" SALZBURGER WIRTSCHAFT " Nr.41 vom 11.10.2013 auf der Seite 11 bringt folgenden herzerschütternden öffentlichen Aufruf mit Schlagzeile wie oben im Betreff und mit folgendem Untertitel :
" Die aktuelle Rechtslage zum Nichtraucherschutz in Gastronomiebetrieben führt zu massiver Verunsicherung . Der WKÖ - Fachverband Gastronomie fordert Rechtssicherheit für die Betriebe."
" Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH ) von Juni bringt für die heimischen Wirte eine Kehrtwende zum Tabakgesetz. Demnach ist es nun - entgegen der bisherigen Auskunftspraxis der obersten Vollzugsbehörde - Nichtrauchern nicht zumutbar , beispielsweise auf dem Weg zur Toilette , durch den Raucherbereich gehen zu müssen. Somit müssen Wirte nun dafür Sorge tragen, dass Nichtraucher zu keiner Zeit mit dem Raucherbereich in Kontakt kommen.
Helmut HINTERLEITNER , Obmann des WKÖ - Fachverbandes Gastronomie : " Das Tabakgesetz war ein guter Kompromiss, an den sich die heimischen Betriebe gehalten und dementsprechend ihre Räume adaptiert haben. Österreichweit 12.000 Gastronomiebetriebe haben in Summe mehr als 96 Millionen Euro in Umbauten investiert. Mit dem VwGH - Erkenntnis wird die bisherige Behördenpraxis jedoch völlig auf den Kopf gestellt. Unsere Betriebe werden nun nicht nur vor völlig neue Rahmenbedingungen gestellt, sondern es scheint, als wären nun weitere Investitionen in Millionenhöhe erforderlich. Das ist nicht tragbar. Betriebe werden kriminalisiert, die im Vertrauen auf die Auskunft des Gesundheitsministeriums und entsprechend den behördlichen Auflagen bauliche Maßnahmen durchgeführt haben. "
Der Fachverband unterstützt den Wiener Gastronomen Heinz POLISCHANSKY , selbst einer der betroffenen Unternehmer, nun bei der Einbringung einer Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich . Zudem fordert Hinterleitner mit Nachdruck eine Reparatur des Gesetzes. " Andernfalls werden weitere Amtshaftungsklagen anderer Betriebe folgen " # Zitat Ende #
Zusätzlich gibt es auf dieser Seite 11 der SW Nr. 41 vom 11.10.2013 ein Symbolphoto mit einem Aschenbecher , dem ein Rauchverbotsetikett aufgekebt worden ist und eine noch ganz unschuldige , nicht angezündete Zigarette liegt darauf und harrt der kommenden Dinge. Dazu als Text unter dem Photo : " Die Gastronomie fordert mit Nachdruck eine Korrektur des Tabakgesetzes. "
R A U C H E N I S T T Ö D L I C H !
RAUCHEN KANN ZU EINEM LANGSAMEN UND SCHMERZHAFTEN TOD FÜHREN !
Gestern fand ich erstmals eine leere Zigarettenschachtel der Marke " AL FAKHER " mit den beiden oben zitierten Warnhinweisen in dieser sonst nie vorkommenden Fassung ! Das möchte ich nun zum Anlaß nehmen, um den SW - Artikel aktuell zu kontern :
Diese offizielle SW - Nummer ist also letzte Woche in jeden Salzburger Gewerbebetrieb gekommen und auch in Hunderte andere öffentliche Lesestellen etc. Man möchte es wahrlich nicht für möglich halten : die Wirtschaftskammer betreibt völlig ungeniert und ohne die geringsten Bedenken weiterhin massive Volksverblödung und Irreführung der eigenen Kammermitglieder ! Anstatt endlich Vernunft anzunehmen und den Rauchteufel endgültig aus den Gastro - Betrieben auszutreiben, wird weiterhin gesetzt auf die gewerblich bestens ausbeutbare Suchtverfallenheit von über 2 Millionen Bewohnern des Landes . Mit einer sagenhaften Unverfrorenheit wird nach wie vor geleugnet, daß die ganze Problematik von der WKÖ selbst verursacht worden ist im Jahre 2008 durch gezieltes Lobbying gegen das Vorhaben, auch die gesamte Gastro endlich rauchfrei zu machen.
" RECHTS - SICHERHEIT " W O F Ü R ??? Für die weitere schrankenlose Ausübung der Tabakepidemie in aller Öffentlichkeit ? Für die weitere Mißachtung der Grundrechte wehrloser und hilfloser Opfer dieses menschenrechtswidrigen Terrors in Räumen und Zonen der Gastronomie ? Mehr als 70 % der verantwortlichen Wirte mißachten schon derzeit gewohnheitsmäßig die Bestimmungen zum Nichtraucherschutz mehr oder minder stark und jetzt wollen sie auch noch eine angebliche " Rechts - Sicherheit " für ihre gesetzlose Handlungsweise ! ?
Die Wirtschaftskammer Salzburg wäre besser beraten, nun einseitig vorzupreschen und ein totales Rauchverbot in der gesamten Salzburger Gastro unverzüglich anzuregen und durchzusetzen, ohne auch nur die geringste Ausnahme. Und der Salzburger Landtag könnte ebenso unverzüglich ein solches Rauchverbot beschließen und durch die Organe der Lebensmittelpolizei nach dem LMSVG durchsetzen lassen mit Unterstützung der Bundespolizei !
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen