http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK0031/index.shtml
DURCHQUERUNG von RAUCHERHÖLLEN ABSOLUT UNZUMUTBAR !
Geht es überhaupt noch schlimmer : angebliche " VERFASSUNGS - EXPERTEN " versuchen ein unumstößliches höchstgerichtliches Urteil des Verwaltungsgerichtshofes " IM NAMEN DER REPUBLIK " auszuhebeln und unwirksam zu machen, indem sie eine völlig fehlinterpretierte " authentische Interpretation " durch den Nationalrat anstiften und betreiben ! Im Verfassungsausschuss NR ist das also gestern abends tatsächlich über die Bühne gegangen, die Medien berichten heute ausführlich :
http://www.vivid.at/de/angebot/jugendarbeit/rauchfreizeit/
http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/nichtraucher-muessen-rauch-tolerieren-91277/
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140121_OTS0134/mueckstein-neue-posse-zum-tabakgesetz-im-heutigen-verfassungsausschuss
Nun werden wir in wenigen Tagen sehen, ob sich diese Wahnsinnsaktion auch im PLENUM des Nationalrates mehrheitlich durchsetzt - dann können wir gleich sämtliche obersten Gerichtshöfe abschaffen und die Lobbyisten der Tabakmafia als oberste Organe der Gerichtsbarkeit einsetzen !
Und der angebliche " Gesundheits - Minister " STÖGER läßt sich das alles gefallen und spielt weiterhin braves und gehorsames Hampelmännchen dieser Tabakmafia, die sich überall ihre Fäden hingesponnen hat bis in die höchsten Kreise.
Denn die Bezirksbehörden verweigern unter dem Einfluss krimineller Elemente weitgehend überhaupt die Vollziehung & Durchsetzung der Nichtraucherschutzbestimmungen nach dem Tabakgesetz, was nun anhand einiger allgemein bekannter Paradefälle näher beleuchtet und bewiesen wird :
1. CAFE PLAINER in A - 5204 STRASSWALCHEN :
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=5b2d626f2200df595acefab906309c04&topic=697.15
Obwohl der total gesetzwidrige Dauerzustand in diesem Mehrraumlokal bereits vor mehr als über 2 Jahren nachweislich dem zuständigen Bezirkshauptmann persönlich und öffentlich angezeigt worden ist, hat sich bis heute überhaupt nichts geändert : seit der Eröffnung im Jahre 2008 steht seit fast zweitausend Betriebstagen die Türe zum Raucherraum sperrangelweit offen und permanent strömt der hochgradig giftige Tabakrauch in den NR - Bereich . Im letzten diesbezüglichen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes gegen den " Szene - Gastronomen " Mario PLACHUTTA in Wien , das nun auch Anlass war für die Aktion Gerstl & Wittmann , wird der Angezeigte ausdrücklich auch in dritter und somit letzter Instanz verurteilt gerade wegen des bewußten Offenlassens der Türe zum Raucherraum !
http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/07-4-rauchverbot-zugang.html
http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2012110235.pdf?458h7x
http://uvsvereinigung.wordpress.com/category/gesetzgebung/
http://uvsvereinigung.wordpress.com/2014/01/22/verfassungsausschuss-gang-durch-raucherraum-zumutbar/
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=941.0
Klarer & deutlicher geht es wohl nicht mehr ! Somit ergeht nun erneut hier öffentliche ZWEITE STRAFANZEIGE gegen den verantwortlichen INHABER Wolfgang PLAINER, Straßwalchen, wegen dauerhafter & vorsätzlicher Schädigung der Gesundheit seiner Lokalbesucher und noch viel mehr seiner Angestellten : soeben mußte ich heute, Mittwoch, 22. Jänner 2014 um ca. 14 Uhr nach einem ungefähr einstündigen Lokalbesuch im NR - Bereich mit starkem Kopfweh und Atembeschwerden die " Flucht " aus dem Lokal antreten, weil permanent der hochtoxische Tabakrauch vom Raucherraum in den Schankbereich, in den Verkaufsbereich ( Bäckerei - und Konditoreiwaren ) und in den NR - Bereich des Cafes strömt ! Seit 2008 werden alle Beschwerden mit dem Hinweis abgewimmelt, die Behörde habe das so genehmigt und erlaube ausdrücklich das dauerhafte Offenlassen der Türe zum Raucherraum und auch die faustbreiten Klüfte auf der Westseite in der hohen Glasfront !!!
Somit ergibt sich auch der dringende Verdacht auf AMTSMISSBRAUCH nach § 302 StGB innerhalb der zuständigen Behörde " Bezirkshaupmannschaft Salzburg - Umgebung "
Diese Strafanzeige wird nun auch direkt an die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet !
Bedenken Sie die eindringliche Warnung des Gesetzgebers in § 5 Abs. 1 Ziffer 2 TABAK - GESETZ :
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100921/NOR40100921.pdf
" RAUCHEN FÜGT IHNEN UND DEN MENSCHEN IN IHRER UMGEBUNG E R H E B L I C H E N S C H A D E N ZU ! "
Der unmittelbar betroffene ANZEIGER und auch GESCHÄDIGTE nach strafrechtlichen und zivilrechtlichen Vorschriften :
Karl STANGL, GG Süd 4, A- 5204 STEINDORF bei Straßwalchen, Bundesland Salzburg
Zuletzt geändert : 24. Jänner 2014
Mittwoch, 22. Januar 2014
Freitag, 17. Januar 2014
ABSOLUT UNWIDERLEGBAR : KAUSALKETTE in VwGH 2012/11/0235 vom 17.6.13
http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/07-4-rauchverbot-zugang.html
http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2012110235.pdf?458h7x
ABSOLUT NOTWENDIGE & BEFUGTE KLARSTELLUNG des VwGH zum TABAK - GESETZ !
OFFENER BRIEF AN ALLE MITGLIEDER des VERFASSUNGSAUSSCHUSSES NATIONALRAT
Am kommenden Dienstag, 21.1.2014 wird sich laut Tagesordnung der Verfassungsausschuss NR mit dem Antrag GERSTL & WITTMANN betreffend authentische Interpretation von § 13a Tabakgesetz befassen. Dazu muss nun mit größtem Nachdruck einiges richtiggestellt werden, was dazu in den letzten Tagen in diversen Medien behauptet worden ist.
Das oben verlinkte Erkenntnis des VwGH vom 17.6.2013 bringt in seinem Hauptpunkt 5. eine umfassende und höchst zutreffende Darlegung der Regelungssystematik betreffend " Räume zum Rauchen " seit der Stammfassung des Tabakgesetzes BGBl. 431/ 1995
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1995_431_0/1995_431_0.pdf
Schon in dieser fast 20 Jahre alten Stammfassung ist überaus deutlich erkennbar , dass in Gebäuden mit öffentlich zugänglichen Räumen der separate Raucherraum nicht unmittelbar nach dem Eingang gelegen sein darf . Mit der Novelle durch BGBl.I Nr. 167/2004 wurden diese Regelungen wesentlich erweitert
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_I_167/BGBLA_2004_I_167.pdf
Auch hier ist klar erkennbar, dass ein Durchqueren von verqualmten Raucherräumen nicht zumutbar ist für den Besucher von Gebäuden mit öffentlich zugänglichen Dienstleistungen . Der VwGH hat das perfekt in seinem Erkenntnis dargelegt ! Mit der darauffolgenden Novelle BGBl. I /120/2008 wurde dasselbe Prinzip für die gesamte Gastronomie / Hotellerie übernommen : ein Raucherraum kann nur abseits liegen :
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_I_120/BGBLA_2008_I_120.pdf
Weiters wurde durch die NKV BGBl. II/424/2008 genauer präzisiert, wie jedem Gast auf deutlichste Weise angezeigt werden muss, was ihn hinter der Eingangstür erwartet :
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/BGBLA_2008_II_424.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/COO_2026_100_2_493796.pdf
Es trifft somit überhaupt nicht zu, was GERSTL & WITTMANN in ihrem Antrag behaupten : keineswegs hat der VwGH den Sinn des Gesetzes " auf den Kopf gestellt ", sondern vielmehr hat er die hinterhältigen Machenschaften der Wirtschaftskammer, das völlig unzulängliche Agieren von BMG Alois STÖGER & Co., sowie die viel zu laxe Praxis der Bezirksbehörden bei der Durchsetzung des Nichtraucherschutzes KORRIGIERT in absolut notwendiger Weise !
Bitte studieren Sie alle persönlich nochmals ganz genau , was der VwGH auf mehr als 5 Seiten in einer äußerst zutreffenden Kausalkette darlegt und bringen Sie die hinterhältige Aktion von GERSTL & WITTMANN bereits am 21. Jänner zu Fall in der 3. Sitzung des Verfassungsausschusses !
VERWERFEN SIE DIE GESETZESMISSACHTUNG IM ANTRAG 112 !
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00112/index.shtml
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1550226/NichtraucherAktivist_Schluss-mit-halben-Losungen?_vl_backlink=/home/index.do
http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/nichtraucher-schlagen-wegen-gesetzesplan-alarm-90728/
STÄRKEN SIE DEN NICHTRAUCHERSCHUTZ DURCH VERWERFUNG DES ANTRAGS 112 !
http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2012110235.pdf?458h7x
ABSOLUT NOTWENDIGE & BEFUGTE KLARSTELLUNG des VwGH zum TABAK - GESETZ !
OFFENER BRIEF AN ALLE MITGLIEDER des VERFASSUNGSAUSSCHUSSES NATIONALRAT
Am kommenden Dienstag, 21.1.2014 wird sich laut Tagesordnung der Verfassungsausschuss NR mit dem Antrag GERSTL & WITTMANN betreffend authentische Interpretation von § 13a Tabakgesetz befassen. Dazu muss nun mit größtem Nachdruck einiges richtiggestellt werden, was dazu in den letzten Tagen in diversen Medien behauptet worden ist.
Das oben verlinkte Erkenntnis des VwGH vom 17.6.2013 bringt in seinem Hauptpunkt 5. eine umfassende und höchst zutreffende Darlegung der Regelungssystematik betreffend " Räume zum Rauchen " seit der Stammfassung des Tabakgesetzes BGBl. 431/ 1995
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1995_431_0/1995_431_0.pdf
Schon in dieser fast 20 Jahre alten Stammfassung ist überaus deutlich erkennbar , dass in Gebäuden mit öffentlich zugänglichen Räumen der separate Raucherraum nicht unmittelbar nach dem Eingang gelegen sein darf . Mit der Novelle durch BGBl.I Nr. 167/2004 wurden diese Regelungen wesentlich erweitert
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_I_167/BGBLA_2004_I_167.pdf
Auch hier ist klar erkennbar, dass ein Durchqueren von verqualmten Raucherräumen nicht zumutbar ist für den Besucher von Gebäuden mit öffentlich zugänglichen Dienstleistungen . Der VwGH hat das perfekt in seinem Erkenntnis dargelegt ! Mit der darauffolgenden Novelle BGBl. I /120/2008 wurde dasselbe Prinzip für die gesamte Gastronomie / Hotellerie übernommen : ein Raucherraum kann nur abseits liegen :
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_I_120/BGBLA_2008_I_120.pdf
Weiters wurde durch die NKV BGBl. II/424/2008 genauer präzisiert, wie jedem Gast auf deutlichste Weise angezeigt werden muss, was ihn hinter der Eingangstür erwartet :
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/BGBLA_2008_II_424.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/COO_2026_100_2_493796.pdf
Es trifft somit überhaupt nicht zu, was GERSTL & WITTMANN in ihrem Antrag behaupten : keineswegs hat der VwGH den Sinn des Gesetzes " auf den Kopf gestellt ", sondern vielmehr hat er die hinterhältigen Machenschaften der Wirtschaftskammer, das völlig unzulängliche Agieren von BMG Alois STÖGER & Co., sowie die viel zu laxe Praxis der Bezirksbehörden bei der Durchsetzung des Nichtraucherschutzes KORRIGIERT in absolut notwendiger Weise !
Bitte studieren Sie alle persönlich nochmals ganz genau , was der VwGH auf mehr als 5 Seiten in einer äußerst zutreffenden Kausalkette darlegt und bringen Sie die hinterhältige Aktion von GERSTL & WITTMANN bereits am 21. Jänner zu Fall in der 3. Sitzung des Verfassungsausschusses !
VERWERFEN SIE DIE GESETZESMISSACHTUNG IM ANTRAG 112 !
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00112/index.shtml
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1550226/NichtraucherAktivist_Schluss-mit-halben-Losungen?_vl_backlink=/home/index.do
http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/nichtraucher-schlagen-wegen-gesetzesplan-alarm-90728/
STÄRKEN SIE DEN NICHTRAUCHERSCHUTZ DURCH VERWERFUNG DES ANTRAGS 112 !
Dienstag, 14. Januar 2014
VERFASSUNGSAUSSCHUSS NR CONTRA VERFASSUNGSGERICHTSHOF ?
OFFENER BRIEF AN DEN VERFASSUNGSGERICHTSHOF ZUR LAUFENDEN 2. GESETZESBESCHWERDE GERGELY zu § 13 a TABAKGESETZ
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00112/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A-VF/A-VF_00001_00359/TO_02241716.pdf
http://www.gast.at/gastronom-stefan-gergely-bringt-verfassungsklage-gegen-das-tabakgesetz-ein-129329.html
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/589688_Wirte-ziehen-wegen-Unklarheiten-vor-Verfassungsgericht.html
http://kurier.at/chronik/oesterreich/wirte-ziehen-wegen-unklarheiten-im-tabakgesetz-vor-verfassungsgericht/37.551.420
http://www.trafikantenzeitung.at/wirte-machen-juristisch-gegen-das-tabakgesetz-mobil-129347.html
http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/wirte-wegen-unklarheiten-im-tabakgesetz-vor-vfgh-84065/
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=941.0
VERFASSUNGSAUSSCHUSS NATIONALRAT
CONTRA VERFASSUNGSGERICHTSHOF ???
Bei erneuter genauer Betrachtung der im Oktober 2008 bereits eingebrachten 1. Gesetzesbeschwerde von Gastronom Stefan GERGELY; Wien wird jedem aufrichtigen Beobachter der chaotischen Situation klar, dass schon damals der VfGH die völlig unklaren Ausnahmebestimmungen im § 13 a Tabakgesetz wegen schwerwiegenden Verstoßes gegen das Gleichheitsprinzip und gegen das Determinierungsgebot unverzüglich aufheben hätte müssen !
Nun hat vor etlichen Wochen derselbe Wirt erneut eine Individualbeschwerde beim VfGH eingebracht, die leider nicht im Volltext bislang veröffentlicht worden ist. In Konkurrenz dazu hat die " Koalition " Antrag auf authentische Interpretation wie oben verlinkt im Nationalrat eingebracht.
Wer nun kommt dem anderen zuvor ! ? Wird vielleicht doch der VfGH noch rechtzeitig die Reißleine ziehen und mit Eilbeschluss und sofortiger Wirkung die Absätze 2 bis 5 im § 13 a TabakG aufheben und dem ganzen endlosen Chaos doch ein abruptes Ende bereiten, noch bevor das Plenum des Nationalrates die stumpfsinnige Aktion non GERSTL & WITTMANN nachplappert ???
Wer in den vergangenen 5 Jahren die gesamten Umstände von abertausenden Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Nichtraucherschutzbestimmungen im TabakG , die diesbezüglichen weit über 100 veröffentlichten UVS - Entscheidungen und dazu noch die ungefähr 10 publik gewordenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes genauestens analysiert - der kommt zum gleichen Ergebnis wie ich :
SOFORTIGE AUFHEBUNG VON § 13 a Absatz 2 bis 5 TABAKGESETZ durch den VERFASSUNGSGERICHTSHOF !!!
Das würde die Bundesregierung gehörig unter Zugzwang stellen, die Nichtraucherschutzbestimmungen in der Gastronomie endlich verfassungskonform zu gestalten und vom Nationalrat beschließen zu lassen in einer Weise, dass auch den internationalen Verpflichtungen nach der FCTC sowie im Gefolge der EU - Ratsempfehlung über rauchfreie Umgebungen 2009 entsprochen würde.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509&FassungVom=2014-01-14
zuletzt geändert am 16.1.2014 !
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00112/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A-VF/A-VF_00001_00359/TO_02241716.pdf
http://www.gast.at/gastronom-stefan-gergely-bringt-verfassungsklage-gegen-das-tabakgesetz-ein-129329.html
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/589688_Wirte-ziehen-wegen-Unklarheiten-vor-Verfassungsgericht.html
http://kurier.at/chronik/oesterreich/wirte-ziehen-wegen-unklarheiten-im-tabakgesetz-vor-verfassungsgericht/37.551.420
http://www.trafikantenzeitung.at/wirte-machen-juristisch-gegen-das-tabakgesetz-mobil-129347.html
http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/wirte-wegen-unklarheiten-im-tabakgesetz-vor-vfgh-84065/
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=941.0
VERFASSUNGSAUSSCHUSS NATIONALRAT
CONTRA VERFASSUNGSGERICHTSHOF ???
Bei erneuter genauer Betrachtung der im Oktober 2008 bereits eingebrachten 1. Gesetzesbeschwerde von Gastronom Stefan GERGELY; Wien wird jedem aufrichtigen Beobachter der chaotischen Situation klar, dass schon damals der VfGH die völlig unklaren Ausnahmebestimmungen im § 13 a Tabakgesetz wegen schwerwiegenden Verstoßes gegen das Gleichheitsprinzip und gegen das Determinierungsgebot unverzüglich aufheben hätte müssen !
Nun hat vor etlichen Wochen derselbe Wirt erneut eine Individualbeschwerde beim VfGH eingebracht, die leider nicht im Volltext bislang veröffentlicht worden ist. In Konkurrenz dazu hat die " Koalition " Antrag auf authentische Interpretation wie oben verlinkt im Nationalrat eingebracht.
Wer nun kommt dem anderen zuvor ! ? Wird vielleicht doch der VfGH noch rechtzeitig die Reißleine ziehen und mit Eilbeschluss und sofortiger Wirkung die Absätze 2 bis 5 im § 13 a TabakG aufheben und dem ganzen endlosen Chaos doch ein abruptes Ende bereiten, noch bevor das Plenum des Nationalrates die stumpfsinnige Aktion non GERSTL & WITTMANN nachplappert ???
Wer in den vergangenen 5 Jahren die gesamten Umstände von abertausenden Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Nichtraucherschutzbestimmungen im TabakG , die diesbezüglichen weit über 100 veröffentlichten UVS - Entscheidungen und dazu noch die ungefähr 10 publik gewordenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes genauestens analysiert - der kommt zum gleichen Ergebnis wie ich :
SOFORTIGE AUFHEBUNG VON § 13 a Absatz 2 bis 5 TABAKGESETZ durch den VERFASSUNGSGERICHTSHOF !!!
Das würde die Bundesregierung gehörig unter Zugzwang stellen, die Nichtraucherschutzbestimmungen in der Gastronomie endlich verfassungskonform zu gestalten und vom Nationalrat beschließen zu lassen in einer Weise, dass auch den internationalen Verpflichtungen nach der FCTC sowie im Gefolge der EU - Ratsempfehlung über rauchfreie Umgebungen 2009 entsprochen würde.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509&FassungVom=2014-01-14
zuletzt geändert am 16.1.2014 !
Montag, 2. Dezember 2013
POLIZISTIN RAUCHT auf TANKSTELLE im VERBOTSBEREICH !!!
PROBLEM - TANKSTELLE Nr. 1 NACH WIE VOR : JET A - 5204 STEINDORF bei STRASSWALCHEN !
Gestern, Sonntag, den 1. Dezember 2013 um exakt 9 Uhr vormittags : beim Passieren der Jet - Tankstelle zu Fuß am Wege nach Straßwalchen : ich glaube fast zu träumen, reibe mir beide Augen............
EINE POLIZISTIN IN UNIFORM RAUCHT DIREKT VOR DEM EINGANG ZUM SHOP
mit den zwei diensthabenden Verkäuferinnen um die Wette !!! Kaum sehen mich die drei - im strikten feuerpolizeilichen Verbotsbereich rauchenden - Damen , zucken sie kurz zusammen in Vorahnung dessen, was darauf folgen wird und ich vermeide bewusst ein sonntägliches Streitgespräch an Ort und Stelle und setze meinen Weg fort ohne ein Wort zu verlieren.
In Erinnerung zu rufen ist nun meine gleichgelagerte umfangreiche Anzeige aus 2011 , die nach wie vor im Internet allgemein zugänglich zu lesen ist :
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=672.0
Was nun bedeutet eine im strikten Verbotsbereich einer Tankstelle öffentlich rauchende Polizistin der Bundespolizei : es handelt sich um einen SKANDAL der absoluten Sonderklasse, der wiederum auch ans zuständige Ministerium gemeldet werden muss ! Hoffentlich mit einem anderen Ergebnis als damals vor gut 2 Jahren ! Wir werden sehen und wir werden das hier ausführlich öffentlich berichten !
Für die Dienstaufsicht im Bezirkspolizeikommando und im Landespolizeikommando wird es sicherlich kein Problem darstellen, zu erheben, welche Polizistin am gestrigen Sonntag, den 1. Dezember 2013 um 9 Uhr vormittags provokante Rauchpause direkt im absoluten Verbotsbereich der JET hier in Steindorf gemacht hat...............zusammen mit den beiden Bediensteten der JET, die schon mehrfache strenge Verweise der JET - Geschäftsführung bekommen haben, weil sie nach wie vor selbst tagtäglich immer wieder direkt vor dem Shop - Eingang demonstrativ zündeln & rauchen !
Dazu passt nun bestens die aktuelle Schlagzeile heute in allen Medien :
" LKW RAMMT TANKSTELLE in RADSTADT - HÖCHSTE GEFAHRENSTUFE "
http://salzburg.orf.at/news/stories/2617900/
http://www.fireworld.at/cms/story.php?id=48454
http://www.meinbezirk.at/radstadt/chronik/tankstelle-wurde-ausser-betrieb-gesetzt-d774196.html
https://news.google.at/news/story?ncl=d18_E4vl5t79daM1-4foTHazt03yM&ned=de_at&topic=h
und viele andere Meldungen im Internet, in den Salzburger Nachrichten, in der Salzburg Krone, in Österreich etc....
Somit ergeht nun erneut das Ersuchen an das zuständige Bundesministerium für Inneres bzw. ganz direkt an den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit : sorgen Sie wirksam für ein striktes Rauchverbot für alle Polizistinnen im Dienst in der Öffentlichkeit ! Lassen Sie ein derartiges Verbot in der RLV gesetzlich verankern ( Richtlinienverordnung für das Auftreten der Sicherheitspolizei in der Öffentlichkeit )
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005857&FassungVom=2013-12-02
Sorgen Sie weiters dafür, dass keine nikotinsüchtigen Aspiranten in den Polizeidienst aufgenommen werden, so wie das schon von etlichen Ländern weltweit gehandhabt wird, insbesondere in einigen Bundesstaaten der USA.
Diese ANZEIGE ergeht nun also zusätzlich in Papierform am Postwege an :
1. Landespolizeidirektor Dr. Franz RUF, Salzburg
2. Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit im BMI, General KOGLER
3. Bundesministerium für Wirtschaft in Wien, zuständig für Tankstellen - Sicherheit
SCHLUSS MIT RAUCHENDEN POLIZISTEN AUF TANKSTELLEN !
Gestern, Sonntag, den 1. Dezember 2013 um exakt 9 Uhr vormittags : beim Passieren der Jet - Tankstelle zu Fuß am Wege nach Straßwalchen : ich glaube fast zu träumen, reibe mir beide Augen............
EINE POLIZISTIN IN UNIFORM RAUCHT DIREKT VOR DEM EINGANG ZUM SHOP
mit den zwei diensthabenden Verkäuferinnen um die Wette !!! Kaum sehen mich die drei - im strikten feuerpolizeilichen Verbotsbereich rauchenden - Damen , zucken sie kurz zusammen in Vorahnung dessen, was darauf folgen wird und ich vermeide bewusst ein sonntägliches Streitgespräch an Ort und Stelle und setze meinen Weg fort ohne ein Wort zu verlieren.
In Erinnerung zu rufen ist nun meine gleichgelagerte umfangreiche Anzeige aus 2011 , die nach wie vor im Internet allgemein zugänglich zu lesen ist :
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=672.0
Was nun bedeutet eine im strikten Verbotsbereich einer Tankstelle öffentlich rauchende Polizistin der Bundespolizei : es handelt sich um einen SKANDAL der absoluten Sonderklasse, der wiederum auch ans zuständige Ministerium gemeldet werden muss ! Hoffentlich mit einem anderen Ergebnis als damals vor gut 2 Jahren ! Wir werden sehen und wir werden das hier ausführlich öffentlich berichten !
Für die Dienstaufsicht im Bezirkspolizeikommando und im Landespolizeikommando wird es sicherlich kein Problem darstellen, zu erheben, welche Polizistin am gestrigen Sonntag, den 1. Dezember 2013 um 9 Uhr vormittags provokante Rauchpause direkt im absoluten Verbotsbereich der JET hier in Steindorf gemacht hat...............zusammen mit den beiden Bediensteten der JET, die schon mehrfache strenge Verweise der JET - Geschäftsführung bekommen haben, weil sie nach wie vor selbst tagtäglich immer wieder direkt vor dem Shop - Eingang demonstrativ zündeln & rauchen !
Dazu passt nun bestens die aktuelle Schlagzeile heute in allen Medien :
" LKW RAMMT TANKSTELLE in RADSTADT - HÖCHSTE GEFAHRENSTUFE "
http://salzburg.orf.at/news/stories/2617900/
http://www.fireworld.at/cms/story.php?id=48454
http://www.meinbezirk.at/radstadt/chronik/tankstelle-wurde-ausser-betrieb-gesetzt-d774196.html
https://news.google.at/news/story?ncl=d18_E4vl5t79daM1-4foTHazt03yM&ned=de_at&topic=h
und viele andere Meldungen im Internet, in den Salzburger Nachrichten, in der Salzburg Krone, in Österreich etc....
Somit ergeht nun erneut das Ersuchen an das zuständige Bundesministerium für Inneres bzw. ganz direkt an den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit : sorgen Sie wirksam für ein striktes Rauchverbot für alle Polizistinnen im Dienst in der Öffentlichkeit ! Lassen Sie ein derartiges Verbot in der RLV gesetzlich verankern ( Richtlinienverordnung für das Auftreten der Sicherheitspolizei in der Öffentlichkeit )
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005857&FassungVom=2013-12-02
Sorgen Sie weiters dafür, dass keine nikotinsüchtigen Aspiranten in den Polizeidienst aufgenommen werden, so wie das schon von etlichen Ländern weltweit gehandhabt wird, insbesondere in einigen Bundesstaaten der USA.
Diese ANZEIGE ergeht nun also zusätzlich in Papierform am Postwege an :
1. Landespolizeidirektor Dr. Franz RUF, Salzburg
2. Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit im BMI, General KOGLER
3. Bundesministerium für Wirtschaft in Wien, zuständig für Tankstellen - Sicherheit
SCHLUSS MIT RAUCHENDEN POLIZISTEN AUF TANKSTELLEN !
Samstag, 2. November 2013
OPTIMUM EXEMPLUM : RIGA in LETTLAND !
HERVORRAGENDES BEISPIEL FÜR KONVENTIONSKONFORME REGELUNG : RIGA !
http://www.liveriga.com/de/942-rauchverbot
WAS MAN ÜBER RIGA WISSEN SOLLTE :
" Sich um die Gesundheit der Einwohner und Gäste der Stadt RIGA kümmernd hat das Gesundheitsministerium den Beschluss gefasst, das Rauchen an öffentlichen Orten zu verbieten.
In Restaurants, Bars und Cafes wurde ein völliges Rauchverbot eingeführt, und in Straßencafes ist das Rauchen nur in speziell gekennzeichneten Zonen erlaubt. Rauchen darf man auch nicht in Kinos, Diskotheken, Konzert- und Sporthallen, ausgenommen sind extra eingerichtete Raucherräume.
Der BUS oder die Straßenbahn verspätet sich ? Lust auf eine Zigarette ? Üben Sie sich in Geduld ! An den ÜBERDACHTEN HALTESTELLEN des öffentlichen Personennahverkehrs darf man nicht rauchen. Auch wenn man mit dem Taxi fährt, muss man ohne Nikotin auskommen. Ausnahmen sind Fernzüge und Schiffe, die gesonderte Waggons oder Kajüten für Raucher haben.
Versuchen Sie nicht, in Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen zu qualmen, ausgenommen in Hochschulen, in denen das Rauchen in gekennzeichneten Raucherzonen erlaubt ist. Rauchverbot herrscht in medizinischen Einrichtungen, Sozialstationen und Haftanstalten, ausgenommen sind auch hier wieder ausgewiesene Raucherzonen.
Und außerdem - Rauchen ist auch auf Kindererholungs - und Kinderspielplätzen, in Parks, auf Plätzen, an Schwimmplätzen sowie in Treppenhäusern, Gängen und Gemeinschaftsräumen von Mehrfamilienhäusern verboten, des weiteren am Arbeitsplatz und in betrieblichen Gemeinschaftsräumen - Ausnahmen sind auch hier extra eingerichtete Raucherzonen.
In den Regelungen findet sich ein interessanter Punkt - auf der Strasse darf im Umkreis von 10 Metern von den Eingängen von Gebäuden, in denen staatliche oder kommunale Einrichtungen oder Kapitalgesellschaften, die mehrheitlich im Besitz von Staat oder Gemeinde sind, untergebracht sind, nicht geraucht werden. Woher soll man das wissen - werden Sie sich jetzt fragen ? Diese Nuance ist auch vielen Rigensern nicht geläufig, daher gibt es nur eine Lösung : an Gebäuden unterlässt man das Rauchen völlig.
Gut zu wissen : In LETTLAND ist es verboten, Tabakerzeugnisse an Personen zu verkaufen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Auch das Rauchen von Wasserpfeife ist verboten. Verbot und Einschränkungen kontrollieren die Staats- und die Kommunalpolizei. Werbung für Tabakerzeugnisse an Häuserwänden, Reklametafeln, Höfen, Straßen- und Schienenrand, Flughäfen, Häfen, Bahnhöfen ist verboten, ausgenommen sind Handelsplätze. Wenn Sie Unternehmer sind, müssen Sie wissen, dass Werbung für Tabakerzeugnisse nicht gestattet ist. " # Zitat Ende #
Somit erweist sich die Stadt RIGA in Lettland wirklich als LEUCHTENDES VOR - BILD, das es nachzuahmen gilt . Dies allein schon aufgrund der internationalen Verpflichtung, die auch die gesamte Republik Österreich betrifft nach dem Artikel 8 der FCTC :
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073587/NOR40073587.pdf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Somit ergeht der öffentliche Aufruf an alle Entscheidungsträger in der gesamten Republik Österreich : Gemeinden, Bezirke, Landespolitiker & Landesverwaltung sowie natürlich auch die Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz :
NEHMEN SIE SICH RIGA ZUM LEUCHTENDEN VORBILD :
STRIKTES RAUCHVERBOT AUCH AUF ALLEN ÜBERDACHTEN HALTESTELLEN !
http://www.liveriga.com/de/942-rauchverbot
WAS MAN ÜBER RIGA WISSEN SOLLTE :
" Sich um die Gesundheit der Einwohner und Gäste der Stadt RIGA kümmernd hat das Gesundheitsministerium den Beschluss gefasst, das Rauchen an öffentlichen Orten zu verbieten.
In Restaurants, Bars und Cafes wurde ein völliges Rauchverbot eingeführt, und in Straßencafes ist das Rauchen nur in speziell gekennzeichneten Zonen erlaubt. Rauchen darf man auch nicht in Kinos, Diskotheken, Konzert- und Sporthallen, ausgenommen sind extra eingerichtete Raucherräume.
Der BUS oder die Straßenbahn verspätet sich ? Lust auf eine Zigarette ? Üben Sie sich in Geduld ! An den ÜBERDACHTEN HALTESTELLEN des öffentlichen Personennahverkehrs darf man nicht rauchen. Auch wenn man mit dem Taxi fährt, muss man ohne Nikotin auskommen. Ausnahmen sind Fernzüge und Schiffe, die gesonderte Waggons oder Kajüten für Raucher haben.
Versuchen Sie nicht, in Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen zu qualmen, ausgenommen in Hochschulen, in denen das Rauchen in gekennzeichneten Raucherzonen erlaubt ist. Rauchverbot herrscht in medizinischen Einrichtungen, Sozialstationen und Haftanstalten, ausgenommen sind auch hier wieder ausgewiesene Raucherzonen.
Und außerdem - Rauchen ist auch auf Kindererholungs - und Kinderspielplätzen, in Parks, auf Plätzen, an Schwimmplätzen sowie in Treppenhäusern, Gängen und Gemeinschaftsräumen von Mehrfamilienhäusern verboten, des weiteren am Arbeitsplatz und in betrieblichen Gemeinschaftsräumen - Ausnahmen sind auch hier extra eingerichtete Raucherzonen.
In den Regelungen findet sich ein interessanter Punkt - auf der Strasse darf im Umkreis von 10 Metern von den Eingängen von Gebäuden, in denen staatliche oder kommunale Einrichtungen oder Kapitalgesellschaften, die mehrheitlich im Besitz von Staat oder Gemeinde sind, untergebracht sind, nicht geraucht werden. Woher soll man das wissen - werden Sie sich jetzt fragen ? Diese Nuance ist auch vielen Rigensern nicht geläufig, daher gibt es nur eine Lösung : an Gebäuden unterlässt man das Rauchen völlig.
Gut zu wissen : In LETTLAND ist es verboten, Tabakerzeugnisse an Personen zu verkaufen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Auch das Rauchen von Wasserpfeife ist verboten. Verbot und Einschränkungen kontrollieren die Staats- und die Kommunalpolizei. Werbung für Tabakerzeugnisse an Häuserwänden, Reklametafeln, Höfen, Straßen- und Schienenrand, Flughäfen, Häfen, Bahnhöfen ist verboten, ausgenommen sind Handelsplätze. Wenn Sie Unternehmer sind, müssen Sie wissen, dass Werbung für Tabakerzeugnisse nicht gestattet ist. " # Zitat Ende #
Somit erweist sich die Stadt RIGA in Lettland wirklich als LEUCHTENDES VOR - BILD, das es nachzuahmen gilt . Dies allein schon aufgrund der internationalen Verpflichtung, die auch die gesamte Republik Österreich betrifft nach dem Artikel 8 der FCTC :
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073587/NOR40073587.pdf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Somit ergeht der öffentliche Aufruf an alle Entscheidungsträger in der gesamten Republik Österreich : Gemeinden, Bezirke, Landespolitiker & Landesverwaltung sowie natürlich auch die Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz :
NEHMEN SIE SICH RIGA ZUM LEUCHTENDEN VORBILD :
STRIKTES RAUCHVERBOT AUCH AUF ALLEN ÜBERDACHTEN HALTESTELLEN !
Donnerstag, 31. Oktober 2013
TRT und UMR in der BUS - HALTESTELLE
TRT bedeutet : TABAK - RAUCH - TERRORIST
UMR bedeutet : UNFREIWILLIGER MIT - RAUCHER
TRT & UMR in der BUS - HALTESTELLE : UNVERTRÄGLICH !
Gestern Mittwoch, den 30.Oktober 2013 um exakt 9 Uhr 45 in der überdachten Bus - Haltestelle gegenüber vom Gemeindeamt in A - 5202 NEUMARKT am Wallersee, Bezirk Salzburg - Umgebung, Republik KAPNOMANISTAN .
Es regnet in Strömen, bis zur Abfahrt des Autobusses Richtung Salzburg verbleiben noch ca. 30 Minuten und somit ist die überdachte Sitzgelegenheit sehr willkommen. Schon 5 Minuten später kommt der TRT, ca. 50 Jahre alt, packt sofort sein Tschick - Packerl aus der Tasche und heizt sich eine an, obwohl der UMR dringend ersucht, das NICHT HIER zu machen unter schwerer Nötigung des UMR zum Mitrauchen.
Daraufhin entwickelt sich das typische Streitgespräch zwischen massiv vorgeschädigtem UMR und dem unbarmherzigen TRT : dieser TRT pocht auf seine staatstragende Tätigkeit. die Raucher würden insgesamt den Staat am Leben erhalten mit der hohen Tabaksteuer, ansonsten wäre dieser Staat längst verstorben............und dürfen daher überall rauchen !.
Der kampferprobte UMR kontert volles Rohr und nennt den TRT einen typischen Schwerenöter nach dem § 105 und 106 Strafgesetzbuch der Republik KAPNOMANISTAN, wo dieser Typus TRT nach wie vor den Ton angibt in der gesamten Öffentlichkeit. Daraufhin wird der TRT äußerst ausfällig und bösartig, läuft puterrot an im Gesicht , und steht kurz vor der Totalexplosion..............da muss der UMR wieder einmal fluchtartig den Schauplatz verlassen, wandert 5 Minuten weiter bis zur nächsten Bushaltestelle Richtung Salzburg und wartet dort ab, bis der Bus kommt.
Der Bus kommt dann pünktlich auf die Minute, drinnen sitzt der noch immer puterrot angelaufene TRT und starrt stur und verbissen auf den nun einsteigenden UMR - die beiden wechseln kein einziges Wort während der Fahrt bis Eugendorf, wo der UMR sofort in sein Stammlokal eilt ( natürlich " Mäckie ") und beschließt, dem Thema " Bus - Haltestelle " hier einen separaten Beitrag zu widmen.
Es beginnt tagtäglich auf jeder Bushaltestelle schon um 6 Uhr frühmorgens : Berufspendler, Fahrschüler und derlei Volk mehr warten auf den gemeinsamen Bus und werden konfrontiert mit kettenrauchenden Schülern, kaum 14 Jahre alt manche . Werden konfrontiert mit diversen Varianten TRT höheren Alters und beiderlei Geschlechts ! Während in vielen zivilisierten Ländern auf dem gesamten Erdball dieses Problem längst gelöst worden ist durch strikte Rauchverbote im Bereich von Bushaltestellen mit jederzeitigem Polizei - Einsatz zur unmittelbaren Durchsetzung, wird hierzulande dieses akute Problem permanent zur Seite geschoben von den verantwortlichen Politikern und auch von den zuständigen Beamten !
Zuständig wäre in erster Linie wohl das Verkehrsunternehmen, das die Buslinie betreibt und auch die Wartehütten aufstellt und betreut. Diesbezügliche Ansätze gibt es ja schon zu beobachten in anderen Städten, wenngleich die Durchsetzung zu wünschen übrig läßt. Aber auch der Bürgermeister von Neumarkt könnte sich persönlich um eine vernünftige Problemlösung bemühen. Es geht ja zusätzlich um die permanente Verschmutzung der Haltestellen durch die Raucher, die hohe Kosten für die Reinigung erfordert . Das Gemeinderecht bietet durchaus die konkrete Möglichkeit der ORTSPOLIZEILICHEN VERORDNUNG für diese Problemlage. Man hat ja auch für die Parkplatzsünder eine eigene uniformierte Truppe aufgestellt und die bringt jeden Tag viel Geld ins Gemeindeamt !
Eine andere Möglichkeit wäre, die gesamte Problematik " RAUCHEN AUF VERKEHRSSTATIONEN " im Tabakgesetz des Bundes umfassend zu regeln, wie das viele Länder bereits gemacht haben. Leider zeigt unser " Gesundheitsminister " derzeit keinerlei Ambition in diese Richtung. Ich fordere alle kampfbereiten UMR nun auf, in diese Richtung aktiv zu werden und in der jeweiligen Gemeinde das Problem zur Sprache zu bringen und eine praktikable Lösung zu finden entweder durch OPV ( Ortspolizeiliche Verordnung nach dem Gemeinderecht ) oder auf Landesebene durch Landesgesetz oder doch bundesrechtlich im Tabakgesetz oder durch eine eigene Verordnung nach dem IG - L ( Immissionsschutzgesetz Luft) oder nach dem BLRG ( Bundesluftreinhaltegesetz)
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011027
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002155
http://www.liveriga.com/de/942-rauchverbot
https://www.openpetition.de/petition/online/nichtraucherschutz-rauchverbot-im-umkreis-von-haltestellen-des-oepnv
SCHLUSS MIT TABAK - RAUCH - TERRORISMUS AUF ALLEN HALTESTELLEN !
UMR bedeutet : UNFREIWILLIGER MIT - RAUCHER
TRT & UMR in der BUS - HALTESTELLE : UNVERTRÄGLICH !
Gestern Mittwoch, den 30.Oktober 2013 um exakt 9 Uhr 45 in der überdachten Bus - Haltestelle gegenüber vom Gemeindeamt in A - 5202 NEUMARKT am Wallersee, Bezirk Salzburg - Umgebung, Republik KAPNOMANISTAN .
Es regnet in Strömen, bis zur Abfahrt des Autobusses Richtung Salzburg verbleiben noch ca. 30 Minuten und somit ist die überdachte Sitzgelegenheit sehr willkommen. Schon 5 Minuten später kommt der TRT, ca. 50 Jahre alt, packt sofort sein Tschick - Packerl aus der Tasche und heizt sich eine an, obwohl der UMR dringend ersucht, das NICHT HIER zu machen unter schwerer Nötigung des UMR zum Mitrauchen.
Daraufhin entwickelt sich das typische Streitgespräch zwischen massiv vorgeschädigtem UMR und dem unbarmherzigen TRT : dieser TRT pocht auf seine staatstragende Tätigkeit. die Raucher würden insgesamt den Staat am Leben erhalten mit der hohen Tabaksteuer, ansonsten wäre dieser Staat längst verstorben............und dürfen daher überall rauchen !.
Der kampferprobte UMR kontert volles Rohr und nennt den TRT einen typischen Schwerenöter nach dem § 105 und 106 Strafgesetzbuch der Republik KAPNOMANISTAN, wo dieser Typus TRT nach wie vor den Ton angibt in der gesamten Öffentlichkeit. Daraufhin wird der TRT äußerst ausfällig und bösartig, läuft puterrot an im Gesicht , und steht kurz vor der Totalexplosion..............da muss der UMR wieder einmal fluchtartig den Schauplatz verlassen, wandert 5 Minuten weiter bis zur nächsten Bushaltestelle Richtung Salzburg und wartet dort ab, bis der Bus kommt.
Der Bus kommt dann pünktlich auf die Minute, drinnen sitzt der noch immer puterrot angelaufene TRT und starrt stur und verbissen auf den nun einsteigenden UMR - die beiden wechseln kein einziges Wort während der Fahrt bis Eugendorf, wo der UMR sofort in sein Stammlokal eilt ( natürlich " Mäckie ") und beschließt, dem Thema " Bus - Haltestelle " hier einen separaten Beitrag zu widmen.
Es beginnt tagtäglich auf jeder Bushaltestelle schon um 6 Uhr frühmorgens : Berufspendler, Fahrschüler und derlei Volk mehr warten auf den gemeinsamen Bus und werden konfrontiert mit kettenrauchenden Schülern, kaum 14 Jahre alt manche . Werden konfrontiert mit diversen Varianten TRT höheren Alters und beiderlei Geschlechts ! Während in vielen zivilisierten Ländern auf dem gesamten Erdball dieses Problem längst gelöst worden ist durch strikte Rauchverbote im Bereich von Bushaltestellen mit jederzeitigem Polizei - Einsatz zur unmittelbaren Durchsetzung, wird hierzulande dieses akute Problem permanent zur Seite geschoben von den verantwortlichen Politikern und auch von den zuständigen Beamten !
Zuständig wäre in erster Linie wohl das Verkehrsunternehmen, das die Buslinie betreibt und auch die Wartehütten aufstellt und betreut. Diesbezügliche Ansätze gibt es ja schon zu beobachten in anderen Städten, wenngleich die Durchsetzung zu wünschen übrig läßt. Aber auch der Bürgermeister von Neumarkt könnte sich persönlich um eine vernünftige Problemlösung bemühen. Es geht ja zusätzlich um die permanente Verschmutzung der Haltestellen durch die Raucher, die hohe Kosten für die Reinigung erfordert . Das Gemeinderecht bietet durchaus die konkrete Möglichkeit der ORTSPOLIZEILICHEN VERORDNUNG für diese Problemlage. Man hat ja auch für die Parkplatzsünder eine eigene uniformierte Truppe aufgestellt und die bringt jeden Tag viel Geld ins Gemeindeamt !
Eine andere Möglichkeit wäre, die gesamte Problematik " RAUCHEN AUF VERKEHRSSTATIONEN " im Tabakgesetz des Bundes umfassend zu regeln, wie das viele Länder bereits gemacht haben. Leider zeigt unser " Gesundheitsminister " derzeit keinerlei Ambition in diese Richtung. Ich fordere alle kampfbereiten UMR nun auf, in diese Richtung aktiv zu werden und in der jeweiligen Gemeinde das Problem zur Sprache zu bringen und eine praktikable Lösung zu finden entweder durch OPV ( Ortspolizeiliche Verordnung nach dem Gemeinderecht ) oder auf Landesebene durch Landesgesetz oder doch bundesrechtlich im Tabakgesetz oder durch eine eigene Verordnung nach dem IG - L ( Immissionsschutzgesetz Luft) oder nach dem BLRG ( Bundesluftreinhaltegesetz)
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011027
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002155
http://www.liveriga.com/de/942-rauchverbot
https://www.openpetition.de/petition/online/nichtraucherschutz-rauchverbot-im-umkreis-von-haltestellen-des-oepnv
SCHLUSS MIT TABAK - RAUCH - TERRORISMUS AUF ALLEN HALTESTELLEN !
Freitag, 25. Oktober 2013
RAUCHENDE LEHRERINNEN ALS KRIMINELLES VORBILD !
RAUCHENDE GYMNASIAL - LEHRERINNEN ALS KRIMINELLES VORBILD FÜR DIE SCHÜLER !
STRAFANZEIGE an die GEMEINDE A - 5204 STRASSWALCHEN
Bezirk Salzburg - Umgebung
Heute Freitag, den 25. Oktober 2013 um ca. 13 Uhr musste ich bei einem Rundgang durch den Ort folgenden Sachverhalt feststellen : Auf der hölzernen Sitzbank vor dem Gymnasium, Südseite, direkt unter dem großen Verbotsschild mit Rauchverbots - und Alkoholverbotszeichen, sitzen 2 Professorinnen des Gymnasiums und rauchen um die Wette in aller Öffentlichkeit !
Zur Rede gestellt, wieso sie hier in aller Öffentlichkeit das ausreichend gekennzeichnete gesetzliche Rauchverbot gewohnheitsmäßig ( man konnte sie täglich beobachten ! ) missachten, gab es nur die üblichen rotzfrechen Antworten, wie man sie höchstens von einem pubertierenden 14 - jährigen Kampfraucher erwarten würde..........
Zur Klarstellung : auf dem gesamten Areal des BORG Straßwalchen gilt das vom BM für Unterricht im einschlägigen Erlaß aus 2006 mit ausreichender Begründung verfügte Rauchverbot natürlich auch für alle Lehrer. Die Gemeindevertretung Straßwalchen hat außerdem vor ungefähr 2 Jahren ein ausnahmsloses Rauchverbot auf allen gemeindeeigenen Schul - Arealen verfügt und ausreichend bekannt gemacht und auch gekennzeichnet. Der Schulgemeinschaftsausschuss des BORG Straßwalchen hat nicht die Befugnis, für Lehrer hier irgendwelche Ausnahmen zu gestatten.
http://www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/2006_03.xml
Wesentlich erschwerend kommt noch hinzu, dass es sich beim angezeigten " Vorfallsort " um den von Jugendlichen sehr stark frequentierten Treffpunkt vor dem Jugendzentrum handelt mit der dabei üblichen Problemlage : gerade dort sollte striktest auf das klar und deutlich verordnete Rauchverbot geachtet werden von Vorbildern wie Lehrerschaft, Eltern, andere Besucher oder auch sonstige Nutzer des gemeindeeigenen Gebäudes.
http://www.strasswalchen.com/download/2013/protokoll290513.pdf
In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Straßwalchen vom 29.Mai 2013 wurde unter Punkt 13 der Tagesordnung diese Problematik voll angesprochen von mehreren Mandataren :
Auf der Seite 22 des oben verlinkten PDF - Dokumentes lesen wir in der Wortmeldung der Frau Vizebürgermeisterin Liselotte WINKLHOFER ( zuständig für die gemeindeeigenen Pflichtschulen): " Der Außenbereich des Jugendzentrums ist eine Schulliegenschaft, auf der ein ABSOLUTES RAUCHVERBOT gilt. Die Einhaltung dieses Rauchverbotes sollte verstärkt kontrolliert und überwacht werden. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nach den geltenden Bestimmungen im Salzburger Jugendschutzgesetz ) nicht rauchen. "
Und Frau Gemeinderätin Tanja KREER, zuständig für das Jugendzentrum, meinte : Der Nichtraucherschutz sei sehr wichtig . Die Erwachsenen sollten die Einhaltung des Rauchverbotes " VORLEBEN "
Jedoch der neue Amtsleiter der Gemeinde Straßwalchen zeigt sich total entrüstet über meine Anzeige - Aktion und hält sie für " LÄCHERLICH " , wie er mir mehrmals wörtlich entgegengeschleudert hat ! Damit macht er sich derselben kriminellen Grundeinstellung verdächtig, wie sie die beiden angezeigten Lehrerinnen geoffenbart haben. Somit wird dem Herrn Mag . Erich HAAS hier eine öffentliche Rüge erteilt und er soll bitte das hier verlinkte Protokoll der GV - Sitzung vom 29.Mai 2013 ganz genau lesen. Weiters versucht er zu verhindern, dass mein Vorschlag einer umfassenden ORTSPOLIZEILICHEN VERORDNUNG für diverse offenkundige Miss - Stände hier in Straßwalchen in die Gemeinde - Vorstehung und im Gefolge in die Gemeinde - Vertretung zur Beschlussfassung kommt. Das nähert sich bedenklich dem Tatbestand des Amtsmißbrauches nach § 302 StGB und wird die entsprechenden Folgen zeitigen bei weiterer Sabotagetätigkeit durch den neuen Amtsleiter !
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Es ist somit schlichtweg KRIMINELL, wenn alle noch so intensiven Bemühungen zur Bekämpfung der tödlichen Tabakepidemie gegenüber heranwachsenden Jugendlichen prompt durch Lehrer auf dem Schulareal konterkariert werden durch öffentliches Ausüben dieser tödlichen Nikotinsucht ! Derartig hochgradig drogensüchtige Lehrer, die sich nicht mehr beherrschen können, sind völlig ungeeignet für den staatlichen Schuldienst und sollten zwangsweise auf Entwöhnung geschickt werden vom Dienstgeber !
Diese Strafanzeige ergeht somit :
1. An den Bürgermeister der Gemeinde Straßwalchen als Organ der örtlichen Sicherheitspolizei
2. An die Direktion des BORG Straßwalchen
3. An die Inspektion der Bundespolizei in Straßwalchen
4. An den Landesschulrat für Salzburg als Dienstaufsichtsbehörde
5. An das BM für Unterricht in Wien
6. An das BM für Gesundheit in Wien, Abteilung II/1 Suchtbekämpfung
RAUCHEN IST TÖDLICH !
RAUCHEN IST SOMIT AUCH KRIMINELL !
RAUCHENDE LEHRER MÜSSEN AUF ZWANGSWEISEN ENTZUG !
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100921/NOR40100921.pdf
http://effumatum.blogspot.co.at/2013/10/klagliches-total-versagen-aller-10.html
http://www.who.int/tobacco/global_report/2013/en/
https://www.google.at/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=F%C3%BCnf+Lehrer+f%C3%BCr+heimliches+Rauchen+bestraft
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=2jcp2qgaqe0md26ttpcp140c0sbgu12d9h7boc0b5simqvsef220&topic=697.msg4519#msg4519
http://m.heute.at/kurioses/art23706,810637
http://derstandard.at/1350259148243/Japanische-Lehrer-fuer-heimliches-Rauchen-bestraft
zuletzt geändert : am 30.11.2014 im " Hinterstüberl "
STRAFANZEIGE an die GEMEINDE A - 5204 STRASSWALCHEN
Bezirk Salzburg - Umgebung
Heute Freitag, den 25. Oktober 2013 um ca. 13 Uhr musste ich bei einem Rundgang durch den Ort folgenden Sachverhalt feststellen : Auf der hölzernen Sitzbank vor dem Gymnasium, Südseite, direkt unter dem großen Verbotsschild mit Rauchverbots - und Alkoholverbotszeichen, sitzen 2 Professorinnen des Gymnasiums und rauchen um die Wette in aller Öffentlichkeit !
Zur Rede gestellt, wieso sie hier in aller Öffentlichkeit das ausreichend gekennzeichnete gesetzliche Rauchverbot gewohnheitsmäßig ( man konnte sie täglich beobachten ! ) missachten, gab es nur die üblichen rotzfrechen Antworten, wie man sie höchstens von einem pubertierenden 14 - jährigen Kampfraucher erwarten würde..........
Zur Klarstellung : auf dem gesamten Areal des BORG Straßwalchen gilt das vom BM für Unterricht im einschlägigen Erlaß aus 2006 mit ausreichender Begründung verfügte Rauchverbot natürlich auch für alle Lehrer. Die Gemeindevertretung Straßwalchen hat außerdem vor ungefähr 2 Jahren ein ausnahmsloses Rauchverbot auf allen gemeindeeigenen Schul - Arealen verfügt und ausreichend bekannt gemacht und auch gekennzeichnet. Der Schulgemeinschaftsausschuss des BORG Straßwalchen hat nicht die Befugnis, für Lehrer hier irgendwelche Ausnahmen zu gestatten.
http://www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/2006_03.xml
Wesentlich erschwerend kommt noch hinzu, dass es sich beim angezeigten " Vorfallsort " um den von Jugendlichen sehr stark frequentierten Treffpunkt vor dem Jugendzentrum handelt mit der dabei üblichen Problemlage : gerade dort sollte striktest auf das klar und deutlich verordnete Rauchverbot geachtet werden von Vorbildern wie Lehrerschaft, Eltern, andere Besucher oder auch sonstige Nutzer des gemeindeeigenen Gebäudes.
http://www.strasswalchen.com/download/2013/protokoll290513.pdf
In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Straßwalchen vom 29.Mai 2013 wurde unter Punkt 13 der Tagesordnung diese Problematik voll angesprochen von mehreren Mandataren :
Auf der Seite 22 des oben verlinkten PDF - Dokumentes lesen wir in der Wortmeldung der Frau Vizebürgermeisterin Liselotte WINKLHOFER ( zuständig für die gemeindeeigenen Pflichtschulen): " Der Außenbereich des Jugendzentrums ist eine Schulliegenschaft, auf der ein ABSOLUTES RAUCHVERBOT gilt. Die Einhaltung dieses Rauchverbotes sollte verstärkt kontrolliert und überwacht werden. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nach den geltenden Bestimmungen im Salzburger Jugendschutzgesetz ) nicht rauchen. "
Und Frau Gemeinderätin Tanja KREER, zuständig für das Jugendzentrum, meinte : Der Nichtraucherschutz sei sehr wichtig . Die Erwachsenen sollten die Einhaltung des Rauchverbotes " VORLEBEN "
Jedoch der neue Amtsleiter der Gemeinde Straßwalchen zeigt sich total entrüstet über meine Anzeige - Aktion und hält sie für " LÄCHERLICH " , wie er mir mehrmals wörtlich entgegengeschleudert hat ! Damit macht er sich derselben kriminellen Grundeinstellung verdächtig, wie sie die beiden angezeigten Lehrerinnen geoffenbart haben. Somit wird dem Herrn Mag . Erich HAAS hier eine öffentliche Rüge erteilt und er soll bitte das hier verlinkte Protokoll der GV - Sitzung vom 29.Mai 2013 ganz genau lesen. Weiters versucht er zu verhindern, dass mein Vorschlag einer umfassenden ORTSPOLIZEILICHEN VERORDNUNG für diverse offenkundige Miss - Stände hier in Straßwalchen in die Gemeinde - Vorstehung und im Gefolge in die Gemeinde - Vertretung zur Beschlussfassung kommt. Das nähert sich bedenklich dem Tatbestand des Amtsmißbrauches nach § 302 StGB und wird die entsprechenden Folgen zeitigen bei weiterer Sabotagetätigkeit durch den neuen Amtsleiter !
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Es ist somit schlichtweg KRIMINELL, wenn alle noch so intensiven Bemühungen zur Bekämpfung der tödlichen Tabakepidemie gegenüber heranwachsenden Jugendlichen prompt durch Lehrer auf dem Schulareal konterkariert werden durch öffentliches Ausüben dieser tödlichen Nikotinsucht ! Derartig hochgradig drogensüchtige Lehrer, die sich nicht mehr beherrschen können, sind völlig ungeeignet für den staatlichen Schuldienst und sollten zwangsweise auf Entwöhnung geschickt werden vom Dienstgeber !
Diese Strafanzeige ergeht somit :
1. An den Bürgermeister der Gemeinde Straßwalchen als Organ der örtlichen Sicherheitspolizei
2. An die Direktion des BORG Straßwalchen
3. An die Inspektion der Bundespolizei in Straßwalchen
4. An den Landesschulrat für Salzburg als Dienstaufsichtsbehörde
5. An das BM für Unterricht in Wien
6. An das BM für Gesundheit in Wien, Abteilung II/1 Suchtbekämpfung
RAUCHEN IST TÖDLICH !
RAUCHEN IST SOMIT AUCH KRIMINELL !
RAUCHENDE LEHRER MÜSSEN AUF ZWANGSWEISEN ENTZUG !
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100921/NOR40100921.pdf
http://effumatum.blogspot.co.at/2013/10/klagliches-total-versagen-aller-10.html
http://www.who.int/tobacco/global_report/2013/en/
https://www.google.at/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=F%C3%BCnf+Lehrer+f%C3%BCr+heimliches+Rauchen+bestraft
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=2jcp2qgaqe0md26ttpcp140c0sbgu12d9h7boc0b5simqvsef220&topic=697.msg4519#msg4519
http://m.heute.at/kurioses/art23706,810637
http://derstandard.at/1350259148243/Japanische-Lehrer-fuer-heimliches-Rauchen-bestraft
zuletzt geändert : am 30.11.2014 im " Hinterstüberl "
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