MEHR PAUSEN FÜR RAUCHER ?
In der " SALZBURGER WIRTSCHAFT " Nr.39 vom 27.9.2013 auf der S. 26 mit der Überschrift : " RAT & TAT : PRAXISTIPPS FÜR UNTERNEHMER " findet sich folgende Anfragebeantwortung durch die zuständige Referentin der WKS Mag. Christina MARX, Bereich Sozial- und Arbeitsrecht :
" Mein Mitarbeiter sagt, es gebe ein MENSCHENRECHT auf RAUCHPAUSEN . Stimmt das ?
In den Gesetzen ist kein Recht auf zusätzliche Rauchpausen verankert und es handelt sich dabei um kein Menschenrecht. Mitarbeiter, die rauchen , müssen ihre Rauchpausen auf die gesetzlich vorgesehenen Pausen beschränken. Wurde im Betrieb ein Rauchverbot ausgesprochen und konsumiert der Dienstnehmer eigenmächtig immer wieder zusätzliche Rauchpausen, kann der Dienstgeber den Dienstnehmer verwarnen und bei beharrlicher Pflichtverletzung letztlich die Entlassung aussprechen.
Hat man Rauchpausen in der Vergangenheit geduldet, hat der Arbeitgeber dennoch die Möglichkeit, künftig auf die Einhaltung der Arbeitszeit zu bestehen. Der Arbeitgeber muss seine Dienstnehmer informieren, dass die bisher akzeptierten Rauchpausen nicht mehr hingenommen werden und in Zukunft nicht mehr erlaubt sind. Zusätzliche Pausen, die ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart worden sind, können einseitig nicht gestrichen werden. Der Arbeitgeber müsste mit dem Dienstnehmer eine neue Vereinbarung treffen, wonach die Pausen künftig entfallen. "
E-Mail : cmarx@wks.at Tel. 0662/8888, Dw. 393
Damit wäre wieder einmal das leidige Thema " Rauchen während der Arbeit, während des Dienstes, während des Einsatzes bei der Rettung oder Feuerwehr " etc. angesprochen. Tagtäglich sieht man Mitmenschen während ihrer Arbeit etc. demonstrativ rauchen, die einen als Arbeitgeber oder als Vorgesetzte, die anderen eben auf der anderen Seite als Untergebene, als Unterworfene , als Abhängige etc. Leider gibt es diesbezüglich keinerlei wirksame Vorschriften des Bundes und auch nicht der Länder.
Man sieht zum Beispiel Tag für Tag in beliebiger Anzahl :
1. RAUCHENDE SCHAFFNER auf den Bahnhöfen außerhalb von gekennzeichneten Raucherplätzen , gierig bis zur letzten Sekunde vor Abfahrt des Zuges saugend und dann Feinstaub emittierend !
2. RAUCHENDE POLIZISTEN an allen erdenklichen Orten , gelegentlich sogar auf Tankstellen !
3. RAUCHENDE LKW - FAHRER im Tankwagen samt Anhänger und zugleich handyphonierend !
4. RAUCHENDE RETTUNGS - MITARBEITER sogar auf dem Areal der Landeskliniken !
5. RAUCHENDE BAUSTELLEN - ARBEITER während diversester sehr gefährlicher Arbeiten !
6. RAUCHENDE BEAMTE bei Lokalaugenschein - Verhandlungen und derlei mehr !
Dies nur als kleine Auswahl, es könnten noch viele andere Beispiele erwähnt werden. Es müßte auch in diesem Bereich zu einer umfassenden und eindeutigen Klarstellung kommen, das Rauchen sollte allen derartigen Personengruppen während einer Tätigkeit in der Öffentlichkeit strikt verboten sein mit effektiver Durchsetzung durch eine spezielle Polizei - Truppe !
http://derstandard.at/1381368690116/Pro-Abzug-von-Rauchpausen-Verrauchte-Zeit
KEIN MENSCHENRECHT AUF RAUCHPAUSEN !
ABSOLUTES MENSCHENRECHT AUF REINE LUFT !
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