Samstag, 12. Oktober 2013

MEHR PAUSEN FÜR RAUCHER ?

MEHR  PAUSEN  FÜR  RAUCHER  ?  

In der  " SALZBURGER  WIRTSCHAFT " Nr.39  vom 27.9.2013  auf der S. 26  mit der Überschrift : " RAT  &  TAT :  PRAXISTIPPS  FÜR  UNTERNEHMER "  findet  sich  folgende Anfragebeantwortung durch die zuständige Referentin der WKS Mag. Christina  MARX, Bereich   Sozial- und Arbeitsrecht :

       " Mein Mitarbeiter sagt, es gebe ein   MENSCHENRECHT  auf   RAUCHPAUSEN . Stimmt das ?
In den Gesetzen ist kein Recht auf zusätzliche Rauchpausen  verankert und es handelt sich dabei  um kein Menschenrecht.  Mitarbeiter, die rauchen , müssen ihre Rauchpausen auf die gesetzlich vorgesehenen Pausen beschränken.  Wurde im Betrieb  ein Rauchverbot ausgesprochen  und konsumiert der Dienstnehmer  eigenmächtig immer wieder zusätzliche Rauchpausen, kann der Dienstgeber den Dienstnehmer verwarnen und bei beharrlicher Pflichtverletzung  letztlich die Entlassung aussprechen.

                Hat man Rauchpausen  in der Vergangenheit geduldet, hat der Arbeitgeber dennoch die Möglichkeit, künftig auf die Einhaltung  der Arbeitszeit zu bestehen.  Der Arbeitgeber muss seine Dienstnehmer informieren, dass die bisher akzeptierten Rauchpausen nicht mehr hingenommen werden  und in Zukunft nicht mehr erlaubt sind.  Zusätzliche Pausen, die ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart worden sind, können einseitig nicht gestrichen werden.  Der Arbeitgeber müsste mit dem Dienstnehmer  eine neue Vereinbarung treffen, wonach die Pausen künftig entfallen. "

E-Mail : cmarx@wks.at   Tel.  0662/8888, Dw. 393

          Damit wäre wieder einmal das leidige Thema " Rauchen während der Arbeit, während des Dienstes, während des Einsatzes bei der Rettung oder Feuerwehr  " etc. angesprochen.  Tagtäglich sieht man Mitmenschen während ihrer Arbeit etc. demonstrativ rauchen, die einen als Arbeitgeber oder als Vorgesetzte, die anderen eben auf der anderen Seite als Untergebene,  als Unterworfene , als  Abhängige  etc. Leider gibt  es diesbezüglich keinerlei  wirksame  Vorschriften des Bundes und auch nicht der Länder.

            Man sieht zum Beispiel Tag für Tag  in beliebiger Anzahl :

1.  RAUCHENDE   SCHAFFNER  auf den Bahnhöfen  außerhalb von gekennzeichneten Raucherplätzen , gierig bis zur letzten Sekunde vor Abfahrt des Zuges saugend  und dann Feinstaub emittierend !

2.  RAUCHENDE   POLIZISTEN  an allen erdenklichen Orten , gelegentlich sogar auf Tankstellen !

3.  RAUCHENDE    LKW - FAHRER  im Tankwagen samt Anhänger und zugleich handyphonierend !

4.  RAUCHENDE    RETTUNGS  -  MITARBEITER   sogar auf dem Areal der Landeskliniken  !

5.  RAUCHENDE   BAUSTELLEN  -  ARBEITER  während diversester  sehr gefährlicher Arbeiten !

6.  RAUCHENDE   BEAMTE   bei  Lokalaugenschein  -  Verhandlungen und derlei mehr !

       Dies nur als kleine Auswahl, es könnten noch viele andere Beispiele erwähnt werden.  Es müßte auch in diesem Bereich zu einer umfassenden  und eindeutigen Klarstellung kommen,  das Rauchen sollte  allen   derartigen Personengruppen  während  einer Tätigkeit in der Öffentlichkeit  strikt verboten sein mit effektiver Durchsetzung   durch eine spezielle Polizei - Truppe !

http://derstandard.at/1381368690116/Pro-Abzug-von-Rauchpausen-Verrauchte-Zeit

KEIN MENSCHENRECHT AUF  RAUCHPAUSEN  !

ABSOLUTES   MENSCHENRECHT  AUF  REINE  LUFT !

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen