Mittwoch, 22. Januar 2014

VERFASSUNGS - BRUCH durch den VERFASSUNGS - AUSSCHUSS NR !

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK0031/index.shtml

DURCHQUERUNG  von  RAUCHERHÖLLEN   ABSOLUT    UNZUMUTBAR !

              Geht es  überhaupt noch  schlimmer :  angebliche  " VERFASSUNGS  -  EXPERTEN "   versuchen ein unumstößliches  höchstgerichtliches Urteil   des Verwaltungsgerichtshofes  " IM   NAMEN  DER   REPUBLIK "  auszuhebeln und unwirksam zu machen, indem sie  eine völlig  fehlinterpretierte  " authentische  Interpretation "  durch den Nationalrat anstiften und betreiben !  Im  Verfassungsausschuss NR ist das also gestern abends tatsächlich über die Bühne gegangen, die Medien berichten heute ausführlich :

http://www.vivid.at/de/angebot/jugendarbeit/rauchfreizeit/

http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/nichtraucher-muessen-rauch-tolerieren-91277/

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140121_OTS0134/mueckstein-neue-posse-zum-tabakgesetz-im-heutigen-verfassungsausschuss

             Nun  werden wir  in wenigen Tagen sehen, ob sich diese Wahnsinnsaktion  auch im  PLENUM  des Nationalrates mehrheitlich durchsetzt  -  dann können wir gleich sämtliche  obersten Gerichtshöfe abschaffen und die Lobbyisten der  Tabakmafia  als oberste Organe der Gerichtsbarkeit einsetzen !

              Und  der angebliche  " Gesundheits - Minister "  STÖGER  läßt sich das alles gefallen und spielt weiterhin braves und gehorsames Hampelmännchen dieser Tabakmafia, die sich  überall ihre Fäden hingesponnen hat bis in die höchsten Kreise.

             Denn die   Bezirksbehörden  verweigern unter dem Einfluss  krimineller Elemente  weitgehend überhaupt die Vollziehung  &  Durchsetzung der Nichtraucherschutzbestimmungen nach dem Tabakgesetz, was  nun anhand einiger allgemein bekannter Paradefälle näher beleuchtet  und  bewiesen  wird :

1.  CAFE   PLAINER  in  A - 5204  STRASSWALCHEN :

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=5b2d626f2200df595acefab906309c04&topic=697.15

           Obwohl  der total gesetzwidrige Dauerzustand in diesem Mehrraumlokal bereits vor mehr als über 2 Jahren nachweislich dem zuständigen Bezirkshauptmann persönlich und   öffentlich angezeigt worden ist, hat sich bis heute überhaupt nichts geändert : seit der Eröffnung im Jahre 2008 steht seit fast  zweitausend  Betriebstagen die Türe zum Raucherraum sperrangelweit offen und permanent strömt der hochgradig giftige Tabakrauch in den NR - Bereich . Im letzten diesbezüglichen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes gegen den " Szene - Gastronomen "  Mario  PLACHUTTA in Wien  , das nun auch Anlass war für die Aktion Gerstl & Wittmann , wird der Angezeigte  ausdrücklich auch in dritter und somit letzter Instanz verurteilt gerade wegen des bewußten  Offenlassens der Türe zum Raucherraum !

http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/07-4-rauchverbot-zugang.html

http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2012110235.pdf?458h7x

http://uvsvereinigung.wordpress.com/category/gesetzgebung/

http://uvsvereinigung.wordpress.com/2014/01/22/verfassungsausschuss-gang-durch-raucherraum-zumutbar/

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=941.0

           Klarer  &  deutlicher geht es wohl nicht mehr !  Somit ergeht nun erneut  hier  öffentliche  ZWEITE  STRAFANZEIGE   gegen  den verantwortlichen   INHABER   Wolfgang   PLAINER, Straßwalchen, wegen dauerhafter & vorsätzlicher  Schädigung der Gesundheit seiner Lokalbesucher und noch viel mehr seiner Angestellten : soeben mußte ich heute, Mittwoch, 22. Jänner 2014  um ca. 14 Uhr  nach einem ungefähr einstündigen  Lokalbesuch im NR - Bereich mit starkem Kopfweh  und Atembeschwerden die " Flucht " aus dem Lokal antreten, weil permanent der hochtoxische Tabakrauch vom Raucherraum in den  Schankbereich, in den Verkaufsbereich ( Bäckerei - und Konditoreiwaren ) und in den NR - Bereich des Cafes strömt !  Seit 2008  werden alle Beschwerden mit dem Hinweis abgewimmelt, die Behörde habe das so genehmigt und erlaube ausdrücklich das dauerhafte Offenlassen der Türe zum Raucherraum und auch die faustbreiten Klüfte auf der Westseite in der hohen Glasfront !!!

          Somit ergibt sich  auch der dringende Verdacht  auf  AMTSMISSBRAUCH  nach § 302 StGB innerhalb der zuständigen Behörde  " Bezirkshaupmannschaft Salzburg - Umgebung "

 Diese  Strafanzeige wird nun auch direkt an die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet !

Bedenken Sie  die eindringliche  Warnung  des Gesetzgebers  in § 5 Abs. 1 Ziffer 2  TABAK - GESETZ :

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100921/NOR40100921.pdf

" RAUCHEN   FÜGT   IHNEN  UND   DEN   MENSCHEN  IN  IHRER  UMGEBUNG   E R H E B L I C H E N      S C H A D E N   ZU ! "

Der unmittelbar betroffene   ANZEIGER  und auch   GESCHÄDIGTE  nach strafrechtlichen und zivilrechtlichen  Vorschriften :

Karl   STANGL,  GG Süd 4,  A- 5204  STEINDORF  bei Straßwalchen,  Bundesland Salzburg

Zuletzt  geändert :  24. Jänner 2014



Freitag, 17. Januar 2014

ABSOLUT UNWIDERLEGBAR : KAUSALKETTE in VwGH 2012/11/0235 vom 17.6.13

http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/07-4-rauchverbot-zugang.html

http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2012110235.pdf?458h7x

ABSOLUT   NOTWENDIGE  &  BEFUGTE   KLARSTELLUNG   des   VwGH  zum   TABAK - GESETZ  !

OFFENER  BRIEF  AN   ALLE   MITGLIEDER  des  VERFASSUNGSAUSSCHUSSES   NATIONALRAT 

             Am  kommenden  Dienstag, 21.1.2014  wird sich laut  Tagesordnung  der Verfassungsausschuss NR   mit dem Antrag  GERSTL  &  WITTMANN  betreffend authentische  Interpretation von § 13a Tabakgesetz befassen.  Dazu muss nun mit größtem Nachdruck  einiges richtiggestellt werden,  was dazu in den letzten Tagen in diversen Medien behauptet worden ist.

              Das oben verlinkte  Erkenntnis des VwGH   vom 17.6.2013  bringt  in seinem Hauptpunkt 5.  eine umfassende und höchst zutreffende  Darlegung  der Regelungssystematik  betreffend   " Räume  zum  Rauchen  "  seit der Stammfassung  des Tabakgesetzes   BGBl. 431/ 1995

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1995_431_0/1995_431_0.pdf

              Schon in dieser  fast 20 Jahre alten Stammfassung  ist überaus deutlich erkennbar ,  dass  in Gebäuden  mit  öffentlich  zugänglichen  Räumen   der separate   Raucherraum  nicht unmittelbar nach dem Eingang  gelegen sein darf .   Mit  der  Novelle  durch  BGBl.I Nr. 167/2004  wurden diese  Regelungen wesentlich erweitert

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_I_167/BGBLA_2004_I_167.pdf

               Auch  hier ist klar erkennbar,  dass ein Durchqueren von verqualmten  Raucherräumen  nicht zumutbar ist für  den Besucher  von Gebäuden  mit öffentlich zugänglichen  Dienstleistungen . Der VwGH hat das perfekt in seinem  Erkenntnis  dargelegt !  Mit der darauffolgenden  Novelle  BGBl. I /120/2008  wurde  dasselbe  Prinzip für die gesamte  Gastronomie / Hotellerie  übernommen : ein  Raucherraum  kann nur abseits liegen :

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_I_120/BGBLA_2008_I_120.pdf

Weiters  wurde  durch die  NKV  BGBl. II/424/2008  genauer  präzisiert,  wie  jedem Gast  auf deutlichste  Weise angezeigt werden muss, was ihn hinter der Eingangstür erwartet :

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/BGBLA_2008_II_424.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/COO_2026_100_2_493796.pdf

             Es  trifft somit überhaupt nicht zu, was  GERSTL  &   WITTMANN  in ihrem Antrag behaupten :  keineswegs hat der VwGH  den  Sinn des Gesetzes  " auf den Kopf gestellt ", sondern vielmehr  hat er die hinterhältigen  Machenschaften der Wirtschaftskammer,  das  völlig  unzulängliche  Agieren  von BMG Alois  STÖGER  & Co., sowie die viel  zu laxe  Praxis  der Bezirksbehörden   bei der Durchsetzung des Nichtraucherschutzes   KORRIGIERT  in absolut  notwendiger Weise !

             Bitte  studieren  Sie  alle persönlich nochmals ganz genau  , was der VwGH  auf mehr als 5 Seiten  in einer  äußerst  zutreffenden  Kausalkette darlegt   und bringen Sie  die  hinterhältige  Aktion  von  GERSTL  &   WITTMANN   bereits am 21. Jänner  zu Fall  in der 3. Sitzung  des  Verfassungsausschusses !

VERWERFEN   SIE   DIE   GESETZESMISSACHTUNG   IM   ANTRAG   112   !

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00112/index.shtml

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1550226/NichtraucherAktivist_Schluss-mit-halben-Losungen?_vl_backlink=/home/index.do

http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/nichtraucher-schlagen-wegen-gesetzesplan-alarm-90728/

STÄRKEN   SIE   DEN   NICHTRAUCHERSCHUTZ   DURCH   VERWERFUNG   DES   ANTRAGS   112  !  














Dienstag, 14. Januar 2014

VERFASSUNGSAUSSCHUSS NR CONTRA VERFASSUNGSGERICHTSHOF ?

OFFENER  BRIEF   AN  DEN   VERFASSUNGSGERICHTSHOF   ZUR   LAUFENDEN   2.  GESETZESBESCHWERDE   GERGELY   zu  § 13 a TABAKGESETZ

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00112/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A-VF/A-VF_00001_00359/TO_02241716.pdf

http://www.gast.at/gastronom-stefan-gergely-bringt-verfassungsklage-gegen-das-tabakgesetz-ein-129329.html

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/589688_Wirte-ziehen-wegen-Unklarheiten-vor-Verfassungsgericht.html

http://kurier.at/chronik/oesterreich/wirte-ziehen-wegen-unklarheiten-im-tabakgesetz-vor-verfassungsgericht/37.551.420

http://www.trafikantenzeitung.at/wirte-machen-juristisch-gegen-das-tabakgesetz-mobil-129347.html

http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/wirte-wegen-unklarheiten-im-tabakgesetz-vor-vfgh-84065/

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=941.0

VERFASSUNGSAUSSCHUSS   NATIONALRAT

CONTRA    VERFASSUNGSGERICHTSHOF  ???

         Bei erneuter  genauer  Betrachtung  der im Oktober 2008  bereits eingebrachten 1. Gesetzesbeschwerde  von  Gastronom  Stefan  GERGELY;  Wien  wird jedem aufrichtigen  Beobachter der chaotischen Situation klar, dass schon damals der VfGH  die  völlig unklaren  Ausnahmebestimmungen im § 13 a Tabakgesetz  wegen schwerwiegenden Verstoßes gegen das Gleichheitsprinzip und gegen das Determinierungsgebot unverzüglich aufheben hätte müssen !

            Nun hat vor etlichen Wochen derselbe Wirt erneut eine Individualbeschwerde beim VfGH eingebracht, die leider nicht im Volltext bislang veröffentlicht worden ist. In Konkurrenz dazu  hat  die  " Koalition "  Antrag auf  authentische Interpretation  wie oben verlinkt im Nationalrat eingebracht.

            Wer  nun kommt dem anderen zuvor ! ?  Wird  vielleicht doch der VfGH  noch rechtzeitig die Reißleine ziehen und mit Eilbeschluss  und sofortiger Wirkung die Absätze 2 bis 5 im § 13 a TabakG  aufheben  und dem ganzen endlosen Chaos  doch ein abruptes Ende bereiten,  noch bevor das Plenum  des Nationalrates   die stumpfsinnige Aktion  non  GERSTL  &  WITTMANN  nachplappert ???

            Wer  in den vergangenen 5 Jahren  die gesamten Umstände von abertausenden Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Nichtraucherschutzbestimmungen im TabakG , die diesbezüglichen weit über 100  veröffentlichten UVS - Entscheidungen und dazu noch die ungefähr 10 publik gewordenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes  genauestens analysiert  -  der kommt zum gleichen Ergebnis wie ich :

SOFORTIGE  AUFHEBUNG  VON  § 13 a Absatz 2 bis 5  TABAKGESETZ   durch  den   VERFASSUNGSGERICHTSHOF  !!!

          Das  würde die  Bundesregierung  gehörig  unter Zugzwang stellen, die Nichtraucherschutzbestimmungen in der Gastronomie  endlich  verfassungskonform zu gestalten und vom Nationalrat  beschließen zu lassen in einer Weise, dass auch den internationalen  Verpflichtungen nach der   FCTC  sowie im Gefolge der EU - Ratsempfehlung über rauchfreie Umgebungen 2009  entsprochen würde.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509&FassungVom=2014-01-14

zuletzt  geändert am 16.1.2014 !

Montag, 2. Dezember 2013

POLIZISTIN RAUCHT auf TANKSTELLE im VERBOTSBEREICH !!!

PROBLEM  -  TANKSTELLE  Nr. 1  NACH  WIE  VOR  :  JET   A - 5204   STEINDORF  bei  STRASSWALCHEN  !

            Gestern,  Sonntag, den 1. Dezember  2013  um exakt 9 Uhr vormittags : beim Passieren der Jet - Tankstelle  zu  Fuß  am Wege nach Straßwalchen : ich glaube fast zu träumen, reibe mir beide Augen............
EINE  POLIZISTIN   IN  UNIFORM  RAUCHT DIREKT  VOR DEM   EINGANG  ZUM  SHOP
  mit den zwei diensthabenden  Verkäuferinnen  um die Wette !!!  Kaum sehen mich die drei -  im strikten feuerpolizeilichen  Verbotsbereich  rauchenden -  Damen  , zucken sie kurz zusammen in Vorahnung dessen, was  darauf folgen wird und  ich vermeide bewusst  ein sonntägliches Streitgespräch an Ort und Stelle und setze meinen Weg fort ohne ein Wort zu verlieren.

            In Erinnerung zu rufen ist nun meine  gleichgelagerte  umfangreiche  Anzeige  aus 2011 , die nach wie vor im Internet  allgemein zugänglich zu lesen ist :

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=672.0

Was nun bedeutet  eine im strikten  Verbotsbereich  einer Tankstelle  öffentlich  rauchende Polizistin der Bundespolizei :  es handelt sich um einen   SKANDAL  der absoluten  Sonderklasse, der wiederum auch ans zuständige Ministerium  gemeldet werden muss !  Hoffentlich mit einem anderen Ergebnis als damals  vor gut 2 Jahren !  Wir werden sehen und wir werden das hier ausführlich öffentlich berichten !

                Für die Dienstaufsicht im Bezirkspolizeikommando  und im Landespolizeikommando  wird es sicherlich kein Problem darstellen, zu erheben, welche  Polizistin am gestrigen Sonntag, den 1. Dezember 2013 um 9 Uhr vormittags   provokante  Rauchpause direkt  im absoluten  Verbotsbereich  der JET  hier in Steindorf   gemacht hat...............zusammen mit den beiden  Bediensteten   der JET, die schon  mehrfache  strenge  Verweise  der JET - Geschäftsführung  bekommen haben, weil sie nach wie vor selbst tagtäglich  immer wieder direkt vor dem Shop - Eingang  demonstrativ  zündeln  &  rauchen !

                Dazu passt nun bestens  die aktuelle  Schlagzeile  heute in allen Medien :

 " LKW  RAMMT TANKSTELLE  in  RADSTADT  -   HÖCHSTE   GEFAHRENSTUFE "

http://salzburg.orf.at/news/stories/2617900/

http://www.fireworld.at/cms/story.php?id=48454

http://www.meinbezirk.at/radstadt/chronik/tankstelle-wurde-ausser-betrieb-gesetzt-d774196.html

https://news.google.at/news/story?ncl=d18_E4vl5t79daM1-4foTHazt03yM&ned=de_at&topic=h


und  viele  andere Meldungen im Internet, in den Salzburger  Nachrichten, in der Salzburg Krone, in Österreich etc....

Somit  ergeht nun erneut das  Ersuchen an das zuständige Bundesministerium  für  Inneres  bzw. ganz direkt an den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit : sorgen Sie wirksam für ein striktes Rauchverbot für alle Polizistinnen im Dienst in der Öffentlichkeit !  Lassen Sie ein derartiges Verbot in der  RLV  gesetzlich verankern  ( Richtlinienverordnung  für das Auftreten der Sicherheitspolizei  in der Öffentlichkeit )

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005857&FassungVom=2013-12-02

Sorgen Sie weiters dafür, dass keine  nikotinsüchtigen Aspiranten in den Polizeidienst aufgenommen werden, so wie das schon von etlichen Ländern weltweit gehandhabt wird,  insbesondere in einigen Bundesstaaten der USA.

        Diese   ANZEIGE  ergeht nun also zusätzlich  in Papierform  am Postwege  an :

1.  Landespolizeidirektor  Dr.  Franz  RUF,  Salzburg


2.   Generaldirektor  für die Öffentliche  Sicherheit  im BMI,  General   KOGLER


3.    Bundesministerium  für Wirtschaft  in Wien,  zuständig  für Tankstellen - Sicherheit


SCHLUSS    MIT   RAUCHENDEN   POLIZISTEN   AUF  TANKSTELLEN !

Samstag, 2. November 2013

OPTIMUM EXEMPLUM : RIGA in LETTLAND !

HERVORRAGENDES   BEISPIEL   FÜR   KONVENTIONSKONFORME   REGELUNG  :  RIGA  !

http://www.liveriga.com/de/942-rauchverbot

WAS  MAN  ÜBER  RIGA   WISSEN  SOLLTE :

          " Sich um die Gesundheit der Einwohner und Gäste der Stadt  RIGA   kümmernd hat das Gesundheitsministerium  den Beschluss gefasst, das Rauchen an öffentlichen Orten zu verbieten.

                In Restaurants, Bars und Cafes wurde ein völliges Rauchverbot eingeführt, und in Straßencafes ist das Rauchen nur in speziell gekennzeichneten Zonen erlaubt.  Rauchen darf man auch nicht in Kinos,  Diskotheken,  Konzert- und Sporthallen,  ausgenommen sind extra eingerichtete Raucherräume.

                 Der  BUS  oder die Straßenbahn verspätet sich ?  Lust auf eine Zigarette ? Üben Sie sich in Geduld ! An den    ÜBERDACHTEN   HALTESTELLEN  des öffentlichen  Personennahverkehrs  darf man nicht rauchen.  Auch wenn man mit dem Taxi fährt,  muss man ohne Nikotin auskommen. Ausnahmen sind Fernzüge und Schiffe, die gesonderte  Waggons oder Kajüten für Raucher haben.

                Versuchen  Sie nicht, in Bildungs-  oder  Erziehungseinrichtungen  zu qualmen,  ausgenommen in Hochschulen, in denen das Rauchen in gekennzeichneten Raucherzonen erlaubt ist.  Rauchverbot herrscht in medizinischen Einrichtungen,  Sozialstationen  und Haftanstalten,  ausgenommen sind auch hier wieder ausgewiesene Raucherzonen.

                  Und  außerdem  -   Rauchen ist auch auf Kindererholungs - und Kinderspielplätzen, in Parks, auf Plätzen, an Schwimmplätzen sowie in Treppenhäusern,  Gängen  und  Gemeinschaftsräumen   von Mehrfamilienhäusern verboten, des weiteren am Arbeitsplatz  und in betrieblichen Gemeinschaftsräumen  -  Ausnahmen sind auch hier extra eingerichtete Raucherzonen.

                  In den Regelungen findet sich ein interessanter Punkt - auf der Strasse darf im Umkreis von 10 Metern von den Eingängen  von Gebäuden, in denen staatliche oder kommunale Einrichtungen oder Kapitalgesellschaften, die mehrheitlich im Besitz von Staat oder Gemeinde  sind, untergebracht  sind, nicht geraucht werden.  Woher soll  man das wissen  -  werden Sie sich jetzt fragen ? Diese Nuance ist auch vielen Rigensern nicht geläufig, daher gibt es nur eine Lösung : an Gebäuden unterlässt man das Rauchen völlig.

                   Gut zu wissen :  In  LETTLAND  ist es verboten,  Tabakerzeugnisse an Personen zu verkaufen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Auch das Rauchen von Wasserpfeife ist verboten.  Verbot und Einschränkungen kontrollieren die Staats- und die Kommunalpolizei.  Werbung für Tabakerzeugnisse an Häuserwänden,  Reklametafeln, Höfen, Straßen- und Schienenrand, Flughäfen, Häfen, Bahnhöfen ist verboten,  ausgenommen sind Handelsplätze.  Wenn Sie Unternehmer sind,  müssen Sie wissen,  dass Werbung für Tabakerzeugnisse nicht gestattet ist. "     #   Zitat   Ende   #

                Somit erweist sich die Stadt  RIGA  in Lettland wirklich als    LEUCHTENDES   VOR  -  BILD,   das es nachzuahmen gilt . Dies allein schon aufgrund der internationalen Verpflichtung, die auch die gesamte Republik Österreich  betrifft nach dem  Artikel 8 der FCTC : 

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073587/NOR40073587.pdf

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF

Somit ergeht der öffentliche  Aufruf an alle Entscheidungsträger  in der gesamten Republik Österreich : Gemeinden,  Bezirke,  Landespolitiker  &  Landesverwaltung  sowie natürlich auch die Bundesminister für Gesundheit  und Umweltschutz :

NEHMEN  SIE  SICH   RIGA   ZUM   LEUCHTENDEN   VORBILD  :

STRIKTES   RAUCHVERBOT    AUCH   AUF   ALLEN   ÜBERDACHTEN    HALTESTELLEN  !






Donnerstag, 31. Oktober 2013

TRT und UMR in der BUS - HALTESTELLE

TRT   bedeutet :  TABAK  -   RAUCH   -   TERRORIST

UMR  bedeutet :   UNFREIWILLIGER   MIT  -   RAUCHER

TRT  &  UMR  in  der  BUS  -  HALTESTELLE :  UNVERTRÄGLICH  !

            Gestern  Mittwoch, den 30.Oktober 2013  um exakt  9 Uhr 45  in der  überdachten  Bus - Haltestelle  gegenüber vom Gemeindeamt in A - 5202  NEUMARKT  am Wallersee, Bezirk Salzburg - Umgebung, Republik  KAPNOMANISTAN  .

       Es regnet in Strömen, bis zur Abfahrt des Autobusses   Richtung Salzburg  verbleiben noch ca. 30 Minuten  und somit ist die überdachte Sitzgelegenheit sehr willkommen.  Schon 5 Minuten später kommt  der  TRT,  ca. 50 Jahre alt, packt sofort  sein Tschick  -  Packerl  aus der Tasche und heizt sich eine an, obwohl der  UMR  dringend ersucht, das    NICHT   HIER   zu machen unter schwerer Nötigung des  UMR  zum Mitrauchen.

           Daraufhin  entwickelt sich das typische Streitgespräch zwischen   massiv  vorgeschädigtem  UMR  und dem  unbarmherzigen  TRT :   dieser  TRT  pocht auf seine  staatstragende  Tätigkeit.   die Raucher würden insgesamt den Staat am Leben erhalten mit der hohen Tabaksteuer, ansonsten wäre dieser Staat längst verstorben............und  dürfen daher  überall rauchen !.

           Der  kampferprobte  UMR  kontert volles  Rohr  und nennt  den  TRT  einen typischen  Schwerenöter  nach dem § 105 und 106 Strafgesetzbuch der Republik  KAPNOMANISTAN,   wo  dieser Typus  TRT  nach wie vor den Ton angibt in der gesamten Öffentlichkeit. Daraufhin  wird der  TRT  äußerst ausfällig  und bösartig, läuft puterrot an im Gesicht , und steht kurz vor der Totalexplosion..............da muss der  UMR  wieder einmal  fluchtartig  den  Schauplatz  verlassen, wandert 5 Minuten  weiter bis zur nächsten Bushaltestelle Richtung Salzburg und wartet dort ab, bis der Bus kommt.

            Der Bus kommt dann pünktlich auf die Minute, drinnen sitzt der noch immer  puterrot angelaufene  TRT  und starrt  stur und verbissen auf den nun einsteigenden UMR  -  die beiden wechseln kein einziges Wort während der Fahrt bis Eugendorf, wo der UMR  sofort in sein Stammlokal  eilt  ( natürlich  " Mäckie ")  und   beschließt, dem Thema  " Bus  - Haltestelle "  hier einen separaten Beitrag zu widmen.

          Es beginnt  tagtäglich  auf jeder Bushaltestelle  schon um 6 Uhr frühmorgens : Berufspendler,  Fahrschüler und derlei Volk mehr warten auf den gemeinsamen Bus  und werden konfrontiert mit kettenrauchenden  Schülern, kaum 14 Jahre alt manche .  Werden konfrontiert mit diversen Varianten  TRT  höheren Alters und beiderlei Geschlechts !  Während in vielen zivilisierten Ländern auf dem gesamten Erdball dieses Problem längst gelöst worden ist durch strikte Rauchverbote im Bereich von  Bushaltestellen  mit  jederzeitigem Polizei - Einsatz zur  unmittelbaren  Durchsetzung,  wird hierzulande dieses akute Problem permanent zur Seite geschoben von den verantwortlichen Politikern und auch von den zuständigen Beamten !

            Zuständig wäre in erster Linie wohl das Verkehrsunternehmen, das die Buslinie betreibt und auch die Wartehütten aufstellt und betreut. Diesbezügliche Ansätze gibt es ja schon zu beobachten in anderen Städten,  wenngleich die Durchsetzung  zu wünschen übrig läßt. Aber  auch der Bürgermeister  von Neumarkt könnte sich persönlich um eine vernünftige Problemlösung bemühen.  Es geht ja zusätzlich um die  permanente  Verschmutzung der Haltestellen durch die Raucher, die hohe Kosten für die   Reinigung erfordert . Das Gemeinderecht bietet durchaus die konkrete  Möglichkeit der ORTSPOLIZEILICHEN   VERORDNUNG  für diese Problemlage. Man hat ja auch für die Parkplatzsünder eine eigene uniformierte Truppe aufgestellt und die bringt jeden Tag viel Geld ins Gemeindeamt !

        Eine andere Möglichkeit wäre, die gesamte Problematik   " RAUCHEN   AUF   VERKEHRSSTATIONEN "  im Tabakgesetz des Bundes umfassend zu regeln, wie das viele  Länder  bereits  gemacht haben. Leider zeigt unser  " Gesundheitsminister "  derzeit keinerlei Ambition in diese Richtung.  Ich fordere alle  kampfbereiten  UMR nun auf, in diese Richtung aktiv zu werden  und in der jeweiligen Gemeinde das Problem zur Sprache zu bringen und eine praktikable Lösung zu finden entweder durch  OPV  ( Ortspolizeiliche  Verordnung nach dem Gemeinderecht )  oder auf Landesebene  durch Landesgesetz  oder doch bundesrechtlich im Tabakgesetz  oder durch eine eigene Verordnung nach dem IG - L  ( Immissionsschutzgesetz Luft)  oder nach  dem BLRG  ( Bundesluftreinhaltegesetz)

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011027

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002155

http://www.liveriga.com/de/942-rauchverbot

https://www.openpetition.de/petition/online/nichtraucherschutz-rauchverbot-im-umkreis-von-haltestellen-des-oepnv


SCHLUSS   MIT     TABAK  -  RAUCH  -   TERRORISMUS   AUF   ALLEN    HALTESTELLEN  !

Freitag, 25. Oktober 2013

RAUCHENDE LEHRERINNEN ALS KRIMINELLES VORBILD !

RAUCHENDE    GYMNASIAL  -  LEHRERINNEN   ALS   KRIMINELLES   VORBILD   FÜR   DIE   SCHÜLER  !

STRAFANZEIGE    an  die  GEMEINDE A - 5204  STRASSWALCHEN

Bezirk  Salzburg - Umgebung

        Heute   Freitag, den 25. Oktober 2013  um ca. 13 Uhr  musste ich bei einem Rundgang durch den Ort folgenden  Sachverhalt feststellen :  Auf der hölzernen Sitzbank vor dem Gymnasium, Südseite,  direkt unter dem großen Verbotsschild mit Rauchverbots - und Alkoholverbotszeichen, sitzen 2 Professorinnen des Gymnasiums und rauchen um die Wette in aller Öffentlichkeit !

           Zur Rede gestellt, wieso sie hier in aller Öffentlichkeit  das ausreichend gekennzeichnete gesetzliche Rauchverbot gewohnheitsmäßig  ( man konnte sie täglich beobachten ! ) missachten, gab es nur die üblichen rotzfrechen Antworten,  wie man sie höchstens von einem pubertierenden  14 - jährigen Kampfraucher erwarten würde..........

            Zur  Klarstellung : auf dem gesamten Areal des   BORG  Straßwalchen  gilt  das vom BM für Unterricht  im einschlägigen Erlaß aus 2006 mit ausreichender Begründung verfügte Rauchverbot natürlich auch für alle Lehrer. Die Gemeindevertretung Straßwalchen hat  außerdem  vor ungefähr 2 Jahren ein ausnahmsloses Rauchverbot auf allen gemeindeeigenen Schul - Arealen verfügt und ausreichend bekannt gemacht  und auch gekennzeichnet. Der Schulgemeinschaftsausschuss  des  BORG  Straßwalchen hat nicht die Befugnis, für Lehrer hier irgendwelche Ausnahmen zu gestatten.

http://www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/2006_03.xml

           Wesentlich erschwerend kommt noch hinzu, dass es sich  beim angezeigten  " Vorfallsort "  um den von Jugendlichen sehr stark frequentierten Treffpunkt vor dem Jugendzentrum handelt  mit der dabei üblichen Problemlage : gerade dort sollte striktest auf das  klar und deutlich verordnete  Rauchverbot geachtet werden von Vorbildern wie  Lehrerschaft, Eltern,  andere Besucher  oder auch sonstige Nutzer des gemeindeeigenen Gebäudes.

http://www.strasswalchen.com/download/2013/protokoll290513.pdf

In der öffentlichen Sitzung der  Gemeindevertretung Straßwalchen vom 29.Mai 2013  wurde unter Punkt 13 der Tagesordnung  diese Problematik voll angesprochen von mehreren Mandataren :


Auf der Seite 22 des oben verlinkten  PDF - Dokumentes lesen wir in der Wortmeldung der Frau Vizebürgermeisterin  Liselotte   WINKLHOFER   ( zuständig für die gemeindeeigenen  Pflichtschulen):   " Der Außenbereich des Jugendzentrums ist eine Schulliegenschaft, auf  der  ein   ABSOLUTES   RAUCHVERBOT   gilt. Die  Einhaltung dieses  Rauchverbotes sollte  verstärkt  kontrolliert   und überwacht werden.  Jugendliche unter 16 Jahren  dürfen in der Öffentlichkeit  nach den geltenden Bestimmungen im Salzburger Jugendschutzgesetz ) nicht rauchen. "
Und  Frau Gemeinderätin Tanja   KREER,  zuständig  für das Jugendzentrum,  meinte : Der  Nichtraucherschutz  sei sehr wichtig .  Die Erwachsenen  sollten die  Einhaltung des Rauchverbotes  " VORLEBEN "

Jedoch  der neue Amtsleiter der Gemeinde Straßwalchen  zeigt sich total entrüstet über meine  Anzeige - Aktion und hält sie für  " LÄCHERLICH "  , wie er mir mehrmals  wörtlich entgegengeschleudert hat ! Damit macht er sich derselben kriminellen Grundeinstellung   verdächtig, wie sie die beiden angezeigten Lehrerinnen geoffenbart haben. Somit wird dem Herrn Mag .  Erich  HAAS  hier eine öffentliche Rüge erteilt und er soll bitte das hier verlinkte Protokoll der GV - Sitzung vom 29.Mai 2013 ganz genau lesen. Weiters versucht er zu verhindern, dass mein Vorschlag einer umfassenden  ORTSPOLIZEILICHEN  VERORDNUNG  für diverse  offenkundige Miss - Stände hier in Straßwalchen  in die Gemeinde - Vorstehung und im Gefolge in die Gemeinde - Vertretung zur Beschlussfassung kommt. Das nähert sich bedenklich dem Tatbestand des Amtsmißbrauches nach § 302 StGB  und wird die entsprechenden Folgen zeitigen bei weiterer Sabotagetätigkeit durch den neuen Amtsleiter !

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF

 Es ist  somit schlichtweg  KRIMINELL,  wenn alle noch so intensiven Bemühungen zur Bekämpfung der tödlichen Tabakepidemie   gegenüber heranwachsenden Jugendlichen   prompt durch Lehrer auf dem Schulareal konterkariert werden durch öffentliches  Ausüben dieser tödlichen Nikotinsucht ! Derartig hochgradig drogensüchtige Lehrer, die sich nicht mehr beherrschen können, sind völlig ungeeignet  für den staatlichen Schuldienst und sollten zwangsweise auf Entwöhnung geschickt werden vom Dienstgeber !

            Diese Strafanzeige ergeht somit :

1.  An den  Bürgermeister  der Gemeinde Straßwalchen als Organ der örtlichen Sicherheitspolizei

2.  An die Direktion des   BORG  Straßwalchen

3.  An die Inspektion der Bundespolizei  in Straßwalchen

 4.  An den Landesschulrat für Salzburg  als Dienstaufsichtsbehörde

5.  An das  BM  für Unterricht in Wien

6.   An das BM   für Gesundheit in Wien, Abteilung  II/1  Suchtbekämpfung






RAUCHEN    IST    TÖDLICH  !


RAUCHEN   IST  SOMIT   AUCH   KRIMINELL  !


RAUCHENDE    LEHRER   MÜSSEN    AUF   ZWANGSWEISEN   ENTZUG  !

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100921/NOR40100921.pdf

http://effumatum.blogspot.co.at/2013/10/klagliches-total-versagen-aller-10.html

http://www.who.int/tobacco/global_report/2013/en/

https://www.google.at/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=F%C3%BCnf+Lehrer+f%C3%BCr+heimliches+Rauchen+bestraft

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=2jcp2qgaqe0md26ttpcp140c0sbgu12d9h7boc0b5simqvsef220&topic=697.msg4519#msg4519

http://m.heute.at/kurioses/art23706,810637

http://derstandard.at/1350259148243/Japanische-Lehrer-fuer-heimliches-Rauchen-bestraft

zuletzt  geändert : am  30.11.2014  im  " Hinterstüberl "