderungen .

              Die Gemeinde  hat vor Jahren bereits eine separate  " HALLEN  -  ORDNUNG " für die schulfremde Mitbenützung der großen Sporthalle beschlossen :

https://www.strasswalchen.com/images/download/verordnungen/hallenordnung.pdf

Diese Verordnung sollte schleunigst ergänzt werden  durch den Hinweis auf das zwingende Rauchverbot am gesamten Schulgelände , so wie hier mustergültig der Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten , Niederösterreich :

http://www.st-poelten.gv.at/Content.Node/freizeit-kultur/sport/erklaerung_Hallenvergabe.pdf

          Es wird nun ausdrücklich hingewiesen meinerseits auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Kennzeichnungspflicht , über die sonstigen Verpflichtungen nach dem TNRSG  und  die strengen Strafbestimmungen  sowie über  den analog anwendbaren Leitfaden aus dem BMG 2009  über die sich zwingend ergebenden Durchsetzungsobliegenheiten , die gerichtstauglich von den Verantwortlichen  dokumentiert und archiviert werden müssen für den Fall von  verwaltungsstrafrechtlichen Vorgängen und auch im Falle strafgerichtlicher Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch etc .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173516/NOR40173516.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40200909/NOR40200909.pdf

https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Gesundheitsfoerderung/Drogen_Sucht/Tabak_Nichtrauchen/

Leider ist der erwähnte Leitfaden aus 2009 derzeit nur im 1. Teil online , der 2. Teil ist jedoch viel umfangreicher und wichtiger für unseren Bereich hier , er sollte vom BMASGK erneut online gestellt werden !!! Möglicherweise liegt ein Eingabefehler vor ! ?


B   BEREICH    SCHULGEBÄUDE   BRAUNAUERSTRASSE .
      In dieser früheren Hauptschule  befinden sich nach einem Totalumbau derzeit das BORG  - Bundesoberstufenrealgymnasium ,  ein Musikum  mit vorwiegend erwachsenen Besuchern und auch das Jugendzentrum der Gemeinde im Kellergeschoß .

        Auch hier gibt es andauernde Probleme mit  Verletzung des gesetzlichen Rauchverbotes am gesamten Schulareal : 

Das  BORG  hat innen durch die Glastüre gut sichtbar seit vielen Jahren ein Plakat mit dem Hinweis  auf das Rauchverbot auf der gesamten  Schulliegenschaft . Außen jedoch ist in Nähe der Eingangstür ein kleiner Wandaschenbecher angebracht worden , offensichtlich für die Besucher des Musikums . An der Südfront des Gebäudes  wurden schon vor Jahren deutliche Hinweise auf das Rauch - und Alkoholverbot angebracht in großer Höhe , jedoch bald von übermütigen Jugendlichen überklebt und unwirksam gemacht . An der Rückseite des Gebäudes nach Osten hin fehlt jedoch jedweder Hinweis und dort sieht man immer wieder  Schüler des BORG beim Rauchen  auf den drei Sitzbänken . Auf der Westseite gibt es ebenfalls rund um die Uhr frei zugängliche Sitzgelegenheiten , wo sich Dutzende Kippen zählen lassen . In den Kiesbetten direkt an der Westfront und auch an der Nordfront befinden sich ebenfalls Dutzende Kippen ,sehr schwer zu erkennen und sehr mühsam zu entfernen . 

       Auch für diese gesamte Schulliegenschaft ist die Gemeindeleitung zuständig und säumig in der ausreichenden Durchsetzung der  nunmehr zwingenden sanitätspolizeilichen Bestimmungen  nach dem TNRSG . Sie gelten nunmehr ausdrücklich auch für die Lehrer , für das Reinigungspersonal , für sämtliche Besucher  und auch für die Baustellenarbeiter , wenn sie auf der Schulliegenschaft zu tun haben . Diesbezüglich gibt es noch keinerlei ausreichendes Wissen in der gesamten Bevölkerung . Durch den permanenten Wirbel und Aufregung um das totale RV Gastro  ist  sowohl die parlamentarische Beschlussfassung im Sommer 2015 völlig untergegangen als auch nun das  Inkrafttreten am 1. Mai 2018,  das vom Bundesministerium für Bildung total verschlafen wurde !!! Die allseits verbreitete  Falschmeldung über das Inkrafttreten erst am 1. Juli 2018 stammt wohl eindeutig aus diesem BMBWF :

https://www.bmbwf.gv.at/


ZUM  PROBLEM  ALKOHOLKONSUM   AM   SCHULAREAL



          Es ist völlig kontraproduktiv , wenn immer wieder bei schulfremden Veranstaltungen auf dem Schulareal der Alkohol in Strömen fliesst :  bei besagter Veranstaltung über die  " 10 Jahre Gesunde Gemeinde "  wurden im Festzelt etliche Fässer Bier ausgeschenkt und dies auch an bereits schwer alkoholisierte Personen , was strafbar ist nach der Gewerbeordnung . Immer wieder wird sogar im Inneren der Turnhalle Bier ausgeschenkt bei Sportveranstaltungen , Brauchtumsanlässen etc . Der Salzburger Landtag hat sich schon mehrfach mit dieser Problemlage beschäftigt , es kam aber nie zu einem konkreten Ergebnis . Überdies gibt es seit Jahren eine  Ortspolizeiliche Verordnung der Gemeindevertretung  über ein Alkoholverbot  an öffentlichen Orten , die bereits völlig in Vergessenheit geraten ist bei allen , weil es keinerlei Betrebungen gab , sie auch durchzusetzen :

https://www.strasswalchen.com/images/download/verordnungen/alkoholverbot_16032010.pdf

Immer wieder wird diese gutgemeinte Verordnung von der Gemeinde selbst  ad absurdum geführt durch endlose Alk - Exzesse bei diversesten Festlichkeiten im Ort ! Auf der  Inspektion der Bundespolizei  in Strasswalchen  gibt es mehrere faustdicke Aktenordner nur über die kriminellen Auswirkungen von Alkoholexzessen  zur Nachtzeit  mit Raufereien ohne Ende , Sachbeschädigungen ohne Ende ,  Anstandsverletzungen und Ordnungsstörungen  ..............


            Da sich vielfach der Verdacht ergeben hat , dass leitende Gemeindefunktionäre selbst Anweisung erteilt haben , das gesetzliche Rauchverbot auf beiden  Schularealen zu missachten , wird nun wegen des Verdachtes auf Amtsmissbrauch nach § 302 StGB auch das BAK in Wien und die WKStA Wien eingeschaltet . 

https://www.bak.gv.at/Kontakt/start.aspx

https://www.justiz.gv.at/web2013/wksta/zentrale-staatsanwaltschaft-zur-verfolgung-von-wirtschaftsstrafsachen-und-korruption~2c9484853f386e94013f57e43e3a0bd8.de.html


       Weiters wird ausdrücklich verwiesen auf die unmittelbar anwendbaren Leitlinien 2007 der 2. Konferenz der WHO - FCTC  über die Notwendigkeit aufsehenerregender Strafverfolgung in solchen Fällen offenkundiger Missachtung gesetzlicher Vorschriften  :

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF 

Insbesondere die Punkte 41 bis 45 im Maßnahmenkatalog nehme ich höchstpersönlich hier in Anspruch . Die in der Vorwoche in Genf abgehaltene 8. Konferenz der FCTC  wird nachträglich von mir informiert über die aktuellen Problemlagen hierzulande :

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/993136/27_14_mrv.pdf/da8184ae-245d-46a1-9adf-513ee7cf140d 

Besonders bedeutsam ist auch der aktuelle Leitfaden des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zum Thema :

http://www.hauptverband.at/cdscontent/load?contentid=10008.656952&version=1529483975 

Auch die Sozialversicherung der Bauern  hat für die Landwirtschaftsschulen  einen sehr praktikablen Leitfaden publiziert , besonderen Dank hiermit auch an diese Adresse :

https://www.svb.at/cdscontent/load?contentid=10008.655373&version=1527106213 

Als besonders  lobenswert sei auch zu erwähnen die  LBS  OBERTRUM im Bezirk Salzburg - Umgebung , Landesberufsschule für Gastro - Berufe : an mindestens 12 Stellen gibt es auffällige  Rauchverbotskennzeichnung samt Lageplan , sodass es keine Ausreden mehr geben kann .


           Da es bereits  in wenigen Tagen wieder  schulfremde Veranstaltungen gibt in der großen Turnhalle der NMS  ist nun mit größter Dringlichkeit  an die ausreichende Umsetzung und  Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften über das Rauchverbot und auch für das Alkoholverbot  Sorge zu tragen . Der Bezirkshauptmann Dr. Reinhold  MAYER  wird dringend ersucht , dies zur Chefsache zu machen im gesamten Bezirk : die Gemeinden haben nach wie vor kein ausreichendes Wissen in diesen Dingen !!!

Letzte  Änderung  am Freitag 19.10.2018 um 14 Uhr  " in officio "


RAUCHEN  &  SAUFEN   auf  dem  SCHULAREAL   OHNE  ENDE  ???

GESUNDE  GEMEINDE  SCHAUT   ANDERS   AUS   !!!


Donnerstag, 29. März 2018

ÖFFENTLICHER APPELL an den 878. BUNDESRAT in WIEN

STOPPEN  SIE  UNVERZÜGLICH  diesen  HOCHVERRAT   an  der  VOLKSGESUNDHEIT  !

ÖFFENTLICHER   APPELL  an  sämtliche  Abgeordneten  des  BUNDESRATES  der  Republik  Österreich in Wien  zur nächsten  878. Plenarsitzung  am  5.April  2018 

      Laut  beiliegendem  " AVISO "  vom 23.3.2018  wird nächste Woche am Donnerstag, den 5. 4.2018 in der 878. Plenarsitzung des Bundesrates  unter Punkt  12. der  Gesetzesbeschluss des Nationalrates  über die  letzte Novelle zum TNRSG  beraten  und beschlossen . 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/BRSITZ/BRSITZ_00878/TO_03371234.pdf 

         Anlässlich dieser Gesetzesvorlage durch den Nationalrat ist nun ultimativ festzustellen :

1. Dieser Gesetzesbeschluss  des NR  vom 22.3.2018  über die  Aufhebung des totalen Rauchverbotes in der Gastronomie  noch vor dessen Inkrafttreten am 1. Mai dieses Jahres  ist 

NICHT   VERFASSUNGSGEMÄSS   ZUSTANDE  GEKOMMEN ,   

sondern  ist das Ergebnis   von 

MONATELANGER   SCHWERER   NÖTIGUNG  nach  § 106 StGB  

von  mehr als 20  NR - Abgeordneten der ÖVP durch den amtierenden Bundeskanzler  Sebastian  KURZ !  Dies beweisen umfangreiche Pressemeldungen  und Internetpostings der vergangenen Monate  sowie das Protokoll der seinerzeitigen  NR - Sitzung  vom Jahr 2015 , in der dieselben NR - Abgeordneten das totale Rauchverbot in der gesamten Gastronomie  beschlossen hatten mit ausführlichen ujnd sehr überzeugenden Gründen :

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/NRSITZ/NRSITZ_00085/index.shtml 

       Im Gefolge hatte damals auch der Bundesrat in seiner 844. Sitzung vom 23.7.2015  diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates bestätigt :

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/BRSITZ/BRSITZ_00844/index.shtml 

      Nun jedoch  hat eine durchaus hochverräterisch einzustufende  

VERSCHWÖRUNG   =   KOALITION 

unter totaler  Missachtung  der völkerrechtlichen Verbindlichkeiten aus dem weltweiten Staatsvertrag  FCTC  und unter gröblichster  Misshandlung der anschließenden Ratsempfehlung der EU  vom Dezember 2009 über " RAUCHFREIE  UMGEBUNGEN "  einen Gesetzesvorschlag eingebracht , der einen frontalen und diametralen Bruch dieser FCTC bedeutet :

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF 

2. Gesundheitsschädigung durch Tabakrauch  kann kein Gegenstand irgendeiner Genehmigung oder Einwilligung sein, darüber ist auch jedwede Form der Abstimmung sachwidrig und absurd . Es ist erwiesene Tatsache , dass jede Stunde hier in Österreich  ein Raucher den grausamen Rauchertod erleidet  und weltweit über 6 Millionen Menschen vorzeitig hinweggerafft werden durch diesen  " schmerzhaften und langsamen Tod " , wie es in der Legaldefinition im § 5 Abs. 2 Ziffer 9 Tabakgesetz  festgelegt wurde im Jahre 2003 bereits :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2003_74_1/2003_74_1.pdf 

3. Die Länderkammer sollte auch besonders berücksichtigen , dass die Vollziehung sämtlicher sanitätspolizeilicher Vorschrfiten des Bundes durch die 9 Bundesländer erfolgt und sich in den vergangenen 9 Jahren deutlich gezeigt hat , dass  nur ein totales Rauchverbot in allen Räumen öffentlicher Orte  sachgerecht ist und leicht zu vollziehen ist . 

      Es liegt nun tatsächlich vorrangig beim Bundesrat , durch den in der Bundesverfassung vorgesehenen  EINSPRUCH  =  VETO  die hochkriminellen  Machenschaften  der  Tabakverharmloser  zum Fall zu bringen . In der angekündigten Vorberatung  für Punkt 12 der Tagesordnung  bereits am Dienstag , den 3. April 2018 um 15 Uhr im Lokal 1 = Bibliothekshof  im EG  stehe ich gerne persönlich zur Verfügung für weitere Argumente und Beweisführungen !

VIDEANT   CONSULES  ,  NE  QUID   DETRIMENTI   CAPIAT  RES  PUBLICA  !!!

DER   APPELLANT  :  Karl  STANGL , selbständiger  Sozialarbeiter ,   GG Süd 4 in A - 5204  STEINDORF  bei Straßwalchen , mail to : satisesto@yahoo.de

https://www.google.at/search?q=satisesto&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&dcr=0&ei=ZvC8WrmFIu3f8gernImQDA


CETERUM  CENSEO  TSCHICK  -  MAFIAM  ESSE  DELENDAM !!!  

https://www.google.at/search?q=Rauchen+ist+t%C3%B6dlich&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefoxb&gfe_rd=cr&dcr=0&ei=FfG8WvO0G-3f8gernImQD











 

Donnerstag, 8. März 2018

UNIFORMIERTER SECURITY RAUCHT GEMEINGEFÄHRLICH IN TIEFGARAGE IKEA SALZBURG !

STRAFANZEIGE  nach  der  SALZBURGER  GARAGENORDNUNG  : STRIKTES  FEUERPOLIZEILICHES RAUCHVERBOT IN  ALLEN  GARAGEN

An den Magistrat Salzburg , sowohl Allgemeine Bezirksverwaltung als auch  Baupolizeiliches Strafamt :

     Heute , Donnerstag den 8. März 2018 , exakt um 11 Uhr 30 , wurde von mir persönlich beobachtet , wie sich in der riesigen Tiefgarage des Europark Salzburg , ( jedoch offensichtlich schon im Bereich von IKEA  Möbelhaus , ) ein uniformierter Security ( möglicherweise von " GLS " ? ) direkt neben einem großen Abfallbehälter bei der IKEA - Stiege bzw. beim Lifteingang  eine Zigarette anzündete und sich dann hinter einer Türe verstecken wollte beim illegalen Rauchen . 

             Sofort habe ich dieses gemeingefährliche Verhalten eines  " Sicherheitsorganes " privatrechtlicher Art auf der hiesigen Inspektion der Bundespolizei mündlich zur Meldung gebracht direkt beim Inspektionskommandanten  Chefinspektor Günter  HEYER :  Selbiger versicherte mir , dass er diese " Anzeige " unverzüglich an den Magistrat Salzburg weiterleiten werde . 

           Weiters habe ich dann umnittelbar im Gefolge  den zuständigen Centermanager des Europark , Herrn Manuel  MAYER  informiert , weil ich schon vor ca. 3 Monaten die Geschäftsführung des Europarks strafrechtlich nach § 177 StGB  GEMEINGEFÄHRDUNG  im selben Zusammenhang angezeigt hatte . Im Bereich der Europark - Tiefgarage wurde dann tatsächlich im Gefolge die Kennzeichnung des gesetzlichen Rauchverbotes  wesentlich verbessert und mir auch zugesagt, dass man sich vermehrt um die Einhaltung bemühen werde , soweit das durchführbar und zumutbar ist , besonders bei strenger Winterkälte .

           Heute gibt es übrigens in den kleinen ( lokalen )  " Salzburger  Nachrichten " eine umfangreiche Meldung über eine neue Offensive der Europark - Geschäftsführung  gegen die Luftverseuchung und Umweltverschmutzung der Raucher  vor den Eingängen .  In Erinnerung rufen darf ich mehrere Anzeigen meinerseits von 2008 an beginnend , die zum Großteil im Internet auffindbar sind:

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=697.0   zur Übersicht und hier im Detail :

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=697.msg3315#msg3315 

      Leider ist das gesamte Europark  -  Freigelände  von Myriaden Zigarettenstummeln  schwerwiegend kontaminiert und es müsste nun vorrangig das gesamte Areal rigoros gereinigt werden einschließlich hunderter Stummeln in der Tiefgarage und auch auf der Hochgarage am Dach . 

Ich wünsche der Europark - Geschäftsleitung un auch der  IKEA - Führung  viel Energie , Konsequenz und Ausdauer beim Reinemachen und bei der  zwingend notwendigen Neuordnung  des Raucherproblemes .

Der  Anzeiger und Meldungsleger :

Karl  STANGL ; privater Sozialarbeiter , GG Süd 4 in 5204  STEINDORF

Donnerstag, 28. September 2017

JOURNAILLE HOFIERT HARTNÄCKIGE GESETZESBRECHER !!!

KURIER  24.9.2017  TREFFPUNKT  WIEN  OTTAKRING  CAFE  WEIDINGER  :   RAUCHERHÖLLE  !

Man möchte es nicht für möglich halten :  nach wie vor fast jeden Tag in sämtlichen Printmedien  kniefällige Verehrung und Anbetung  von hoffnungslosen Kapnomanikern  durch völlig verblödete JournalistInnen und  ähnliches :

https://kurier.at/chronik/wien/treffpunkt-wien-gulasch-als-voodooritual/287.736.118 

    Hier lesen wir in der Tageszeitung   " KURIER " vom Sonntag, 24.9.2017 auf der Seite 21 unter der Rubrik  " Chronik " einen  umfangreichen Bericht von der Journalistin   Anna - Maria  BAUER  und  dazu Fotograph Jörg  CHRISTANDL  über einen Besuch im Cafe  WEIDINGER  in Ottakring , um einen sogenannten  " Künstler " beim  völlig illegalen  Kettenrauchen im  deklarierten   HAUPTRAUM  des Lokales  zu interviewen und hochzupreisen..............

        Wir lesen wörtlich am Anfang des Textes : " Am frühen Abend im Cafe Weidinger : Die Tische im Gürtelkaffeehaus sind fast alle besetzt . Der Kellner hastet ohne Pause mit Gulasch, mit Bier , mit Spritzern durchs Lokal .

Der Hauptraum ist bereits so Zigarettenrauch -  geschwängert , dass man die Luft schneiden könnte "

       Dann folgt ein umfangreicher Bericht  über die todtraurigen Wienerlieder , mit denen dieser " Künstler " groß ins Geschäft gekommen ist , dazu aussagekräftige Fotos mit mehreren Tschickpackungen und in der Internetversion auch ein Video zum Abspielen  ! 

         Allein dieser  öffentliche Bericht  in einer auflagenstarken Tageszeitung und im Internet müsste nun das Bundesministerium für Gesundheit voll aufscheuchen : mit größter Selbstverständlichkeit und Frivolität  wird von der Journaille das  illegale Rauchen im Hauptraum eines renommierten Lokales  berichtet ohne die geringsten Bedenken . 

       Beinahe täglich gibt es in irgendeiner Tageszeitung hier in Kapnomanistan  ein Interview oder einen Bericht über kettenrauchende " Künstler ", die als nachahmenswerte Vorbilder für die Jugend insbesondere dargestellt werden und nach wie vor gibt es nicht die geringsten Bemühungen von amtlicher Seite , diese Abscheulichkeiten abzustellen und zu beseitigen . 

Dies gilt nun als offizielle   STRAFANZEIGE  gemäß § 13 TNRSG  gegen die Geschäftsführung des Cafe Weidinger in Wien - Ottakring , Lerchenfelder Gürtel 1

Printversion wird demnächst per Post AG zugestellt an :

1. Bundesministerium für Gesundheit in Wien , Abt II/1 Dr. Pietsch

2. Magistratisches Bezirksamt für den 16 . Bezirk, Richard - Wagner - Platz 19 , 1160 Wien

Zuletzt  geändert am Sonntag, 1. Oktober 2017 

Freitag, 16. Juni 2017

SKANDALÖS OHNEGLEICHEN : DER VERRAUCHTE KINDERSPIELPLATZ VOR Mc DONALDS !

MAXIMALE  KOLLISION  DIREKT IM GESETZ  :  § 12  Absatz 1  Ziffer 3 und 4  TNRSG  !

Bereits vor fast 2 Jahren , nämlich am 13.August 2015 , wurde durch das Bundesgesetzblatt Nr. 101 im Teil I  der neu verfasste § 12  Nichtraucherschutzgesetz kundgemacht :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf 

                   Unter der Überschrift : " Umfassender Nichtraucherinnen - und Nichtraucherschutz " wurde im Absatz 1 unter Ziffer 3 erstmals ein striktes gesetzliches Rauchverbot  auch für die  FREIFLÄCHEN  von schulischen oder solchen Einrichtungen erlassen , in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt , aufgenommen oder beherbergt werden . Dazu zählen wohl nicht nur Kindergärten , Horte  , Jugendherbergen etc.  sondern auch Kinderhotels , normale Hotels, sowie sämtliche Gastronomiebetriebe mit regem Kinderbesuch , wie Mc Donalds . 

                Jedoch im nächsten Punkt Nr. 4 werden ausdrücklich wieder die  FREIFLÄCHEN  von Gastronomiebetrieben  ausgenommen in einer Weise, dass sich kein Mensch mehr auskennt , was letztlich zum Tragen kommt .............

          Vor wenigen Stunden war zu beobachten vor dem Mc Donalds Restaurant Salzburg Alpenstraße 112 im Gastgarten West mit Kinderspielturm : Mütter rauchen neben dem Säugling im Kinderwagen , der Wind trägt den hochtoxischen Tabakrauch direkt  zum Säugling in den Kinderwagen  ; 14 - jährige Jugendliche rauchen heftig im Rudel und kein Mensch schreitet ein , jede Menge Erwachsener rauchen ebenfalls und überall mittendrin die wehrlosen Kinder  !!!

          Nach derzeitiger Rechtslage wird erst am 1.Mai 2018 dieser neue § 12 TNRSG  in Kraft treten und es wird wohl wieder zur totalen Konfusion kommen , welche Bestimmung hier konkret  vorrangig anzuwenden ist im eindeutig abgegrenzten und eingezäunten Kinderspielplatz samt Gastgarten von Mc Donalds ! Wann endlich begreifen die Verantwortlichen ihre Aufgaben ? Es ist völlig unverantwortlich , Säuglinge , Kleinkinder , Jugendliche und auch Erwachsene  am Kinderspielplatz mit dem hochgiftigen Tabakrauch  zu belästigen und effektiv zu schädigen . 

           Hier die im RIS Bundesrecht konsolidierte Fassung schon abrufbare Version von § 12 TNRSG :ab 1.Mai 2018 :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=7f00c16a-ea69-4e1c-8966-531f1db81095&Position=1&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=TNRSG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=12&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=01.05.2018&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=NOR40173513

ZWANGSBERAUCHUNG   von  KINDERN  ist  ein  VERWERFLICHES  VERBRECHEN !

 

Mittwoch, 29. März 2017

APPELL an die 9 LANDESJUGENDSCHUTZREFERENTEN

ARTIKEL  16  FCTC ( JUGENDSCHUTZ )  VERPFLICHTET  die  9  BUNDESLÄNDER  der  REPUBLIK  ÖSTERREICH  UNMITTELBAR  !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2005_III_219/BGBLA_2005_III_219.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219/20051229?ResultFunctionToken=c010eff1-fe2a-4831-9562-4180a723c2a6&Position=1&Abfrage=BgblAuth&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=29.03.2017&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073595/NOR40073595.pdf


 


ÖFFENTLICHER  APPELL  an die  versammelte  LANDESJUGENDREFERENTENKONFERENZin KREMS an der Donau am 30. bis 31. März 2017

          Am  14.Dezember 2005 , also vor mehr als 11 Jahren bereits , ist die internationale Konvention über die Bekämpfung  der grassierenden Tabakepidemie für das gesamte Staatsgebiet der Republik Österreich in Kraft getreten . Dieser verbindliche Staatsvertrag verpflichtet nicht nur den BUND  im Bereich der Bundeskompetenzen , sondern auch die 9 LÄNDER unmittelbar im Bereich des Jugendschutzes als autonome Landeskompetenz .

       In den vergangenen Wochen wurde vielfach in allen Medien berichtet , dass die 9 Bundesländer nun endlich einstimmig im Bereich des Jugendschutzes  das Verbotsalter für den Konsum von Tabak auf 18 Jahre erhöhen wollen . Dies ist tatsächlich  nach Art. 16  FCTC eine zwingend notwendige Massnahme , die nicht mehr verzögert werden sollte. Zugleich sollten die 9 Landesräte für Jugendschutz ein sofortiges Verbot der Zigarettenautomaten im jeweiligen Bundesland beschließen genau nach Vorgabe von Art. 16 FCTC .  

    Bedenken Sie bitte mit entsprechender  Bewertung die hochdramatischen Feststellungen in der Präambel zur FCTC :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR30004924/NOR30004924.pdf 

Die überall sichtbaren  " DEVASTATING  CONSEQUENZES "  der Tabakepidemie unter Jugendlichen erfordern entschlossenes Handeln !


Donnerstag, 23. März 2017

DURCHSETZUNGSSTRATEGIEN nach VORGABE der WHO - FCTC

PUNKTE  41  bis  45  der  LEITLINIEN  2007  der  WHO  zur WIRKSAMEN  DURCHSETZUNG des  NICHTRAUCHERSCHUTZES  gemäß  Art. 8 der FCTC

Es besteht wieder einmal aktueller Anlass mehr als genug , die längst von allen vergessenen  Leitlinien der 2. Konferenz der Vertragsstaaten zur FCTC  in Erinnerung zu rufen :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073587/NOR40073587.pdf 

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF 

Insbesondere die Punkte 41  bis  44  " Durchsetzungsstrategien " und 45  " Mobilisierung und Einbeziehung der Gesellschaft "  sollten von allen Betroffenen genauest in Betracht gezogen werden :

Punkt 41 :   " Strategische Ansätze bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften können ihre Einhaltung maximieren, die Durchführung vereinfachen und die Höhe der zur Durchsetzung benötigten Mittel verringern. 

Punkt  42 :   Besonders die Durchsetzungsmaßnahmen  direkt nach der Inkraftsetzung der Rechtsvorschriften sind entscheidend für deren Erfolg und für den Erfolg der zukünftigen Überwachung und Durchsetzung .  In vielen Ländern wird eine sanfte Durchsetzung in der Einführungsphase empfohlen, in der Personen, die gegen die Rechtsvorschriften verstoßen , nur verwarnt , aber nicht bestraft werden . Dieser Ansatz sollte in Verbindung mit einer aktiven Kampagne zur Aufklärung von Unternehmern  über ihre aus den Rechtsvorschriften resultierenden  Verantwortlichkeiten  verfolgt werden,  und die Unternehmen sollten Verständnis dafür zeigen, dass auf die anfängliche Gnadenfrist  oder Einstiegsphase eine strengere Durchsetzung folgen wird.

Punkt  43 :   Sobald die aktive Durchsetzung beginnt, wird in vielen Ländern empfohlen ,  eine  aufsehenerregende  Strafverfolgung zu betreiben, um die abschreckende Wirkung zu verstärken . Wenn festgestellt wird,  dass sich prominente Personen  bewusst über die Rechtsvorschriften  hinweggesetzt haben und diese in der Gesellschaft bekannt sind , können die Behörden  ihre Entschlossenheit  und die Ernsthaftigkeit der Rechtsvorschriften unter Beweis stellen , indem sie mit rigorosen und zügigen Maßnahmen  reagieren  und dabei die größtmögliche Aufmerksamkeit erregen . Dies wird zu einer verstärkten freiwilligen Einhaltung der Rechtsvorschriften führen und die für die Überwachung und die Durchsetzung benötigten Mittel verringern .

Punkt  44 :   Obwohl sich Rauchverbote rasch selbst durchsetzen, ist es wesentlich, dass die Behörden darauf vorbereitet sind, zügig und entschieden auf Einzelfälle  offener  Missachtung zu reagieren . Besonders  dann , wenn Rechtsvorschriften  gerade erst in Kraft treten, gibt es gelegentlich Zuwiderhandelnde, die öffentlich ihre Missachtung zur Schau stellen . Eine deutliche Reaktion signalisiert in solchen Fällen  die Erwartung, dass die Rechtsvorschriften  eingehalten werden,  und erleichtert künftig diesbezügliche Bemühungen , wohingegen Unentschlossenheit rasch zu einer weiten Verbreitung von Verstößen führen kann .

Punkt 45 :   Die Wirksamkeit eines Überwachungs - und Durchsetzungsprogramms wird durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Programm verstärkt . Gewinnt man die Unterstützung der Öffentlichkeit  und ermutigt man ihre Mitglieder dazu , die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu beobachten und Verstöße zu melden , so wird die Reichweite der Durchsetzungsorgane erheblich erweitert und die Durchsetzung wird weniger aufwendig . In vielen Ländern stellen Beschwerden aus der Bevölkerung in der Tat das Hauptmittel zur Sicherstellung der Einhaltung der Rechtsvorschriften dar . Aus diesem Grund sollten die Rechtsvorschriften für eine rauchfreie Umwelt festlegen, dass Einzelpersonen Beschwerden einreichen dürfen, und sie sollten jede Person oder nichtstaatliche Organisation dazu ermächtigen, tätig zu werden , um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Belastung  durch Tabakrauch  in der Umgebungsluft  zu erzwingen . Im Durchsetzungsprogramm sollte eine kostenlose  Telefonhotline  für Beschwerden oder ein ähnliches System vorgesehen wewrden, um die Öffentlichkeit zur Meldung von Verstößen zu ermutigen . "

      Mittlerweile sind fast 10 Jahre vergangen seit dieser 2. Konferenz der  WHO - FCTC  - Vertragsstaaten und  befremdlicherweise  gibt es seitens des zuständigen  Bundesministeriums  für Gesundheit  nach wie vor keinerlei Aktivität , diese Leitlinien in der breiteren Bevölkerung bekannt zu machen bzw. sie auch den Vollzugsbehörden auf Bezirksebene  ans Herz zu legen . 

AUFSEHENERREGENDE  STRAFVERFOLGUNG  und  GRÖSSTMÖGLICHE  AUFMERKSAMKEIT  SIND  ZWINGEND  NOTWENDIG  !